Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 07.10.2021

Bebauungsplan "Wohngebiet im Bereich Kohlhaus"

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Wohngebiet im Bereich Kohlhaus" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet im Bereich Kohlhaus" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 16.08.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 14.09.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß 13b i.V.m. § 13a Abs.  2 Nr.  1 BauGB wird der Bebauungsplan "Wohngebiet im Bereich Kohlhaus" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im zentralen, östlichen Bereich der Gemeinde Waldburg und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 536, 536/1 (Teilfläche), 536/5 und 619 (Teilfläche).

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.09.2021 liegt in der Zeit vom 11.10.2021 bis 25.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Waldburg, (Hauptstraße 20, 88289 Waldburg), Zimmer 14 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Waldburg unter der Tel.Nr. 07529-09170 oder per Email poststelle@gemeinde-waldburg.de möglich ist.

Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.09.2021 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

www.gemeinde-waldburg.de unter der Rubrik „Bürger“.

Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:

  • Streichung der Gebietsfestsetzung allgemeines Wohngebiet 2 (WA2) und Anpassung der Planzeichnung
  • Streichung der Vollgeschossdefinition unter Ziffer 2.5 (Zahl der Vollgeschosse zwingend)
  • Anpassung der Ziffer 2.14 (Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen in den privaten Grundstücken) durch Streichung des Winterdienstes
  • Ergänzung der Farbtemperatur unter Ziffer 2.27 (Insektenschutz)
  • Ergänzung der Festsetzung zur Dachbegrünung unter Ziffer 2.34
  • Anpassung der örtlichen Bauvorschrift zur Dachform unter Ziffer 3.3 (SD/WD/PD/FD)
  • Anpassung der Festsetzung zum Pflanzendeckungsgrad von Freiflächen unter Ziffer 3.8 (Landschaftsgerechte und naturnahe Gartengestaltung)
  • Anpassung der örtlichen Bauvorschrift unter Ziffer 3.10 (Einfriedungen und Stützkonstruktionen in den Baugebieten)
  • Aktualisierung des Hinweises zum Bodenschutz unter Ziffer 5.22
  • Erweiterung der ergänzenden Hinweise unter Ziffer 5.26 zur Geotechnik sowie Altlasten
  • Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen
  • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung

Waldburg, den 01.10.2021

Michael Röger (Bürgermeister)

Anlagen:

 
http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus