Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 03.05.2013

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2013

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Neubau eines Wohnhauses mit Wohnung im Garten- und Garage im Erdgeschoss in Egg wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Simson-Mopedrennen 2013
Das Racing Team Edensbach/Vogt e.V. beantragte eine Genehmigung des geplanten Simson-Mopedrennen in Waldburg-Feld am 07./08.09.2013 beim Landratsamt Ravensburg. Die Gemeinde Waldburg wurde hierzu angehört und um eine Stellungnahme gebeten. Das Rennen soll dort in diesem Jahr zum 3. Mal stattfinden. Beschlossen wurde als Stellungnahme, dass der beantragten Durchführung des „Simson-Mopedrennens“ im Jahr 2013 wieder zugestimmt wird. Bedingung ist, wie in den Vorjahren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und vom Veranstalter ein geregelter Ablauf der Veranstaltung gewährleistet wird.

3. Erweiterung der Lautsprecheranlage an der Schule als Amokschutzvorrichtung
Nach einem Gespräch mit der Polizeidirektion Ravensburg bei einem Ortstermin an der Schule Waldburg ging es darum zu klären, welche Amokschutzvorrichtungen aus fachlicher Sicht am Schulgebäude ergänzt werden sollten. Ergebnis war, dass die vorhandene elektrische Lautsprecheranlage mit dem Ziel erweitert werden sollte, eine automatische Durchsage hörbar in allen Klassenzimmern und Gängen abspielen zu können. Der Auftrag hierfür wurde an die Firma Keßler aus Bad Waldsee zum Angebotspreis von 15.546,65 € brutto vergeben. Davon abgesehen besteht aus Sicht der Polizeidirektion Ravensburg momentan kein weiterer Handlungsbedarf.

4. Verkauf des alten Tragkraftspritzenfahrzeugs der Feuerwehr
Nachdem im März 2013 das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 für die Feuerwehr ausgeliefert wird, galt es über einen Verkauf des bisherigen Tragkraftspritzenfahrzeugs, Baujahr 1984, zu beschließen. Dieses Fahrzeug wurde nach Ablauf des TÜV im Oktober 2012 abgemeldet. Für den Ankauf des Altfahrzeuges lagen zwei Angebote vor. Verkauft wurde das bisherige Tragkraftspritzenfahrzeug an den Meistbietenden, nämlich die Firma Reifenservice und KFZ-Handel Jung aus Waldburg, zum Angebotspreis von 750,00 € ohne Tragkraftspritze, die weiter bei der Feuerwehr verbleibt.

5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Vernetzung von Lebensräumen für ausgewählte Zielarten im Bereich der geplanten Gewerbegebietserweiterung Hannober zwischen Blauensee und Holzmühleweiher und Vergabe von Architektenleistungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Mühleck vom Büro Planstatt Senner aus Überlingen anwesend. Der Gemeindeverwaltungsverband Gullen schreibt derzeit im Auftrag der Verbandsgemeinden Bodnegg, Grünkraut, Schlier und Waldburg den Flächennutzungsplan fort. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat Waldburg unter anderem beschlossen, Gewerbeflächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Hannober in nördlicher und östlicher Richtung ausweisen zu lassen. Um die Existenz geschützter Arten auf den geplanten Erweiterungsflächen klären zu lassen, beauftragte der Gemeinderat das Büro Planstatt Senner aus Überlingen mit einer artenschutzrechtlichen Überprüfung bzw. Untersuchung. Diese artenschutzrechtliche Überprüfung wurde inzwischen abgeschlossen und mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg besprochen. Als Fazit der Untersuchung kann festgehalten werden, dass die potenzielle Erweiterungsfläche als intensives Grünland genutzt wird und sehr strukturarm ist. Dies erschwert Ausbreitungsbewegungen vor allem von Tagfaltern und Heuschrecken. Entlang der Transekte 1 und 3 wurde eine hohe bis sehr hohe Arten- und Individuenzahlen festgestellt, darunter gefährdete und/oder geschützte Arten. Dagegen wurden entlang Transekt 2, wo sich die geplante Erweiterungsfläche befindet, nur vergleichsweise wenige Arten und Individuen vorgefunden. Hierunter befanden sich bis auf eine Ausnahme keine geschützten Arten. Von den Arten des FFH-Gebietes konnte nur eine nachgewiesen werden, nämlich die Große Moosjungfer. Somit ergaben sich keine Hinweise auf eine direkte Beeinträchtigung der Schutzziele des FFH-Gebietes bzw. eine Beeinträchtigung des Artaustausches. Nachtfalter können vom Gebiet Blauensee in Richtung des geplanten Gewerbegebietes angelockt werden (geringfügige Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes Blauensee in Bezug auf Nachtfalterarten). Als Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des geplanten Eingriffes werden eine richtige Anordnung der Baukörper innerhalb des Flurstücks, niedrige Gebäudehöhen und (extensiv begrünte) Flachdächer, die Anlage geeigneter Strukturen in Form von Heckenstreifen, Hochstauden und Säumen, der Verzicht auf Düngung und reduzierte Mahd, somit eine Erhöhung des Nahrungsangebotes und streulichtarme und eine insektenfreundliche Beleuchtung durch Festsetzung im Bebauungsplan vorgeschlagen. Hinsichtlich der Vernetzung von Lebensräumen für ausgewählte Zielarten fand am 14.01.2013 eine Besprechung mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg statt. Ergebnis dieser Besprechung ist, so Herr Mühleck weiter, dass im weiteren Verfahren aufgrund der gewonnen Erkenntnisse die Gewerbegebietserweiterung weiter offen geprüft wird, wenn über Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hinaus (Erhalt einer ausreichend dimensionierten, besonnten und hinsichtlich Artenaustausch optimierten Freifläche auf Flurstück Nr. 813) der Habitatverbund unter Einbeziehung benachbarten Flurstücke optimiert und neu hergestellt wird. Je nach Zielart sollen in diesem Zuge beispielsweise einzelne „Trittsteinbiotope“ angelegt werden, die sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Arten orientieren. Bei der Vernetzung der beiden FFH-Flächen muss sichergestellt sein, dass die Leitlinien und „Trittsteine“ entsprechende Größen und keine zu großen Abstände untereinander haben. Die Vernetzung darf sich nicht nur auf die Parzelle, Flst. Nr. 813 konzentrieren, sondern muss in beiden Richtungen durchgängig zwischen Blauensee und Holzmühleweiher sein. Im Vordergrund stehen dabei Offenlandarten. Auf Basis dieses Gesprächsergebnisses gilt es nun, entsprechende Zielarten zu finden und festzulegen. Das Büro Planstatt Senner wurde hiermit zum Angebotspreis von 9.714,86 € beauftragt. Die dargestellten Maßnahmen sind erforderlich, um die Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes genehmigt zu bekommen. Die Forderung der unteren Naturschutz-behörde des Landratsamtes nach einer Vernetzung der Naturschutzgebiete Holzmühleweiher und Blauensee ist über eine Vernetzungskonzeption darzustellen und später auch entsprechend umzusetzen.

6. Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“ im Bereich des Gewerbegebietes Hannober – Vergabe von Architektenleistungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt war nochmals Herr Mühleck vom Büro Planstatt Senner aus Überlingen anwesend. Aufgrund der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Hannober und der damit verbundenen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist auch ein Antrag auf Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“ beim Landratsamt Ravensburg zu stellen. Dabei soll die geplante Erweiterungsfläche aus dem Geltungsbereich des Schutzgebietes herausgenommen werden und eine an die kommunale Waldfläche in Hannober angrenzende Grünlandfläche im Gegenzug hineingenommen werden.
Beschlossen wurde, nach nochmaliger Beratung einen Antrag auf Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“ beim Landratsamt Ravensburg zu stellen. Das Honorarangebot des Büros Planstatt hierzu in Höhe von 3.842,21 € brutto wurde angenommen.

7. Pflanzung von Hochstammbäumen im Bereich Widmannsbronn
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Landschaftsplaner Deni aus Ravensburg anwesend und erläuterte die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen im Bereich Widmannsbronn. Vorgesehen ist, dass zur Anpflanzung und Pflege einer Streuobstwiese dort folgende notwendigen Leistungen ausgeschrieben werden sollen: Lieferung von ca. 220 Obstbäumen in heimischen, standortge-rechten Sorten, wobei Verschiebungen auf Grund der lieferbaren Größen und Qualitäten möglich sind. Vorgesehen sind dabei Obstbäume in Sorten (Äpfel, Birnen und Kernobst) mit Größen ab Stammumfang 8 bis 10 cm als Hochstämme. Die Pflanzung der Bäume soll in vorbereitete Pflanzlöcher erfolgen. Weiter ist ein Giesrand herzustellen und die Bäume sind entsprechend an Baumpfählen zu befestigen. Die Pflanzung soll weiter in Wühlmausschutzkörben erfolgen. Weiter umfasst das Leistungsverzeichnis die Durchführung der Fertigstellungspflege über ein Jahr. Ferner ist die Durchführung der Entwicklungspflege über zwei Jahre hinweg beinhaltet. Im weiteren erläuterte Herr Deni noch die Leistungen zur Pflege der Streuobstwiese. Hier ist eine zweimalige Mahd der Wiesenfläche Ende Juni und Anfang September vorgesehen. Das Mähgut wird zur Förderung des Kräuteraufwuchses abgeräumt. Die Mahd erfolgt zur Förderung der verschiedenen Arten in Abschnitten, so dass gleichzeitig kurzrasige und langrasige Flächen bestehen. Die Randstreifen an Böschungen und Rändern werden als Winterquartiere und Futterräume unregelmäßig gemäht. Der Aufwuchs an der Böschung als Teilhabitat wird unregelmäßig gepflegt, wobei zu starker Gehölzaufwuchs entfernt wird. Der Baumschnitt soll so intensiv durchgeführt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Obstgehölze erhalten bleibt, jedoch so extensiv, dass eine vielfältige Tierwelt Nutzungsmöglichkeiten findet. Es erfolgt zunächst ein Pflanzschnitt, dann 5 bis 7 Jahre lang ein Erziehungsschnitt. Danach entsprechend dem Bedarf ein maßvolles Auslichten mit Rücksicht auf Alt- und Totholz. Eine Düngung erfolgt in Maßen nur organisch auf den Baumscheiben. Seitens der Verwaltung wurde noch darauf hingewiesen, dass das für die Bepflanzung mit Hochstammbäumen vorgesehene Grundstück zwar im Eigentum der Gemeinde Waldburg ist, aber momentan noch von einem privaten Dritten landwirtschaftlich genutzt wird. Um hier eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden, wurde vorgeschlagen, die Pflanzung nicht wie ursprünglich vorgesehen 2013 zu tätigen, sondern auf Herbst 2014 zu verschieben. Beschlossen wurde dementsprechend, dass ein eventuell bestehender mündlicher Pachtvertrag für die für die Bepflanzung vorgesehene Fläche sofort zum 31.10.2014 gekündigt wird. Weiter wird dem vorgestellten Pflanzenkonzept grundsätzlich zugestimmt. Die Umsetzung der Pflanzmaßnahme soll wie vorgeschlagen im Herbst 2014 erfolgen. Nach der im vorgestellten Konzept beinhalteten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege die insgesamt einen Zeitraum von 3 Jahren umfasst, soll anschließend eine Anschlusspflege erfolgen, wofür noch ein Konzept aufzustellen ist. Neben den im Konzept genannten Sorten soll auch die Pflanzung von Walnussbäumen berücksichtigt werden. Für die im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Haushaltsmittel soll ein Haushaltsausgaberest gebildet werden, da die Maßnahme erst im Jahr 2014 umgesetzt werden kann. Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, das weiter Notwendige für die Umsetzung der Pflanzmaßnahmen im Bereich Widmannsbronn zu veranlassen insbesondere die Ausschreibung der erforderlichen Leistungen zur Anpflanzung und Pflege im Sommer 2014.

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