treffen. Sie gilt ferner nicht für behördliche Besprechungen. Für die öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen gelten ausschließlich die Vorgaben des [...] Organe auf kommunaler Ebene sowie der Behörden Rechnung. Im Bereich der öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen soll eine unübersichtliche Regelungslage [mehr]
treffen. Sie gilt ferner nicht für behördliche Besprechungen. Für die öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen gelten ausschließlich die Vorgaben des [mehr]
anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft, 2. die Nutzung schulischer Gebäude [...] Durchführung schulischer Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen. (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonde [...] Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen sowie Schulen zur Ausbildung von medizinisch-technischen Assistenten und pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und [mehr]
treffen. Sie gilt ferner nicht für behördliche Besprechungen. Für die öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen gelten ausschließlich die Vorgaben des [...] Organe auf kommunaler Ebene sowie der Behörden Rechnung. Im Bereich der öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen soll eine unübersichtliche Regelungslage [mehr]
mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch [...] Anspruch auf Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner zu. § 16 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Anbaustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ihrer erstmaligen [...] Entstehens der Beitragsschuld bekannt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Abrechnungseinheit (§ 3 Abs. 2 S. 2). (4) Die Vorauszahlungsschuld (§ 15) [mehr]
Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte ist an Stelle des Eigentümers Beitragsschuldner. (2) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und [...] mit eigener Wasserversorgung. § 36 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer (§ 2 Absatz 1). Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn [...] den Übergang folgenden Kalender- vierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 37 Zählertarif (1) Beim Zählertarif setzt sich der Wasserzins [mehr]
Unterrichtungstermin können wir aus terminlichen Gründen leider nicht teilnehmen und bitten dies zu entschuldigen. 1. Bau- und Kunstdenkmalpflege: Das Areal in der weiteren, gem. § 15/3 DSchG geschützten Umgebung [mehr]
itzung am 08.11.2018 vor- gesehen ist, eine Ladeinfrastruktur beim Rathaus und der Schule zu errichten. An der Schule Waldburg war zuerst ein DC-Schnelllader geplant. Da dieser aber langfristig zu teuer [...] erwähnenden Themen des Jahres 2018 waren der Beschluss über die Schaffung von Lagerflächen für die Schule in Waldburg und die Beschlussfassung über ein Energieleitbild für die Gemeinde. In seinem Ausblick [...] mit, dass sie im Rahmen des SAFE-Programmes des Landes Baden-Württemberg eine EnBW-Ladesäule an der Schule errichten werde. Da sich die VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit 500,00 € / Jahr für 6 Jahre an [mehr]
Personen, III. 100,00 Euro für örtliche Vereine. 2. Gebührenschuldner sind der Mieter und der Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften ge- samtschuldnerisch. 3. Die Benutzungsgebühr und die Kaution ist [...] haften bei Überlassung der Einrichtung an Vereine und sonstige Personenvereinigungen diese gesamtschuldnerisch. 3. Wird die Gemeinde wegen eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, so ist derjenige [mehr]