Höhe von 88.700 € auf nunmehr 141.700 € ergibt sich bei der Orts- und Regionalplanung mit den Bebauungsplänen „Schlierer Straße“, „Gehrenäcker II“, „Gewerbegebiet Hannober“ und „Außenbereichssatzung Ried“ [...] altungsverbandes Gullen im Bereich der 1. Änderung und 1. Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Klinik Wollmarshöhe" Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit [...] Flächennutzungsplanes 2010 im Bereich der 1. Änderung und 1. Erweiterung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes "Klinik Wollmarshöhe" mit Begründung in der Fassung vom 19.11.2014 gebilligt und für die öffentliche [mehr]
Jörg Schuler mit sofortiger Wirkung zum Kassenverwalter der Gemeinde Waldburg zu bestellen. 8. Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ – Billigungs und Aus legungsbeschluss über den Bebauungsplanentwurf und die [...] Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend. Herr Sieber stellte im Folgenden den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gehrenäcker II“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu vor. Dabei ging er insbesondere auf [...] noch auf die Erschließungspla- nung des Baugebiets ein. Der Gemeinderat billigte den Entwurf zum Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu grundsätzlich in der vorgelegten Fassung [mehr]
des bestehenden Wohnhauses mit Befrei- ungsanfrage zum Bebauungsplan bezüglich Gaupen- länge, Milanweg 3, 88289 Waldburg, Flst. 1183 3. Bebauungsplan Schlierer Straße: • Grundsatzbeschluss über das weitere [mehr]
Petitionsausschusses des Landtages von Baden-Württemberg vom 24.2.2016 zum Bebauungsplan „Schlierer Straße“ in Waldburg 2. Bebauungsplan „Schlierer Straße“: • Abwägung der eingegangenen Anregungen der Träger [mehr]
sind dennoch weiterhin Baugenehmigungs- verfahren notwendig, da kein Baurecht im Sinne eines Bebauungsplanes ge- schaffen wird. 6.2.5.2 Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohnge- [mehr]
(Entwurf) mit 23 Seiten, Fassung vom 25.05.2020 Seite 13 wurde der Außenbereichssatzung gegenüber dem Bebauungsplan der Vorzug gegeben, da die Vor- schriften des § 35 BauGB als angemessen erachtet werden und weiterhin [mehr]
analog zu den Bebauungsplänen „Ösch III“ und „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ bezogen auf die Trauflänge eine maximale Gaupenlänge von 50 % grundsätzlich zuzulassen. Bisher sieht der Bebauungsplan eine maximale [mehr]
steuernd einzugreifen. Als Planungsinstrument wurde der Außen- bereichssatzung gegenüber dem Bebauungsplan der Vorzug gegeben, da die Vorschriften des § 35 BauGB als angemessen erachtet werden und weiterhin [mehr]