e Ergebnis hatten, wie auch schon in den Vorjahren, die Realsteuereinnahmen, allen voran die Gewerbesteuer, auch wenn sie die Höhe des Vorjahres nicht mehr erreichen konnte. Hinzu kamen die weiteren a [mehr]
betragen unverändert für die Grundsteuer A 355 v.H., für die Grundsteuer B 360 v.H. und für die Gewerbesteuer 347 v.H. Die Zuführungsrate liegt bei 1.002.000,00 €, die Rücklagenentnahme bei 950.000,00 €. [mehr]