Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 05.08.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 7. Juli 2016

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten und 12 Garagen in der Schlierer Straße wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Forstenhausen-Süd“ bezüglich der Farbe der Dacheindeckung
Ein Antrag auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Forstenhausen-Süd“ bezüglich der Farbe der Dacheindeckung wurde abgelehnt.

3. Ausbau der Breitbandversorgung im Ortsteil Egg
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Stefan Wagner vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell in der Gemeinderatssitzung anwesend und erläuterte, dass die Grundstücke im nördlichen Teil von Egg im Rahmen der Wasser- und Abwasserleitungssanierung sowie der Straßensanierung im Jahr 2014 mit Leerrohren für den Ausbau der Breitbandversorgung mit Glasfaser-FTTB angebunden wurden. Im Rahmen eines zweiten Bauabschnittes sollen nun die südlich gelegenen Grundstücke ebenfalls mit Leerrohren für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Ortsteil Egg angebunden werden. Die Gesamtkosten für diese Baumaßnahme belaufen sich nach der Kostenzusammenstellung des Ingenieurbüros auf 67.000,00 €. Das Honorarangebot für die Baumaßnahme beläuft sich nach dem vorliegenden Honorarangebot auf brutto 9.935,76 €. Im Gemeinderatsgremium wurde die vorgestellte Planung zum weiteren Ausbau der Breitbandversorgung - FTTB im Ortsteil Egg zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Ingenieurleistungen wurden an das Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell zum angebotenen Preis von 9.935,76 € brutto vergeben. Weiter wurde beschlossen, die erforderlichen Arbeiten für den Leerrohrausbau im Ortsteil Egg entsprechend auszuschreiben. Für die Baumaßnahme wurde ein Förderantrag gestellt, der allerdings momentan noch in Bearbeitung ist. Entsprechend den Förderrichtlinien darf mit dem Bau erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides bzw. einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung begonnen werden. Um die Baumaßnahme nach Vorliegen der Voraussetzungen zeitnah realisieren zu können, wurde die Verwaltung abschließend mit der Auftragsvergabe nach Ausschreibung an den günstigsten Bieter beauftragt.

4. Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Bepflanzung des Baugebietes „Forstenhausen-Süd, 2. BA“
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Stefan Wagner vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell anwesend. Herr Wagner stellte im Folgenden nochmals kurz die geplanten Park- und Pflanzbereiche im Baugebiet „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ vor. Er führte aus, dass nach einem Abgleich der Machbarkeit mit der nun bestehenden Bebauung in einzelnen Bereichen Positionsanpassungen der Park- und Pflanzbereiche erforderlich waren. Diese wurden entsprechend dargestellt. Als Baumpflanzungen waren bisher Kugelahornbäume vorgesehen. Aus dem Gemeinderatsgremium wurde angeregt, statt der Kugelahornbäume im Baugebiet „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ Säulenahornbäume zu pflanzen. Dies wurde auch mehrheitlich beschlossen.

5. Überprüfung der Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtung und Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen
Die kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände 2014 haben für die Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 eine Erhöhung der Elternbeiträge um jeweils 3 % empfohlen. Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge war dabei, wie in der Vergangenheit ein Kostendeckungsgrad von 20 % anzustreben. Der Tarifabschluss für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen Ende 2015 erbrachte teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung des Betreuungspersonals, was sich allerdings auch auf die Kostensituation der Kindergartenträger ausgewirkt hat. Um das Ziel eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von 20 % zu erreichen, ist es somit notwendig, über die bisherigen Empfehlungen hinaus eine Steigerung der Elternbeiträge zu erreichen. Konkrete Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände für das Kindergartenjahr 2016/17 gibt es hierzu allerdings nicht, sondern nur Vorschläge seitens des Gemeindetages, wie diese Erhöhung der Personalkosten im Umfang von 6-8 % in etwaigen Zwischenschritt umgelegt werden könnten. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensätze zum Kindergartenjahr 2016/17 sahen vor diesem Hintergrund für die Regelkindergartengruppen eine nochmalige Erhöhung um 3 % der 2014 von den kirchlichen und kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen Erhöhungen, also insgesamt eine Erhöhung um 6 % für das Kindergartenjahr 2016/17 vor, um zum Kindergartenjahr 2017/18 die Kindergartengebühren nicht mit einem deutlichen Sprung nach oben anpassen zu müssen, sondern mittels diesem Zwischenschritt linear moderater anzupassen. Um den sinkenden Kostendeckungsgrad zu bremsen, sah der Entwurf der Gebührensatzung bei den flexiblen, tageweisen Betreuungsformen und in der Ganztages- und insbesondere auch bei der Kleinkindbetreuung eine proportional höhere Steigerung vor, da diese Betreuungsangebote angesichts der Fixkosten vor allem beim Personal sehr kostenintensiv sind. Bei den Gebührensätzen für die Kleinkindbetreuung (Kindergrippen) wurde eine höhere Steigerung vorgeschlagen, da man hier bisher deutlich unter den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände liegt. Durch eine stufenweise Anpassung der Gebühren ist es auch hier Ziel, die Gebührensätze den gemeinsamen Empfehlungen anzupassen. Der Festsetzung der Elternbeiträge liegt grundsätzlich eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zu Grund. Ziel ist es dabei, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Die vorgeschlagenen Gebührensätze basieren neben den Empfehlungen der Spitzenverbände bzw. den Vorschlägen des Gemeindetags auch auf einer Gebührenkalkulation für die Kinderbetreuungseinrichtungen, die auch die jeweiligen Gebührenobergrenzen für die einzelnen Betreuungsangebote ausweisen. Aus dem Gemeinderatsgremium heraus wurde alternativ vorgeschlagen und beantragt, die Gebühren für den Regelkindergarten, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, um 6 % zum Kindergartenjahr 2016/17 zu erhöhen und die Gebühren für die verlängerten Öffnungszeiten sowie die Kleinkindbetreuung und Ganztagesbetreuung gegenüber den bisherigen Gebühren 2015/16 deutlicher anzupassen und um 12 % zum Kindergartenjahr 2016/17 zu erhöhen. Ein weiterer Alternativvorschlag bzw. Beschlussantrag aus dem Gemeinderatsgremium lautete, die Gebührensätze für die Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber dem Kindergartenjahr 2015/16 für das Kindergartenjahr 2016/17 durchgehend um 10 % zu erhöhen, da so die Mehrkosten gleichmäßig verteilt werden und Mehreinnahmen zur Deckung der Kosten erzielt werden. Dieser Antrag zur Gebührenanpassung wurde im Gemeinderatsgremium dann auch mehrheitlich beschlossen. Abschließend wurde der vorgestellte Satzungsentwurf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen mit den zuvor beschlossenen und vom Entwurf abweichenden Gebührensätzen als Satzung beschlossen.

6. Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuungsangebote an der Schule
An der Schule Waldburg wird für die Grundschulkinder im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der Ganztagesbetreuung ein entsprechendes Betreuungsangebot angeboten. Des Weiteren wird für die Vorschul- und Grundschulkinder im September 2016 ein Betreuungsangebot bis zur Einschulung bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres angeboten. Die Ganztagesbetreuung an der Grundschule wird an vier Tagen (Mo. – Do.) die Woche jeweils mit einer Betreuungszeit von bis zu drei Stunden (14.00 – 17.00 Uhr) angeboten. Die Betreuungszeiten orientieren sich dabei an dem Ganztagesbetreuungsangebot im Kindergarten. Zur Verbesserung der Kostensituation wurde beschlossen, die Elternbeiträge für das Ganztagesbetreuungsangebot ab dem Schuljahr 2016/17 anzupassen. Der Elternbeitrag für das 1. Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung in Anspruch nimmt, beträgt künftig 40,00 €/Tag/Monat, für das 2. Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung zeitgleich in Anspruch nimmt, 30,00 €/Tag/Monat und für jedes weitere Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung zeitgleich in Anspruch nimmt, 15,00 €/Tag/Monat. Im Rahmen der verlässlichen Grundschule wird montags bis freitags ein Betreuungsangebot von 7.00 – 8.45 Uhr und von 12.15 – 13.00 Uhr (Modell 1) bzw. 12.15 – 14.00 Uhr (Modell 2) angeboten, d.h. die Grundschüler werden in der Zeit von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und ab Unterrichtsende bis 13.00 Uhr (Modell 1) bzw. 14.00 Uhr (Modell 2) in der Schule betreut. Zur Verbesserung der Kostensituation wurde beschlossen, die Elternbeiträge für das Betreuungsangebot der verlässlichen Grundschule ab dem Schuljahr 2016/17 anzupassen. Die Elternbeiträge werden ab dem Schuljahr 2016/17 für das Modell 1 (Betreuungszeit bis 13.00 Uhr) auf 28,00 €/Monat und für das Modell 2 (Betreuungszeit bis 14.00 Uhr) auf 34,00 €/Monat angepasst. Wird das Betreuungsangebot lediglich an bis zu 2 Tagen benötigt, betragen die Beiträge künftig 14,00 €/Monat bei Modell 1 und 17,00 €/Monat bei Modell 2. Auf entsprechende Nachfrage wird für die Vorschul- und Grundschulkinder der 1. - 4. Klasse im September 2016 bis zur Einschulung (Vorschul-kinder) bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres (Grundschulkinder) ein Betreuungsangebot angeboten. Die Elternbeiträge für dieses Betreuungsangebot betragen 80,00 € pro Kind für den gesamten o.g. Zeitraum (01.09. – 14.09.2016). Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Betreuungsangebot pro Kalenderwoche zu nutzen. Hierfür betragen die Elternbeiträge für die 1. Septemberwoche (01.09.- 02.09.) 16,00 € pro Kind, für die 2. Septemberwoche (05.09.- 09.09.) 40,00 € pro Kind und für die 3. Septemberwoche (12.09.- 14.09.) 24,00 € pro Kind.

7. Annahme von Spenden
Der Annahme einer Spende in Höhe von 50,00 € für den Kindergarten „Vogelnest“ wurde ebenso zugestimmt wie der Annahme von zwei zweckgebundenen Spenden über jeweils 50,00 € und einmal 100,00 € für einen Asylbewerber.