Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 05.03.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 7. November 2013

1. Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ und Vergabe von Architektenleistungen
Von Seiten eines Bürgers wurde beantragt, eine bisher nicht bebaubare Fläche des Grundstücks Flst. Nr. 618/3 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bannried II“zu überplanen und dadurch bebaubar zu machen. In der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2013 wurde hierzu beschlossen, den Bebauungsplan „Bannried II“ entsprechend zu ändern und sich ein Honorarangebot von einem Büro für Stadtplanung unterbreiten zu lassen. Inzwischen liegt ein Honorarangebot des Büros Sieber aus Lindau vor, das für das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Bannried II“ ein Honorarangebot von 4.523,81 brutto ausweist. Dem entsprechend wurde beschlossen, das Honorarangebot des Büros Sieber vom 14.10.2013 zum Angebotspreis von 4.23,81 € brutto anzunehmen und das Büro Sieber im Weiteren damit zu beauftragen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ in Abstimmung mit der Verwaltung vorzubereiten. Die endgültigen Gesamtkosten des Änderungsverfahrens sind dann vom Antragsteller zu tragen. Vor Beauftragung des Büros Sieber wird diesbezüglich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit entsprechendem Inhalt mit dem Antragsteller abgeschlossen.

2. Anpassung des Bezugsgeldes für das Amtsblatt
Die Gemeinde Waldburg lässt ihr Amtsblatt bisher vom Druck & Verlag Wagner aus Kornwestheim drucken. Der Druck & Verlag Wagner hat nun mitgeteilt, dass das bisherige Bezugsgeld in Höhe von jährlich 18,90 € um 1,70 € auf 20,60 € angehoben werden muss, da die Personal-, Energie- und Rohstoffpreise in den letzten Jahren entsprechend angestiegen sind. Entsprechend wurde beschlossen, die Bezugskosten für das Amtsblatt der Gemeinde Waldburg zum 01.01.2014 auf 20,40 € pro Jahr anzuheben.

3. Feststellung der Jahresrechnung 2012
Der Gemeinderat stellte das Jahresrechnungsergebnis 2012 formell fest. Die Jahresrechnung umfasst den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung einschließlich Feststellung und Aufgliederung des Rechnungsergebnisses (Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht) sowie den Rechenschaftsbericht. Das Haushaltsvolumen betrug insgesamt 7.370.648,67 € (Vorjahr: 8.770.729,25€), davon umfasst der Verwaltungshaushalt 6.260.610,94 € (Vorjahr: 6.278.258,60 €) und der Vermögenshaushalt 1.110.037,73 € (Vorjahr: 2.492.470,65 €). Der Verwaltungshaushalt schließt mit Mehreinnahmen und –ausgaben von 50.610,94 € und der Vermögenshaushalt mit Wenigereinnahmen und –ausgaben von 1.839.962,27 € ab. Die Jahresrechnung 2012 schließt insgesamt mit Mehreinnahmen von 141.665,21 € ab. Dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Investitionen wurden getätigt in Höhe von 870.451,80 € (Vorjahr: 833.448,59 €). Eine Kreditaufnahme war in Höhe von 550.000,00 € geplant, aufgenommen wurden 200.000,00 €. Nach Abzug der Tilgungen in Höhe von 97.920,72 € ergibt sich ein Schuldenstand zum 31.12.2012 von 1.031.906,49 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung hat sich um 28,47 € auf 335,14 € erhöht. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Waldburg liegt weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von rund 650,00 € vergleichbarer Gemeinden unserer Größenordnung. Nach dem Haushaltsplan war eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von 295.000,00 € geplant. Die Jahresrechnung ergab allerdings eine Zuführungsrate von 550.155,82 € (Vorjahr: 772.583,17 €). Die höhere Zuführungsrate von 255.155,82 € ist im Wesentlichen begründet in den höheren Zuweisungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 101.945,52 €, den Schlüsselzuweisungen des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz mit 32.879,90 € sowie der kommunalen Investitionspauschale von 11.608,10 €. Die eigenen Steuereinnahmen waren allerdings rückläufig bzw. konnten die Haushaltsansätze nicht erreicht werden. So betrugen die Wenigereinnahmen bei der Grundteuer 14.569,17 € und bei der Gewerbesteuer 96.186,48 €. Hierdurch reduzierte sich allerdings die Gewerbesteuerumlage um 37.020,54 €. Weitere Einsparungen waren bei den Personalkosten mit 30.134,24 €, beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 96.485,17 € und bei den Zuweisungen und Zuschüssen mit 17.742,83 €. Die Netto-Investitionsrate (Zuführungsrate abzüglich Tilgungskosten) betrug: 550.155,82 € (Vorjahr: 672.329,56 €) und die Brutto-Investitionsrate (Zuführung und Zinsausgaben): 589.577,72 € (Vorjahr: 882.900,12 €). Nach dem Haushaltsplan war eine Rücklagenentnahme von 400.000,00 € geplant. Da die geplante Sporthalle mangels Zuschussbescheide zurückgestellt werden musste hat sich die Investitionssumme reduziert. Dadurch war auch keine so große Kreditaufnahme und keine Rücklagenentnahme erforderlich. Dank einer wieder erstarkten konjunkturellen Entwicklung konnte eine Rücklagenzuführung in Höhe von 141.665,21 € getätigt werden. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt daher zum 31.12.2012: 833.973,47 €. Nach Abzug des Mindestbetrages von 116.940,00 €, welcher für die Kassenliquidität gebunden ist, steht der Gemeinde zur Finanzierung künftiger Aufgaben ein Betrag von 717.033,47 € zur freien Verfügung. Der Gebührenhaushalt der Abfallbeseitigung kann als ausgeglichen betrachtet werden bei Mehrausgaben von 256,90 €. Ebenfalls ausgeglichen bzw. Mehreinnahmen sind zu verzeichnen im Bauhof mit 13.615,77 € und die Wasserversorgung mit 20.161,18 €. Die Mehrausgaben des Vorjahres sind damit wieder ausgeglichen. Damit hat auch die Satzungsänderung zum 01.01.2012 Wirkung gezeigt. Nicht ausgleichen werden sich auch in Zukunft die Gebührenhaushalte Kindergarten mit Mehrausgaben von 425.427,55 €. Die weiteren Gebührenhaushalte sollten ausgeglichen sein. Bei der Abwasserbeseitigung betrugen die Mehrausgaben 7.953,65 € und beim Bestattungswesen: 37.923,01 €. Sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch im Bestattungswesen fanden durch Satzungsänderungen zum 01.01.2013 Gebührenanpassungen statt. Der kassenmäßige Abschluss enthält neben den Summen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes auch die Summen des Sachbuches für haushaltsfremde Vorgänge (Beispiel Lohnsteuer, Sozialabgaben). Insgesamt betrugen die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben aller Sachbücher 10.227.273,70 €. Eine Ist-Mehrein-nahme von 371.051,26 € war als positives Kassenergebnis zu verzeichnen.

4. Umwandlung der neugeschaffenen Angestelltenstelle im Stellenplan in eine Beamtenstelle (A 10/11) und Stellenausschreibung
Die im Dezember 2011 beschlossene neue Sachbearbeiterstelle in der Verwaltung im Angestelltenverhältnis wird nach entsprechendem Gemeinderatsbeschluss im Stellenplan in eine Beamtenstelle in Besoldungsgruppe A 10/11 umgewandelt und dann entsprechend ausgeschrieben.

5. Einführung der Grünmülltonne und Beratung und Beschlussfassung über das Angebot des Landkreises Ravensburg auf Rückdelegation der Müllentsorgung
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Werner Nitz, Amtsleiter des Abfallwirtschaftsamtes beim Landratsamt Ravensburg, anwesend. Zunächst wurde dargestellt, dass der Landkreis Ravensburg bzw. die Kommunen ab dem 01.01.2016 verpflichtet sind, Bioabfälle getrennt einzusammeln und zu verwerten bzw. zu entsorgen. Aufgrund der Delegation der Aufgabe der Müllentsorgung vom Landkreis auf die Kommunen in den 1970er Jahren haben die Gemeinden einerseits die Möglichkeit, die Biotonne in eigener Regie einzuführen oder aber andererseits das Rückdelegationsangebot des Landkreises Ravensburg anzunehmen, so dass die gesamte Müllentsorgung ab 01.01.2016 dann wieder vom Landkreis für die Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt würde. Herr Nitz stellte vor diesem Hintergrund im Gemeinderatsgremium dar, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 10.10.2013 beschlossen hat, ab dem 01.01.2016 der gesetzlichen Verpflichtung zur Getrenntsammlung der Bioabfälle nach zu kommen. Von dieser Entscheidung sind die Städte und Gemeinden als Verantwortliche für das Einsammeln und Transportieren direkt betroffen. Grundsätzlich sind damit die Städte und Gemeinden aufgefordert, die notwendigen Vorbereitungen für die Getrenntsammlung der Bioabfälle zu treffen. Alternativ dazu besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass die in den 1970er Jahren vereinbarte Delegation des Einsammelns und Transportieren auf die Städte und Gemeinden aufgehoben wird. Dazu haben auch bereits mehrfach Bürgermeisterbesprechungen stattgefunden. In der Versammlung vom 11.06.2013 wurde bei einer Bürgermeisterbesprechung mehrheitlich der Beschluss gefasst, dass der Landkreis den Städten und Gemeinden ein Angebot zur Rückdelegation unterbreiten soll. Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung über dieses Thema beraten und die Landkreisverwaltung bevollmächtigt, ein Rückdelegationsangebot an die Städte und Gemeinden abzugeben. Ziel dieses Angebotes ist eine „sanfte“ Rückdelegation. Es baut auf die seit Jahren gut funktionierende Aufgabenteilung zwischen den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis auf. Die bürgernahen Dienstleistungen, Abfallberatung, Betrieb der Wertstoffhöfe sowie Betreuung der Vereine, sollen demnach vor Ort durch die Bürgermeisterämter weiterhin organisiert werden. Zentrale Aufgaben, wie Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen, Satzungen, Gebührenkalkulationen und –erhebungen könnten zentral von der Kreisverwaltung erledigt werden. Damit lautet das Rückdelegationsangebot auf der Grundlage des vorgestellten Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises ab 01.01.2016, dass die Städte und Gemeinden 1,80 € pro Bürger für die Abfallberatung und 0,80 € pro Bürger für die Beseitigung des „wilden Mülls“ inklusive Reinigung der Gemeinden nach der Sperrmüllabfuhr erhalten. Außerdem wird die Übernahme der nachgewiesenen Ist-Kosten der Wertstoffhöfe in den ersten beiden Jahren mit derzeit landkreisweit 700.000,00 € pro Jahr und danach ein Umstieg auf die vorgestellte Variante 2 angeboten. Weiter wird die Übernahme der Kosten für die Sammlung und Verwertung des Grüngutes in den ersten zwei Jahren, danach ein Umstieg auf die vorgestellte Variante 2 angeboten. Im Weiteren stellt Herr Nitz im Gemeinderatsgremium entsprechend dem Wunsch des Kreisrates die Kosten für die Einführung einer gemeindlichen Biotonne exemplarisch dar. Konkret würde das Rückdelegationsangebot für die Gemeinde Waldburg bedeuten, dass die Gemeinde Waldburg für die Abfallberatung 5.566,00 € pro Jahr und für die Entsorgung des „wilden Mülls“ 2.474,00 € pro Jahr erhalten würde. Darüber hinaus würden die Wertstoffhofkosten und die Grüngutkosten für die Jahre 2016 und 2017 übernommen. Herr Nitz erläuterte weiter verschiedene Gebührenmodelle mit unterschiedlichen Leistungen sowie einen Vergleich der zukünftigen Kosten bei gleicher bzw. unterschiedlicher Anzahl von Leerungen für 60 Liter Rest- und Bioabfall mit den heutigen Abfallkosten der Gemeinde Waldburg. Abschließend erläuterte Herr Nitz noch den Zeitplan für die zu treffenden Entscheidungen. So sind in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Ravensburg bis 28.02.2014 Beschlüsse zu fassen, ob man das Rückdelegationsangebot annimmt. Gegenseitige Kündigungen sind dann bis zum 30.06.2014 zu tätigen. Bürgermeister Röger dankte Herrn Nitz für die ausführliche Information im Gemeinderatsgremium über die Einführung der Bio-Mülltonne zum 01.01.2016 und das Rückdelegationsangebot des Landkreises Ravensburg. Über das Thema soll nun in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen weiter beraten und beschlossen werden, so dass dem Landkreis Ravensburg spätestens bis zum 28.02.2014 eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen der Gemeinde Waldburg gegeben werden kann.

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