Einkommensteuer und unter bestimmten Umständen auch der Umsatzsteuer müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Zeigen Sie daher die geplante freiberufliche Tätigkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme [mehr]
Einkünften aus Gewerbebetrieb ist von großer Bedeutung, da für die selbständigen Einkünfte keine Gewerbesteuer anfällt. Daher ist es für Sie wichtig, zu Beginn Ihrer Selbständigkeit mit dem Finanzamt zu klären [mehr]
Steuerfreiheit der Zweckbetriebe bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer Steuerfreiheit der Vermögensverwaltung bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe [...] insgesamt EUR 45.000 im Jahr nicht übersteigen, unterliegen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer Besteuerung der Umsätze aus Vermögensverwaltung und der Zweckbetriebe in der Regel mit dem ermäßigten [...] 45.000 einschließlich Umsatzsteuer; diese Grenze gilt nur für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer) in der Regel nicht umsatzsteuerbegünstigt [mehr]
Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt. [...] Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich beziehungsweise zuzüglich bestimmter Beträge. Er gibt die Ertragskraft Ihres Betriebs wieder. Die [mehr]
betragen unverändert für die Grundsteuer A 355 v.H., für die Grundsteuer B 360 v.H. und für die Gewerbesteuer 347 v.H. Die Zuführungsrate liegt bei 1.002.000,00 €, die Rücklagenentnahme bei 950.000,00 €. [mehr]
Zusammenarbeit im Bereich Gewerbe und Feuerwehr Abhängigkeit einer lebendigen Gemeinde von der Gewerbesteuer wie kann Handwerk gehalten werden Sonstiges (3) + wohlhabende Bevölkerung mit hohem Bildungsstand [mehr]
Steuertermin 15. November 2016 Am 15. November 2016 wird die 4. Rate der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlung zur Zahlung fällig. Für die Teilnehmer am Abbuchungsverfahren werden die Beträge [mehr]
355 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v.H. der Steuermessbeträge. 2. für die Gewerbesteuer auf 347 v.H. der Steuermessbeträge. Waldburg, den 15. Januar 2015 gez. Röger, Bürgermeister Hinweis: [mehr]
e Ergebnis hatten, wie auch schon in den Vorjahren, die Realsteuereinnahmen, allen voran die Gewerbesteuer, auch wenn sie die Höhe des Vorjahres nicht mehr erreichen konnte. Hinzu kamen die weiteren a [mehr]