Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 12.06.2013

Aus der Gemeinderatssitzung vom 2. Mai 2013

1. Baugesuch und Bauvoranfrage

Einem Baugesuch auf Erweiterung einer bestehenden Produktionshalle im Gewerbegebiet Hannober wurde die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Einer Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen und Unterstellplatz in Außeredensbach wurde eine Befreiung dahingehend erteilt, dass die Grenzlinie der Abrundungssatzung „Außer-Edensbach“ um 3,60 m überschritten werden kann. Grund für die Befreiung in diesem Einzelfall ist, dass auf der Nordseite des Baugrundstücks eine Gemeindestraße mit einer Tiefe von 3,60 m über dieses Privatgrundstück verläuft.

2. Wasserliefervertrag mit der Haslach-Wasserversorgung
Auf dem Gebiet der Gemeinde Amtzell werden die Einwohner in weiten Teilen vom Zweckverband Haslach-Wasserversorgung mit Trinkwasser versorgt. Einige wenige Wohnplätze im nördlichen Gemeindegebiet von Amtzell werden bisher jedoch von der Gemeinde Waldburg mit Trinkwasser beliefert. In Zukunft soll der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung auch für diese Wohnplätze die Versorgungsverpflichtung übernehmen und sie in sein Versorgungsgebiet aufnehmen. Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung ist grundsätzlich dazu bereit, die Wohnplätze in sein Verbandsgebiet aufzunehmen, um in Zukunft für geordnete Rechtsverhältnisse zwischen den Wasserabnehmern und dem Trinkwasserversorgungsunternehmen zu sorgen. Aufgrund der topographischen und technischen Verhältnisse ist es jedoch unmöglich, das betreffende Gebiet einer eigenen Versorgungszone zuzuordnen. Es gibt keine Verbindungsleitung dorthin, außerdem ist kein Trinkwasserbehälter von seiner Höhenlage her geeignet, die Versorgung sicherzustellen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass das Wasser auch weiterhin von der Gemeinde Waldburg geliefert wird. Mit einem Wasserlieferungsvertrag zwischen der Gemeinde Waldburg und dem Zweckverband Haslach-Wasserversorgung werden hierzu nun die Einzelheiten geregelt.

3. Bezuschussung der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten an der Aussegnungshalle in Hannober
Die Kirchengemeinde Hannober hat einen Zuschuss für die geplante Erweiterung und Sanierung der Leichenhalle in Hannober bei der Gemeinde Waldburg beantragt hat. Mehrheitlich wurde beschlossen, der Kirchengemeinde Hannober für die Erweiterung und Sanierung der Leichenhalle in Hannober einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € zu gewähren. Da die Gemeinde Waldburg keinen entsprechenden Zuschussbetrag im Haushalt 2013 eingestellt hat, wird der Zuschuss an die katholische Kirchengemeinde erst im Jahr 2014 gewährt.

4. Erlass der Hallenbenutzungsgebühren bezüglich von drei Veranstaltungen anlässlich des 175-jährigen Musikkapellenjubiläums
Mehrheitlich wurde einem Antrag des Musikvereins Waldburg auf einen Erlass der Hallenbenutzungsgebühren bezüglich drei Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem 175-jährigen Jubiläum der Musikkapelle Waldburg zugestimmt. Konkret handelt es sich dabei um das Festbankett am 13.04.2013 und das Jubiläumsfest am 06. und 07.07.2013, jeweils in der Turn- und Festhalle sowie im Bürgersaal sowie um das Helferfest am 13.09.2013 in der Turn- und Festhalle.

5. Kindergartenbedarfsplanung 2013/14
Die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2013/14 wurde gebilligt und entsprechend im Gemeinderatsgremium verabschiedet. In der Kindergartenbedarfsplanung ist neben der reinen Kindergartenbedarfsberechnung, also einer quantitativen Bedarfsermittlung, auch auf die vorhandenen Grundlagen, den Bestand an Angeboten, die Frage der qualitativen Bedarfsermittlung und eine Bedarfs- und Maßnahmenplanung einzugehen. Die Kindergartenbedarfsplanung ist damit ein wichtiges und verbindliches Steuerungselement der Gemeinden. Die örtliche Bedarfsplanung findet in einem fortlaufenden Prozess der Bestandsaufnahme, der Bedarfsermittlung und der Maßnahmenplanung und –entscheidung statt. Die Kommune ist dabei für den Planungsprozess verantwortlich. Auf Basis des Ergebnisses der quantitativen und qualitativen Bedarfsermittlung reichen die vorhandenen Kindergartenplätze und Angebotsformen für das Kindergartenjahr 2013/14 nach derzeitigem Stand aus.

6. Fortführung des Betreuungsangebotes an der Grundschule
Das Ganztagesbetreuungsangebot an der Schule Waldburg wird über das Schuljahr 2012/13 hinaus fortgeführt, um über die Betreuung im Kindergarten hinaus auch in der Grundschule ein verlässliches Betreuungsangebot anbieten zu können. Das Betreuungsangebot wird momentan von 16 Kindern angenommen. Eingehend auf die Kostensituation stehen für das Schuljahr 2012/13, also von September 2012 bis Juli 2013, kalkulierten Personalausgaben in Höhe von 7.989,00 € kalkulierte Einnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe von 4.675,00 € gegenüber. Dies ergibt somit einen voraussichtlichen Abmangel von 3.314,00 €. Die Elternbeiträge werden vor diesem Hintergrund zum Schuljahr 2013/14 etwas erhöht und betragen für das erste Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung in Anspruch nimmt, künftig 30,00 € pro Tag/Monat, für das zweite Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung zeitgleich in Anspruch nimmt, künftig 24,00 € pro Tag/Monat und für jedes weitere Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung zeitgleich in Anspruch nimmt, künftig 12,00 € pro Tag/Monat. Die bisherige Regelung, dass Alleinerziehende, die die Elternbeiträge nicht anderweitig erstattet bekommen, eine zusätzliche Beitragsermäßigung pauschal in Höhe von 25 % erhalten, bleibt weiterhin bestehen.

7. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
In diesem Jahr finden wieder die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Die nächste Amtsperiode beginnt am 01.01.2014 und endet zum 31.12.2018. Die Schöffen an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. In dem Verfahren zur Vorbereitung dieser Wahl haben die Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe. Sie müssen für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt. Der Gemeinderat hat diese Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen entsprechend beschlossen; die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 10. bis 17.06.2013 im Rathaus auf.

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus