Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 04.03.2021

Gemeinderatssitzung vom 04.02.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung

1.  Baugesuche

Einem Baugesuch auf Einbau einer Dachgaupe in eine bestehende im Eichenweg wurden die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ösch III“ bezüglich der Gaupe und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.

Einem Änderungsbaugesuch zu einem bereits genehmigten Baugesuch bezüglich der Lage der Doppelgarage, der Lage der separaten Doppelgarage und der Einfriedung des Grundstücks an der Grenze zur Straße, Am Schlossberg wurde das Einvernehmen erteilt.

 

2.  Bauvoranfrage

Bauvoranfrage auf einen Neubau eines Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der Nachverdichtung, Im Ösch wurde die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ösch I“ bezüglich der Bauverbotszone und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.

 

3.  Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

In der Gemeinderatssitzung am 14.01.2021 wurde über den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 beraten. Die folgenden Anpassungen wurden nach der Vorberatung noch vorgenommen:

Finanzhaushalt – Investitionsmaßnahmen:

Die Maßnahme „Jalousien für Verschattung des Bürgersaals“ (I-4241-008) wurde in der mittelfristigen Finanzplanung vorerst auf das Jahr 2022 verschoben. Der Haushaltsansatz der „Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ verringert sich für das Jahr 2021 somit von 4.158.381 € auf 4.138.381 € und erhöht sich für das Jahr 2022 auf 3.989.324 €.

Ergebnishaushalt – laufende Verwaltungstätigkeiten:

Es erfolgte eine Anpassung der voraussichtlichen Kreisumlage in der mittelfristigen Finanzplanung (2022 – 2024) und eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für den Kindergarten Vogelnest um 6.000 € in den Jahr 2021 bis 2024. Zudem erfolgte eine Anpassung der Umlage an den GVV-Gullen für das Haushaltsjahr 2021. Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde zugestimmt und als Satzung beschlossen. Dem im Haushaltsplan beinhalteten Finanzplan mit dem Investitionsprogramm sowie dem Stellenplan wurde entsprechend dem vorliegenden Entwurf zugestimmt.

 

4.  Straßensanierung 2021

Zu diesem Tagesordnungspunkt war ein Vertreter des Ingenieurbüros ZI aus Amtzell anwesend und erläuterte die vorgesehenen Straßensanierungsmaßnahmen im Gemeindegebiet im Jahr 2021. Für die jährliche Straßensanierung wurden für das Jahr 2021 wieder 130.000 € im Haushaltsplan veranschlagt. In zwei Terminen wurden die priorisieren Maßnahmen mit den Mitgliedern des Straßenausschusses vor Ort besichtigt sowie abgestimmt, welche Umsetzungen, auch unter Berücksichtigung des anstehenden Breitbandausbaus, im Jahr 2021 vorgeschlagen werden. Die einzelnen Maßnahmen im Bereich Kirchsteige, Burgweg, Am Schloßberg, Bannried, Egg und Edensbach Richtung Marktanner/Müllerhof wurden in der Sitzung im Detail vorgestellt. Bezüglich der Kreuzung Kirchsteige/Hauptstraße wurde das Ingenieurbüro gebeten eine Verbesserung über eine Absenkung des Straßenniveaus zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass u.a. aufgrund des dadurch verursachten Höhenunterschiedes zum bestehenden Gehweg und des angrenzenden Platzes sowie dem Leitungsbestand diese Alternative nicht empfehlenswert ist. Vorgeschlagen wird, in diesem Bereich eine Verbesserung durch einen etwas kleineren Eingriff in den Bestand zu schaffen. Eine vorgesehene Gehwegsanierung in Waldburg wurde zurückgestellt, stattdessen wird der Zufahrtstrichter am Bauhof saniert. Eine Sanierungsmaßnahme in Greut wird separat durchgeführt.

Die vorliegende Kostenschätzung des Ingenieurbüros liegt bei 82.861,55 € €. Das Honorarangebot für die aufgenommenen Straßensanierungsmaßnahmen liegt bei 8.762,24 €.

Die Ingenieursleistungen wurden entsprechend dem Angebot an das Büro ZI vergeben und die Ausschreibung der Arbeiten beschlossen.

 

5.  Netzunterhaltung Wasserversorgung

Zu diesem Tagesordnungspunkt war nochmals ein Vertreter des Ingenieurbüros ZI aus Amtzell anwesend und erläuterte die vorgesehenen Netzunterhaltungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung. Bei den vorgestellten Teilstrecken im Bereich Kesenweiler und Feld kam es in den letzten Jahren an den Wasserleitungen mehrfach zu Rohrbrüchen. Daher wurde das Ingenieurbüro ZI gebeten, diese Bereiche zu prüfen und Vorschläge für die Netzunterhaltung und gegebenenfalls Neuordnung zu erstellen.

Bei der Teilstrecke in Feld verläuft die vorhandene Wasserleitung zum einen südlich der Gemeindeverbindungsstraße und zum anderen zwischen zwei Anwesen in nördliche Richtung bis zum Gebäude Feld 31. Hier endet die Leitung mit einem Wasserschacht, von dem aus zwei weitere Anwesen versorgt werden. Aufgrund dem nassen, nicht tragfähigen Untergrund im nördlichen Grünbereich soll die Erneuerung der Wasserleitung in diesem Bereich mittels Berstlining-Verfahren erfolgen, d.h. die vorhandene Rohrleitung wird geborsten und in das umgebende Erdreich verdrängt, während gleichzeitig eine neue Leitung eingebracht wird. Im Zuge der Leitungserneuerung soll zur Verbesserung der Zugänglichkeit für die Feuerwehr sowie für Wartungen zudem ein neuer Schacht in Richtung Norden verlegt werden. Die südlich der Gemeindestrasse verlaufende Leitung soll zu ca. 50% ebenfalls mittels Berstlining-Verfahren erneuert und der bestehende Schacht durch einen neuen Schacht ab Abgang der Leitung in südliche Richtung ersetzt werden. Ein Anwesen soll durch Einschub einer neuen Hausanschlussleitung in den dann stillgelegten östlichen Abschnitt an den neuen Wasserschacht angebunden werden. Zudem sollen die weiteren Anwesen neu gefasst und ebenfalls an den neuen Wasserschacht angeschlossen werden.

Im Bereich Kesenweiler ist eine Erneuerung und zeitgleiche Umverlegung eines Teilstücks der aktuell auf Privatgrund liegenden, bestehenden Hauptleitung auf einer Länge von ca. 80 m vorgesehen. Am Ende soll ein Unterflurhydrant hergestellt werden. Die südlich gelegenen Anwesen sollen über eine PE-Leitung angeschlossen werden. Die Leitung soll in die bestehende, in Richtung Süden verlaufende Leitung eingeschoben werden. Der südliche Schacht soll stillgelegt bzw. abgebrochen werden.

Im Haushaltsplan 2021 sind die Maßnahmen mit 108.000 € (Feld) und 52.000 € (Kesenweiler) veranschlagt. Die vorliegende Kostenschätzung des Ingenieurbüros liegt bei 107.665,95 € brutto für die Maßnahmen in Feld und bei 51.758,22 € brutto für die Maßnahmen in Kesenweiler. Das Honorarangebot des Ingenieurbüros ZI beträgt 20.322,46 €.

Die Ingenieursleistungen wurden entsprechend dem Angebot an das Büro ZI vergeben und die Ausschreibung der Arbeiten beschlossen.

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