Lebenslagen: Gemeinde Waldburg

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Keine Angabe
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Energieausweis

Die anfallenden Energiekosten sind ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Immobilien. Ein Energieausweis dient zur Kennzeichnung des Energiebedarfs oder -verbrauchs einer bestimmten Immobilie und ermöglicht es, bereits bei Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses die Energiekosten abzuschätzen.

Ein Energieausweis enthält Angaben zum Alter des Gebäudes, zur Heizungsanlage, zur Nutzfläche, zur Zahl der Wohneinheiten, zu Treibhausgas-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Zusätzlich enthält er Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch für die Warmwasserbereitung und Heizung sowie darüber , wie viel Energie durch die Gebäudehülle verloren geht. Bei Bestandsgebäuden kann er auch Modernisierungsempfehlungen enthalten.

Es gibt zwei Formen von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für die Angaben im Verbrauchsausweis wird lediglich die von den Vormietern oder von ehemaligen Eigentümern genutzte Energie der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Der Bedarfsausweis hingegen erlaubt eine vom individuellen Verbrauch unabhängige Aussage über die benötigte Energie, da für die Ausstellung des Bedarfsausweises Kriterien wie beispielsweise die vorhandene Wärmedämmung eines Gebäudes herangezogen werden.

Seit 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, Pflicht. Für gewerblich genutzte Immobilien ist dieser seit 1. Juli 2009 erforderlich. Beachten Sie, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen.

Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können sich einen solchen Energieausweis bei Architekten- und Ingenieurbüros, Energieberaterinnen und Energieberatern sowie Handwerksbetrieben ausstellen lassen. Die Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 300 Euro, je nachdem, um welches Gebäude es sich handelt und wie groß es ist.

Hinweis: Für Neubauten muss ein Energieausweis schon seit dem Jahr 2002 ausgestellt werden.

Freigabevermerk

30.01.2023; Umweltministerium Baden-Württemberg