gewöhnlich aufhalten, für Sie zuständig. Bürger und Bürgerinnen der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Bürger aus Staaten der Europäischen Union und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen [mehr]
Risiken sollten mit einer Versicherung abgedeckt sein: Krankheit Selbständige sind wie alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Sie können zwischen einer privaten Krank [mehr]
Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Gesellschaft nach dortigem Recht gründen. Dies bezieht sich auf [mehr]
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Diese können sowohl Gewerbetreibende als auch freiberuflich Tätige gründen. Es gelten die GbR-regelnden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches [...] ein Unternehmen gründen. Zu den Personengesellschaften zählen die folgenden Formen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft) Gründen und betreiben Sie zusammen mit Partnerinnen oder Partnern [mehr]
Sie mit anderen gemeinsam ein Nebenerwerbsunternehmen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Auch Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer müssen Aufzeichnungen führen: Die baren [mehr]
tal benötigt. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beziehungsweise Sozietät Eine mögliche Form der Kooperation von freiberuflich Tätigen ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Bei rechts- und ste [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]