Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 21.05.2019

Gemeinderatssitzung vom 10. Januar 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung

1.  Unterhaltungspflege kommunaler Ausgleichsflächen

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Landschaftsarchitekt Rolf Deni aus Ravensburg in der Gemeinderatssitzung anwesend. Herr Deni stellte zunächst die Ausgleichsflächen und die dort vorgesehenen Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen vor. Dabei handelt es sich um Ausgleichsflächen in Widmannsbronn, bei der Retention im Baugebiet „Gehrenäcker II“, am Felder See, in Greut, am Baumlehrpfad, bei der Retention und am Spielplatz im Wohngebiet „Ösch III“, um die Waldabstandsfläche Hannober und bei der Retention im Gewerbegebiet Hannober, am Pumpwerk Edensbach, am Schloßberg, im Wohngebiet „Mittelberg II“, am Edensbach, in Sieberatsreute und in Forstenhausen sowie östlich des Wohngebiets „Forstenhausen-Süd“. Ziel ist hauptsächlich eine Extensivierung. Die vorgesehenen Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen sehen je nach Fläche zwei Mähgänge jährlich und eine Baum- und Gehölzpflege vor. Zur Schonung der Wiesenfauna sollen die Mäharbeiten mit einem Balkenmäher durchgeführt werden. Feldgehölzpflanzungen müssen mit dem Handmäher bis zum Bestandsschluss ausgemäht werden. Die Retentionsbereiche müssen zum Teil öfter gemäht werden, um deren Funktion zu gewährleisten. Bei den Streuobstflächen ist zudem ein Erhaltungs- bzw. Pflegeschnitt notwendig. Der Unterhaltungspflege der kommunalen Ausgleichsflächen wurde auf den dargestellten Flächen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zugestimmt. Weiter wurde das Landschaftsarchitekturbüro Deni entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot mit geschätzt ca. 4.990 € brutto mit den erforderlichen Architekturleistungen beauftragt. Die erforderlichen Arbeiten für die Unterhaltungspflege werden für 5 Jahre mit einer Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre beschränkt nach einem vorherigen Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgt über die Amtsblätter sowie einen kurzen Hinweis in der Schwäbischen Zeitung mit Verweis auf die Ausschreibung auf der Homepage der Gemeinde Waldburg.

2.  Erstellung von Lagermöglichkeiten für die Schule

 In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2018 wurde beschlossen, dass für die Schule Lagermöglichkeiten geschaffen werden sollen, in der insbesondere Müllbehälter, Fahrräder und weitere Materialien untergestellt werden können. Errichtet werden soll diese Lagerfläche am Standort neben der Radabstellanlage an der Amtzeller Straße. In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2018 wurde über die Ausführungsart der Lagerfläche beraten. Zur Option standen zwei Fertiggaragen bzw. eine Doppelgarage oder ein individuell angefertigtes Gebäude mit jeweils verschiedene Gestaltungsvarianten der Fassaden. Nach Rücksprache mit den Nutzern ging man davon aus, dass die Größe einer Doppelgarage für den Bedarf ausreichend wäre. Somit wurde entsprechend den Maßen einer Doppelgarage bei allen Varianten von einer Größe von 6 m auf 6 m (36 m²) ausgegangen. Es wurde seinerzeit beschlossen, dass ein individuell angefertigtes Gebäude mit Fassadenplatten und Dachbegrünung erstellt werden soll. Das Angebot hierfür lag bei 29.595 €. In diesem Angebot waren 2.000 € Reserve für unvorhergesehene Kosten einkalkuliert. Vor der Ausführung wurde eine genauere Bestandaufnahme der zu lagernden Gegenstände gemacht. Hierbei wurden für einen Teil des Gebäudes die Müllbehälter (Rest- und Biomülltonnen, Papiertonnen sowie RaWEG) und für den anderen Teil 10 Fahrräder und ein großes Regal für Gegenständer der Schule (Schneeschuhe, Hockeytore, Klettergürte etc.) berücksichtigt. Die Bestandsaufnahme ergab, dass bei einer geeigneteren Lagerung als ursprünglich berücksichtigt, mehr Fläche benötigt wird. Dabei wurde eingeplant, dass die Fahrräder nicht aufgehängt werden müssen, sondern durch geeignetes Stellen selbst von den Schülern aus dem Gebäude geholt und auch wieder abgestellt werden können. Zudem waren bei dieser Planung die Müllbehälter über das Freihalten eines Mittelgangs einzeln zugänglich und können so auch bei Bedarf einzeln nach draußen geschoben werden. Des Weiteren war bei dieser Planung noch eine kleine Fläche zur Lagerung weiterer Materialien vorhanden. Die Nutzer hätten durch die Mehrfläche und der damit verbundenen optimierten Lagerung einen deutlichen Mehrwert, insbesondere eine erleichterte Nutzung und somit auch eine zeitliche Ersparnis. Der dadurch neu ermittelte Größenbedarf für das Gebäude lag bei 7.16 m auf 7.55 m (54 m²), also ca. 22 m² mehr als beim ursprünglichen Angebot. Der Auftragnehmer wurde vor diesem Hintergrund um ein neues Angebot unter Berücksichtigung der genannten Größenanpassung gebeten. Das neue Angebot lag inklusive Fassadenplatten und Dachbegründung bei 38.223 € inclusive der Reserve von 2.000 € und somit bei Mehrkosten von 8.628 €. Beschlossen wurde, das Gebäude, abweichend vom Beschluss vom 08.11.2018, entsprechend dem durch die Bestandsaufnahme ermittelten Platzbedarf mit einer Größe von 7.16 m auf 7.55 m und einem Angebotspreis in Höhe von 38.223 € (inkl. 2.000 € Reserve) zu beauftragen. Farblich werden die Fassadenplatten an das benachbarte Schulgebäudeangepasst. Wegen der konkreten Materialauswahl der Fassadentafeln wird vor der Ausführung nochmals Rücksprache mit dem Auftragnehmer gehalten.

3.  Gaskonzessionsvertrag

Der zwischen der Gemeinde Waldburg und der TWS Netz GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag Gas vom 10.05.1999/25.05.1999 endet am 31.05.2019. Nach § 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) ist die Gemeinde verpflichtet, die Beendigung von bestehenden Konzessionsverträgen spätestens zwei Jahre vor dem Vertragsablauf durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder elektronischen Bundesanzeiger, bekannt zu machen. Die Beendigung des bestehenden Konzessionsvertrages wurde am 27.04.2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Interessenten für einen Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages konnten ihre Interessenbekundung bis zum 31.08.2017, 12.00 Uhr schriftlich bei der Gemeinde Waldburg einreichen. Mit Datum 08.05.2017 hat sich die TWS Netz GmbH aus Ravensburg um den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages ab dem 01.06.2019 beworben. Weitere Bewerbungen gingen bis zur Fristsetzung nicht ein. Der nun vorliegende Vertrag entspricht in weiten Teilen den seit 23.07.2012 vorliegenden neuen Musterverträgen für Strom und Gas. Der Vertrag ist zudem mit dem Beschluss des Gemeinderates nach § 107 in Verbindung mit § 108 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Weiter sollte gem. § 121 Abs. 2 GemO eine Unterzeichnung des Vertrags erst nach nicht erfolgter Beanstandung erfolgen. Dementsprechend wurde beschlossen, dass dem dargestellten Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Vertrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet zwischen der TWS Netz GmbH aus Ravensburg und der Gemeinde Waldburg zugestimmt wird. Eine Vertragsunterzeichnung erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

4.  Bestellung von Susanne Marquart zur Kassenverwalterin

Nach § 93 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde eine Kassenverwaltung zu bestellen. Nach Ausscheiden des bisherigen Kassenverwalters Jörg Schuler zum 31.12.2018, war hier eine Neubestellung erforderlich. Susanne Marquart, die seit 01.12.2018 in der Gemeindekasse tätig ist, wurde mit sofortiger Wirkung zur Kassenverwalterin der Gemeinde Waldburg bestellt.

5.  Kommunalwahl 2019 – Bestellung Gemeindewahlausschuss

Dem Gemeindewahlauschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses sowie die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen. Für die Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl werden dabei vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten gewählt. Wahlbewerber und Vertrauensleute dürfen zudem nicht zu den Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden. Die Bestellung des Gemeindewahlausschusses erfolgte wie folgt: Vorsitzender ist Bürgermeister Michael Röger, stellvertretender Vorsitzender ist Lothar Gschwind; zu Beisitzern wurden Georg Waxenberger und Maria Blaseg, zu stellvertretenden Beisitzern Johann Rist und Markus Seeger bestellt. 

6.  Annahme von Spenden

Die Gemeinde Waldburg hat für den Kindergarten „Zauberburg“ eine Spende in Form eines Kindertaxis mit E-Motor im Wert von 4.077,90 € erhalten hat. Nach einem Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen über die Annahme von Spenden wurde der Annahme der genannten Zuwendung zugestimmt.