mberg Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg) Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weiter [mehr]
aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden. Die Ehrung können Sie bei dem Bürgermeisteramt anregen, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah. Eine staatliche Ehrung kann auf folgende [mehr]
Regierungsbezirk Stuttgart Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe Stiftungen im Regierungsbezirk Freiburg Stiftungen im Regierungsbezirk Tübingen [mehr]
Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg S A T Z U N G über den Anschluss an die öffentliche Wasser- versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde [...] Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Waldburg, den 08. Dezember 2016 gez. Michael Röger Bürgermeister [...] Gemeinde Waldburg vom 08. Dezember 2016 Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) [mehr]
Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht und erfordert den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung, für den der zuständige Straßenb [mehr]
beziehungsweise der Anschrift dort ändern lassen. Das sollten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes zeitnah veranlassen. [mehr]
Personen zusammen eine Apotheke betreiben, so ist dies nur in den Rechtsformen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) möglich. Alle Gesellschafterinnen und [mehr]
tigung besteht die Möglichkeit, Fördergelder des Landes für Investitionen zu beantragen, um ihre Bürger finanziell zu entlasten. Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen keine Feuchttücher [mehr]
einem Bundesland gilt für ganz Deutschland. Bekannt gegebene Stellen können sein: Gesellschaften bürgerlichen Rechts juristische Personen: Aktiengesellschaften (AG) Gesellschaften mit beschränkter Haftung [mehr]
Vorsorge treffen. Denn falls Sie zu Lebzeiten keine Regelung festlegen, tritt die insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Doch nicht [mehr]