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Landtagswahl Baden-Württemberg am 8. März 2026
Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl am 8. März 2026
Hier finden Sie das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl.
Informationen zur Landtagswahl am 8. März 2026
Am kommenden Sonntag, den 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Gemeinde Waldburg ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 001 – Wahlraum: Bürgersaal Waldburg, Amtzeller Straße 22, 88289 Waldburg
Wahlbezirk 002 – Wahlraum: Mehrzweckhalle Waldburg, Amtzeller Straße 22, 88289 Waldburg (Aktueller Hinweis: Da der Aufzug zur Mehrzweckhalle kurzfristig nicht nutzbar ist, kann diese momentan barrierefrei nur über die Türe der Südseite erreicht werden. Der Treppenzugang über das Foyer zur Mehrzweckhalle bleibt weiterhin möglich.)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. Er/sie kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist.
Die Wähler/Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitäts-feststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel, dender Wähler/die Wählerin bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt bekommt.
Am Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, sind zudem die Wahlbekanntmachung und ein Muster des Stimmzettels angebracht.
Jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Er/sie gibt seine/ihre Erststimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber/welcher Bewerberin sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von dem Wähler/der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Ungültig sind Stimmabgaben, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden Zusatz enthält oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet oder der Stimmzettelumschlag gekennzeichnet ist.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Briefwahlunterlagen können noch bis zum 6. März 2026, 15.00 Uhr im Rathaus Waldburg, Zimmer 14, Hauptstraße 20, 88289 Waldburg beantragt werden.
Falls bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr im Rathaus Waldburg gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er/sie ihn verloren hat, kann ihm/ihr bis zum 7. März 2026, 12.00 Uhr im Rathaus Waldburg ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Beachten Sie hierzu gegebenenfalls auch den Aushang an den Eingangstüren des Rathauses Waldburg mit weiteren Informationen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht zur Landtagswahl am 8. März 2026 Gebrauch.
Gemeindeverwaltung Waldburg
