Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 05.03.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Januar 2014

1. Jahresrückblick 2013
Bürgermeister Röger stellte im Rückblick auf das Jahr 2013 nochmals die wichtigsten Maßnahmen und Projekte dar, die im abgelaufenen Jahr umgesetzt und auf den Weg gebracht worden sind. Im Wesentlichen waren dies stichpunktartig: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen, Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Wind“ beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen, Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“, Erstellung einer Vernetzungskonzeption zwischen den Naturschutzgebieten Blauensee und Holzmühlenweiher als Bedingung zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung, Pflanzung von Streuobstbäumen als Ökokontomaßnahme im Bereich Widmannsbronn, Verkauf des alten TFS Feuerwehrfahrzeuges und Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges mit Fahrzeugeinweihung, Einführung eines Gebäudemanagementsystems bezüglich der kommunalen Gebäude (Unterhalt, Sanierung) als Entscheidungsgrundlage für künftige Investitionsentscheidungen im Gemeinderat, Erneuerung und Einbau einer neuen elektrischen Steuerung auf der Verbandskläranlage Vogt-Waldburg, Komplettsanierung der Welfenstraße mit Einbeziehung des Wasser- und Abwassernetzes in diesem Bereich sowie der Breitbandversorgung und Straßenbeleuchtung, Erstellung der Kindergartenbedarfsplanung und Ausbau der Kleinkindbetreuung mit Eröffnung einer weiteren Kleinkindgruppe, Start der Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt, Ausbau des Betreuungsangebotes an der Schule Waldburg, Beratung und Beschlussfassung über den Neubau einer Sporthalle einschließlich Klausurtagung des Gemeinderates zu diesem Thema und Informationsveranstaltung mit Erstellen einer umfangreichen Informationsbroschüre, einem Bemusterungstermin und der Ausschreibung der Erschließungs- und Hochbauarbeiten, Fortschreibung des bestehenden Entsiegelungskonzeptes, Neubau von Wasserleitungen nach Egg und im Bereich Vorderwiddum/Blauensee, Ausschreibung von Straßenentwässerungs- und Erschließungsmaßnahmen sowie zur Breitbandversorgung in Egg, Ausbau der Seniorenarbeit mit Bereitstellung von Personal zur Verbesserung der Vernetzung und Schaffung von weiteren Angeboten als Ergebnis des Dorfentwicklungsprozesses „Waldburg 2030“ und Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet „Forstenhausen-Süd, 2. BA (Teil 2)“.

2. Baugesuche
Einer Bauvoranfrage zur Abklärung des Standorts für ein Ausgedinghaus in Sieberatsreute wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Neubau eines Stahlbetonbehälters für Gülle in Frankenberg wurde das Einvernehmen erteilt.

3. Änderung des Bebauungsplans „Bannried II“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herrn Sieber und Herrn Remmler vom Büro Sieber aus Lindau anwesend. Sie stellten den Sachstand zum Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ vor. Der derzeitige Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. 618/3 beabsichtigt, den östlichen, bisher unbebauten Bereich seines Grundstücks zu verkaufen. Mit dem Verkauf soll die Möglichkeit für ein zusätzliches Wohngebäude in der Hochgratstraße geschaffen werden. Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Bannried II“. Nach den aktuellen Festsetzungen ist eine Bebauung nicht möglich, da eine Baugrenze fehlt. Damit ein Wohngebäude errichtet werden kann, ist der Bebauungsplan „Bannried II“ zu ändern. In der vorliegenden Änderung werden die bestehenden Festsetzungen nun um eine Baugrenze ergänzt. Diese wird zu Gunsten der Flexibilität bei der Standortwahl großzügig gefasst. Die bereits vorliegenden Festsetzungen im Plangebiet gelten darüber hinaus unverändert weiter. Dadurch wird die Systematik des Bebauungsplanes „Bannried II“ wie ursprünglich angedacht übernommen und weitergeführt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ wird die Nachverdichtung eines teilweise bebauten Grundstücks ermöglicht, was eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt. Die Änderung kann somit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit ist bei diesem Verfahren nicht zwingend erforderlich. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ wird daher direkt zur förmlichen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit bestimmt. Entsprechend dem Beschlussantrag die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Gemäß § 13 a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befindet sich der östliche Teilbereich des Grundstücks Flst. Nr. 618/3. Weiter wurde der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bannried II“ in der Fassung vom 07.01.2014 billigt. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4. Durchführung der Eigenkontrollverordnung 2014
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Wagner vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell anwesend. Er stellte eingangs nochmals dar, dass gemäß der Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg der Kanalnetzbetreiber, also die Gemeinde Waldburg, die Verpflichtung zur Überprüfung der Kanalisation hat. Nach der Erstbefahrung der Kanalisation, die auf dem Gemeindegebiet in den Jahren 1995 bis 1999 stattgefunden hat, sind nun die Wiederholungsprüfungen wieder fällig sind. Weiter verwies Herr Wagner auf die Einführung der Euronorm EN 13508; seit Mitte der 2000er Jahre ist die Befahrungsdokumentation nach dieser Euronorm vorzunehmen. Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der örtlichen Kanalisation soll innerhalb der kommenden 5 Jahre, also in dem Zeitraum 2014/15 bis 2018/20 durchgeführt werden. Vorgesehen ist dabei eine Kanalreinigung, Kanalinspektion, Datenauswertung und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Stufenplan. Im Zuge der durchgängigen Wiederholungsprüfung kann als positiver Nebeneffekt zudem die Umstellung der Daten auf die neue Codierung der EN 13508 erfolgen. Insgesamt hat das zu befahrende Kanalnetz in der Gemeinde Waldburg eine Länge von ca. 31.900 Metern mit ca. 935 Einzelhaltungen. Die Kosten für die Wiederholungsprüfung der örtlichen Kanalisation belaufen sich für die Ausführungsarbeiten auf 176.000,00 € und die Honorarkosten auf 73.960,00 €, insgesamt also auf Gesamtkosten in Höhe von 249.960,00 €. Im Jahr 2014 ist im Rahmen der Eigenkontrollverordnung eine Wiederholungsprüfung der örtlichen Kanalisation im Bereich 1 vorgesehen. Der zu untersuchende Kanal hat in diesem Bereich eine Länge von ca. 6.600 Meter. Die Ausführungskosten für diesen Bereich belaufen sich dabei auf 36.500,00 €. Hinzu kommen noch Honorarkosten in Höhe von 16.380,00 €, also Gesamtkosten von insgesamt 52.880,00 €. Die Durchführung der Kanalinspektion und die Auswertung der Kanalinspektion mit Erstellung eines Sanierungskonzeptes für den Bereich 1 mit veranschlagten Gesamtkosten von 52.880,00 € im Jahr 2014 wurde entsprechend beschlossen. Mit den Ingenieurleistungen wurde das Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner mit dem bereits genannten Honorarangebot in Höhe von 16.380,00 € beauftragt. Ferner wurde festgehalten, dass die Honorarkosten des Ingenieurbüros wie dargestellt festgeschrieben sind, d.h. die Gesamtkosten für das Honorar für die vorgesehenen Schritte der Wiederholungsbefahrungen der Kanalisation im Rahmen der Eigenkontrollverordnung insgesamt bis 2018 die angebotene Summe von 73.960,00 € nicht überschreiten. Der Beschluss umfasste weiter die Ausschreibung der beschlossenen Arbeiten für das Jahr 2014.

5. Vernetzung von Lebensräumen für ausgewählte Zielarten zwischen dem Naturschutzgebiet Holzmühle und Blauensee
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Wicke und Herr Wolf vom Büro Planstatt Senner aus Überlingen anwesend. Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 2030 (Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen) wurde die Ausweisung einer Gewerbegebietserweiterung in Hannober vorgesehen. Da die geplante Erweiterungsfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“ liegt, beinhaltet der Flächennutzungsplan 2030 einen Landschaftsschutzgebietsänderungsantrag gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz. Hierfür soll die Erweiterungsfläche im Tausch gegen die Fläche Hannober-Ost aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Seitens des Landratsamtes Ravensburg ist die Grundlage einer Genehmigung die Entwicklung eines Biotopvernetzungskonzepts. Dieses soll den bereits bestehenden „Flaschenhalseffekt“ durch eine Gewerbegebietserweiterung minimieren und den Austausch der Tier- und Pflanzenarten zwischen den Gebieten weiter bzw. wieder ermöglichen. Dabei ist es nicht entscheidend, dass bei den faunistischen Kartierungen 2012 im Gebiet kaum Wanderbewegungen entlang des Korridors ausgemacht werden konnten. In dem Biotopverbundkonzept, welches von der Planstatt Senner in Abstimmung mit dem Umweltamt erarbeitet wurde und dem Landratsamt Ravensburg seit dem 17.12.2013 zur erneuten Prüfung vorliegt, wurden 34 Zielarten aus 11 taxonomischen Artengruppen berücksichtigt. Um die dauerhafte Funktion des Wanderkorridors für diese Zielarten zu sichern, wurden Trittsteinbiotope entwickelt, die die jeweiligen artspezifischen Habitatansprüche berücksichtigen. Zur Schaffung geeigneter Trittsteinbiotope sind Umgestaltungen am Holzmühlenbach und im Gewässerumfeld sowie auf Grünlandflächen der näheren Umgebung vorgesehen. Die Verfügbarkeit dieser Flächen für die Umsetzung der Maßnahmen soll durch öffentlich-rechtliche Verträge gesichert werden. Insgesamt wurde ein Katalog von 12 verschiedenen Maßnahmen entwickelt, welche diesen Biotopverbund herstellen sollen. Zur Umgestaltung des Holzmühlebachs sind beispielsweise die Fällung der standortfremden Fichten und die Schaffung von extensiven Hochstaudenfluren sowie Sumpfzonen im direkten Gewässerumfeld vorgesehen. Auf den Trittsteinbiotopen abseits des Holzmühlenbaches sollen strukturreiche extensive artreiche Fettwiesen mit vereinzelten Gehölzpflanzungen entstehen. Die Erarbeitung des Vernetzungskonzeptes bzw. die Formulierung der umzusetzenden Maßnahmen ist Voraussetzung für die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen in Hannober im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen. Die Arbeiten sollten zunächst auf der Grundlage des Honorarvorschlags vom 21.01.2013 durchgeführt werden. Da sich der Aufwand zur Erstellung der Vernetzungskonzeption aber inzwischen deutlich erhöht hat, wurde das Büro Planstatt Senner gebeten, einen erweiterten Honorarvorschlag diesbezüglich vorzulegen. Demnach erhöht sich der Aufwand zur Erstellung des Vernetzungskonzeptes von ursprünglich 9.714,86 € auf nun pauschal 20.000,00 €. Die Kosten sind im Haushaltsplanvorentwurf 2014 entsprechend berücksichtigt. Das Umweltamt des Landratsamtes Ravensburg macht die Erstellung und Umsetzung einer Vernetzung der Naturschutzgebiete Blauensee und Holzmühleweiher zur Bedingung, um weitere Gewerbeflächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Hannober im Flächennutzungsplan ausweisen zu können. Begründet wird diese Forderung mit der Verbesserung der Wanderbewegung verschiedener Tierarten. Allein die Klärung der zu berücksichtigten Arten verursachte schon einen erheblichen Untersuchungsaufwand. Hinzu kam die Notwendigkeit, zwei Wanderkorridore zu planen, Flächen dazu zu sichern und diese dann auch umzusetzen. Hierzu wurden diverse Besprechungen, Ortsbegehungen und Entwurfsplanungen vorgelegt und immer wieder neu abgestimmt. Beschlossen wurde, das ergänzende Honorarangebot des Büros Planstatt Senner vom 21.01.2013/ 05.12.2013 zur Angebotssumme von 20.000,00 € brutto zur Vernetzung der Lebensräume zwischen dem Naturschutzgebiet Blauensee und Holzmühle anzunehmen und das Honorarangebot des Büros Planstatt Senner vom 17.12.2013 zur Umsetzung des Biotopvernetzungskonzepts im Bereich Blauensee/Holzmühle in Höhe von 33.067,25 € ebenfalls anzunehmen und stufenweise zu beauftragen. Für das Haushaltsjahr 2014 wurde das Büro Planstatt Senner mit der 1. Phase des Angebots in Höhe von 6.930,43 €, mit der Erstellung der wasserrechtlichen Genehmigung in Höhe von 3.948,42 € und mit der Erstellung des Förderantrags in Höhe von 1.149,54 € beauftragt.

6. Vorberatung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2014
Der Haushaltsplanvorentwurf für das Haushaltsjahr 2014 wurde von Herrn Junker, Fachbeamten für das Finanzwesen, vorgestellt. Der vorliegende Haushaltsplan-Vorentwurf umfasst ein Gesamtvolumen – also die Summe der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 10.806.000 €, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 7.298.000 € und auf den Vermögenshaushalt 3.508.000 €
Über die Anpassung der Realsteuerhebesätze aufgrund der geplanten Reduzierung und inzwischen beschlossenen Reduzierung der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte wurde in der Gemeinderatssitzung vom 05.12.2013 beraten und beschlossen. Die Grundsteuer A und B wird jeweils um 15 Punkte, die Gewerbesteuer um 3 Punkte gesenkt. Danach betragen die Hebesätze bei der Grundsteuer A: 355 vom Hundert und bei der Grundsteuer B: 360 v.H.. Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 347 v. H.. Der Gebührenhaushalt der Abfallentsorgung ist nahezu ausgeglichen. Der Fehlbetrag liegt bei 6.417 €. In der Abwasserbeseitigung wurden in den letzten Jahren Defizite eingefahren. Hierauf haben Verwaltung und Gemeinderat reagiert und die Gebührensätze zum 01.01.2013 angepasst. Der Gebührenhaushalt 2014 ist ausgeglichen bzw. weist einen minimalen Gewinn aus. Die Bestattungsgebühren weisen trotz Gebührenerhöhungen ein Defizit von rd. 25.000 € aus. Bei der Wasserversorgung beträgt das Defizit 16.420 €. Alljährlich werden dieKindergärtenmit einer nicht unerheblichen Summe subventioniert. Im Haushaltsplan sind die Kosten für Einrichtung und Ausstattung einer weiteren Kleinkindgruppe mit 27.000 € dargestellt. Der Planansatz des Verwaltungshaushalts erhöht sich in diesem Jahr auf nunmehr 946.964 €. Allein die Personalkosten liegen hier bei 717.370 €. Die Elternbeiträge betragen 119.000 € und entsprechen einem Deckungsgrad von 12,57 %. Der Abmangel der Schule mit Mittagessen und den Betreuungsangeboten liegt bei 256.255 €. Im Verwaltungshaushalt betragen die Personalkosten insgesamt 1.832.580 €. (50 Stellen für Beschäftigte und Beamte sowie 4 Stellen für Auszubildende/Praktikanten) ausgewiesen. Der Personalkostenanteil des Verwaltungshaushalts beträgt somit 25,11 %. Die Ausgaben des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 103.098 €. Eine erhebliche Erhöhung der Aufwendungen ist dabei eingeplant bei den Kosten der Grundstücksunterhaltung sowie weiterer baulichen Anlagen mit einem Plus von 61.300 €. Im Einzelnen wurde der Etat für die Straßensanierung gegenüber dem Vorjahr nochmals aufgestockt um 10.000 € auf 125.000 €, die Gebäudeunterhaltung um rd. 40.000 €. Die Bewirtschaftungskosten steigen um 8.400 €. Eine Steigerung gibt es beim Verwaltungsaufwand und den Geschäftsausgaben in Höhe von 38.040 €. Wie in den vergangenen Jahren kann auch für das Haushaltsjahr 2014 wieder ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt vorgelegt werden. Lagen im Vorjahr die höheren Einnahmen noch bei 640.000 €, so sind es in diesem Jahr 460.000 €. Was sich allerdings verändert, ist die Zuführungsrate.Betrug sie 2013433.000 €, so erhöht sie sich 2014 auf 726.000 €,eine Summe, welche bisher bei der Aufstellung des Verwaltungshaushaltes noch nie erreicht wurde. Nachrichtlich wurde noch angeführt, dass bei der Informationsveranstaltung am 04.07.2013 zum Bau der Sporthalle mitgeteilt wurde, dass die Zuführungsrate rd. 700.000 € betragen werde. Die Steuerkraftsumme sinkt gegenüber dem Vorjahr um 124.342 € und erbringt dadurch höhere Schlüsselzuweisungen vom Land nach dem Finanzausgleichgesetz und geringere Umlagen. Wurde die Kreisumlage im Vorjahr noch um 3,5 Punkte erhöht, so wurde sie für 2014 um 1,0 Punkte gesenkt. Hierdurch und durch die geringere Steuerkraftsumme sinkt die Kreisumlage um 70.902 €. Die Finanzausgleichsumlage an das Land reduziert sich ebenfalls aufgrund der geringeren Steuerkraftsumme auf 22,46 % der Steuerkraftsumme, was einer Summe von 40.211 € entspricht. Trotz einer boomenden Wirtschaft, einem höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und konstanten Einnahmen bei den Realsteuern nehmen Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen der Gemeinde zu und entwickeln sich. Damit auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachgewiesen werden kann, muss weiterhin versucht werden, eine hohe Zuführungsrate zu erwirtschaften, um noch eine angemessene Nettoinvestitionsrate zu erreichen. Das Volumen des Vermögenshaushalt beträgt 3.508.000 € und erhöht sich dadurch gegenüber dem Vorjahr um 1.037.000 €. Mit dem geplanten Bau einer neuen Sporthalle mit kalkulierten Baukosten von brutto 4,17 Mio. € wird dies die größte Einzel-Investitionssumme werden, welche in der Gemeinde Waldburg bisher getätigt wurde. Die Gesamtfinanzierung wird sich unter Einrechnung der Vorplanungen über 3 Haushaltsjahre erstrecken. Nach Vorliegen der Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg über eine Summe von insgesamt 809.000 € und damit einem zu finanzierenden Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 2.911.000 € erfolgte der endgültige Startschuss in der Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2013. In den Haushalt 2014 sind zu finanzierende Baukosten in Höhe von 2,5 Mio. € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,0 Mio. € eingestellt. Neben dieser Investitionssumme stehen weitere Investitionen, Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 863.472 € an und sind in den Vermögenshaushalt mit aufgenommen worden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um verschiedene Ersatz- und Neubeschaffungen in der Hauptverwaltung: 22.000 €, Austausch von Hard- und Software in der Finanzverwaltung: 4.000 €, Beschaffungen der Feuerwehr: 14.000 €, verschieden Beschaffungen der Schule: 28.000 €, Beschaffungen Turnhalle/Bürgersaal: 1.000 €, Sanierung des Sportplatzes im Seegrasstadion einschl. Beachvolleyballfeld: 30.000 €, Lautsprecheranlage Festhalle sowie Beschaffung einer Projektionsleinwand: 13.000 €, Ersatzbeschaffung Gefrierschrank Mittagessen Schule: 2.000 €, Zuschuss für Landjugendvereinsheim im Gebäude Reinhold-Abele-Str. 2/3: 5.000 €, Ersatz- und Neubeschaffungen Kindergärten: 12.300 €, Einrichtung und Ausstattung einer weiteren Kleinkindgruppe: 27.000 €, Zuschuss an den FV Waldburg für den Bau einer Tribüne im Seegrasstadion: 10.000 €, Austausch Spielgeräte: 1.300 €, Grunderwerb Ökokonto: 59.000 €, Erschließung Egg: 55.000 €, Sanierung Treppe Dorfplatz: 10.000 €, Wegeverbindung Notausgang Festhalle Kohlenberg – Schulhof: 24.000 €, Erschließungsmaßnahmen „Forstenhausen-Süd, 2.BA“: 15.000 €, Bepflanzung von Ausgleichsflächen mit Obstbäumen in Widmannsbronn: 32.000 €, Sanierung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung: 12.000 €, Beschaffung Winterdienst- und Reinigungsgeräte: 18.000 €, Ersatzbeschaffungen Abwasserpumpen: 6.300 €, verschiedene Baumaßnahmen in der Abwasserbeseitigung: 15.000 €, Durchführung Eigenkontrollverordnung 1. Rate: 50.000 €, Entsiegelung Vorgriff Schulareal: 49.000 €, Honorar Entsiegelungskonzeption: 24.000 €, Entwässerung Egg: 25.000 €, Kapitalumlage an den AZV Vogt – Waldburg: 82.800 €, Ersatzbeschaffung Schneefräse Friedhof: 2.500 €, Renovierung Treppenstufen Friedhof: 5.000 €, Erstellung Rasengräber und Baumplanzungen Friedhof: 3.000 €, Baukostenzuschuss an Kath. Kirchengemeinde Hannober zur Leichenhallensanierung: 20.000 €, Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet: 80.500 €, Geräte – Ersatzbeschaffungen Bauhof: 8.300 €, Sanierung Begrüßungsschilder: 1.672 €, Fahrzeugersatz- und Neubeschaffungen Wasserversorgung: 38.600 €, Gerätebeschaffungen Wasserversorgung: 4.000 €, Wasserversorgung Hochbaumaßnahmen: 2.000 €, Wasserversorgung Tiefbaumaßnahmen: 25.500 € und Heizungserneuerung mit Umstellung auf Gas für Gebäude Hannober 21: 25.000 €. Die Nettoinvestitionsrate d.h. Zuführung vom Verwaltungshaushalt abzüglich Tilgung beträgt 581.472 €. Die Bruttoinvestitionsrate d.h. Zuführung und Zinsausgaben beträgt: 761.810 €. DerSchuldenstand beträgt zum 01.01.2014 882.582 € oder pro Kopf: 285,63 €. Zum Jahresende ergibt sich ein Schuldenstand von 1.438.054 oder 465,39 €. Zu Beginn des Haushaltsjahres wird die Rücklage einen Betrag von 875.000 € aufweisen. Hiervon beträgt die Pflichtrücklage 125.000 €. Sie dient als Betriebsmittel der Kasse, d.h. zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität. Somit steht eine Rücklage von 750.000 € zur Finanzierung der Investitionen zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2014 werden 100.000 € zur Finanzierung entnommen, so dass dann am Ende des Haushaltsjahres noch 650.000 € neben der Mindestrücklage zur Finanzierung des Haushaltes 2015 zur Verfügung stehen. Die Einnahmen desVermögenshaushalts setzen sich wie folgt zusammen: Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt 726.000 €, Rücklagenentnahme 100.000 €,Kreditaufnahme 700.000 €, Veräußerungserlöse Anlagevermögen 1.068.800 €, Beiträge und ähnliche Entgelte 446.800 €, Zuweisungen für Investitionen 464.000 €, Tilgungsrückflüsse / Beteiligungen 2.400 €. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 sollen in der Gemeinderatssitzung am 06.02.2014 auf der Grundlage dieser Vorberatung endgültig verabschiedet werden.

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus