Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 09.07.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2014

1. Sanierung des Seegrasstadions – Auftragsvergabe
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend und erläuterte nochmals kurz die erforderlichen Arbeiten für die entsprechenden Sanierungsarbeiten auf dem Rasenspielfeld im Seegrasstadion. Die Sanierung sieht dabei Regenerationsmaßnahmen mit „Drain-Air-Schlitzen“, partielle Sanierungen an Absetzungen sowie ein Besanden mit Quarzsand, Tiefenlockerungen und eine entsprechende Nachsaat vor. Die Arbeiten wurden vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell ausgeschrieben. Günstigste Bieterin war die Fa. Müller aus Ravensburg zum Angebotspreis (Nebenangebot) von 24.710,95 € brutto. Entsprechend dem Angebot wurde der Auftrag an die Fa. Müller vergeben. Die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahme belief sich auf 23.800,00 €.

2. Durchführung der Eigenkontrollverordnung – Kanalbefahrung
Zu diesem Tagesordnungspunkt war nochmals Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend und erläuterte das Ausschreibungsergebnis für die Arbeiten zur Kanalbefahrung der im Jahr 2014 vorgesehenen Kanalabschnitte. Günstigste Bieterin für die Arbeiten zur Kanalbefahrung war die Fa. Dorr aus Kempten zum Angebotspreis von 23.876,93 € brutto. Der Auftrag wurde entsprechend dem Angebot an die Fa. Dorr vergeben. Inklusive des Honorars für das Ingenieurbüro für die Durchführung und Auswertung der Kanalbefahrung betragen die Gesamtkosten 40.251,33 € brutto. Die Kostenschätzung für die Maßnahme belief sich auf 52.880,00 €.

3. Ausschreibung von Pflanz- und Pflegearbeiten zur Anlegung einer Streuobstwiese im Bereich Widmannsbronn als Ökokontomaßnahme
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Deni aus Ravensburg als Landschaftsplaner anwesend und stellte die vorgesehenen Pflanz- und Pflegearbeiten zur Anlegung einer Streuobstwiese im Bereich Widmannsbronn als Ökokontomaßnahme vor. Des Weiteren erläuterte er, wie die Maßnahmen im Ökokonto bilanziert werden können. Vorgesehen ist neben der Pflanzung der Obstbäume eine extensive Bewirtschaftung mit einem zweimaligen Mähen der Wiese sowie einem begleitenden Naturschutz. Herr Deni wurde beauftragt, die Pflanz- und Pflegearbeiten zur Anlegung einer Streuobstwiese im Bereich Widmannsbronn als Ökokontomaßnahme wie dargestellt auszuschreiben, ergänzt um eine dreijährige Entwicklungspflege sowie um die Aufforstung bestehender Lücken im Altbestand der Streuobstwiese und der Abgänge.

4. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Schlierer Straße“ – Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schlierer Straße (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 BauGB) beschlossen. Gemäß §13a BauGB wird der Bebauungsplan "Schlierer Straße" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 479, 480, 481, 481/1, 481/2, 482, 482/1, 484, 485, 544, 544/1, 545, 552/1, 552/2, 552/3, 552/4, 552/5, 552/7, 552/8, 552/9, 552/10, 552/11, 552/12, 552/13, 553/2, 852/5(Teilfläche).
Die Erfordernis der Planung ergibt sich wie folgt: Sicherung und Erweiterung der verkehrlichen Erschließung, Sicherung und Erhaltung der städtebaulichen Ordnung, geordnete Nachverdichtung von bestehender Wohnbebauung, Anpassung der gemeindlichen Infrastruktur durch Verlegung des Kindergartens an einen anderen Standort, Bereitstellung von Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten sowie Ortsabrundung in Richtung Westen. Die Ziele der Planung lauten wie folgt: Berücksichtigung und Erhalt der vorhandenen Siedlungsstruktur, Planung bedarfsgerechter Grundstücksgrößen, weitere Anbindungen des Wohnquartiers an das örtliche Straßennetz, Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum sowie Vermeidung von Nutzungskonflikten. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des §13a Abs.2 Nr.2 BauGB angepasst.

5. Satzungsbeschluss über den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Schlierer Straße“
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 15.05.2014 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Schlierer Straße" hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre nach §14 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst den zuvor bezeichneten in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Schlierer Straße". Das Gebiet liegt im Westen der Gemeinde Waldburg und grenzt im Süden an die "Schlierer Straße", im Osten an die "Bodnegger Straße" und im Norden an die "Hauptstraße". Der Geltungsbereich umfasst folgende Fl.-Nrn. 479, 480, 481, 481/1, 481/2, 482, 482/1, 484, 485, 544, 544/1, 545, 552/1, 552/2, 552/3, 552/4, 552/5, 552/7, 552/8, 552/9, 552/10, 552/11, 552/12, 552/13, 553/2, 852/5 (Teilfläche) und entspricht damit dem Geltungsbereich des Lageplans zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Schlierer Straße". Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Titel des Bebauungsplanes und somit auch der Veränderungssperre im Laufe des Verfahrens noch ändern kann, in diesem Falle wird ein entsprechender Vermerk auf der Veränderungssperre angebracht.

6. Beauftragung des Büro Sieber zur Erstellung des Bebauungsplanes „Schlierer Straße“
Das Büro Sieber aus Lindau wurde auf Basis des vorliegenden Honorarangebotes in Höhe von 40.900,65 € brutto mit der Erstellung des Bebauungsplanes „Schlierer Straße“ beauftragt.

7. Baugesuche
Hinsichtlich des Baugesuchs auf Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage in der Schlierer Straße wurde beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen ein Antrag auf Zurückstellung bis zur Veröffentlichung der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Schlierer Straße“ gestellt.
Dem Baugesuch auf Errichtung eines Carports mit Fahrradschuppen in der Breitenbergstraße wurde die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bannried IV“ und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Dem Baugesuch auf Neubau eines Maschinen- und Geräteschuppens in Edensbach wurde das Einvernehmen erteilt.
Dem Baugesuch auf Ausbau des Dachgeschosses und Anbau von Dachgaupen, Am Mittelberg, wurde die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittelberg 1“ und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Dem Baugesuch auf einen Anbau an das bestehende Wohnhaus, Garage, Geräte und Bad im Säntisweg wurden die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bannried III“ und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Dem Baugesuch auf Neubau eines Wohnhauses mit Carport in der Kesenweilerstraße wurde das Einvernehmen erteilt.

8. Einführung der Biomülltonne und Rückdelegation der Müllabfuhr
In der der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2013 wurde über die Pflicht zur Einführung der Biomülltonne und das Angebot des Landkreises Ravensburg auf Rückdelegation der Müllsammlung und -entsorgung informiert. In der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2014 wurde das Thema nochmals und anschließend vom Gemeinderat ausführlich beraten. Das Rückdelegationsangebot des Landkreises Ravensburg vom 21.10.2013 wurde anschließend mehrheitlich abgelehnt. Zwischenzeitlich liegt die Kündigung des Landkreises bezüglich der bestehenden Delegationsvereinbarung zum 31.12.2015 vor, so dass sich hier der bisherige Sachverhalt änderte. Kreiskämmerer Franz Baur erläuterte die Veränderungen und neuen Modalitäten einer Rückdelegation der Aufgabe an den Landkreis bzw. einer weiteren Delegation an die Gemeinde im Gemeinderatsgremium. Der Gemeinderat nahm das modifizierte Rückdelegationsangebot des Landkreises Ravensburg vom 27.03.2014 auf der Grundlage des vorliegenden Abfallwirtschaftskonzeptes mehrheitlich an und stimmte einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über kommunale Beistandsleistungen bei der Abfallentsorgung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der Beschlüsse einzuleiten.

9. Vergabe von Friedhofsarbeiten
Die Friedhofsarbeiten für Erdbestattungen auf dem kommunalen Friedhof Waldburg wurden neu ausgeschrieben. Künftig werden nicht nur die Baggerarbeiten zur Graböffnung vergeben, sondern neben dem Grabaushub auch der Grabverbau, die Grabverfüllung, die Containerstellung und weitere Friedhofstätigkeiten im Zusammenhang mit Erdbestattungen. Der Auftrag für die Friedhofsarbeiten wurde an die Fa. Stauber aus Wangen i.A. als günstigste Bieterin vergeben.

10. Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für die Wasserversorgung
Als Ersatzfahrzeug für das bisherige Fahrzeug für die Wasserversorgung (Sprinter) wurde die Anschaffung eines Kastenwagens mit Hochdach der Marke Renault über die Fa. Arnegger aus Ravensburg als günstigste Bieterin zum Angebotspreis 29.809,27 € beschlossen.

11. Beteiligung am LEADER-Bewerbungsverfahren
Seit ca. zwei Jahren beschäftigen sich die Städte und Gemeinden im Württembergischen Allgäu und den angrenzenden Bereichen mit der Frage, wie eine verbesserte Zusammenarbeit ermöglicht und gemeinsame Ziele formuliert werden können. Der Anlass hierfür war das Auslaufen der „PLENUM-Förderung“ und die vom Land Baden-Württemberg in Aussicht gestellte „LEADER-Förderung“ in den Jahren 2015 bis 2021. In mehreren Klausurtagungen haben sich die Vertreter der Städte und Gemeinden ausgetauscht und erörtert, wo künftig eine verstärkte Zusammenarbeit möglich und zielführend sein könnte. Der dabei erstellte Katalog ist nicht abschließend. Er kann aber als Richtschnur für die kommenden Jahre dienen, um den Herausforderungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich gerecht zu werden. Die Ziele sind: Erlebnis Allgäu - Barrierefreier Gesundheits-, Natur-, Kulturtourismus, gut versorgtes Allgäu - Seniorengerechte/-bewegte Dorfentwicklung, energieeffizientes Allgäu - Klimaschutz und Energiewirtschaft, mobiles Allgäu - Bedarfsgerechte und vernetzte (e-)Mobilität, grünes Allgäu - Landnutzung und Kulturlandschaft und wirtschaftsstarkes Allgäu - Handwerk, Gewerbe, Existenzgründung. Mit diesen Zielen kann ein regionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet werden, mit welchem dann die Bewerbung zur Leader-Förderung durchgeführt werden kann. Die Erarbeitung des REK würde insgesamt 33.986,40 € Kosten verursachen. Diese Kosten sollen mit dem Schlüssel 50 % je teilnehmender Gemeinde und 50 % nach Einwohnern der Gemeinden umgelegt werden. Für die Gemeinde Waldburg würden also ca. 1.700,-- € an Kosten anfallen. Der Gemeinderat nahm die Ziele für ein „Regionales Entwicklungskonzept“ (REK) zustimmend zur Kenntnis und stimmte der Erarbeitung des REK und dem weiteren Beteiligungsprozess zu.

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