355 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v.H. der Steuermessbeträge. 2. für die Gewerbesteuer auf 347 v.H. der Steuermessbeträge. Waldburg, den 15. Januar 2015 gez. Röger, Bürgermeister Hinweis: [mehr]
Zusammenarbeit im Bereich Gewerbe und Feuerwehr Abhängigkeit einer lebendigen Gemeinde von der Gewerbesteuer wie kann Handwerk gehalten werden Sonstiges (3) + wohlhabende Bevölkerung mit hohem Bildungsstand [mehr]