betragen unverändert für die Grundsteuer A 355 v.H., für die Grundsteuer B 360 v.H. und für die Gewerbesteuer 347 v.H. Die Zuführungsrate liegt bei 1.002.000,00 €, die Rücklagenentnahme bei 950.000,00 €. [mehr]
e Ergebnis hatten, wie auch schon in den Vorjahren, die Realsteuereinnahmen, allen voran die Gewerbesteuer, auch wenn sie die Höhe des Vorjahres nicht mehr erreichen konnte. Hinzu kamen die weiteren a [mehr]
Steuertermin 15. Februar 2024 Am 15. Februar 2024 wird die 1. Rate der Grundsteuer, sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlung zur Zahlung fällig. Ebenso die jähr- liche Rate für die Hundesteuer. Für die Teilnehmer [mehr]
Zusammenarbeit im Bereich Gewerbe und Feuerwehr Abhängigkeit einer lebendigen Gemeinde von der Gewerbesteuer wie kann Handwerk gehalten werden Sonstiges (3) + wohlhabende Bevölkerung mit hohem Bildungsstand [mehr]
355 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v.H. der Steuermessbeträge. 2. für die Gewerbesteuer auf 347 v.H. der Steuermessbeträge. Waldburg, den 15. Januar 2015 gez. Röger, Bürgermeister Hinweis: [mehr]
Steuertermin 15. November 2016 Am 15. November 2016 wird die 4. Rate der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlung zur Zahlung fällig. Für die Teilnehmer am Abbuchungsverfahren werden die Beträge [mehr]