Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Waldburg

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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+49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 20.01.2025

Bundestagswahl 2025

Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

1. Allgemeine Informationen

Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit und den damit verbundenen verkürzten Fristen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 haben wir für Sie die aktuell wichtigsten Informationen zusammengefasst.

 

2. Wahlscheinantrag

Die Wahlbenachrichtigungen werden momentan an alle Wahlberechtigten versandt und sollten Ihnen bis spätestens zum 02.02.2025 zugehen.

Um Ihnen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen so rasch wie möglich zustellen zu können, beantragen Sie diese bitte möglichst zeitnah nach der Zustellung Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Sie können Ihren Wahlschein entweder online, schriftlich, per Mail oder direkt vor Ort im Rathaus Waldburg beantragen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufrufen.

Um den Online-Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Ihre Anträge werden wir schnellstmöglich bearbeiten.

Bitte beachten Sie aber, dass eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck und der Auslieferung der Stimmzettel erfolgen kann.

Daher können wir Ihnen die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltermin ausgeben.

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, so können sie ihre Stimme auch vor Ort bei der Gemeindeverwaltung Waldburg, Hauptstraße 20, 88289 Waldburg abgeben.

Beachten Sie bitte, dass die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein wieder rechtzeitig - bis spätestens 23.02.2025, 18.00 Uhr - bei der Gemeindeverwaltung Waldburg, Hauptstraße 20, 88289 Waldburg eingehen müssen.

Hier finden Sie den Link für die Wahlscheinbeantragung per Internet:

Online Antrag

 

3. Bekanntmachungen

Hier finden Sie amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025:

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

 

4. Weitere Informationen

a. Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Die Schablone und Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels können kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter der Telefonnummer 0761/36122 angefordert werden.