Dienstleistungen: Gemeinde Waldburg

Dienstleistungen: Gemeinde Waldburg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Webcam
Dieser Dienst lädt und übermittelt ggf. Daten von/an einen externen Dienstleister.Da der individuelle Text zu diesem Dienst noch aussteht, ist nur ein allgemeiner Text zu finden, der die meisten Datenverarbeitungszwecke abdeckt.
Verarbeitungsunternehmen
mywebsedit.info
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Keine Angabe
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Keine Angabe
Datenempfänger

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Keine Angabe

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Waldburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Schuldnerverzeichnis - Einsicht nehmen

Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. In Baden-Württemberg ist das Amtsgericht Karlsruhe das zentrale Vollstreckungsgericht. Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen. Es erfasst alle Personen,

  • deren Vermögen offensichtlich nicht ausreicht, die Forderungen des vollstreckenden Gläubigers vollständig zu befriedigen oder
  • die ihrer Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft (entspricht der früheren eidesstattlichen Versicherung beziehungsweise dem Offenbarungseid) nicht nachgekommen sind.

Der zuständige Gerichtsvollzieher oder andere zuständige Stellen wie zum Biepsiel das Finanzamt oder das Insolvenzgericht ordnen die Eintragung eines Schuldners an.

Die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Jahren. Die Löschung kann vorzeitig erfolgen, wenn die Schulden getilgt sind.

Jede Person kann auf Antrag Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. Sie müssen in Ihrem Antrag aber darlegen, für welchen Zweck Sie die personenbezogenen Informationen verwenden wollen. Denn die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis ist nur zu bestimmten, im Gesetz geregelten Zwecken zulässig.

Folgende Einrichtungen können zum Beispiel Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis beziehen und an ihre Mitglieder weitergeben:

  • Industrie- und Handelskammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen Angehörige eines Berufes kraft Gesetzes zusammengeschlossen sind (Kammern),
  • Antragsteller, die Abdrucke zur Errichtung und Führung nichtöffentlicher zentraler Schuldnerverzeichnisse verwenden.

Voraussetzungen

Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen in der Regel nur zu bestimmten, im Gesetz genannten Zwecken abgefragt und weiter verwendet werden. Sie müssen den Verwendungszweck bei der Abfrage konkret darlegen. Zu folgenden Zwecken ist eine Einsichtnahme gestattet:

  • für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
  • um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
  • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen,
  • um mögliche wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
  • für Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung,
  • zur Auskunft über den Schuldner selbst betreffende Eintragungen.

Hinweis: Bei missbräuchlicher Nutzung des Vollstreckungsportals kann die Nutzerin oder der Nutzer bis zu drei Jahre oder ganz von der Nutzung des Vollstreckungsportals ausgeschlossen werden. Eine missbräuchliche Nutzung des Vollstreckungsportals liegt vor, wenn keine Einsichtsberechtigung besteht. Zudem dürfen die Informationen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie übermittelt worden sind; sie sind nach Zweckerreichung zu löschen.

Verfahrensablauf

Sie können den Inhalt des Schuldnerverzeichnisses auf dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder im Internet einsehen. Dort können Sie eine zentrale und länderübergreifende Abfrage machen. Dazu müssen Sie sich erst über das Vollstreckungsportal registrieren lassen. Mit der Post erhalten Sie anschließend vom Vollstreckungsportal die Daten, die Sie zur Einsichtnahme in das Portal benötigen. Mit diesen Daten können Sie sich im Vollstreckungsportal anmelden und nach einzelnen Schuldnern suchen. Weitere Informationen zur Registrierung und zur Suche auf dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder erhalten Sie dort.

Bei der Suche nach einer konkreten Schuldnerin oder einem kokreten Schuldner geben Sie am besten folgende Daten an:

  • Nachname und Vorname der Schuldnerin oder des Schuldners oder die Firma der Schuldnerin oder des Schuldners
  • Geburtsdatum
  • den Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners oder den Ort, an dem sie oder er ihren beziehungsweise seinen Sitz hat

Ist eine Person mit den von Ihnen angegebenen Daten im Schuldnerverzeichnis vorhanden, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung über den Nachnamen, Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Wohnsitze der Schuldnerin oder des Schuldners.

Zusätzlich werden Ihnen mitgeteilt:

  • Aktenzeichen und Gericht oder Vollstreckungsbehörde,
  • Datum der Eintragung und
  • der zur Eintragung führende Grund.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

Für nicht gebührenbefreite Stellen ist der Abruf von Schuldnerdaten kostenpflichtig. Es fallen die in den Landesjustizkostengesetzen festgelegten Gebühren an: EUR 4,50

Achtung: Die Gebühr fällt an je Datensatz, der übermittelt wird. Sind bei einer Abfrage, die eine bestimmte Schuldnerin oder einen bestimmten Schuldner betreffen, mehrere Treffer vorhanden, fällt die Gebühr nur einmal an. Auch bei der Einholung einer Negativauskunft werden Gebühren erhoben. Die Selbstauskunft für die Schuldnerin oder den Schuldner ist dagegen kostenlos. Ebenfalls kostenlos ist der Abruf, wenn die Einsicht zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung benötigt wird.

Bei jedem Abruf von Schuldnerdaten wird auf die entstehenden Kosten hingewiesen.

Sonstiges

Weitere Informationen, insbesondere auch zur Antragstellung für eingetragene Schuldnerinnen und Schuldner sowie Hinweise zum Datenschutz, finden Sie auf dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.

Zuständigkeit

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.06.2023 freigegeben.