muss alle Aufwendungen ersetzen, die in Erwartung der Ehe gemacht wurden, beispielsweise wenn eine Wohnung oder einer Arbeit aufgegeben wurde oder unentgeltliche Dienste erbracht wurden. Die Ersatzpflicht [mehr]
der gemeinsamen Wohnung geschehen soll, können Sie eine formlose Vereinbarung treffen. Diese sollten Sie beide unterschreiben. Sie können auch einen Antrag auf Überlassung der Wohnung bei Gericht stellen [mehr]
Lebensgemeinschaftsvereinbarung hilft Ihnen bei der Planung. Folgende Punkte sind regelungsbedürftig: Wohnung und Haushalt Überlegen Sie, wer den Mietvertrag abschließt. Die Folgen bei einer Trennung sollten [mehr]
Selbstständigkeit und Individualität des Einzelwohnens mit Sicherheit und Betreuung. Betreute Wohnungen sind üblicherweise speziell ausgestattet, um den Bedürfnissen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gerecht [mehr]
Grundstück ruhen. Dies hat zur Folge, dass der Grundstückseigentümer (oder der Erbbauberechtigte oder Wohnungs- oder Teileigentumsberechtigte) zur Beitragszahlung verpflichtet ist, bis die Beiträge vollständig [mehr]
m Höhe und einer Gesamtlänge bis 9 m Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen wie z.B. Fenster Sie müssen keinen Bauantrag stellen oder ein Kenntnisgabeverfahren durchführen [mehr]
die Zukunft. In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses in der Regel barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette [mehr]
Auflagen der Baugenehmigung. Planung der Stellplätze Wenn Sie ein Gebäude mit Wohnungen errichten wollen, müssen Sie für jede Wohnung mindestens einen geeigneten Stellplatz herstellen. Statt Stellplätze sind [...] zulässig. Beachten Sie jedoch, dass die Gemeinde durch Satzung bestimmen kann, dass Sie für jede Wohnung bis zu zwei Stellplätze bereitstellen müssen. Bei allen sonstigen baulichen Anlagen und Anlagen, [mehr]
bieten auch konfessionelle, städtische und andere Träger Plätze in ihren Wohnheimen an. Bei der Wohnungssuche auf dem freien Markt werden Sie durch das örtliche Studierendenwerk im Rahmen seiner Privatzi [mehr]
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend [mehr]