Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 13.01.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 3. Dezember 2015

1. Baugesuche
Einer Bauvoranfrage auf Ersatz für einen Geräte-/Holzschuppen in Neuschel wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Straßensanierung 2016
Der Straßenausschuss hat im Vorfeld wieder die Gemeindeverbindungsstraßen und -wege in Augenschein genommen, die saniert werden sollten. Im Haushaltsplan 2016 sind für entsprechende Sanierungsarbeiten 100.000,00 € vorgesehen. Für die Sanierungsmaßnahmen lag eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros Zimmermann und Meixner aus Amtzell vor. Demnach würde eine Sanierung sämtlicher Streckenabschnitte mit knapp 225.000,00 € zu Buche schlagen. Aus diesem Grund hat man die Streckenabschnitte, die 2016 saniert werden sollen, auf das unbedingt Notwendige reduziert, um den Haushaltsansatz einhalten zu können. Entsprechend dem Beschluss sind nun für die Instandsetzung von Winterschäden und Fahrbahnbanketten 20.000,00 € vorgesehen. Im Innenbereich sind Sanierungsarbeiten im Bereich der Reinhold-Abele-Straße, im Einmündungsbereich Am Wallgraben-Hauptstraße, und im Bereich der Hauptstraße sowie des Friedhofparkplatzes und -eingangs vorgesehen, die insbesondere auch eine Verbesserung der Barrierefreiheit für die Fußwege vorsehen. Im Außenbereich ist außerdem eine Teilsanierung im Bereich Ehrlen vorgesehen. Die Arbeiten werden wie in der Vergangenheit gemeinsam mit den Nachbargemeinden zeitnah Anfang 2016 ausgeschrieben.

3. Außenbereichssatzung Ried
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Sieber und Herr Remmler vom Büro Sieber aus Lindau anwesend. Vom Büro Sieber wurden die eingegangenen Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und entsprechende Abwägungsvorschläge zur Außenbereichssatzung Ried vorgestellt und anhand einer Entwurfsfassung vorgestellt. Die Änderungen umfassen die Aufnahme einer Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung, eine Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen, Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. Den Änderungen wurde im Gemeinderat zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung Ried beschlossen. Die Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 50 vom 11.12.2015.

4. Bebauungsplan „Schlierer Straße“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Sieber und Herr Remmler vom Büro Sieber aus Lindau sowie Rechtsanwalt Siebert aus Ravensburg anwesend. Vom Büro Sieber wurden die eingegangenen Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ausführlich dargestellt. Der Gemeinderat hat dabei sämtliche Einwendungen, Empfehlungen und Anregungen sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge erhalten und zur Kenntnis genommen. Über die jeweiligen Anregungen wurde beraten und beschlossen. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 16.07.2015 zu Eigen. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 27.11.2015. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan "Schlierer Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.11.2015 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den
Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Schlierer Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 50 vom 11.12.2015.

5. Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen im Gebäude Kirchsteige 3
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Wurm und Herr Ströbele vom Büro Wurm aus Ravensburg anwesend. Zur kurzfristigen Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen benötigt die Gemeinde Waldburg dringend Wohnraum. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, das gemeindeeigene Gebäude Kirchsteige 3 entsprechend umzubauen, um das Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen nutzen zu können. Der Gemeinderat fasste dem entsprechend einen Grundsatzbeschluss für den Umbau des Gebäudes Kirchsteige 3. Vom Büro Wurm wurden die erforderlichen Umbauarbeiten und Brandschutzmaßnahmen im Erd-, Ober- und Dachgeschoss des Gebäudes für die Umnutzung dargestellt. Die Kostenschätzung des Architekturbüros Wurm für die Gesamtmaßnahme beläuft sich inclusive Baunebenkosten auf 243.050,21 €. Im Rahmen einer Grundsatzentscheidung wurde zunächst mehrheitlich beschlossen, für die Umbauarbeiten mehrere Angebote einzuholen und den Auftrag dann freihändig zu vergeben. Das Architekturbüro Wurm wurde entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot in Höhe von 46.700,21 € mit den Architektur-, Sonder- und Brandschutzleistungen beauftragt und eine funktionale Ausschreibung sowie eine Beauftragung an die Verwaltung mit der freihändigen Vergabe der Umbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter beschlossen.

6. Neubau einer Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft bzw. von Mietwohnungsbau
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Wurm und Herr Ströbele vom Büro Wurm aus Ravensburg anwesend. Durch die hohe Anzahl von neu ankommenden Asylbewerbern/ Flüchtlingen stehen die Landkreise und Kommunen vor großen Herausforderungen, diese Personen entsprechend unterbringen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Flüchtlinge, die langfristig bei uns sein werden, sehr hoch ist. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde teilweise davon ausgegangen, dass eine Unterbringung nur kurzfristig erforderlich sein wird. Deswegen wurden andernorts oft in großer Zahl Wohn-Container errichtet. Schon heute ist allerdings absehbar, dass diese Interimslösungen länger erhalten werden müssen. Wohn-Container sind allerdings nur für eine temporäre kurzfristige Nutzung ausgelegt und können deswegen eine Dauerlösung nicht leisten. Sie erfüllen weder die technischen noch die gestalterischen und städtebaulichen Voraussetzungen um Bewohner aufzunehmen, welche langfristig als gleichberechtigte Bürger eines Ortes gelten sollen. Wohn-Container führen zu städtebaulich fragwürdigen Situationen, welche auch oft an Ortseingängen angeordnet sind und deswegen eine negative Auswirkung auf das Ortsbild haben. Der große Zeitdruck, welcher derzeit besteht, darf nicht verhindern, dass über gute Lösungen nachgedacht wird, da Gebäude, welche heute errichtet werden, für ca. 80 Jahre Nutzung ausgelegt sind. Aufgrund der großen Anzahl der Flüchtlinge, welche derzeit noch oft allein reisende Männer sind, besteht ein hoher Bedarf an kurzfristiger Unterbringungskapazität in der Erstunterbringung und in der Anschlussunterbringung. Trotzdem darf dies bei der Gebäudekonzeption nicht der Maßstab sein. Wenn nach 5-10 Jahren die „Massenbelegung“ vorbei ist, steht ein solides Gebäude noch ca. 70 Jahre. Deshalb ist bei der Konzeption von Gebäuden auf die Nutzung abzustellen, welche langfristig in dem Gebäude stattfinden soll. Gebäude für Flüchtlinge sollen daher in, oder als Erweiterung von Wohngebieten entstehen. Deswegen sollte auch ein Wohngebäude (und nicht ein „Unterkunftsgebäude“) konzipiert werden. Die Gebäude sollten für die Zukunft so geplant und gebaut werden, dass sie als Sozialmietwohngebäude ohne Einschränkung geeignet sind. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass sich in den letzten Jahren ein großer Mangel an solchen Wohnungen gezeigt hat, schon vor der Flüchtlingswelle. Für das Gemeinwesen ist, völlig unabhängig von der Flüchtlingsthematik, ein Grundbestand an bezahlbarem Wohnraum wichtig. Daher sollten Gebäude, welche jetzt kurz- oder mittelfristig für Flüchtlinge genutzt werden sollen, anschließend als solide Sozialmietwohnungen funktionieren. Dazu gehören ein geeignetes Wohnumfeld, geeignete Gebäudeformen und Grundrisse, die Einhaltung der Standartnormen im Brand-, Schall- und Wärmeschutz. Die bisher schon gute Auslastung der Bauunternehmen wird durch den zusätzlichen Bedarf an Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsunterkünften weiter verstärkt. Dies wirkt sich auf die Preisgestaltung aus. Vor allem bei Raummodulen ist ein Preisanstieg zu verzeichnen. Aufgrund der Dringlichkeit werden oft Holz-Fertigbau-Systeme beauftragt, was zu einer großen Nachfrage in diesem Bereich führt, mit Auswirkungen auf Preis und Lieferzeit. Es wurde vom Architekturbüro deswegen empfohlen systemoffen auszuschreiben und so offen zu lassen, ob ein Anbieter in einer Holz- oder Massivkonstruktion anbieten möchte. Auf Grundlage von Vergleichsobjekten und Erfahrungswerten werden die Kosten für ein Gebäude für 48 Personen in der Anschlussunterbringung, das heißt mit mindestens 10 qm Wohnfläche pro Person, auf 1.181.814,00 € geschätzt. Das Honorarangebot des Büros Wurm beläuft sich ausgehend von anrechenbaren Kosten in Höhe von 794.000,00 € auf 66.461,17 €. Bei einem Auftrag für mehrere Objekte reduziert sich das Honorar für die Wiederholung gegebenenfalls auf 48.489,17 €. Das Architekturbüro Wurm wurde auf Basis des Honorarangebots mit den Planungsleistungen für den Neubau einer Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft bzw. den Mietwohnungsbau beauftragt.

7. Anmietung von Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen
Durch die steigende Zahl der Asylbewerber/Flüchtlinge reichen die Unterkunftsmöglichkeiten in den gemeindeeigenen Liegenschaften in Hannober 21 und der Kirchsteige 3 nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Waldburg gezwungen, kurzfristig private Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen anzumieten, um eine Notunterbringung der Asylbewerber/Flüchtlinge durch den Landkreis in der Mehrzweckhalle abwenden zu können. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung zur Anmietung entsprechendem Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen auf Basis der örtlichen Vergleichsmiete nach dem aktuellen Mietpreisspiegel.

8. Anpassung der Vereinsförderung
Die Vereinsförderung ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Vereinsarbeit in der Gemeinde. Es wurde vorgeschlagen, die bisherigen Regelungen zur Vereinsförderung zu ändern und eine neue Grundlage festzulegen. Ziel ist es, die Summe der Förderung grundsätzlich zu erhöhen. Zudem sollte die Berechnung der Fördersummen für die jeweiligen Vereine objektiv und nachvollziehbar sein. Die Höhe der künftigen Vereinsförderung wird entsprechend der Beschlussfassung nach insgesamt vier Kriterien festgelegt. Die Höhe der Förderung, die den jeweiligen Vereinen jährlich ausbezahlt wird, erfolgt nach den folgenden drei Kriterien: Als Grundförderung wird ein einheitlicher Betrag für alle Vereine in Höhe von 100 € veranschlagt. Des Weiteren wird für jedes aktive Mitglied eines Vereins ein Betrag ausbezahlt. Für die Förderung der Jugend wird für minderjährige Mitglieder ein höherer Betrag festgelegt. Der Förderbetrag für aktive Erwachsene (ab 18 Jahren) beläuft sich auf 1,00 € pro Mitglied und für aktive Jugendliche (bis 18 Jahren) auf 2,00 € pro Mitglied. Außerdem werden bestimmte Ausgaben der Vereine mit einem prozentualen Anteil gefördert. Nachweisbare Personalkosten des Vereins, die für die Ausübung der Vereinstätigkeit erforderlich sind (beispielsweise für Dirigent, Übungsleiter, etc.) werden bei der Berechnung der Förderung mit 5 % berücksichtigt, nachweisbare Ausgaben, die einem Verein für die Anmietung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten entstehen und die für die Ausrichtung einer gesellschaftlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Waldburg angemietet werden, werden gestaffelt nach der Anzahl der Veranstaltungen gefördert mit 75 % der Grundgebühr für die erste Veranstaltung, die in einem Jahr ausgerichtet wird,mit50 % der Grundgebühr für eine zweite Veranstaltung, die in einem Jahr ausgerichtet wird undmit25 % der Grundgebühr für eine dritte Veranstaltung, die in einem Jahr ausgerichtet wird.Zudem werden nachweisbare Ausgaben, die den Vereinen zur Ausübung ihrer Vereinstätigkeit (Sport und Probebetriebe) für die Anmietung der erforderlichen Räumlichkeiten in der Gemeinde Waldburg entstehen berücksichtigt. Die Summe der hierfür jährlich angefallenen Ausgaben wird mit 75 % gefördert. Ferner werden auch Ausgaben für die Unterstützung der Gemeinde bei der Erfüllung ihrer Aufgabenunterstützt. Diese Aufwendungen werden über eine entsprechende Aufwandspauschale in Höhe von 200,00 € gefördert. Neben der jährlichen Vereinsförderung sollen wie auch bisher Sonderausgaben der Vereine gefördert werden. Die Förderung für Sonderausgaben wird ausschließlich auf Antrag gewährt und keine jährlich anfallenden Kosten der Vereine berücksichtigen. Über diese Anträge und die Höhe der Förderung wird der Gemeinderat im Einzelfall entscheiden. Über den Antrag eines Vereins wird in der Regel ab einer Höhe der Sonderausgaben von 5.000 € entschieden. In den Anträgen müssen mögliche Förderungen oder Bezuschussungen von anderen Stellen angegeben werden. Für die Berechnung der jährlichen Vereinsförderung wird ein volles Kalenderjahr berücksichtigt. Die Ermittlung der Höhe der Vereinsförderung und die Auszahlung erfolgen auf Antrag nach Ablauf eines Jahres, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten feststehen. Die Vereine werden nach Ablauf eines Jahres aufgefordert die tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres der o.g. Kriterien nachzuweisen. Die Ausgaben müssen in dem jeweiligen Kalenderjahr entstanden sein. Die Vereinsförderung erhalten grundsätzlich alle eingetragenen Vereine (e.V.). Hiervon ausgenommen werden die Fördervereine. Diese erhalten keine Vereinsförderung. Die Änderung der Vereinsförderung erfolgt ab dem Jahr 2016. Die Vereine wurden von der Verwaltung über die Änderungen der Vereinsförderungen informiert.

9. Bestellung von Franziska Amann zur Kassenverwalterin
Die bisherige Kassenverwalterin Irmgard Schlotter tritt zum 31.12.2015 in den Ruhestand, so dass hier eine Neubestellung erforderlich wird. Seit 20.07.2015 ist Frau Amann als Nachfolgerin von Frau Schlotter in der Gemeindekasse tätig. Frau Amann wird zum 01.01.2016 zur Kassenverwalterin der Gemeinde Waldburg bestellt.

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeinderat/gemeinderat-archiv