Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 16.12.2022

Außenbereichssatzung "Feld"

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur Außenbereichssatzung "Feld"

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2022 den Entwurf zur Außenbereichssatzung "Feld" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.


Das Plangebiet liegt ca. 3 km östlich des Hauptortes Waldburg und umfasst folgende Grundstücke: Fl.-Nrn.: 784 (Teilfläche), 785/3 (Teilfläche), 786/1 (Teilfläche), 787/1 (Teilfläche), 788/2 (Teilfläche), 788/4 (Teilfläche), 794/4
(Teilfläche) und 794/6 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.


Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2022 liegt in der Zeit vom 27.12.2022 bis 03.02.2023 im Rathaus der Gemeinde Waldburg (Hauptstraße 20, 88289 Waldburg), Zimmer 14, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).


Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2022 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.gemeinde-waldburg.de. Unter der Rubrik „Bürger“ / „Rathaus & Info“ / „Gemeindeverwaltung“ / „Neues aus dem Rathaus“ finden Sie dort die Bekanntmachung.


Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Es wird
darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Waldburg, den 16.12.2022


Michael Röger (Bürgermeister)

 

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur Außenbereichssatzung "Feld" mit Geltungsbereich

Entwurf ABS "Feld" - Text

Entwurf ABS "Feld" - Plan

Stellungnahmen

 
http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus