Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 22.01.2021

6. Änderung des Bebauungsplanes "Forstenhausen-Süd"

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Forstenhausen-Süd"

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2020 den Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Forstenhausen-Süd" mit Begründung in der Fassung vom 12.11.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gemäß § 13a BauGB wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes "Forstenhausen-Süd" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Hauptortes Waldburg und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 534/5, 534/8, 534/9 und 534/10. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.11.2020 liegt in der Zeit vom 25.01.2021 bis 26.02.2021 im Rathaus der Gemeinde Waldburg (Hauptstraße 20, 88289 Waldburg), im Ratskeller während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen, Corona bedingten Sondersituation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG (Planungssicherstellungsgesetz) nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeiter*innen der Gemeinde Waldburg unter der Tel. Nr. 07529-9717-0 oder per Email poststelle@gemeinde-waldburg.de , auch außerhalb der o.g. allgemeinen Öffnungszeiten, möglich ist. Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie möglichst nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen die Einsicht nehmen, ist zu achten.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.11.2020 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.gemeinde-waldburg.de unter der Rubrik „Bürger“

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Waldburg, Ratskeller über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Wie zuvor schon ausgeführt, ist aufgrund der aktuellen Situation der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG (Planungssicherstellungsgesetz) nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeiter*innen der Gemeinde Waldburg unter der Tel. Nr. 07529-9717-0 oder per Email poststelle@gemeinde-waldburg.de , auch außerhalb der o.g. allgemeinen Öffnungszeiten, möglich ist.

Waldburg, den 15.01.2021

Michael Röger (Bürgermeister)

Entwurf BPL Forstenhausen Süd, 6. Änderung - Plan

Entwurf BPL Forstenhausen Süd, 6. Änderung - Text

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/rathaus-archiv