Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 13.05.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 3. April 2014

1. Bauvoranfragen
Einer Bauvoranfrage auf Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit einer Schwimmhalle in der Breitenbergstraße wurde mehrheitlich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bannried IV“ für bauliche Anlagen in der nicht überbaubaren Fläche und im Weiteren das Einvernehmen erteilt. Es wurde noch darauf hingewiesen, dass für das geplante Bauvorhaben eine Baulast notwendig wäre.
Einer Bauvoranfrage auf Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit eines Carports in der Adlerstraße in der nicht überbaubaren Fläche wurde keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Forstenhausen-Süd, 1. Bauabschnitt“ erteilt.

2. Baugesuche
Einem Baugesuch auf Um- und Anbau eines Treppenhauses, Küche, WC, Technikräume und Balkone an das bestehende Gebäude in der Bodnegger Straße wurde das Einvernehmen erteilt.
Ein Baugesuch auf Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage in der Schlierer Straße wurde abgesetzt und wird auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 15.05.2014 genommen.
Einem Baugesuch auf Erweiterung eines Wohnhauses und Einbau von 2 Dachgaupen im Kanisfluhweg wurden die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bannried I“ und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.

3. Fortschreibung Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frau Guglielmo und Frau Wagner vom Planungsbüro Planstatt Senner aus Überlingen anwesend. Von Seiten des Büros Planstatt Stenner wurde dargestellt, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 18.11.2013 bis einschließlich 20.12.2013 in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.11.2013 bis einschließlich 20.12.2013 durchgeführt wurde. In der Gemeinderatssitzung wurden vom Büro Planstatt Senner dann alle eingegangenen Anregungen und Bedenken, die die Gemeinde Waldburg betreffen, und die möglichen Abwägungsbeschlüsse hierzu erläutert und Fragen hierzu beantwortet. Weiter wurde vom Büro Planstatt Senner dargestellt, dass der Gemeinderat über die Abwägungsvorschläge Beschluss zu fassen und die Vertreter der Verbandsversammlung bezüglich der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen entsprechend zu beauftragen hat. Im Folgenden wurde durch das Büro Planstatt Senner der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 erläutert. Der Flächenbedarf an Wohnbauflächen beträgt bis zum Zieljahr 2030 in der Gemeinde Waldburg 9,9 ha. Der Flächenbedarf an Gewerbeflächen für die Gemeinde Waldburg beträgt bis zum Zieljahr 2030 6,8 ha laut Gewerbeabfrage. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 enthält nun Gewerbeflächen für die Gemeinde Waldburg bis zum Zieljahr 2030 in der Größenordnung von 7,0 ha. Hierzu wurde auch auf die Änderung gegenüber dem Vorentwurf im Bereich Hannober Nord verwiesen. An sonstigen Flächen sind im Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 in der Gemeinde Waldburg noch Flächen für seniorengerechte Wohnformen mit einer Größe von 2,1 ha und Flächen für eine Erweiterung der Schule mit 0,9 ha dargestellt. Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Abwägungsvorschlägen über die seitens der Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken auf der Grundlage der Sitzungsvorlage und wie vorstehend abgewogen zu. Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten Abwägungsvorschlägen über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken auf der Grundlage der Sitzungsvorlage und wie in der Sitzung abgewogen zu. Der Gemeinderat beauftragte weiter die Vertreter der Verbandsversammlung, in der Verbandssitzung entsprechend der Empfehlung und Vorberatung des Gemeinderates abzustimmen und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

4. Sanierung der Treppe zum Dorfplatz
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend und erläuterte nochmals die geplante Sanierung der Treppe von der Bauernjörgstraße zum Dorfplatz hin. Die Sanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Der Auftrag für die Sanierung der Treppe am Dorfplatz wurde an die Firma Krauch & Locher GbR aus Waldburg zum Angebotspreis für das Nebenangebot von 13.552,28 € brutto vergeben. Das Nebenangebot sieht eine Ausführung der Treppen als Blockstufen vor.

5. Sanierung des Seegrasstadions und des Beachvolleyballfeldes
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend und erläuterte die erforderlichen Arbeiten für die Sanierung des Beach-Volleyballfeldes. Hierbei handelt es sich um den Austausch des Sandes und um eine Oberflächenentwässerung. Das Beach-Volleyballfeld hat eine Länge von ca. 24 m und eine Breite von ca. 15 m. Eine Spielfeldeinfassung ist dabei nicht vorgesehen. Alternativ stellte Herr Zimmermann auch noch eine umlaufende Spielfeldbegrenzung einmal mit Betonrandsteinen und einmal mit Softrandsteinen vor, wobei die Kosten bei den Betonrandsteinen bei 25,00 €/m und die Kosten für die Softrandsteine bei 45,00 €/m liegen. Die Kostenschätzung für die Sanierung des Beach-Volleyballfeldes ohne Randeinfassung beläuft sich auf 14.000,00 €. Beschlossen wurde auf entsprechende Randeinfassungen beim Beach-Volleyballfeld zu verzichten und die Arbeiten ansonsten, wie vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner dargestellt, entsprechend auszuschreiben. Herr Zimmermann erläuterte weiter die entsprechenden Sanierungsarbeiten auf dem Rasenspielfeld im Seegrasstadion. Die Sanierung sieht dabei Regenerationsmaßnahmen mit „Drain-Air-Schlitzen“, partielle Sanierungen an Absetzungen sowie ein Besanden mit Quarzsand, Tiefenlockerungen und eine entsprechende Nachsaat vor. Die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahme beläuft sich auf 23.800,00 €. Mit den Bauarbeiten soll im Juni begonnen werden. Danach ist eine Ruhezeit von 8 bis 10 Wochen vorgesehen. Beschlossen wurde die Arbeiten, wie vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell dargestellt, auszuschreiben.

6. Erweiterte Erschließungsplanung in Egg
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend und erläuterte im Folgenden die erweiterte Erschließungsplanung im Teilort Egg. Die ursprüngliche Erschließungsplanung im Teilort wurde dabei in südwestliche Richtung (zum Eggweiher zu) sowie um eine Oberflächenentwässerung bzw. Straßenentwässerung und um Leerrohre für eine mögliche Straßenbeleuchtung sowie eine Deckensanierung hin erweitert. Die Kostenschätzung für diese Erweiterungsmaßnahmen beläuft sich auf Basis des Angebot der Firma Berenbold mit Stand 30.10.2013 auf 55.000,00 € brutto.
Weiter führte Herr Zimmermann aus, dass der Straßenverlauf nicht unbedingt mit den jeweiligen Grundstücksgrenzen überein stimmt, deshalb sollen hier mit den Grundstückseigentümern entsprechende Gespräche geführt werden, um hier eine Bereinigung zu erzielen.Beschlossen wurde den Auftrag für die erweiterte Erschließungsplanung im Teilort Egg wie dargestellt auf Basis des Hauptleistungsverzeichnisses an die bereits beauftragte Firma Berenbold aus Zußdorf zu vergeben.

7. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Remmler vom Planungsbüro Sieber aus Lindau anwesend und stellte zunächst nochmals den räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ vor. Im Weiteren verwies er auf die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.01.2014 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 07.01.2014 bis zum 28.02.2014 aufgefordert. Die einzelnen, zur Abwägung relevanten Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen, des Landratsamtes Ravensburg und der Deutschen Telekom Technik GmbH wurden ausführlich vorgestellt. Im Weiteren erläuterte Herr Remmler die jeweiligen Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen. Hierbei wird im Detail ebenfalls auf die beigefügte Anlage verwiesen. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 07.01.2014 zu Eigen. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen wurden mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 24.03.2014. Die Änderung beschränkt sich auf die Ergänzung der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend benachrichtigt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ in der Fassung vom 24.03.2014 wurde abschließend als Satzung beschlossen.

8. Anschaffung eines Dienstfahrzeugs
Entsprechend der Beratung in der Gemeinderatsitzung vom 06.03.2014 wurden seitens der Verwaltung entsprechende Leasingangebote für ein Dienstfahrzeug in der „Golf-Klasse“ mit einem Benzinmotor eingeholt und auch bei den örtlichen Anbietern wegen einem Angebot nachgefragt. Die einzelnen Angebote wurden vorgestellt. Das günstigste Leasingangebot für ein Dienstfahrzeug in der „Golf-Klasse“ mit einem Benzinmotor liegt dabei vom Autohaus Kilgus aus Ravensburg vor. Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich um einen Golf Blue Motion 1,2 l mit Benzinmotor. Die Leasingdauer beträgt 36 Monate bei einer jährlichen Laufleistung von 10.000 km, Winterreifen sind in dem Angebot inklusive. Die monatliche Leasingrate beträgt 170,17 € brutto. Zusätzlich wurde eine Garantieverlängerung für 3,06 € monatlich angeboten. Beschlossen wurde als Dienstwagen für die Verwaltung entsprechend dem vorliegenden Angebot der Firma Kilgus aus Ravensburg einen Golf Blue Motion 1,2 l. zum monatlichen Leasingangebot von 170,17 € brutto plus der zusätzlich angebotenen Garantieverlängerung von 3,06 €/monatlich zu beschaffen.

9. Bündelausschreibung Strom
Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Ravensburg bieten den Gemeinden des Landkreises Ravensburg, den Zweckverbänden und den privatwirtschaftlichen Betrieben mit überwiegender Beteiligung des Landkreises bzw. der Gemeinden wieder die Möglichkeit an, den Bezug elektrischer Energie für ihre Stromverbrauchsstellen über eine Einkaufsgemeinschaft öffentlich ausschreiben zu lassen. Die zentrale Vergabestelle des Landratsamtes Ravensburg wird wie bisher die Ausschreibung des Regelstromes durchführen. Die Stadt Ravensburg, die selbst 100 % regenerativ erzeugten Strom beziehen will, der mit dem ok-power Label nach dem Initiierungsmodell zertifiziert sein soll bzw. für den durch einen öffentlich zugelassenen Gutachter z.B. TÜV, die vergleichbaren Eigenschaften bestätigt wird, bietet die Ausschreibung des Bezugs von Ökostrom ab 01.01.2015 für alle interessierten Kommunen des Landkreises im Rahmen einer zweiten Einkaufsgemeinschaft an. Die Stromlieferungen werden im offenen Verfahren nach den Vorgaben der VOL/A europaweit ausgeschrieben. Die Laufzeit der Stromlieferverträge wird dabei 2 Jahre betragen, also für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016. Die Gemeinde Waldburg bezieht bisher über die Ausschreibung der Stadt Ravensburg Ökostrom. Beschlossen wurde sich an der Einkaufsgemeinschaft der Stadt Ravensburg zu beteiligen und für die Jahre 2015 und 2016 wieder Ökostrom zu beziehen. Die Vergabestellen wurden entsprechend zur Durchführung der Ausschreibungsverfahren bevollmächtigt und die Zustimmung zu den Wertungskriterien sowie die Ermächtigung zur Auftragserteilung an das jeweils nach den vorgegebenen Wertungskriterien wirtschaftlichste Angebot wurde erteilt.

10. Kommunalwahl 2014 - Neubestellung des Gemeindewahlausschusses
Über die Besetzung und Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen 2014 wurde in der Gemeinderatssitzung am 06.02.2014 beraten und beschlossen. In der genannten Sitzung wurde Georg Waxenberger als Beisitzer im Gemeindewahlausschuss bestellt. Nachdem Georg Waxenberger aber inzwischen erklärt hatte, dass er wieder für den Gemeinderat kandidieren wird, wurde eine Neubestellung des Gemeindewahlausschusses erforderlich, da ein Wahlbewerber für die Gemeinderatswahl nicht gleichzeitig Mitglied im Gemeindewahlausschuss sein kann (§ 15 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Vor diesem Hintergrund wurde neu der bisherige stellvertretende Beisitzer Hubert Germann zum Beisitzer bestellt und als stellvertretende Beisitzerin neu Martina Harder bestellt. Der Gemeindewahlausschuss setzt sich demnach wie folgt zusammen: Vorsitzender Bürgermeister Michael Röger, stellvertretende Vorsitzende Ingeborg Käser, Beisitzer Josef Büchele, Beisitzer Hubert Germann, stellvertretende Beisitzerin Monika Artlich und stellvertretende Beisitzerin Martina Harder.

11. Zuschuss zum Bau einer Tribüne
Bezugnehmend auf einen Antrag des FV Waldburg vom 03.12.2012, in dem der FV Waldburg die Gemeinde Waldburg um die Übernahme der voraussichtlichen Materialkosten zur Sanierung des Ein- und Aufgangsbereiches sowie der Erstellung einer nicht überdachten Tribüne bittet, wurde die Bewilligung des Zuschusses an den FV Waldburg für den Bau einer Tribüne im Seegrasstadion in Höhe von 10.000,00 € für die Materialkosten beschlossen.

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