Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Waldburg

Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Waldburg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Webcam
Dieser Dienst lädt und übermittelt ggf. Daten von/an einen externen Dienstleister.Da der individuelle Text zu diesem Dienst noch aussteht, ist nur ein allgemeiner Text zu finden, der die meisten Datenverarbeitungszwecke abdeckt.
Verarbeitungsunternehmen
mywebsedit.info
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Keine Angabe
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Keine Angabe
Datenempfänger

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Keine Angabe

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Waldburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 05.07.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2016

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Errichtung einer Dachgaupe in der Bodnegger Straße wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Bestellung des Gemeindewahlausschusses für den Bürgerentscheid
Der Gemeindewahlausschuss hat nach § 11 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) bei dem Bürgerentscheid am 10.07.2016 die Aufgabe, das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids festzustellen. Der Gemeindewahlausschuss besteht gem. § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Der Gemeindewahlausschuss setzt sich nach entsprechender Beschlussfassung wie folgt zusammen: Vorsitzender Bürgermeister Michael Röger, stellvertretende Vorsitzende Tonja Marxer, Beisitzer Lothar Gschwind, Beisitzerin Maria Blaseg, stellvertretende Beisitzerin Gabriele Dingler-Weber und stellvertretende Beisitzerin Doris Michelberger.

3. Anbau eines Geräteraums an den Kindergarten „Vogelnest“
Im Kindergarten „Vogelnest“ wird dringend ein Geräteraum benötigt, um dort Gerätschaften abstellen bzw. Material lagern zu können, die bisher teilweise im Mehrzweckraum untergebracht ist. Die Kosten für den geplanten Um- bzw. Anbau liegen nach einer Kostenschätzung bei 20.652,58 € brutto. Dem Anbau eines Geräteraums an den Kindergaren „Vogelnest“ wurde zustimmt. Die Arbeiten werden entsprechend beschränkt ausgeschrieben.

4. Sanierung der Wege auf dem Friedhof
Die Wege auf dem älteren Teil des kommunalen Friedhofes sind inzwischen ca. 30 Jahre alt. Der aufgebrachte Spritzbelag hat sich in dieser Zeit weitgehend aufgelöst, so dass nur noch Splitt oben aufliegt und Unkraut inzwischen durch den Belag wächst. Im Winter lassen sich die Wege daher schlecht räumen und durch die Schneefräse gelangt Splitt auf die Grabfelder. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Straßenausschuss bei der Begehung im letzten Herbst auch der Friedhof besichtigt mit dem Ergebnis, dass eine Sanierung durch eine Spritzbelagserneuerung für notwendig erachtet wurde.
Nun wurde die Wegesanierung im Bereich des älteren Teils des kommunalen Friedhofs durch eine Erneuerung des Spritzbelages beschlossen und der Auftrag an die Firma STM GmbH & Co. KG aus Malsch zum Angebotspreis zwischen 4.500,00 € und 8.000,00 € je nach Feststellung der Bindemittelmenge und Aufbau der Oberflächenbehandlung vergeben. Der Bauhof wird die Baumaßnahmen durch entsprechenden Maschineneinsatz und Personal unterstützen. Da die Wegesanierung nicht im Haushaltsplan 2016 veranschlagt ist, wird eine außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich, der abschließend zugestimmt wurde.

5. Anschaffung eines Kastenwagens für den Bauhof
Für den Bauhof wird ein Kastenwagen zur Aufgabenerledigung benötigt, wofür im Haushaltsplan 2016 ein Betrag bis maximal 8.000,00 € eingestellt wurde. Der Anschaffung eines gebrauchten Kastenwagens bis zu einem Betrag von max. 8.000,00 € wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die Anschaffung entsprechend zu tätigen.

6. Bebauungsplan „Gehrenäcker II
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Sieber und Herr Remmler vom Planungsbüro Sieber aus Lindau sowie Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend.
Herr Sieber und Herr Remmler stellten zunächst die überarbeiteten städtebaulichen Planentwürfe vor, in die die in der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2016 im Gemeinderat beschlossenen Anregungen und Ergänzungen mit eingearbeitet wurden. Im Einzelnen handelte es sich um die Verlegung des geplanten Fußweges von der Landesstraße L 326 her Richtung Norden, die Gestaltung der Straßen im Baugebiet, die Einbeziehung des Grundstücks Flurstück 616, die Ersetzung des Wirtschaftswegs durch Erschließungsstiche bei der Planalternative 2.1 bzw. die Gestaltung des Wirtschaftswegs bei Planalternative 2.2, eines Geschosswohnungsbaus statt Reihenhäuser im Mittelteil, eine organischere Straßenführung im südlichen Teil sowie eine Vergrößerung der Nahversorgerfläche im südwestlichen Bereich. Die überarbeiteten Planalternativen 2.1 und 2.2, die diese Anregungen und Ergänzungen beinhalten, wurden im Folgenden nochmals im Detail vom Planungsbüro Sieber dargestellt. Ergänzend hierzu wurden auch nochmals die entsprechenden Kennwerte der beiden Planungsalternativen hierzu dargestellt. Einer der wesentlichen Unterschiede bei den beiden Planalternativen liegt im östlich gelegenen Wirtschaftsweg, wo sich auch der Abwasserkanal befindet. Bei der Alternative 2.1 wird dieser durch Erschließungsstiche ersetzt, während er bei Alternative 2.2 beibehalten und mit Grünbereichen aufgewertet wird. Abschließend wurde mehrheitlich beschlossen, den Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ auf Basis der vorgestellten Planalternative 2.2, also mit Beibehaltung des Wirtschaftsweges, fortzuführen.
Hinsichtlich der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Gehrenäcker II“. wurde eingangs auf das geschätzte Verkehrsaufkommen im Baugebiet „Gehrenäcker II“ des Büros Sieber verwiesen: Im Rahmen der Verkehrsschau am 12.02.2016 wurde festgestellt, dass der verkehrliche Anschluss an das Baugebiet „Gehrenäcker II“ am besten von Süden her erfolgt. Dadurch könnten die bestehenden Straßenstrukturen genutzt und der Verkehr des geplanten Nahversorgers aus dem Baugebiet herausgehalten werden. Im Folgenden wurden mehrere Verkehrsanschlüsse an die Landesstraße L 326 (Bodnegger Straße) diskutiert. Eine dieser Möglichkeiten ist die Errichtung eines Kreisverkehrs, der aus Sicht der Gemeinde am besten für die Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang dienen würde. Ein Kreisverkehr ist jedoch nur dann verkehrstechnisch sinnvoll, wenn mindestens 10 % des Verkehrsaufkommens der Landesstraße in das Baugebiet „Gehrenäcker II“ hinein fahren. Derzeit liegt das Verkehrsaufkommen der Landesstraße bei ca. 4.500 Fahrzeugen je Tag. Ein Kreisverkehr kann also nur dann als verkehrstechnisch sinnvoll eingestuft werden, wenn 450 Fahrzeuge die Ausfahrt in Richtung des Baugebiets „Gehrenäcker II“ nutzen. Ergebnis der aufwendigen Untersuchung ist, dass nach Beleuchtung der drei unterschiedlichen Gebäudearten im Baugebiet „Gehrenäcker II“ sich folgende Verkehrsaufkommen herausgestellt haben: Durch die künftigen Einzelhäuser wird ein Verkehrsaufkommen am südlichen Verkehrsanschluss von 120 Fahrzeugen erwartet. Der Geschosswohnungsbau wird ein Verkehrsaufkommen von 200 Fahrzeugen pro Tag auslösen. Zuletzt wird über den Nahversorger ein Verkehrsaufkommen von 205 Fahrzeugen geschaffen. Dies ergibt insgesamt ein Verkehrsaufkommen von 525 Fahrzeugen, die über den südlichen Verkehrsarm von der Landesstraße in das Baugebiet „Gehrenäcker II“ hinein fahren. Der verkehrstechnisch notwendige Verkehr von 10 % des Verkehrsaufkommens der Landesstraße wird damit um 75 Fahrzeuge überschritten. Die Errichtung eines Kreisverkehrs ist somit verkehrstechnisch durchaus eine sinnvolle Alternative zur Erschließung des Baugebietes „Gehrenäcker II“ von Süden her.
Auf Basis dieser Verkehrsexpertise stellte Herr Zimmermann im Folgenden die Vorentwürfe für eine mögliche Erschließung des Baugebiets „Gehrenäcker II“ durch einen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 35 m und einer entsprechenden Querungshilfe an der Landesstraße nördlich des Kreisverkehrs als Alternative 1 vor. Als 2. Alternative stellte Herr Zimmermann die Erschließung über eine Linksabbiegerspur und eine Querungshilfe vor. Die Kostenberechnung für die Variante „Kreisverkehr“ beläuft sich auf 365.000,00 € brutto. Die Kostenberechnung für die Variante „Linksabbieger“ beläuft sich auf 268.000,00 € brutto. In den Kostenberechnungen sind der Grunderwerb für die öffentlichen Flächen, die Kosten für Vermessung und Vermarkung sowie die Kosten für Entsorgung von evtl. belastetem Material nicht enthalten. Beschlossen wurde, das Baugebiet „Gehrenäcker II“ über einen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 35 m wie dargestellt an die Landesstraße L 326 (Bodnegger Straße) anzubinden.
Abschließend wurde noch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf Basis der zuvor gefassten Beschlüsse, nämlich des städtebaulichen Entwurfs gem. Alternative 2.2 und der verkehrlichen Anbindung des Baugebiets „Gehrenäcker II“ mittels eines Kreisverkehrs, beschlossen.