Lebenslagen: Gemeinde Waldburg

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Deutschland
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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Keine Angabe
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Berufsbezeichnungen

Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" dürfen Sie führen, wenn Sie

  • ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer staatlich oder staatliche anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben oder
  • von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg die Genehmigung hierzu erhalten haben.

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz erhalten die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" in Baden-Württemberg, wenn sie in ihrem Heimatstaat über eine entsprechende Berufsbefähigung verfügen. EU-/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz, die sich zur vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeit als Ingenieur in Baden-Württemberg aufhalten, dürfen die Berufsbezeichnung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Genehmigung führen.

Beratender Ingenieur

Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" dürfen Sie in Baden-Württemberg nur führen, wenn Sie in die bei der Ingenieurkammer geführte Liste der Beratenden Ingenieure aufgenommen worden sind. Die Eintragung in die Liste ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • Ihren Wohnsitz oder Ihre berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg haben,
  • nach dem Ingenieurgesetz berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen,
  • eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang oder von mindestens vier Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang nachweisen,
  • eigenverantwortlich und unabhängig tätig sein und
  • eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Hinweis: Auch besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft in die Liste der Beratenden Ingenieure einzutragen.

Für die Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" gelten für EU-/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz dieselben Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige.

Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen EU-/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz, die in Baden-Württemberg weder eine Niederlassung noch einen Wohnsitz unterhalten, für eine vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" auch ohne Eintrag in die Liste der Ingenieurkammer führen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.01.2020 freigegeben.