liegen. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie kein V [mehr]
Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke so neu geordnet, dass für die vorgesehene Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Neuordnung des Gebiets soll einen Ausgleich zwischen den Int [mehr]
Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch, es weist die Flurstücksgrenzen nach und ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den [mehr]
Übertragung der Grundschuld selbst, da hierfür bei einem Briefgrundpfandrecht keine Eintragung im Grundbuch erforderlich ist. Hinweis: Im Einzelnen sind zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar. Deshalb ist [mehr]
Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen. Sonderfälle Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehu [mehr]
Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent. Keine Grunderwerbsteuer fällt a [mehr]
Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten: Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird, Abschrift, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch in Papier [mehr]
haben ("Auflassung des Grundstücks") und die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich. [mehr]