Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 24.06.2015

Aus der Gemeinderatssitzung vom 7. Mai 2015

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Einbau von zwei Dachgaupen und Anbau eines Carports mit Überdachung, Am Kohlenberg, wurde hinsichtlich der Überschreitung des Bauquartiers eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Kohlenberg“ und im Weiteren das Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass die Garage als Pult- oder Satteldach ausgeführt wird.

2. Bauvoranfrage
Hinsichtlich einer Bauvoranfrage auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Befreiungsanfragen zum Bebauungsplan bezüglich der Dachneigung, einer Doppelgeschossigkeit und der Traufhöhe im Milanweg wurde mehrheitlich beschlossen, keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Forstenhausen-Süd“ hinsichtlich der Dachneigung, der Traufhöhe und der Zahl der Vollgeschosse, wie in der Bauvoranfrage dargestellt, zu erteilen.

3. Kriminalstatistik 2014
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren der Leiter des Polizeireviers Ravensburg, Stefan Besenfelder und Peter Veil, Leiter des Polizeipostens Vogt, anwesend und erläuterten im Gemeinderatsgremium die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2014. Bezogen auf die Gemeinde Waldburg war das Fazit, dass die Zahl der angezeigten Straftaten im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr 2013 von 68 auf 38 Fälle zurückgegangen ist. Von diesen 38 Fällen wurden 19 Fälle aufgeklärt, 19 Fälle sind ungeklärt. Die Deliktschwerpunkte lagen im Jahr 2014 bei 10 Rohheitsdelikten, davon 8 einfache und eine gefährliche Körperverletzung, 7 einfachen Diebstahlsdelikten, 4 besonders schweren Fällen des Diebstahls, 4 Vermögens-/Fälschungsdelikten, 6 Sachbeschädigungen und einer Beleidigung. Der Verkehrsbericht für die Gemeinde Waldburg wies im Jahr 2014 insgesamt 75 Verkehrsunfälle aus. Davon 12 Unfälle mit Verletzten und 19 Unfälle mit Sachschäden sowie 44 Kleinstunfälle. Bei den Verkehrsunfällen gab es jeweils 8 Schwer- und 8 Leichtverletzte. Außerdem liegen 10 Fälle von Unfallflucht und ein Unfall unter Alkoholeinwirkung vor. Die objektive Sicherheitslage in der Gemeinde Waldburg wird durch die Polizei seit vielen Jahren als sehr gut eingestuft. Waldburg weist eine hohe Wohnqualität auf und hat eine geringe Anzahl schwerer Straftaten. Aus Sicht der Polizei kann als Fazit festgehalten werden, dass sowohl die objektive als auch subjektive Sicherheit gewährleistet ist. Als Gründe für die sehr gute Sicherheitslage wird von Herrn Besenfelder die sehr gute Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung vor Ort sowie die guten Orts- und Personenkenntnisse des Polizeiposten Vogt und deren frühzeitige Intervention bzw. eine frühzeitige Einbindung der Polizei im Vorfeld von Veranstaltungen genannt und positiv bewertet. Abschließend dankte auch Bürgermeister Röger der Polizei für die gute Zusammenarbeit.

4. Bau einer barrierefreien Bushaltestelle mit Busspur und Buswartehäuschen an der Schule
Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Landschaftsplaner Rolf Deni aus Ravensburg im Gemeinderatsgremium und erläuterte nochmals die Entwurfsplanung für den Bau einer barrierefreien Bushaltestelle mit Busspur und Buswartehäuschen an der Schule Waldburg. Die Kostenberechnung für die Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 65.500,00 € brutto. Nicht in den Kosten enthalten ist das Buswartehäuschen. Beschlossen wurde, eine mögliche freihändige Vergabe der Maßnahme zu prüfen, ansonsten das Gesamtprojekt grundsätzlich auszuschreiben. Die Gesamtkosten für das Projekt einschließlich Buswartehäuschen belaufen sich auf 90.000,00 €, wobei noch Fördermittel für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle beantragt werden. Ergänzend zu den Ausführungen informierte Bürgermeister Röger noch darüber, dass der ASV Waldburg eine Spende in Höhe von 15.000,00 € für die Anschaffung von Outdoorsportgeräten zugesagt hat. Die Aufstellung der Outdoorsportgeräte ist im Umfeld der neuen Sporthalle vorgesehen. Von Seiten der Gemeinde werden die Aufstellungsvoraussetzungen in Form von entsprechend wassergebundenen Belägen geschaffen. Des Weiteren erläuterte Herr Deni sein Honorarangebot für die Baumaßnahme. Die Honorarberechnung beläuft sich auf insgesamt ca. 13.500,00 €, wobei das Buswartehäuschen hier nicht mit eingerechnet ist. Der Landschaftsplaner Rolf Deni aus Ravensburg wurde entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot vom 14.04.2015 mit den Planungsleistungen für den Bau einer barrierefreien Bushaltestelle mit Busspur und Buswartehäuschen an der Schule Waldburg beauftragt.

5. Neubau der Sporthalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frieder Wurm und Martina Birnstiel-Keller vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg sowie Elektroplaner Lorentz aus Ravensburg anwesend. Vom Architekturbüro Wurm wurde der aktuelle Baustand im Gemeinderatsgremium dargestellt: Die Bauarbeiten liegen im Plan, mit dem Innenausbau wurde begonnen, ebenso mit der Wärmedämmung der Fassade. Die Rohinstallation der Gewerke Heizung und Sanitär ist fast fertiggestellt und die Prallwand wird montiert. Somit ist das Gesamtprojekt zu ca. 75 % fertiggestellt und kann nach Stand Anfang Mai zum 11.09.2015 in Betrieb gehen. Weiter wurde vom Büro Wurm darüber informiert, dass nach der aktuellen Kostenfortschreibung die Auftragssummen bei 4.021.850,00 € liegen. Ausgehend von der Kostenberechnung in Höhe von 4.167.400,00 € verbleiben 145.550,00 € an nicht zugeordneten Baukosten (Reserve). Bei den Baukosten sind innerhalb des Budgets bisher Veränderungen in Höhe von 2,7 % zu verzeichnen. Die Höhe der nicht zugeordneten Baukosten muss als Reserve beibehalten werden, um evtl. noch anstehende Nachträge daraus decken zu können. Minderkosten werden der Reserve zugerechnet. Im Folgenden wurden die einzelnen Nachträge bzw. Veränderungen dargestellt und nochmals erläutert. Im Bereich Elektro und Amokalarmierung haben sich die Kosten im Wesentlichen durch die Einbindung der neuen Sporthalle in das Amokalarmierungssystem der Schule in der Gesamtsumme um 15.201,00 € erhöht. Bei der Fassadenausführung haben sich durch eine stabile Unterkonstruktion im Anschlussbereich an die Schrägfassade die Kosten um 8.200,00 € erhöht. Weiter wurde vom Büro Wurm dargestellt, dass die DIN 18032-Neubau und Sanierung von Sport- und Mehrzweckhallen seit April 2014 gilt. Nach dieser neuen DIN sind auch die in seitlichen Wänden sitzenden Elemente nach Prallwandeigenschaften auszuführen. Die bisherige Planung und Ausschreibung erfolgte nach der vorherigen DIN, danach war diese Anforderung nicht erforderlich. Vom Architekturbüro wurde empfohlen, die in seitlichen Wänden sitzenden Elemente entsprechend der neuen DIN nach Prallwandeigenschaften auszuführen. Die Mehrkosten hierfür liegen bei 20.192,00 €. Weiter wurde dargestellt, dass in der Ausschreibung der Bereich Oberfläche der Prallwand als mdf Direktbeschichtung ausgeschrieben, bei der Bemusterung allerdings eine Ausführung mdf klarlackiert vorgestellt wurde. Die Mehrkosten für eine entsprechende Lackierung belaufen sich allerdings laut Architekturbüro auf 4.783,00 €. Vom Architekturbüro wurde darauf hingewiesen, dass eine Direktbeschichtung etwas oberflächenunempfindlicher ist und von der Farbigkeit in das Farbkonzept passt. Deshalb wurde empfohlen, die Direktbeschichtung zu wählen und nicht die Klarlackausführung, so dass hier auch keine Mehrkosten entstehen. Des Weiteren wurde vom Büro Wurm darauf hingewiesen, dass der energetische Standard der neue Sporthalle gem. den Vorgaben der EnEV 2009 zu erfüllen ist. Ein Faktor dabei ist die Dichtigkeit des Gebäudes, die sich mittels eines Blower Door Testes prüfen lässt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 5.100,00 €. Für den Blower Door Test wurden vom Architekturbüro zwei Angebote eingeholt. Günstigste Bieterin ist die Firma Richter aus Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 2.850,00 €. Hinzu kommen noch Überwachungsaufgaben durch die Firma IB Safeplan in Höhe von 850,00 € sowie handwerkliche Vorbereitungen für den Blower Door Test in Höhe von 1.400,00 €, insgesamt somit 5.100,00 €. Vom Architekturbüro wurde vorgeschlagen, den Auftrag wie dargestellt an die Firma Richter aus Schwäbisch Gmünd zu vergeben. Ferner wurde vom Büro Wurm dargestellt, dass für das Flachdach ein aufeinander abgestimmter Produktaufbau ohne Kiesaufbau der Marke Soprema verbaut wurde. Der Hersteller gibt auf den Aufbau eine Garantie von 10 Jahren. Die ausführende Firma Refa empfahl bei der Abnahme eine zusätzliche Kiesaufschüttung, die Mehrkosten in Höhe von 3.976,00 € verursachen würde. Vom Büro Wurm wurde hierfür jedoch keine Notwendigkeit gesehen und daher empfohlen, auf eine entsprechende Kiesaufschüttung zu verzichten. Abschließend wurde vom Büro Wurm noch dargestellt, dass für die Schließanlage zwei Angebote der Firma Thommel aus Ravensburg vorliegen. Das erste Angebot umfasst dabei die Erweiterung der Schließanlage für die neue Sporthalle. Die Kosten hierfür betragen 11.600,00 €. Im Budget der Kostenberechnung sind 11.900,00 € veranschlagt. Zusätzlich wurde auf Anregung der Verwaltung ein weiteres Angebot für die Anpassung und Erweiterung der Schließanlage der bestehenden alten Sporthalle erstellt. Diese Kosten liegen allerdings außerhalb des Bauvorhabens für die neue Sporthalle. Die Kosten für diese Anpassung und Erweiterung betragen 10.652,00 €. Um auch künftig ein einheitliches Schließsystem für beide Hallen zu haben, wurde eine entsprechende Anpassung und Erweiterung der Schließanlage empfohlen. Beschlossen wurde abschließend, die vom Architekturbüro vorgestellten Maßnahmen wie empfohlen umzusetzen.

6. Bericht zur Verkehrssituation im Baugebiet „Forstenhausen-Süd“
Anlieger der Kesenweilerstraße, dem Habichtweg, dem Fasanenweg und dem Lerchenweg haben sich wegen der fehlenden Akzeptanz der „Tempo 30 Zone“ beim Durchgangsverkehr an die Verwaltung gewandt. Vorgetragen wurde, dass die Kesenweilerstraße und die Querstraßen zur Adlerstraße in Verbindung mit der Baustraße als Durchgangsstraße angesehen werden. Autofahrer fahren hier nicht selten über 50 km/h und reagieren auf verlangsamende Handzeigen mit Beschimpfungen. Dem eigentlichen Sinn der „Tempe 30 Zone“, dem Schutz der Fußgänger und Fahrradfahrer und vor allem dem spielender Kinder wird somit nicht im ausreichenden Maße Rechnung getragen. Dementsprechend kommt die Aufforderung, die „Tempo 30 Zone“ so umzugestalten, dass durch deutlich erkennbare Eingangsbereiche, Piktogramme und unterstützende bauliche Maßnahmen (z.B. durch Aufpflasterung oder Fahrbahnverengung) der Schutz der Fußgänger und vor allem der Kinder gewährleistet ist. Auch Geschwindigkeitskontrollen werden für eine sinnvolle Maßnahme erachtet. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass bereits verschiedene Maßnahmen getroffen wurden. So führte das Landratsamt am 17.03.2015 von 06:30 – 08:30 Uhr Geschwindigkeitsmessungen durch. In dieser Zeit wurde die Geschwindigkeit von keinem Fahrzeug in der Höhe überschritten, dass es geblitzt wurde. Die höchste Geschwindigkeit lag in diesem Zeitraum bei 37 km/h. Weiter wurden im Bereich der Kesenweilerstraße und der Adlerstraße ein Geschwindigkeitsanzeigegerät und ein Verkehrszählgerät angebracht. Die Auswertung dieser Verkehrsdaten ergab ebenfalls keine signifikanten Auffälligkeiten. Ferner wurden seitens der Verwaltung die Bauherren des 2. Bauabschnittes im Baugebiet „Forstenhausen-Süd“ nochmals angeschrieben und gebeten ihre Baufirmen darüber zu informieren, dass diese die vorgesehene Baustraße verwenden sollen. Die Baustellen sollen über die ausgewiesene Baustraße von der Abzweigung der Kreisstraße K7989 Waldburg-Edensbach her angefahren werden und nicht über die Adlerstraße bzw. die Bannrieder Straße und den Alpenweg. Aufgrund des Schreibens wurde der Bereich „Forstenhausen-Süd“ und die Beschilderung der „Tempo 30 Zone“ im Rahmen der Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ravensburg sowie der Polizei besichtigt. Hierbei wurde angeregt, teilweise verblichene Schilder auszutauschen und evtl. die Tempo 30 Beschilderung beidseitig anzubringen. Ob allerdings generell bauliche Maßnahmen an der Straße vorgenommen werden sollen, muss die Gemeinde entscheiden und entsprechende Baumaßnahmen sind mit einem Kostenaufwand verbunden. Der vorhandene Siedlungscharakter, die abzweigenden Straßen in der Adlerstraße und die dadurch vorhandenen Vorfahrtsregelungen begünstigen, dass wie vorgegeben mit einer angemessenen Geschwindigkeit gefahren wird. In einem Bereich der Kesenweilerstraße sind zudem Pflasterungen vorhanden. Beschlossen wurde, im Bereich der „Tempo 30 Zone“ in „Forstenhausen-Süd“ keine baulichen Maßnahmen vorzunehmen, sondern zunächst die verblichenen Verkehrsschilder entsprechend auszutauschen und ein weiteres Geschwindigkeitsanzeigegerät anzuschaffen und dort aufzustellen.
Weiter hat eine Anwohnerin aus Kesenweiler eine Verlängerung der „Tempo 30 Zone“ in Verlängerung der Kesenweilerstraße nach Kesenweiler bis nach der Hofstelle Lohner beantragt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass im Bereich Blauensee das Bushaltestellenschild fehlt. Es wurde nach Abschluss der Umbauarbeiten an der dortigen Landesstraße bisher nicht wieder angebracht. Seitens der Verwaltung wurde dargestellt, dass der genannte Bereich im Vorfeld im Rahmen der Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ravensburg und der Polizei besichtigt wurde. Allerdings ist eine Verlängerung der „Tempo 30 Zone“ von Forstenhausen-Süd nach Kesenweiler nicht möglich, da eine „Tempo 30 Zone“ nur in geschlossenen Ortschaften möglich sei, Kesenweiler aber nicht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt, da keine entsprechende geschlossene Bebauung gegeben ist. Das fehlende Bushaltestellenschild im Bereich Blauensee wurde vom Busunternehmen wieder angebracht.
Die Antragstellerin wird über die sachliche Beurteilung und die Aufstellung des Bushaltestellenschildes durch die Verwaltung informiert. Zudem wird im Bereich Kesenweiler ebenfalls temporär ein Geschwindigkeitsanzeigegerät bzw. –messgerät aufgestellt werden.
Im Gemeinderatsgremium wurde weiter vorgebracht, dass der Wegweiser Richtung Bannried an der Landesstraße L324 auf Höhe von Vorderwiddum schlecht zu sehen ist. Das Anliegen wurde entsprechend an die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Ravensburg weitergeleitet. Nach Prüfung wurde von der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass allenfalls ein Verkehrsschild „Waldburg“ aufgestellt werden könnte, da es den Ortsteil „Bannried“ mit einer entsprechenden Beschilderung nicht gibt. Allerdings würde diese Beschilderung dazu führen, dass über diese Straße mehr Verkehr unter anderem auch LKWs in die Wohngebiete Bannried und Forstenhausen-Süd geleitet wird, was wiederum kontraproduktiv wäre. Vor diesem Hintergrund wurde von einer Änderung der Beschilderung abgesehen. Damit die Abzweigung aber besser erkennbar ist, sind an den Leitpfosten auf Höhe der Abzweigung Reflektoren (orange) entsprechend angebracht worden.

7. Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016
Seitens der Verwaltung wurde im Gemeinderatsgremium die Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 mit Stand vom 30.04.2015 vorgestellt und ausführlich erläutert. In der Kindergartenbedarfsplanung ist neben der reinen Kindergartenbedarfsberechnung, also einer quantitativen Bedarfserrechnung, auch auf die vorhandenen Grundlagen, den Bestand an Angeboten, die Frage der qualitativen Bedarfsermittlung und eine Bedarfs- und Maßnahmenplanung einzugehen. Die Kindergartenbedarfsplanung ist damit ein wichtiges und verbindliches Steuerungselement der Gemeinden. Die örtliche Bedarfsplanung findet in einem fortlaufenden Prozess der Bestandsaufnahme, der Bedarfsermittlung und der Maßnahmenplanung und –entscheidung statt. Die Kommune ist dabei für den Planungsprozess verantwortlich. In der Gemeinde Waldburg gibt es zwei Kindergärten mit insgesamt sieben Kindergartengruppen. Diese sind in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Waldburg. Im Einzelnen sind dies der Kindergarten „Zauberburg“ in der Hauptstraße mit fünf Kindergartengruppen und der Kindergarten „Vogelnest“ in der Adlerstraße mit zwei Kindergartengruppen. In beiden Einrichtungen gibt es jeweils eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten. Im Kindergarten „Zauberburg“ gibt es daneben noch eine altersgemischte Regelgruppe mit Ganztagesbetreuung (bis 17.00 Uhr) und Mittagessen am Dienstag und Donnerstag, eine altersgemischte Halbtagesgruppe und für Kinder unter drei Jahren zwei Kleinkindgruppen (Krippen) mit einem Betreuungsangebot bis 14.30 Uhr. Im Kindergarten „Vogelnest“ gibt es außerdem noch eine Ganztagesbetreuung (bis 17.00 Uhr) mit Mittagessen von Montag bis Donnerstag. Insgesamt besuchen aktuell 98 Kinder die beiden Kindergarteneinrichtungen. Diese verteilen sich folgendermaßen: 31 Kinder (davon 11 Kinder in Ganztagesbetreuung) besuchen den Kindergarten „Vogelnest“ und 67 Kinder (davon 16 Kinder unter drei Jahren) den Kindergarten „Zauberburg“. Das zusätzlich geschaffene Nachmittags-/Ganztagesbetreuungsangebot mit Mittagessen am Dienstag und Donnerstag im Kindergarten „Zauberburg“ wird dabei von durchschnittlich 6 Kindern in Anspruch genommen, das Betreuungsangebot für Kleinkinder bis 14.30 Uhr von 2 Kindern. Entsprechend den vorhandenen Raumkapazitäten und der Betriebserlaubnis können bei einer Regelbelegung insgesamt max. 134 Kinder aufgenommen werden, davon max. 92 Kinder im Kindergarten „Zauberburg“ (Altersgemischte Regel-/Halbtagesgruppe max. 25 Plätze, wobei sich hier die Höchstgruppenstärke für jedes Kind unter drei Jahren um einen Platz reduziert / Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 22 Plätze / Kleinkindgruppe 10 Plätze) und 42 Kinder im Kindergarten „Vogelnest“ (Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 22 Plätze / 20 Plätze bei der Ganztagesbetreuung); für Kinder ab drei Jahren stehen dabei max. 114 Plätze zur Verfügung. Bei einer Maximalbelegung können insgesamt 140 Kinder aufgenommen werden, davon 95 Kinder im Kindergarten „Zauberburg“ und 45 Kinder im Kindergarten „Vogelnest“. Bei den jeweils genannten Maximalbelegungszahlen ist zu berücksichtigen, dass hier davon ausgegangen wird, dass in den altersgemischten Gruppen keine Kinder unter drei Jahren aufgenommen sind. Bei einer Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren reduziert sich die jeweilige Höchstgruppenstärke um jeweils einen Platz. Die einzelnen Kindergartengruppen werden jeweils von einer Erzieherin als Erstkraft geleitet. Unterstützt wird die jeweilige Gruppenleitung durch eine erzieherische Zweitkraft, Kinderpflegerin, Anerkennungspraktikantin bzw. Auszubildende (PIA). Des Weiteren besuchen regelmäßig Praktikanten/Praktikantinnen im Rahmen ihrer Berufsvorbereitung bzw. Ausbildung die Kindergärten. Sowohl im Kindergarten „Zauberburg“ als auch im Kindergarten „Vogelnest“ wird eine Sprachförderung im Rahmen der Sprachfördermaßnahmen „SPATZ“ und durch dieses Programm gefördert das Sprachförderprogramm „SBS“ (Singen-Bewegen-Sprechen) angeboten, die über das Land Baden-Württemberg gefördert wird und gemeinsam mit einer Fachkraft der Musikschule Ravensburg e.V. durchgeführt wird. Derzeit nehmen insgesamt 14 Kinder an dem Sprachförderprogramm teil. Die Kostensituation im Kindergartenbereich entsprechend der vorliegenden Jahresrechnung 2014 stellt sich wie folgt dar: Insgesamt betrugen die Einnahmen der Kindergärten im Jahr 2014 433.369 €, davon 123.137 € Gebühreneinnahmen. Dem standen Ausgaben von insgesamt 837.753 €, davon 713.617 € für Personalkosten, gegenüber, was im Ergebnis zu Mehrausgaben von 404.384 € führte. Die deutliche Verschlechterung der Einnahmesituation gegenüber dem Vorjahr 2013 ist im Wesentlichen durch eine Änderung der Fördersystematik bei den FAG-Zuweisungen begründet, die insbesondere bei der Kleinkindbetreuung zu einem eklatanten Finanzierungsdefizit führte. Für das Haushaltsjahr 2015 stellt sich die Situation wie folgt dar: Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Einnahmen der Kindergärten im Jahr 2015 auf 462.266 €, davon entfallen 124.000 € auf die Gebühreneinnahmen. Diesen Einnahmen stehen Ausgaben von insgesamt 1.031.578 € gegenüber, davon 790.670 € für Personalkosten. Im Ergebnis bedeutet dies Mehrausgaben von 569.312 €.Durch die Kindergartengebühren wurden im Jahr 2014 somit 14,70 % der Kosten gedeckt. Die Kostendeckung durch die Kindergartengebühren entsprechend den Haushaltsansätzen 2015 beträgt 12,02 %. Entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der kirchlichen Verbände soll ein Kostendeckungsgrad von 20 % angestrebt werden. Die geringere Kostendeckungsquote resultiert hauptsächlich daher, dass die Ganztages- und die Kleinkindbetreuung wesentlich personal- und damit kostenintensiver ist. Hier ist insbesondere im Bereich der Kleinkindbetreuung, insbesondere auch nach dem deutlichen Rückgang der Landesfördermittel in diesem Bereich, in den Krippen über eine deutliche Gebührenanpassung nachzudenken, wie sie auch von den kirchlichen Verbänden und kommunalen Spitzenverbänden empfohlen wird. Die quantitative Bedarfsermittlung für die nächsten drei Jahre zeigt, dass sich die Kinderzahlen der 3- bis 6-jährigen Kinder zu Beginn des Kindergartenjahrs 2015/16 etwa auf dem Niveau des Kindergartenjahres 2014/15 bewegen werden. Zum Kindergartenjahr 2016/17 steigen die Kinderzahlen in dieser Altersgruppe dann deutlich an. Dieser Trend wird sich im Kindergartenjahr 2017/18 fortsetzen, soweit die Bevölkerungszahlen hierzu schon vorliegen und sofern sich hier keine gravierenden Veränderungen ergeben. Seit dem Kindergartenjahr 2013/14 besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr auf eine Kinderbetreuung, so dass hierfür entsprechende Betreuungsangebote und –formen zwingend bereit zu stellen sind. Die Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsangeboten für Kinder ab einem Jahr bis zu drei Jahren ist in den letzten beiden Jahren vor diesem Hintergrund gestiegen. Nachdem im letzten Kindergartenjahr im Durchschnitt ca. ein Drittel der Kinder in dieser Altersgruppe für eine Kleinkindbetreuung angemeldet waren, ging dieser Prozentsatz im laufenden Kindergartenjahr etwas zurück, was auch auf die Einführung des Betreuungsgeldes mit zurückzuführen sein dürfte. Nach den momentan vorliegenden Anmeldezahlen und den bisher vorliegenden Geburtenzahlen gehen wir davon aus, dass im kommenden Kindergartenjahr 2015/16 im Durchschnitt ca. ein Viertel der Kinder in dieser Altersgruppe eine Kleinkindbetreuung in Anspruch nehmen werden. Im April 2015 wurde eine breit angelegte Elternumfrage durchgeführt, die zum Ziel hatte, den tatsächlichen Bedarf der Betreuungsangebote und der Öffnungszeiten in den beiden Kindergarteneinrichtungen zu ermitteln. Hauptsächlich war es die Zielsetzung, den Bedarf für Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, den Bedarf an Betreuungszeiten unter dem Aspekt der verlängerten Öffnungszeiten, der Nachmittagsbetreuung, der Ganztagesbetreuung und den Bedarf für eine Betreuung während der Sommerferien konkreter zu ermitteln. Außerdem wurde aufgrund des großen Interesses an einem Waldkindergarten bzw. an Wald-/Naturtagen hier nochmals der konkrete Bedarf abgefragt. Die Resonanz auf die Elternumfrage war positiv – angeschrieben waren die Eltern/Erziehungsberechtigten von 161 Kindern im Geburtszeitraum vom 01.09.2009 bis 28.02.2015, eine Rückmeldung kam für 84 Kinder zurück, was einer Rücklaufquote von 52 % entspricht - und führte im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass starkes Interesse bzw. Nachfrage für ein Betreuungsangebot für Kinder ab drei Jahren in Form von 1-2 Wald-/Naturtagen pro Woche besteht. Auch an den Kleinkind- und Ganztagesbetreuungsangeboten besteht nach wie vor entsprechender Bedarf. Konkret wird im kommenden Kindergartenjahr 2015/16 auf das Gesamtkindergartenjahr betrachtet für 19 Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Die Umfrage und die bereits erfolgten Anmeldungen haben weiter ergeben, dass ein Großteil der Eltern ein Betreuungsangebot an drei bis fünf Tagen in der Woche wünscht bzw. benötigt. Ein weiteres Ergebnis der Elternumfrage war, dass von einem Teil der Eltern eine Ganztagesbetreuung gewünscht bzw. benötigt wird. Für das kommende Kindergartenjahr 2015/16 wird aktuell für 14 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ein Ganztagesbetreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Für 4 Kinder wird zusätzlich noch ein Ganztagesbetreuungsangebot am Freitag gewünscht bzw. benötigt. Außerdem wird auch für 2 Kleinkinder ein Ganztagesbetreuungsangebot gewünscht. Hinsichtlich der angebotenen Wald-/Naturtage wurde für insgesamt 25 Kinder Bedarf bzw. Interesse angemeldet, wobei für 6 Kinder Vorbehalte dahingehend waren, dass das Angebot nur genutzt wird, wenn damit kein Gruppen- oder Kindergartenwechsel verbunden sein wird. Bedarf bzw. Interesse an einer Gruppe mit entsprechenden Wald-/Naturtagen wurde zum großen Teil für Kinder angemeldet, die den Kindergarten „Zauberburg“ besuchen. Das Interesse bzw. der Bedarf für die insgesamt 25 Kinder teilt sich wie folgt auf: Für 8 Kinder wird ein Wald-/Naturtag pro Woche gewünscht, für 11 Kinder werden zwei Wald-/Naturtage pro Woche gewünscht und für 6 Kinder werden ein oder zwei Wald-/Naturtage pro Woche gewünscht. Des Weiteren wurde vierfach der Wunsch geäußert, die Ferienbetreuung bzw. die Betreuungsmöglichkeiten an Planungs- und sonstigen Schließtagen weiter auszubauen, d.h. die Öffnungszeiten weiter auszudehnen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Ausbau der Ferienbetreuung an der Schule angeregt. Weitere Wünsche waren jeweils einmal eine Anpassung der Betreuungszeiten für Kinder ab 3 Jahren an die Betreuungszeiten der Kleinkindbetreuung im Kindergarten „Zauberburg“ bis 14.30 Uhr, eine flexiblere Mittagessensregelung sowie eine flexiblere Gestaltung der Ganztagesbetreuung. Außerdem wurde einmal der Preis für das Mittagessen im Kindergarten als zu hoch erachtet. Auf die Bedarfsermittlung im April 2015 wurde umgehend reagiert: Im Kindergartenausschuss am 28.04.2015 wurde das Ergebnis der Elternumfrage vorgestellt und über die Umsetzung einzelner Maßnahmen beraten, um das Betreuungsangebot in den beiden Kindergärten entsprechend dem Bedarf anzupassen und zu optimieren. Auf Basis des Ergebnisses der quantitativen und qualitativen Bedarfsermittlung reichen die vorhandenen Kindergartenplätze und Angebotsformen für das Kindergartenjahr 2015/16 nach derzeitigem Stand aus. Vorgesehen ist wie bisher, dass die Kinder ab einem Jahr in den beiden Kleinkindgruppen bzw. Kinder ab zwei Jahren ergänzend in die altersgemischten Gruppen aufgenommen werden sollen. Sollte das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren wider Erwarten nicht ausreichend sein, könnte der Betreuungsbedarf im Einzelfall zudem über eine Tagesmutter abgedeckt werden. Ebenso wie die Kleinkindbetreuung soll auch die Ganztagesbetreuung fortgesetzt werden. Das Nachmittags-/Ganztagesangebot mit Mittagessen im Kindergarten „Zauberburg“ an zwei Tagen soll neben dem Ganztagesbetreuung im Kindergarten „Vogelnest“ von Montag bis Donnerstag fortgeführt werden, um damit der Nachfrage hier nach zu kommen und für einen eventuellen weiteren Bedarf an Ganztagesplätzen während des Kindergartenjahres noch Kapazitäten zu haben. Bei entsprechender konkreter Nachfrage kann zudem über einen Ausbau des Ganztagesbetreuungsangebotes auf Freitagnachmittag nachgedacht werden, eventuell auch ein kombiniertes altersgemischtes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Grundschulkinder. Bei der Ferienregelung ist bereits eine variable Feriengestaltung getroffen worden, so dass während der Sommerferien ein Betreuungsangebot angeboten wird, insbesondere für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende, die auch während der Ferienzeit auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind. Nach vorheriger Anmeldung findet ein weiter gehendes Betreuungsangebot mit Ausnahme von zwei Ferienwochen in einem der beiden Kindergärten statt. Sollte dieses Angebot in Einzelfällen nicht ausreichend sein, besteht in diesen Fällen noch die Möglichkeit, den Bedarf über Tagesmütter abzudecken. Weitere Öffnungszeiten während der Ferien im Kindergarten könnten nur mit zusätzlichem Personal angeboten werden. Für Vorschulkinder und Grundschulkinder bis zur 3. Klasse soll im September bei entsprechendem Bedarf bis zum Einschulungstag bzw. Schulbeginn ein Betreuungsangebot an der Schule angeboten. Bedarf bzw. Interesse ist hierzu schon mehrfach geäußert worden. Um dem großen Interesse an einer Gruppe mit entsprechenden Wald-/ Naturtagen zu entsprechen, ist geplant, ab September 2015 im Kindergarten „Zauberburg“ eine entsprechende Gruppe mit zwei Wald-/ Naturtagen pro Woche einzurichten. Hierzu laufen auch schon entsprechende Planungen. Die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 wurde im Gemeinderat wie dargestellt beschlossen.

8. LEADER-Programm 2015 – 2020 – Beratung und Beschlussfassung über einen Beitritt der Gemeinde zum noch zu gründenden Verein „Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.“
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg für den ländlichen Raum. Es hat das Ziel, diesen sozial, kulturell und wirtschaftlich zu stärken und lebt von einer breiten Beteiligung durch Bürger/innen, Unternehmer/innen, Vertreter/innen von Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kommunen. Die Region „Württembergisches Allgäu“ hat sich neben der Region „Mittleres Oberschwaben“, beide Landkreis Ravensburg, erfolgreich beworben. Die Region erhält in den nächsten 7 Jahren, die Förderung läuft bis 2022, eine Fördersumme für Geschäftsstelle und Projekte i.H.v. 4,6 Mill. €. Die Fördersätze für private Akteure (Unternehmen, Privatpersonen) liegen bei 20-30 %, für Kommunen bei 40 %. Höhere Fördersätze gibt es für Vereine und Kommunen im Bereich Kulturarbeit mit 50 % und Naturschutz mit bis zu 90 %. Ein endgültiger Förderbescheid steht allerdings noch aus, da das Land noch einige formale Kriterien vorgeben möchte. Eine wichtige Voraussetzung der Förderung der LEADER-Regionen ist eine breite Beteiligung von Partnern an den Themen, die im Zusammenhang mit LEADER bearbeitet werden können. Dazu ist ein regionaler Entwicklungsverein zu gründen, der Träger einer LEADER-Geschäftsstelle ist (1,5 Personalstellen) und eine sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) einzurichten, die die Projektauswahl vornimmt und den gesamten Umsetzungsprozess steuert. Dieses Gremium ist mehrheitlich mit Vertreter/innen aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zu besetzen. Private wie kommunale Projektträger können 2-3 Mal pro Jahr Projekte einreichen. Diese Antragssteller werden vom LEADER-Management hinsichtlich der Projektentwicklung und Beantragung beraten. Die LAG bewertet die Projekte und erstellt bei einer hohen Nachfrage eine Prioritätenliste. Die positiv bewerteten Projekte können dann beim Regierungspräsidium zur Bewilligung eingereicht werden. Mit der Bewerbung für das LEADER-Programm wurde die Gründung eines Vereins zugesagt und ein Entwurf einer Vereinssatzung beigefügt. Diese Satzung soll in den nächsten Wochen abschließend erstellt werden. Für Anfang Juni 2015 ist die Gründungsversammlung des Vereins vorgesehen. Im Verein sollen auch die Städte und Gemeinden der LEADER-Region Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag der Kommunen besteht, solange die LEADER-Förderung läuft, d.h. von 2015 bis 2022, aus einem Zuschuss für die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle wird mit 60 % Fördermittel des Landes und 40 % Eigenanteil aus der Region finanziert. Die 40 % Eigenanteil aus der Region sollen wie folgt aufgeteilt werden: 30% Zuschuss des Landkreises Ravensburg (Zusage hierfür liegt bereits vor) und 70% von den 13 Städten und Gemeinden. Geplant ist die Geschäftsstelle in Räumen der Gemeinde Kißlegg anzusiedeln. Der Gründung und dem Beitritt zum Verein zur Regionalentwicklung der LEADER-Region „Württembergisches Allgäu“ wurde zugestimmt.
Der Einrichtung einer LEADER-Geschäftsstelle in der Region „Württembergisches Allgäu“ wurde ebenfalls zugestimmt. Die anteiligen kommunalen Mittel für den Zuschuss zur Geschäftsstelle werden für die Jahre 2015 bis 2022 übernommen. Der Gesamtjahresanteil für die Gemeinde Waldburg liegt bei 2.328,08 €.

9. Verlagerung von Aufgaben an den Gemeindeverwaltungsverband Gullen
Bürgermeister Röger stellte dar, dass die Verbandversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen am 20.03.2015 eine Klausurtagung durchgeführt hat, bei der es um die zukünftige Ausrichtung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen ging. Ergebnis der Klausurtagung war die Feststellung, dass hinsichtlich der Schaffung einer 100 %-Stelle beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen im Bereich Klimaschutz- und Gebäudemanager Einigkeit besteht und diese nicht zur Diskussion steht. Welche zeitlichen Anteile der Stelle zugeschrieben werden, hängt auch von der Förderung durch den Bund ab. Zudem wurde hervorgehoben, dass die durchgeführte Organisationsuntersuchung gezeigt hat, dass beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen ein Personalbedarf von 0,5 Stellen besteht und die Vertretung unzureichend geregelt ist. Zur Abhilfe dieses Missstandes sollte mindestens eine 50 %-Stelle geschaffen werden. Die Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen haben zudem den Auftrag erhalten, gemeinsam zu prüfen, welche Aufgaben von den Gemeinden kurzfristig auf den Verband übertragen werden könnten, um eine ganze Stelle zu erhalten, um damit die Bewerbersituation verbessern zu können. Diese Prüfung ist am 14.04.2015 zusammen mit den Verbandsbürgermeistern, den gemeindlichen Amtsleitern und der Verbandsverwaltung durchgeführt worden. Ergebnis dieser Besprechung war, dass als weitere Aufgaben zur Ergänzung der Stelle das Kenntnisgabeverfahren, das Gewerberecht, die Bauleitplanung, die Unterhaltung und der Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung sowie als weitere Vorschläge die Datenpflege/der Datenaustausch GIS, die Spielplatzkontrolle, die Aufgabe des allgemeinen Sicherheitsbeauftragten, die Überwachung des ruhenden Verkehrs als Ordnungsamtsaufgabe und der Bereich Ordnungswidrigkeiten, Beitreibung und Vollstreckung in Geldforderungen vorgetragen wurden. Die Verbandsversammlung hat daraufhin in ihrer Sitzung vom 20.04.2015 beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden, eine 100 %-Stelle zur Verstärkung der Verbandsverwaltung und Verbesserung der Vertretungssituation als Beamtenstelle je nach Qualifikation bis Besoldungsgruppe A 11 oder als Angestelltenstelle je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe 10 zu schaffen, mit den folgenden Aufgabenbereichen Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, vorbereitende Bauleitplanung, Unterhaltung und Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung, Vertretungsaufgaben aus der Verbandsverwaltung, Sonderaufgaben. Die Verbandsverwaltung wurde beauftragt, nach Zustimmung durch die Verbandsgemeinden die Ausschreibung durchzuführen und zusammen mit den Verbandsbürgermeistern Vorstellungsgespräche zu führen und die Personalauswahl zu treffen (oder: mindestens zwei Bewerber/innen in der Verbandsversammlung zur Personalauswahl vorzustellen). Abschließend wurde im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Prüfung des Kenntnisgabeverfahrens, die Prüfung sondergewerberechtlicher Verfahren (§§7, 8 GewOZuVO) und die tatsächliche Erledigung der Aufgaben zur Unterhaltung und des Ausbaus der Gewässer zweiter Ordnung auf den Gemeindeverwaltungsverband Gullen zu übertragen.