Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 05.07.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 7. April 2016

1. Beschlussfassung über die Ergebnisse der Sitzung der Kommission des Petitionsausschusses des Landtages von Baden-Württemberg vom 24.02.2016 zum Bebauungsplan „Schlierer Straße“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Sieber und Herr Remmler vom Büro Sieber aus Lindau anwesend. Bürgermeister Röger stellte den bisherigen Verlauf des Verfahrens zum Bebauungsplan „Schlierer Straße“ dar: Der Gemeinderat hatte am 15.05.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schlierer Straße“ mit Veränderungssperre gefasst. Bis zum 06.06.2014 bestand die Möglichkeit, frühzeitige Anregungen bzw. Äußerungen zur Planung abzugeben. Am 27.11.2014 wurde in der Mehrzweckhalle Waldburg eine Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Schlierer Straße“ durchgeführt. In der Zeit vom 18.12.2014 bis 29.12.2014 wurde eine Fragebogenaktion unter den Anwohnern durchgeführt. Am 26.02.2015 fand eine Besprechung mit der gegründeten Bürgerinitiative im Rathaus statt. Am 03.03. und 04.03.2015 fanden Einzelgespräche mit den interessierten Anwohnern statt. Ziel war es, den Bebauungsplan „Schlierer Straße“ möglichst auch am Bedarf der Anlieger in Bezug auf deren künftigen Bauflächenbedarf zu gestalten. Am 16.09.2015 wurde eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg von vier Anwohnern eingereicht. Neben einer Reduzierung der möglichen Bebauungsdichte wurden noch etliche weitere Anträge bzw. Prüfaufträge gestellt. Am 06.11.2015 wurde seitens der Gemeinde Waldburg eine umfangreiche Stellungnahme zur Petition beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eingereicht. Am 24.02.2016 fand eine Anhörung der Petenten durch eine Kommission des Petitionsausschusses des Landtages in Waldburg statt. Bei der Anhörung konnten die Positionen der Petenten bzw. der Gemeinde Waldburg nochmals vorgetragen werden. Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur stellten dar, dass sie bei der Prüfung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens keine Fehler der Gemeinde feststellen konnten. Vielmehr hätte die Gemeinde bei der Bebauungsplanaufstellung die Beteiligung der Öffentlichkeit sehr intensiv und weit über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus durchgeführt. Das Vorgehen der Gemeinde sei daher in keiner Weise zu beanstanden. Ein Beschluss des Landtages zu dem Petitionsverfahren liegt bisher nicht vor. In der Sitzung vom 24.02.2016 wurde von der Kommission allerdings angeregt, die Öffentlichkeit nochmals zu beteiligen. Somit stellte sich nun die Frage, ob eine weitere Bürgerbeteiligung, wie vom Vorsitzenden der Kommission Manfred Lucha vorgeschlagen, durchgeführt werden soll und wenn ja, mit welcher Zielsetzung. Bürgermeister Röger führte weiter aus, dass im bisherigen Verfahren diverse Anregungen der Bürgerschaft in der Planung berücksichtigt wurden, insbesondere, was die verkehrliche Erschließung, die Anzahl der Wohneinheiten und die Anzahl der Stellplätze betrifft. Beschlossen wurde, dass keine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit mehr stattfinden soll, da diese bereits weit über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus und sehr intensiv erfolgt ist.

2. Bebauungsplan „Schlierer Straße“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren nochmals Herr Sieber und Herr Remmler vom Büro Sieber aus Lindau anwesend. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 03.12.2015 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Schlierer Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.11.2015 erneut öffentlich ausgelegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut eingeholt (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Vom Gemeinderat wurde am 03.12.2015 gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten. Die Änderungen und Ergänzungen umfassten dabei folgende Punkte: die Überarbeitung der Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden je Grundstücksfläche, die Aufnahme von Telekommunikationsleitungen in die Planzeichnung als Hinweise, die Aufnahme von weiteren Hinweisen zum Brandschutz, zur Deutschen Telekom, zur Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ravensburg, zur Netze BW, Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung und redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. Vom Büro Sieber wurden die eingegangenen Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ausführlich dargestellt. Das Büro Sieber erläuterte zudem nochmals ausführlich die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden je Grundstücksfläche. Der Gemeinderat hat sämtliche Einwendungen, Empfehlungen und Anregungen sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge erhalten und zur Kenntnis genommen. Über die jeweiligen Anregungen wurde beraten und beschlossen. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.11.2015 zu Eigen. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen waren mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 18.03.2016. Die Änderungen beschränkten sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es waren keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führten. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. Der Bebauungsplan „Schlierer Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.03.2016 wurden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

3. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Abbruch und Neubau eines Geräteschuppens in Neuschel wurde das Einvernehmen erteilt.

4. Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2010 – 2014
Der Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Waldburg für die Haushaltsjahre 2010 – 2014 durch das Landratsamt Ravensburg vom 13.01.2016 wurde dem Gemeinderat ebenso zur Kenntnis gegeben wie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den wesentlichen Anständen hierzu. Diese bezogen sich auf Veranschlagungen im Haushaltsplan, das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge, die Gemeinschaftsantennenanlage, den Kasseneinnahmerest für den Erschließungsbeitrag Bannried, Anlagenachweise für Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse“, die Verwaltungsgebührensatzung, die Entsorgungssatzung, die Anzeige von Wasserversorgungssatzungen, die Gebührenkalkulation, Rechnungsergebnisse/Kostendeckung, die Sanierung der Wasserleitung Vorderwiddum bis Hannober im Bereich Blausensee, die örtliche Prüfung der Gemeindekasse und die Einnahmeerhebung/Soll-Ist-Reste-Liste. Damit wurde den gesetzlichen Erfordernissen gem. § 114 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entsprechend Rechnung getragen. Der Gemeinderat stimmte der Stellungnahme der Verwaltung zum vorgelegten Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Waldburg für die Haushaltsjahre 2010 – 2014 zu.

5. Enderschließung des Baugebiets „Forstenhausen-Süd, 2. BA“
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Stefan Wagner vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell im Gemeinderatsgremium anwesend und erläuterte die ausgeschriebenen Resterschließungsarbeiten im Baugebiet „Forstenhausen-Süd, 2. BA“. Er verwies diesbezüglich auch auf eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Verwaltung vom 22.03.2016, bei der die geplanten Park- und Pflanzbereiche markiert wurden, ein Abgleich der Machbarkeit mit der nun bestehenden Bebauung vorgenommen wurde und entsprechende Positionsanpassungen der Park- und Pflanzbereiche erfolgten. Im Weiteren stellte Herr Wagner die Kostenübersicht dar. Laut Kostenschätzung und Kostenberechnung lagen die Gesamtkosten für die Enderschließung bei 160.000,00 €. Abschließend stellte Herr Wagner das Submissionsergebnis der ausgeschriebenen Enderschließungsarbeiten dar, günstigste Bieterin für die ausgeschriebenen Arbeiten war die Firma Strabag aus Langenargen zum Angebotspreis von 113.406,37 € brutto. Inklusive des Honorars für das Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner in Höhe von 11.942,76 € liegen die Kosten somit bei 125.349,13 € und somit 34.650,87 € unter der Kostenschätzung bzw. –berechnung. Der Auftrag für die Enderschließungsarbeiten im Baugebiet „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ wurde entsprechend an die günstigste Bieterin, nämlich die Firma Strabag aus Langenargen, zum Angebotspreis von 113.406,37 € brutto vergeben.

6. Straßensanierungen 2016
Zu diesem Tagesordnungspunkt war nochmals Stefan Wagner vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell im Gemeinderatsgremium anwesend. Seitens der Verwaltung wurde eingangs nochmals dargestellt, dass im Haushaltsplan 2016 für entsprechende Straßensanierungsarbeiten 100.000,00 € eingestellt sind. Entsprechend der Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2015 wurden im Innenbereich die Sanierungsarbeiten im Bereich der Reinhold-Abele-Straße, im Einmündungsbereich Hauptstraße/Am Wallgraben und im Bereich der Hauptstraße ausgeschrieben. Im Außenbereich wurde eine Teilsanierung im Bereich Erlen ausgeschrieben. Außerdem waren die Sanierung von Winterschäden und Fahrbahnbanketten ausgeschrieben. Herr Wagner erläuterte im Weiteren die Kostenübersicht. Demnach lag die Kostenschätzung für die Maßnahme bei 108.272,20 € und die Kostenberechnung betrug 85.923,74 € jeweils inklusive Honorar für das Ingenieurbüro. Das Submissionsergebnis der ausgeschriebenen Straßensanierungsarbeiten 2016 ergab erfreulicherweise, dass die günstigste Bieterin, die Firma Käser aus Wolfegg, bei einem Angebotspreis von 50.232,05 € brutto liegt. Die Kosten lagen somit zuzüglich der Honorarkosten von 7.477,75 € bei insgesamt 57.709,80 €. Aufgrund des sehr günstigen Ausschreibungsergebnisses wurden zudem noch die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in der Straße Am Kohlenberg mit Kosten von ca. 6.000,00 € zur Stabilisierung des Fahrbahnbelags aufgenommen, um im dortigen Bereich eine Gesamtsanierungsmaßnahme zeitlich noch einige Jahre hinausschieben zu können. Der akute Sanierungsbedarf im Bereich der Straße Am Kohlenberg war durch einen Wasserrohrbruch dort begründet. Außerdem wurden im Außenbereich auch die notwendigen Straßensanierungsmaßnahmen in Sieberatsreute Richtung Richlisreute mit Kosten von ca. 15.000,00 € an die Sanierungsmaßnahme angehängt. Der Auftrag für die Straßensanierungsarbeiten 2016 wurde ergänzt um die beiden zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen in der Straße Am Kohlenberg und in Sieberatsreute, an die günstigste Bieterin, nämlich die Firma Käser aus Wolfegg zum Angebotspreis von 50.232,05 € brutto zusätzlich der Kosten für die beiden angehängten Sanierungsmaßnahmen vergeben.

7. Freiwillige Feuerwehr Waldburg
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Stefan Jung, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Waldburg, im Gemeinderatsgremium anwesend. Zunächst stand die Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Waldburg auf der Tagesordnung. In der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2014 wurde beschlossen, einer Ersatzbeschaffung MTW zuzustimmen und im Weiteren in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens nach den Zuwendungsrichtlinien Feuerwehrwesen zu stellen, die Kosten der Ersatzbeschaffung des MTW in den Haushalt 2015 einzustellen und entsprechend zu finanzieren, sofern die Fördermittel in Höhe von 12.000,00 € zugesagt werden. Die Verwaltung wurde seinerzeit weiter beauftragt, in Absprache mit dem Kreisbrandmeister und der Freiwilligen Feuerwehr Waldburg die Ersatzbeschaffung eines MTW auszuschreiben. Auf einen entsprechenden Förderantrag 2015 musste das Landratsamt Ravensburg in Person von Kreisbrandmeister Oliver Surbeck leider mitteilen, dass die Maßnahme bislang nicht bezuschusst werden konnte, da die vom Land Baden-Württemberg 2015 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht ausreichten. Auf einen weiteren Antrag der Gemeinde, den Antrag zur Förderung entsprechend aufrecht zu erhalten, verbunden mit der Bitte um vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit Hinweis auf den Ablauf des TÜV im August 2016 teilte das Landratsamt dann mit, dass die Beschaffung eines neuen MTW als fachtechnisch zwingend und einsatztechnisch notwendig bewertet wird. In Anbetracht der Notwendigkeit der Maßnahme wurde dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn von Seiten des Landratsamtes Ravensburg als zuständiger Bewilligungsbehörde entsprechend zugestimmt. Weiter wurde seitens des Landratsamtes aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der angespannten Zuschusssituation auf Landesebene aktuell nicht absehbar ist, wann konkret ein Fachzuschuss nach den Zuwendungsrichtlinien Feuerwehrwesen gewährt werden kann. Allerdings wird eine Bewilligung im Haushaltsjahr 2016 angestrebt. Da der TÜV des MTW im August 2016 abläuft und eine Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt, wurde Ende 2015 eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Günstigste Bieterin war das Autohaus Dreher, Wildmoser GmbH & Co KG aus Wangen i.A.. Diese bietet einen Opel Movano B Combi mit BiTurbomotor, 145 PS zum Angebotspreis von 47.720,40 € brutto an. Der Sonderfahrzeugbau würde durch die Wagener Technik GmbH aus Kassel erfolgen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Auskleidung im Fahrer-/Beifahrerbereich und des Laderaumes, der Lackierung und Beschriftung, der Sondersignalanlage und Rundumleuchte und Innenraumbeleuchtung sowie der Montage der Beladeliste und der Vorbereitungen für den Funk mit entsprechenden Halterungen. Im Haushaltsplan 2015 wurde seinerzeit ein Haushaltsansatz von 50.000,00 € eingestellt. Wie schon in der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2014 beschlossen, erfolgt eine Ersatzbeschaffung des MTW für die Freiwillige Feuerwehr Waldburg. Wegen der Eilbedürftigkeit erfolgt die Beschaffung entgegen eines vorliegenden Bewilligungsbescheides des Pauschalzuschusses in Höhe von 12.000,00 €.
Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, das Autohaus Dreher aus Wangen i. A. für einen Opel Movano B Combi mit Sonderaufbau wie angeboten mit Datum vom 12.02.2016 entsprechend der beschränkten Ausschreibung vom 18.12.2015 mit Leistungsbeschreibung nach DIN EN 1846 und E DIN 14502-2 zum Angebotspreis von 47.720,40 € brutto erteilt.
Weiter wurde dargestellt, dass der Landkreis Ravensburg ein digitales Alarmierungssystem für die Feuerwehren des Landkreises betreibt. Die Infrastruktur für dieses System ist zwischenzeitlich 15 Jahre alt und bedarf daher zwingend einer Ersatzbeschaffung. Diese erfolgt gemeinsam mit dem Bodenseekreis und dem Landkreis Sigmaringen. Die Finanzierung der hierzu erforderlichen Meldeempfänger ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Ein Funkmeldeempfänger (FME) ist ein kleiner tragbarer Funkempfänger, der im Rahmen eines Funkdienstes üblicherweise zu Alarmierungszwecken sowie zur Nachrichtenübermittlung an Personen eingesetzt wird. Es besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2017. Die Finanzierung erfolgt über die jährliche pauschale Landeszuwendung nach den Zuwendungsrichtlinien Feuerwehrwesen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine beschränkte Ausschreibung der digitalen Meldeempfänger. Günstigste Bieterin für die Beschaffung der digitalen Meldeempfänger war die Firma Erwin Deifel aus Berg zum Angebotspreis von 12.794,97 €. Der Haushaltsplanansatz 2016 beträgt 12.000,00 €. Beschlossen wurde abschließend, dass für die Freiwillige Feuerwehr Waldburg eine Ersatzbeschaffung der Meldeempfänger durchgeführt wird .Der Auftrag zur Beschaffung von 40 Funkterminal s.QUAD X15 einschließlich Ladegerät und Schutztasche sowie ein Programmiergerät s.QUAD wurde an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Erwin Deifel aus Berg, zum Angebotspreis von 12.794,97 € brutto erteilt. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 794,97 € wurde zugestimmt.

8. Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Gemeinsam mit Förster Frank wurde bei einem Ortstermin festgestellt, dass der Gemeindewald nördlich des Friedhofes aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend einer Durchforstung bedarf. Durch den Baumbewuchs des Gemeindewaldes, aber auch des angrenzenden Privatwaldes, besteht die Gefahr, dass durch umstürzende Bäume das Kirchengebäude, das Kriegerdenkmal bzw. die Friedhofsanlagen und –gräber beschädigt bzw. zerstört werden könnten, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Weiter wurde entlang des Waldsaums eine Durchforstung vorgeschlagen. Der Durchforstung und Fällung der Bäume im Gemeindewald nördlich des Friedhofes wurde im Gemeinderat zugestimmt. Wegen der schwierigen Bewirtschaftung soll zudem mit dem angrenzenden Privatwaldbesitzer das Gespräch gesucht werden, um hier eventuell eine gemeinsame Durchforstung und eine Zu- bzw. Abfahrt zu vereinbaren. Da sich die Fällarbeiten in steilem Hanggelände befinden, müssen die zu fällenden Bäume entsprechend abgesichert werden, damit sie nicht auf das Kirchengebäude bzw. das Friedhofsgelände fallen. In Abstimmung mit Förster Frank sollten daher entsprechend geeignete Unternehmen mit den Fällarbeiten beauftragt werden, die hier eine Gewährleistung für eine fachgerechte Ausführung der Fällarbeiten bieten. Dementsprechend wurde im Gemeinderat entschieden, in Abstimmung mit Förster Frank eine geeignete Firma mit den Fällarbeiten zu beauftragen.

9. Annahme von Spenden
Die Gemeinde hat eine Spende in Höhe von 100,00 € zweckgebunden für den Kindergarten „Zauberburg“ erhalten. Nach einem Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen für die Annahme von Spenden wurde der Annahme der genannten Spende für das Jahr 2016 zugestimmt.