Dienstleistungen: Gemeinde Waldburg

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Webcam
Dieser Dienst lädt und übermittelt ggf. Daten von/an einen externen Dienstleister.Da der individuelle Text zu diesem Dienst noch aussteht, ist nur ein allgemeiner Text zu finden, der die meisten Datenverarbeitungszwecke abdeckt.
Verarbeitungsunternehmen
mywebsedit.info
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Keine Angabe
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Keine Angabe
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Keine Angabe

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Elektroschrott entsorgen

Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:

  • bei kommunalen Sammelstellen,
  • beim Handel vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 m² verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
    Dies gilt auch für größere Vertreiber von Lebensmitteln, Discounter (ab 800 m² Ladenfläche), die dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
  • Kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-m²-Grenze überschreiten.
    Klein bedeutet: keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm.
  • beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 m² übersteigt.
  • Onlinehändler und stationäre Händler haben den Käufer konkret nach einer Rücknahmeabsicht zu Fragen und rund um das Thema Elektro-Altgeräterückgabe zu informieren.
    Erkundigen Sie sich gegebenenfalls.
  • Auch Betreiber von zertifizierte Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort welche Elektro-Altgeräte angenommen werden können.
  • Bei Lieferung eines neuen Großgerätes müssen die Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein Altgerät zurückzugeben.
  • Ein einheitliches Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ zeichnet die Sammelstellen aus.

Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.

Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.

Fristen

keine

Unterlagen

in der Regel: keine

Kosten

Die Rücknahme ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg