Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 19.06.2020

Außenbereichssatzung Schafmaier

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur Außenbereichssatzung „Schafmaier“

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2020 den Entwurf zur Außenbereichssatzung „Schafmaier“ mit Begründung in der Fassung vom 28.09.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt ca. 1,5 km südlich des Hauptortes „Waldburg“ und südlich der Landesstraße L 324. Es umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 950 (Teilfläche), 950/2 (Teilfläche), 952 (Teilfläche), 958/3 (Teilfläche), 958/5 (Teilfläche), 964, 965, 971 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 28.09.2020 liegt in der Zeit vom 06.11.2020 bis 10.12.2020 im Rathaus der Gemeinde Waldburg (Hauptstraße 20, 88289 Waldburg) Zimmer 14 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Waldburg vom 30. Oktober 2020 Seite 3 oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Plansicherstellungsgesetz nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung der Gemeinde Waldburg unter der Telefonnummer 07529-97170 oder per E-Mail poststelle@gemeinde-waldburg.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 28.09.2020 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.gemeinde-waldburg.de unter der Rubrik „Bürger“

Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Waldburg, den 30.10.2020 Michael Röger (Bürgermeister)

Text Entwurf Außenbereichssatzung „Schafmaier“

Plan Entwurf Außenbereichssatzung „Schafmaier“

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus