Lebenslagen: Gemeinde Waldburg

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  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Deutschland
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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Keine Angabe
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Keine Angabe

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Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer

Die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung sind grundsätzlich ein Ehrenamt.

Als Vormund oder Betreuer haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Vergütung, aber einen Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen. Diese können Sie einzeln abrechnen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 425 Euro geltend machen.

Hinweis:

  • Die pauschale Aufwandsentschädigung müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden ist, geltend machen.
  • Den Ersatz eines konkreten Aufwands müssen Sie innerhalb von 15 Monaten nach seiner Entstehung gerichtlich geltend machen.

Eine Vergütung erhalten Sie ausnahmsweise, wenn

  • Umfang und Schwierigkeit der zu erledigenden Geschäfte dies rechtfertigen und der Mündel bzw. die betreute Person nicht mittellos ist oder
  • wenn Sie die Vormundschaft oder die Betreuung berufsmäßig übernommen haben. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

Sonstige Hilfen

Als Vormund können Sie Beratungsleistungen und weitergehende Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Dies gilt, wenn Sie dies als Inhaber der elterlichen Sorge statt der Eltern tun.

Als ehrenamtlicher Betreuer können Sie sich von einem anerkannten Betreuungsverein vor Ort bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben beraten und unterstützen lassen. Auf Ihren Wunsch können Sie mit einem anerkannten Betreuungsverein auch eine Vereinbarung abschließen, die unter anderem eine Zuweisung eines Mitarbeiters des Betreuungsvereins als festen Ansprechpartner und die Erklärung der Bereitschaft des Betreuungsvereins zur Übernahme einer Verhinderungsbetreuung umfasst.

Freigabevermerk

06.09.2023 Justizministerium Baden-Württemberg