Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 16.09.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10. Juli 2014

1. Baugesuche und Bauvoranfrage
Einem Baugesuch auf Neubau einer Garage im Truchsessenweg wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Neubau eines Wohnhauses mit zwei Garagen in Sieberatsreute wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Umbau des Dachgeschosses und Neubau von 5 Garagen in der Hauptstraße wurden die entsprechenden Befreiungen vom Bebauungsplan „Ösch I“ hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche, der Höhe des Kniestocks und der Dachaufbauten und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Einer Bauvoranfrage über die Zulässigkeit eines Ersatzhauses für das bestehende Wohnhaus in Neuwaldburg wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Sachstandsbericht zum Neubau der Sporthalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Frau Birnstiel-Keller vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg anwesend. Zum Sachstand der Bauarbeiten bei der neuen Sporthalle berichtete sie, dass die Arbeiten im vorgesehenen Zeitplan liegen. Hinsichtlich der Baukostensituation stellte sie dar, dass der Kostenstand aktuell bei 4.167.400,80 € liegt. Weiter merkte sie an, dass die im Rohbau entstandenen Nachträge im Rahmen des Bestandes der bestehenden Turn- und Festhalle bzw. des Bürgersaals entstanden und bereits bei der Kostenberechnung separat mit 25.000,00 angemeldet und als Rückstellung gesichert sind. Die Kosten für die Fundamentunterfangung und unvorhergesehene Zusatzarbeiten im Bereich der Anbindung am Altbau und Abbrucharbeiten belaufen sich auf brutto 40.029,51 €.

3. Umbau des Gebäudes Hannober 21 zur Obdachlosen- und Asylbewerberunterkunft
Zu diesem Tagesordnungspunkt war ebenfalls Frau Birnstiel-Keller vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg anwesend. Sie erläuterte nochmals die wesentlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die hauptsächlich das 1. OG betreffen. Der Kostenvoranschlag für die Arbeiten lag bei 68.705,00 € plus Baunebenkosten von 19.586,00 €. Anschließend stellte Frau Birnstiel-Keller das Submissionsergebnis der ausgeschriebenen Arbeiten vor. Die einzelnen Gewerke wurden anschließend wie folgt an den jeweils günstigsten Bieter vergeben: Trockenbau-/Gipserarbeiter an die Fa. Bruno aus Weingarten, Estricharbeiten an die Fa. ALMA aus Berg, Schreinerarbeiten an die Fa. Baumeister aus Wolfegg, Glaserarbeiten an die Fa. Kolbeck aus Grünkraut, Gerüst- und Zimmererarbeiten an die Fa. Dausch aus Waldburg, Stahlbauarbeiten an die Fa. Traub aus Aulendorf, Rohbauarbeiten an die Fa. Euperle aus Vogt, Fliesenarbeiten an die Fa. Stärk aus Waldburg, Malerarbeiten an die Fa. Haussmann aus Weingarten, Baureinigungsarbeiten an die Fa. Kleinigkeit aus Ravensburg, Sanitärarbeiten an die Fa. Gutekunst aus Bodnegg, Elektroarbeiten an die Fa. Schulzki aus Bodnegg und Sicherheitsarbeiten an die Fa. Minimax aus Bad Urach. Die Vergabekosten liegen nun bei 61.196,74 € ohne Baunebenkosten. Zusätzlich zu den ausgeschriebenen Arbeiten wurde noch der Einbau einer Lüftungsanlage bis max. 6.000,00 € beschlossen, um eine ausreichende Belüftung der Räume zu gewährleisten.

4. Änderung der Satzung des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Die Gemeinde Waldburg ist neben vielen anderen Kreisgemeinden Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgrund der Tatsache, dass weitere Gemeinden und Städte die Aufnahme in den Zweckverband beantragt haben und die Aufgaben des Verbandes sich erweitert haben, wurde vom Landratsamt Ravensburg angeregt, die bestehende Verbandssatzung entsprechend anzupassen. Die Gemeinden haben sich in der Vergangenheit zusammengeschlossen, um die Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu verbessern, da dort von den bekannten Anbietern nicht ausreichend in die Infrastruktur investiert wird. Die Gemeinden erledigen diese neue, freiwillige Aufgabe im Interesse der Bevölkerung und setzen dazu kommunale Mittel ein. Die Gemeinden bauen passive Infrastruktur auf und schreiben den Netzbetrieb öffentlich aus. Der momentane Netzbetreiber der kommunalen Breitbandleitungen ist die Fa. Netcom BW (früher Neckarcom). Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Satzung des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg auf Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs zu und beauftragte die Verwaltung, dieser entsprechend in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zuzustimmen.

5. Ausbau der Breitbandversorgung in Waldburg
Die Fa. Netcom BW plant eine Breitbandverbindung von der Reinhold-Abele-Straße über die Schlierer Straße bis zum Umspannwerk der EnBW zu bauen. Um den Teilort Egg an die Breitbandversorgung anzuschließen, müsste die dort ebenfalls bestehende kommunale Leitungslücke zwischen Reinhold-Abele-Straße, Schlierer Straße bis Abzweigung Egg geschlossen werden. In Egg selbst wird im Zuge der momentan laufenden Erschließungsmaßnahmen (Wasser/Abwasser/Straßenbeleuchtung/Straßenbau) ein FTTH-Leerrohrnetz aufgebaut. Der Gemeinde bietet sich nun die Möglichkeit, den besagten Lückenschluss kostengünstig zu realisieren. Der Gemeinderat beschloss, die Kosten der Mitverlegung der Leerrohre zwischen der Reinhold-Abele-Straße und der Abzweigung Egg zu übernehmen (50 % der Baukosten). Diese betragen 32.725,00 €.

6. Planung und Beauftragung eines Zuschusses für die Breitbanderschließung der Wohngebiete Mittelberg und Gehrenäcker
Die Gemeinde Waldburg hat in den vergangenen Jahren fast alle relevanten Kabelverzweiger (KVZ) der Telekom in Waldburg mit kommunalen Glasfaserleitungen erschlossen, um die Breitbandversorgung in den angehängten Wohn- und Gewerbegebieten und über die Ausschreibung des Netzbetriebes zu erhöhen. Bei der FTTC-Lösung wird das Glasfaserkabel an die KVZ gelegt mit dem Ziel, die Entfernung über Kupferleitungen bis zum Endkunden zu reduzieren (weniger Leitungswiederstand – höhere Bandbreite). Diese Maßnahmen werden vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Die KVZ-Erschließung stellt aber nur einen technischen Zwischenschritt zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandangeboten dar. Die beste und nachhaltigste Lösung besteht darin, die Glasfaserleitung in jedes Haus zu verlegen. Hierzu werden Planungen benötigt, die eine künftige Versorgung mit Glasfaser berücksichtigen. Um Baukosten zu sparen, werden heute schon im Zuge sowieso durchzuführenden Tiefbaumaßnahmen (Wasser- und Abwasserleitungen, KVZ-Erschließung etc.) Glasfaserleitungen bzw. entsprechende Mikrorohre mit verlegt. Für die notwendige Planung und Umsetzung können keine Zuschüsse beantragt werden. Die Kosten haben die Kommunen zu tragen. Da die Stadt Leutkirch gerade einen Bieterwettbewerb im Bereich der Erbringung von Planungsleistung durchgeführt, bestünde die Möglichkeit sich an das Ergebnis anzuhängen und die notwendigen Planungsleistung von dort zu beziehen. Zur KVZ-Erschließung der Wohngebiete Mittelberg und Gehrenäcker könnten entsprechende Zuschussanträge gestellt werden und die Baumaßnahmen entsprechend umgesetzt werden. Die Kosten der notwendigen Tiefbaumaßnahmen sind im Haushaltsplan 2014 berücksichtigt. Darüber hinaus sollte eine FTTH-Planung für die Wohngebiete erstellt werden, um bei der Umsetzung der KVZ-Erschließung schon zu wissen, was an Mikrorohrverbünden mit verlegt werden sollte. Der Gemeinderat beschloss zur KVZ-Erschließung der Wohngebiete Mittelberg und Gehrenäcker entsprechende Zuschussanträge beim Land Baden-Württemberg zu stellen. Außerdem wurde beschlossen, die Kosten der FTTH-Planung und Mitverlegung der Mikrorohrverbünde im Zuge der geplanten Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der geplanten KVZ-Erschließung Mittelberg und Gehrenäcker zu tragen. Die Planungsleistungen sollen zusammen mit der Stadt Leutkirch an ein entsprechendes Ingenieurbüro vergeben werden.

7. Kindergartenbedarfsplanung 2014/15
Die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 wurde gebilligt und entsprechend im Gemeinderatsgremium verabschiedet. In der Kindergartenbedarfsplanung ist neben der reinen Kindergartenbedarfsberechnung, also einer quantitativen Bedarfsermittlung, auch auf die vorhandenen Grundlagen, den Bestand an Angeboten, die Frage der qualitativen Bedarfsermittlung und eine Bedarfs- und Maßnahmenplanung einzugehen. Die Kindergartenbedarfsplanung ist damit ein wichtiges und verbindliches Steuerungselement der Gemeinden. Die örtliche Bedarfsplanung findet in einem fortlaufenden Prozess der Bestandsaufnahme, der Bedarfsermittlung und der Maßnahmenplanung und –entscheidung statt. Die Kommune ist dabei für den Planungsprozess verantwortlich. In der Gemeinde Waldburg gibt es im Kindergarten „Vogelnest“ und „Zauberburg“ insgesamt sieben Kindergartengruppen. Diese sind in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Waldburg. In beiden Einrichtungen gibt es jeweils eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten. Im Kindergarten „Zauberburg“ gibt es daneben noch eine altersgemischte Regelgruppe mit Ganztagesbetreuung (bis 17.00 Uhr) und Mittagessen am Dienstag und Donnerstag, eine altersgemischte Halbtagesgruppe und für Kinder unter drei Jahren zwei Kleinkindgruppen (Krippen) mit einem Betreuungsangebot bis 14.30 Uhr. Im Kindergarten „Vogelnest“ gibt es außerdem noch eine Ganztagesbetreuung (bis 17.00 Uhr) mit Mittagessen von Montag bis Donnerstag. Insgesamt besuchen aktuell 119 Kinder die beiden Kindergarteneinrichtungen. Die einzelnen Kindergartengruppen werden jeweils von einer Erzieherin als geleitet. Unterstützt wird die jeweilige Gruppenleitung durch eine erzieherische Zweitkraft, Kinderpflegerin, Anerkennungspraktikantin bzw. Auszubildende (PIA). Des Weiteren besuchen regelmäßig Praktikanten/Praktikantinnen im Rahmen ihrer Berufsvorbereitung bzw. Ausbildung die Kindergärten. Der Ausbau der Betreuungsangebote, vor allem auch in der Kleinkindbetreuung, erfordern von dem Kindergartenpersonal eine ständige Weiterqualifizierung, um den gestiegenen pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Kleinkindbetreuung und die Ganztagesbetreuung bringen neben den pädagogischen Anforderungen auch einen erhöhten Einsatz in der Kinderpflege und -versorgung mit sich. Die Kostensituation entsprechend der vorliegenden Jahresrechnung 2013 stellt sich wie folgt dar: Insgesamt betrugen die Einnahmen der Kindergärten im Jahr 2013 532.533 €, davon 114.411 € Gebühreneinnahmen. Dem standen Ausgaben von insgesamt 746.071 €, davon 567.658 € für Personalkosten, gegenüber, was im Ergebnis zu Mehrausgaben von 213.538 € führte. Für das Haushaltsjahr 2014 stellt sich die Situation wie folgt dar: Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Einnahmen der Kindergärten im Jahr 2014 auf 534.166 €, davon entfallen119.000 € auf die Gebühreneinnahmen. Diesen Einnahmen stehen Ausgaben von insgesamt 946.964 € gegenüber, davon 717.370 € für Personalkosten. Im Ergebnis bedeutet dies Mehrausgaben von 412.798 €.Durch die Kindergartengebühren wurden im Jahr 2013 somit 15,34 % der Kosten gedeckt. Die Kostendeckung durch die Kindergartengebühren entsprechend den Haushaltsansätzen 2014 beträgt 12,57 %. Entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der kirchlichen Verbände soll ein Kostendeckungsgrad von 20 % angestrebt werden. Die geringere Kostendeckungsquote resultiert hauptsächlich daher, dass die Ganztages- und die Kleinkindbetreuung wesentlich personal- und damit kostenintensiver ist. Hier ist insbesondere im Bereich der Kleinkindbetreuung in den Krippen über eine deutliche Gebührenanpassung nachzudenken, wie sie auch von den kirchlichen Verbänden und kommunalen Spitzenverbänden empfohlen wird. Zur weiteren Bedarfsplanung wurde im April 2014 eine Elternumfrage durchgeführt, die zum Ziel hatte, den tatsächlichen Bedarf der Betreuungsangebote und der Öffnungszeiten in den beiden Kindergarteneinrichtungen zu ermitteln. Hauptsächlich war es die Zielsetzung, den Bedarf für Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, den Bedarf an Betreuungszeiten unter dem Aspekt der verlängerten Öffnungszeiten, der Nachmittagsbetreuung, der Ganztagesbetreuung und den Bedarf für eine Betreuung während der Sommerferien konkreter zu ermitteln. Außerdem wurde auf Anregung aus dem Gemeinderat bzw. Kindergartenausschuss auch die Nachfrage nach einem Waldkindergarten abgefragt. Die Resonanz auf die Elternumfrage war positiv; konkret wird im kommenden Kindergartenjahr 2014/15 auf das Gesamtkindergartenjahr betrachtet für 23 Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Nach derzeitigem Stand wird auch im Kindergartenjahr 2015/16 für ähnlich viele Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Die Umfrage und die bereits erfolgten Anmeldungen haben weiter ergeben, dass ein Großteil der Eltern ein Betreuungsangebot an drei bis fünf Tagen in der Woche wünscht bzw. benötigt. Ein weiteres Ergebnis der Elternumfrage war, dass von einem Teil der Eltern eine Ganztagesbetreuung gewünscht bzw. benötigt wird. Für das kommende Kindergartenjahr 2014/15 wird aktuell für 12 Kinder ein Ganztagesbetreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Des Weiteren wurde mehrfach der Wunsch geäußert, die Ferienbetreuung bzw. die Betreuungsmöglichkeiten an Planungs- und sonstigen Schließtagen weiter auszubauen, d.h. die Öffnungszeiten weiter auszudehnen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Ausbau der Ferienbetreuung an der Schule angeregt. Weitere Wünsche waren, Betreuungsangebote auch am Freitagnachmittag bis 17.00 Uhr anzubieten und dies auch für Grundschulkinder anzubieten. Angeregt wurde zudem, die Betreuungszeiten für Kleinkinder auch auf den Nachmittag auszudehnen, im Kindergarten „Zauberburg“ die Nachmittags- bzw. Ganztagesbetreuung auszubauen sowie grundsätzlich in einer Einrichtung ein einheitliches Angebot für Klein- und Kindergartenkinder ab 3 Jahren anzubieten und ein kurzfristiges Ganztagesbetreuungsangebot anzubieten. Von Seiten der Eltern/Erziehungsberechtigten gab es zudem eine gestiegene Nachfrage nach einem Waldkindergarten bzw. weiteren Waldtagen. Auf die Bedarfsermittlung im April 2014 wurde umgehend reagiert: Im Kindergartenausschuss am 08.05.2014 wurde das Ergebnis der Elternumfrage vorgestellt und über die Umsetzung einzelner Maßnahmen beraten, um das Betreuungsangebot in den beiden Kindergärten entsprechend dem Bedarf anzupassen und zu optimieren. Auf Basis des Ergebnisses der quantitativen und qualitativen Bedarfsermittlung reichen die vorhandenen Kindergartenplätze und Angebotsformen für das Kindergartenjahr 2014/15 nach derzeitigem Stand aus. Vorgesehen ist wie bisher, dass die Kinder ab einem Jahr in den beiden Kleinkindgruppen bzw. Kinder ab zwei Jahren ergänzend in die altersgemischten Gruppen aufgenommen werden. Seit April 2014 wurde das Betreuungsangebot für Kleinkinder zudem bis 14.30 Uhr ausgeweitet, verbunden mit einem Mittagessen.Ebenso wie die Kleinkindbetreuung soll auch die Ganztagesbetreuung fortgesetzt werden. Das Nachmittags-/Ganztagesangebot mit Mittagessen im Kindergarten „Zauberburg“ an zwei Tagen soll neben der Ganztagesbetreuung im Kindergarten „Vogelnest“ von Montag bis Donnerstag fortgeführt werden, um damit der Nachfrage hier nach zu kommen und für einen eventuellen weiteren Bedarf an Ganztagesplätzen während des Kindergartenjahres noch Kapazitäten zu haben. Bei entsprechender konkreter Nachfrage kann zudem über einen Ausbau des Ganztagesbetreuungsangebotes auf Freitagnachmittag nachgedacht werden, eventuell auch ein kombiniertes altersgemischtes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Grundschulkinder. Bei der Ferienregelung ist bereits eine variable Feriengestaltung getroffen worden, so dass während der Sommerferien ein Betreuungsangebot angeboten wird, insbesondere für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende, die auch während der Ferienzeit auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind. Nach vorheriger Anmeldung findet ein weiter gehendes Betreuungsangebot mit Ausnahme von zwei Ferienwochen in einem der beiden Kindergärten statt. Für Vorschulkinder wird bis zur Einschulung Mitte September zusätzlich ein Betreuungsangebot stattfinden. Weitere Öffnungszeiten während der Ferien im Kindergarten könnten nur mit zusätzlichem Personal angeboten werden. Um das große Interesse an einem Waldkindergarten näher zu spezifizieren, wird hierzu in kürze nochmals bei den interessierten Eltern/Erziehungsberechtigten eine ergänzende Umfrage durchgeführt werden. Außerdem ist eine Besichtigung bereits bestehender Waldkindergarteneinrichtungen vorgesehen, um hierzu konkrete Informationen und praktische Erfahrungen einzuholen. Sollte man der Einrichtung eines Waldkindergartens näher treten wollen, bedarf es dann eines kommunalpolitischen Grundsatzbeschlusses und gegebenenfalls der Beantragung einer Betriebserlaubnis für diese Betreuungsform, entsprechenden organisatorischen Regelungen, beispielsweise der Standortfrage und der räumlichen und personellen Ausstattung. Im Rahmen des gesellschaftlichen Wandels und der politischen Vorgaben wird bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung auch der weitere Bedarf für eine Ganztagesbetreuung im Kindergarten oder erweiterten Öffnungszeiten im Kindergarten, ein Wunsch nach kleineren, betreuungsintensiveren Kindergartengruppen und eine weitere Schaffung von Plätzen bei der Kleinkindbetreuung nicht außer Acht gelassen werden können. Ein weiteres Thema sind Nachfragen nach zunehmend flexibleren Betreuungsangeboten seitens der Eltern/Erziehungsberechtigten und nach alternativen Betreuungsformen, zum Beispiel in Waldkindergärten. Ob und inwieweit diese familienfreundlichen und pädagogisch wünschenswerten Angebote allerdings umgesetzt und finanziert werden können bzw. wollen, soweit sie nicht mit einem Rechtsanspruch verbunden sind, hängt neben der jeweiligen kommunalpolitischen Entscheidung auch von den bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen ab. Die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen sind erheblich, da die Kleinkindbetreuung – wie bereits dargestellt – sehr personal- und kostenintensiv ist. Auf der anderen Seite können die Elternbeiträge aus sozialen Gründen nicht entsprechend kostendeckend angehoben werden, so dass die finanziellen Defizite aus allgemeinen Steuermitteln mit finanziert werden müssen. Erfreulich aus kommunaler Sicht ist allerdings, dass inzwischen die Mittel aus dem Finanzausgleich für die Kleinkinderbetreuung aufgestockt wurden und so einen Teil der steigenden Kosten auffangen.

8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen wurden entsprechend dem Satzungsentwurf angepasst und der Satzungsentwurf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend als Satzung beschlossen. Die Satzung wird mit der Veröffentlichung in diesem Amtsblatt auch öffentlich bekannt gemacht. Die beschlossenen Gebührensätze zum Jahr 2014/15 entsprechen für die Regelkindergartengruppen den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände. Um den sinkenden Kostendeckungsgrad zu bremsen, sieht die Gebührensatzung bei den flexiblen, tageweisen Betreuungsformen in der Ganztages- und insbesondere auch bei der Kleinkindbetreuung eine proportional höhere Steigerung vor, da diese Betreuungsangebote angesichts der Fixkosten vor allem beim Personal sehr kostenintensiv sind.

9. Fortführung des Betreuungsangebotes an der Grundschule
Das Ganztagesbetreuungsangebot an der Schule Waldburg wird über das Schuljahr 2013/14 hinaus fortgeführt, um über die Betreuung im Kindergarten hinaus auch in der Grundschule ein verlässliches Betreuungsangebot anbieten zu können. Das Betreuungsangebot wird momentan von 17 Kindern angenommen. Eingehend auf die Kostensituation stehen für das Schuljahr 2013/14, also von September 2013 bis Juli 2014, kalkulierten Ausgaben in Höhe von 11.176,00 € kalkulierte Einnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe von 6.408,00 € gegenüber. Dies ergibt somit einen voraussichtlichen Abmangel von 4.768,00 €. Die Elternbeiträge werden vor diesem Hintergrund zum Schuljahr 2014/15 vor diesem Hintergrund erhöht und betragen für das erste Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung in Anspruch nimmt, künftig 34,00 € pro Tag/Monat, für das zweite Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung zeitgleich in Anspruch nimmt, künftig 26,00 € pro Tag/Monat und für jedes weitere Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung zeitgleich in Anspruch nimmt, künftig 13,00 € pro Tag/Monat. Die bisherige Regelung, dass Alleinerziehende, die die Elternbeiträge nicht anderweitig erstattet bekommen, eine zusätzliche Beitragsermäßigung pauschal in Höhe von 25 % erhalten, bleibt weiterhin bestehen.

10. Nutzung der Garage und des Nebenraumes im Vereinsheim der Bürgerwehr und des Spielmannzuges
Bevor über die künftige Nutzung der Garage und des Nebenraumes im Vereinsheim der Bürgerwehr und des Spielmannzuges entschieden wird, soll im Vorfeld ein Gespräch mit den beteiligten Vereinen stattfinden, die akut Räumlichkeiten benötigen.

11. Annahme von Spenden
Die Gemeinde Waldburg hat zweckgebundene Geldspenden in Höhe von 250,00 € bzw. 500,00 € für die Kindergärten und eine weitere Spende in Höhe von 1.200,00 € für das
Openair- Kino erhalten. Der Annahme der jeweiligen Spenden wurde zugestimmt. Bürgermeister Michael Röger bedankte sich für die Spenden.