Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 29.01.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Januar 2016

1. Jahresrückblick/-ausblick
Bürgermeister Röger fasste im Rückblick auf das zu Ende gegangene Jahr nochmals die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die im Jahr 2015 auf den Weg gebracht und umgesetzt worden sind. Im Wesentlichen waren dies stichpunktartig der Neubau der Sporthalle sowie die Anschaffung entsprechender Sportgeräte für die neue Halle sowie die Neugestaltung des Schulhofes mit einer barrierefreien Bushaltestelle und die Anlage des Outdoor-Geräteparks mit Anschaffung entsprechender Geräte. Beides wurde auch durch Spenden des Schulfördervereins und des ASV Waldburg unterstützt. Die neue Sporthalle wurde im September eingeweiht und der Kostenrahmen wurde eingehalten. Weiter führte er die Straßensanierungsmaßnahmen 2015 für insgesamt 100.000,00 €, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, die Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“, das Biotopvernetzungskonzept zwischen Blauensee und dem Holzmühleweiher und entsprechender Grunderwerb hierzu sowie den Bebauungsplan „Schlierer Straße“, die Außenbereichssatzung „Ried“ und den Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ auf. Als weiteren Themenschwerpunkt des vergangenen Jahres nannte er auch die Unterbringung von Asylbewerbern im Gebäude Hannober 21 und die Sanierung und den Umbau dieses Gebäudes im 1. und 2. OG. Weiter benennt er die Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Asylbewerbern in Waldburg am 29.01.2015 und lobte die gute Zusammenarbeit mit dem Helferkreis Asyl. Außerdem erwähnte er die Übernahme der Flüchtlingssozialarbeit vom Landkreis und die Delegation der Aufgabe an den Gemeindeverwaltungsverband Gullen. Zur weiteren Unterbringung der Asylbewerber wird das Gebäude Kirchsteige 3 in Waldburg herangezogen, das entsprechend saniert und umgebaut wird, um der wachsenden Zahl von Asylbewerbern/Flüchtlingen zu begegnen. Zudem wurde der Bau einer Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft bzw. einer Sozialmietwohnungsbaus beschlossen. Das Thema Flüchtlings-/Asylbewerberunterbringung wurde zudem in einer Bürgerversammlung am 08.12.2015 der Bevölkerung ausführlich dargestellt, auch mit möglichen Standorten für diese neue Unterkunft. In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015 wurde über den Standort bzw. das Standortranking ebenso Beschluss gefasst, wie über die Ausschreibung der Arbeiten. Als weitere Maßnahmen und Projekte nannte Bürgermeister Röger die Fragenbogenaktion zum „Netzwerk Senioren“, die Anpassung der Hallenbenutzungs- und Hallengebührenordnung, die Anpassung der Vereinsförderung an die aktuellen Anforderungen, die Kindergartenbedarfsplanung mit der Einführung einer Wald- und Naturgruppe, die Anpassung diverser kommunaler Satzungen, die Beschlussfassung zur Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts und entsprechende Auftragsvergaben zur Vermögenserfassung und Bewertung an das Rechenzentrum sowie die Rückdelegation der Müllabfuhr an den Landkreis Ravensburg und eine entsprechende Systemumstellung. Im Weiteren präsentierte Bürgermeister Röger in seinem Jahresausblick auf das Jahr 2016 die anstehenden Aufgaben und Projekte. Im Wesentlichen sind dies stichpunktartig: Die Flüchtlingsunterbringung, Flüchtlingssozialarbeit und Integration von geschätzt 130 bis 150 Personen als zentrales Thema, das die Gemeinde in diesem Jahr beschäftigen wird. Weiter nannte er die Anschaffung von 40 digitalen Meldeempfängern für die Freiwillige Feuerwehr, die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschule, wo erstmals ab September 2016 die Klasse 8 der Gemeinschaftsschule in Waldburg unterrichtet wird, die Umsetzung des Biotopvernetzungskonzepts für ca. 190.000,00 €, gegebenenfalls eine Erweiterung des Gewerbegebietes Hannober, die Enderschließung des Baugebiets „Forstenhausen-Süd, 2.Bauabschnitt“, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gehrenäcker II“ und der Bau des Radwegs entlang der Landesstraße L 324 sowie die Sanierungskosten an der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes in Höhe von 112.000,00 €, eine Breitbanderschließung des Ortsteils Egg und eine entsprechende Mitverlegung von Leerrohren auf der Radwegetrasse Hannober-Vorderwiddum, die Erneuerung im Bereich der Wasserversorgung ebenfalls auf der Radwegtrasse Hannober-Vorderwiddum und die Erneuerung des Überwachungssystems in der Wasserversorgung. Abschließend bedankte sich Bürgermeister Röger beim Gemeinderat und den Beschäftigten bei der Gemeinde Waldburg für die gute Zusammenarbeit.

2. Bauvoranfrage
Hinsichtlich einer Bauvoranfrage auf eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Befreiungsanfragen zum Bebauungsplan „Forstenhausen-Süd“ bezüglich der Gaupenlänge und dem Abstand der Gaupen zum Ortgang im Milanweg wurde mehrheitlich beschlossen, ergänzend zu der Beschlussfassung vom 15.12.2015 hinsichtlich des Abstands zum Ortgang eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Forstenhausen-Süd“ zu erteilen und dem geplanten Abstand zum Ortgang entsprechend den Planungen von jeweils 1,10 Meter zuzustimmen. Der Bauvoranfrage wurde somit das Einvernehmen erteilt, unter der Bedingung, dass eine maximale Gaupenlänge von 50 %, bezogen auf die Trauflänge, eingehalten wird.

3. Baugebiet „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ – Vorstellung der Enderschließungsarbeiten, Vergabe der Ingenieurleistungen und Ausschreibung der Arbeiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Bernd Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell anwesend. Herr Zimmermann stellte im Gemeinderatsgremium die erforderlichen Resterschließungsarbeiten im Baugebiet „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ vor. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen das Einbringen des Feinbelags auf den Straßen und Wegen im Baugebiet, das Anpassen diverser Schächte und den Endausbau der Parkplätze bzw. Parkbuchten, das Anlegen der Pflanzbeete und das Anpassen verschiedener Randeinfassungen und Fundamente. Die Gesamtkosten für die Resterschließung belaufen sich nach einer Kostenschätzung auf 160.000,00 €. In der Kostenberechnung nicht enthalten sind der Grunderwerb für öffentliche Flächen, die Kosten für Vermessung und Vermarkung, Kosten für Strom, Telefon und Kabel BW, Kosten für Lichtmasten und Kosten für Pflanzarbeiten. Das Honorarangebot des Ingenieurbüros beläuft sich auf 11.942,76 € brutto. Das Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell wurde entsprechend dem Honorarangebot vom 10.12.2015 mit den Ingenieurleistungen für die Resterschließung des Baugebiets „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ zum Angebotspreis von 11.942,76 € brutto beauftragt und die Resterschließungsarbeiten für das Baugebiet „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ werden entsprechend ausgeschrieben.

4. Gemeindewasserversorgung – Optimierung und Erweiterung des bestehenden Überwachungssystems
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Andreas Keßler im Gemeinderatsgremium anwesend. Herr Keßler stellte im Folgenden die geplanten Optimierungen und Erweiterungen des bestehenden Überwachungssystems an der Leit-/Fernwirktechnik der gemeindlichen Wasserversorgung im Gemeinderatsgremium vor. Die Leit-/Fernwirktechnik für die Wasserversorgungsanlagen sind für einen sicheren und verantwortungsvollen Betrieb der Wasserversorgung notwendig. Die Optimierungen und Erweiterungen sind im Grundwasserwerk Edensbach, im Hochbehälter Niederzone Waldburg, im Hochbehälter Hochzone Waldburg sowie an den Wasserzählerschächten und am Bauhof erforderlich. Zur Steuerung und Überwachung der Betriebsorte wird ein modernes vollgrafisches Prozessleitsystem errichtet. Die Optimierung und Erweiterung des Überwachungssystems ist in zwei Abschnitten vorgesehen. Die Kostenschätzung des Büros W & A Technologie GmbH Energiemanagement aus Ravensburg beläuft sich für den ersten Abschnitt auf insgesamt 44.560,00 € netto. Im Weiteren erläuterte Herr Keßler noch das vorliegende Angebot der Firma W & A Technologie aus Ravensburg für die Planungsleistungen zur Optimierung und Erweiterung der Überwachung der Wasserversorgung. Das Honorarangebot vom 13.01.2016 beläuft sich auf 1.404,88 € brutto. Die dargestellten Arbeiten zur Optimierung und Erweiterung des bestehenden Überwachungssystems der Gemeindewasserversorgung entsprechend dem Abschnitt 1 mit geschätzten Kosten in Höhe von 44.560,00 € netto werden beschränkt ausgeschrieben und der Auftrag für die erforderlichen Planungsleistungen zum Angebotspreis von 1.404,88 € brutto wurde an die Firma W & A Technologie GmbH aus Ravensburg entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot vergeben.

5. Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt – Beratung über die Einführung eines Profilfaches
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Andreas Lehle und Armin Schatz sowie Thomas Fuchs und Dominik Bernhart von der Schule Waldburg in der Gemeinderatssitzung anwesend. Rektor Andreas Lehle stellte dar, dass es an den Gemeinschaftsschulen wie an den Gymnasien ab Klasse 8 Profilfächer gibt. Jede Gemeinschaftsschule bietet dabei Naturwissenschaft und Technik und ein weiteres Profilfach aus den Fächern Musik, Kunst oder Sport an. Für die Klassen 8 bis 10 stehen pro Profilfach insgesamt 8 Profilstunden zur Verfügung. Hinzu kommt jeweils der reguläre Musik-, Sport- und Kunstunterricht für die Gemeinschaftsschule. Im Unterschied zu dem Bereich Naturwissenschaft und Technik werden die sportlich-musischen Profilfächer als „Aufsetzer“ eingerichtet, also zusätzlich zum regulären Fachunterricht. Für die Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt gilt es nun festzulegen, welches Profilfach eingeführt werden soll. Aus Sicht der Schule stehen hierzu entweder das Profilfach Musik oder Sport zur Auswahl. Im Folgenden stellte Thomas Fuchs das Profilfach Sport im Detail vor mit den Inhalten und den einzelnen Modulen sowie der Sinnhaftigkeit des Sportprofils und die Kosten pro Schuljahr, die für den Schulträger entstehen. Im Anschluss stellte Dominik Bernhart das musisch-künstlerische Profil mit den einzelnen Modulen und Grundideen, der konkreten angedachten Umsetzung und den Zielen sowie den Kosten dar. Die Gemeinde Waldburg als Schulträger soll mit in die Entscheidung über die Wahl des Profilfachs eingebunden werden. Die letztendliche Entscheidung wird dann allerdings in der Schulkonferenz getroffen, so Herr Lehle, der auch darauf hinweist, dass nicht beide Profilfächer eingeführt werden können, sondern entweder das Sportprofil oder das musisch-künstlerische Profil. Allgemein werden im Gemeinderatsgremium sowohl das vorgestellte Sportprofil wie auch das Musikprofil ausdrücklich gelobt. Bedauert wird teilweise, dass nicht beide Profile möglich sind, sondern die Entscheidung für ein Profil getroffen werden muss. Dem Vorschlag, der Schule mittels einer Abstimmung ein Meinungsbild zu geben, wurde im Gemeinderatsgremium nicht gefolgt. Man hat es bewusst bei dem abgegebenen Stimmungsbild, das von den einzelnen Gemeinderäten abgegeben wurde, belassen, ohne eine abschließende Entscheidung durch eine Beschlussfassung zu treffen. Das Stimmenbild tendierte dabei eher zu dem Musikprofil.

6. Haushaltsplan 2016 mit Haushaltssatzung
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurden in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.12.2015 ausführlich vorberaten. Das Haushaltsvolumen für das Haushaltsjahr 2016 beträgt im Verwaltungshaushalt 7.829.000 € (+ 286.000 € gegenüber 2015), im Vermögenshaushalt 2.473.000 € (+ 204.000 € gegenüber 2015) und im Gesamthaushaltsvolumen somit 10.302.000 € (+ 490.000 € gegenüber 2015). Für das Jahr 2016 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000,00 € vorgesehen. Die veranschlagte Tilgung beträgt 158.268,00 € somit ergibt sich zum 01.01.2016 ein Schuldenstand von 1.685.493,00 € (531,70 € pro Kopf), der zum 31.12.2016 auf 2.527.225,00 € (797,23 € pro Kopf) steigen wird. Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen. Die Kassenkreditermächtigung beträgt 1.500.000,00 €. Die Steuerhebesätze betragen unverändert für die Grundsteuer A 355 v.H., für die Grundsteuer B 360 v.H. und für die Gewerbesteuer 347 v.H. Die Zuführungsrate liegt bei 411.000,00 €, die Rücklagenentnahme bei 300.000,00 €. Die Netto-Investitionsrate beträgt 252.732,00 €, die Brutto-Investitionsrate beläuft sich auf 443.438,00 €. Die Investitionssumme beträgt insgesamt 2.314.732,00 €. Im Vorjahr betrug die Investitionssumme 2.165.511,00 €. Die Gesamtsumme der Personalausgaben beträgt 1.983.500,00 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 38.030,00 € erhöht. Anschließend wurde die kommunale Finanzplanung mit ihren Eckdaten vorgestellt. Hierzu wurden die Kreditaufnahmen, Tilgungen, die Nettoneuverschuldung, die Zuführungsraten und die Netto-Investitionsraten für die Jahr 2017 bis 2019 erläutert. Nach dem Finanzplan wird sich die positive Investitionsrate fortsetzen, allerdings um rund die Hälfte verringert. Die Leistungskraft des Verwaltungshaushaltes ist durch entsprechende Zuführungsraten gesichert, allerdings haben auch diese sich verringert. Kernpunkte der Investitionen im Vermögenshaushalt für das Jahr 2016 sind die Hochbaumaßnahme in der Kirchsteige 3 zur Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 240.000,00 €, der Neubau einer Asylberwerber-/Flüchtlingsunterkunft in Höhe von 960.000,00 €, die naturnahe Umgestaltung des Edensbach – 2. Rate in Höhe von 40.000,00 €, der Grunderwerb Gewerbegebiet mit 300.000,00 €, die 2. Rate der Erschließung des Baugebiets „Gehrenäcker II“ in Höhe von 30.000,00 €, die Enderschließung des Baugebiets „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ mit 170.000,00 €, die Durchführung Eigenkontrollverordnung - 3. Rate in Höhe von 30.000,00 €, die Sanierung der Pumpendruckschächte mit 35.000,00 €, die Verbesserung der Breitbandversorgung im Ortsteil EGG – 2. Rate mit 30.000,00 €, die Breitbandversorgung – Leerrohre im Zuge des Geh- und Radweges Vorderwiddum – Hannober in Höhe von 35.000,00 €, die Optimierung und Erweiterung des Überwachungssystems der Wasserversorgungmit 40.000,00 € und die Wasserleitungserneuerung Hinterwiddum - Hannober im Zuge des Neubau eines Geh- und Radweges in Höhe von 70.000,00 €. Die Haushaltssatzung 2016 wurde abschließend dem Entwurf entsprechend erlassen und dem Stellenplan sowie dem 5-jährigen Finanzplan zugestimmt.

7. Annahme von Spenden
Die Gemeinde Waldburg hat eine Spende in Höhe von 250,00 € für die Flüchtlinge und für den Helferkreis Asylbewerber eine Spende in Höhe von 500,00 € erhalten. Nach einem Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen über die Annahme von Spenden wurde beschlossen, der Annahme der genannten Zuwendungen zuzustimmen.