Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 08. November 2001, zuletzt geändert am 08. Dezember 2005 Der Gemeinderat der Gemeinde Waldburg [...] Dezember 2005 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen [mehr]
Vermieter genehmigt werden. Steuerrecht Halterinnen und Halter von Hunden müssen an die Wohngemeinde Hundesteuer zahlen. Diese ist nicht nur von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch, sondern kann auch für [mehr]
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müs [mehr]
auch zu Menschen. Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie Hundesteuer zahlen, die ihre Wohngemeinde erhebt. Die Hundesteuer ist je nach Gemeindesatzung unterschiedlich hoch. Für bestimmte Hunderassen [...] Hunderassen (zum Beispiel solche, die als Kampfhunde gelten) kann Ihre Wohnortgemeinde eine erhöhte Hundesteuer erheben. Die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Baden-Württemberg in der Polizeiverordnung [mehr]
Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung, gegebenenfalls Hundesteuer-Befreiung oder Ermäßigung für Blindenführhunde und Parkerleichterungen. Merkzeichen TBl (Taubblind) [mehr]