Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 06.11.2015

Aus der Gemeinderatssitzung vom 1. Oktober 2015

1. Baugesuche
Einem Baugesuch auf Umbau eines Wohnhauses in Obergreut wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Überdachung einer bestehenden Dachterrasse im Gewerbegebiet Hannober wurde eine erforderliche Befreiung hinsichtlich der überbaubaren Fläche und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Neubau eines Wohnhauses im Falkenweg wurde eine erforderliche Befreiung hinsichtlich der Unterschreitung eines Bezugspunktes und der zulässigen Abgrabung sowie im Weiteren das Einvernehmen erteilt.

2. Bebauungsplan „Gehrenäcker II“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Remmler und Herr Mühlegg vom Planungsbüro Sieber aus Lindau und Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell in der Gemeinderatsitzung anwesend und erläuterten den voraussichtlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gehrenäcker II“ sowie das jeweilige Leistungs- und Honorarangebot hierfür. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gehrenäcker II". Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde anhand des Lageplans dargestellt (Der Lageplan wurde im Amtsblatt Nr. 41 vom 09.10.2015 mit dem Aufstellungsbeschluss veröffentlicht). Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flurstück-Nummern 509 (Teilfläche), 609, 610, 613/2, 613/9, 615 (Teilfläche). Die Erfordernis der Planung umfasst die Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs, die Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten und die
Schaffung von Mischgebietsflächen zur Deckung des nicht störenden gewerblichen Flächenbedarfes. Die Ziele der Planung sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung und Mischgebietsbebauung, die Berücksichtigung und Erweiterung der vorhandenen Siedlungsstruktur, die Planung bedarfsgerechter Grundstücksgrößen, die Erweiterung der gemeindlichen Fuß- und Radwegeverbindungen, die Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum und die Vermeidung von Nutzungskonflikten. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Auftrag für die Planung wurde gemäß dem vorliegenden Angebot an das Planungsbüro Sieber aus Lindau zum Angebotspreis von 70.174,57 € brutto und der Auftrag für die Erschließungsplanung an das Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell zum Angebotspreis von 95.421,52 € brutto vergeben.

3. Außenbereichssatzung Ried
Zu diesem Tagesordnungspunkt war nochmals Herr Remmler vom Planungsbüro Sieber aus Lindau anwesend und erläuterte, dass die öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung vom 03.06.2015 in der Zeit vom 13.07. bis 14.08.2015 stattgefunden hat. Dabei wurden keine weiteren Stellungnahmen abgegeben. Der Gemeinderat hat den Entwurf der Außenbereichssatzung Ried mit Begründung in der Fassung vom 24.09.2015 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde anhand des Lageplans dargestellt (Der Lageplan wurde im Amtsblatt Nr. 41 vom 09.10.2015 mit dem Auslegungsbeschluss veröffentlicht). Innerhalb des Plangebietes befinden sich die Teilflächen der Grundstücke mit den Flurstück-Nummern 852, 890, 892 und 904/1.

4. Feststellung der Jahresrechnung 2014
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2014 formell fest. Die Jahresrechnung umfasst dabei den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung einschließlich Feststellung und Aufgliederung des Rechnungsergebnisses sowie den Rechenschaftsbericht. Das Haushaltsvo-lumen 2014 betrug insgesamt 11.016.280,10 €, davon umfasste der Verwaltungshaushalt 7.381.066,31 € und der Vermögenshaushalt 3.635.213,79 €. Die Jahresrechnung 2014 schloss insgesamt mit Mehreinnahmen von 13.280,10 € ab, diese Summe wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Investitionen wurden in Höhe von 3.524.998,41 € getätigt. Die Kreditaufnahme betrug 700.000,00 €. Der Schuldenstand zum 31.12.2014 betrug von 1.490.982,09 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug somit 477,11 €. Nach dem Haushaltsplan war eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von 726.000,00 € geplant. Die Jahresrechnung ergab nun eine Zuführungsrate von 980.410,55 €. Die Netto-Investitionsrate betrug 888.810,55 € und die Brutto-Investitionsrate 1.010.906,40 €. Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug daher zum 31.12.2013 947.663,58 €. Nach Abzug des Mindestbetrages von 131.000,00 €, welcher für die Kassenliquidität gebunden war, stand der Gemeinde zur Finanzierung künftiger Aufgaben ein Betrag von 830.378,96 € zur freien Verfügung. Der Gebührenhaushalt der Abfallbeseitigung wies Mehrausgaben von 8.376,57 € aus. Die Wasserversorgung wies Mehrausgaben von 29.991,44 € und die Abwasserbeseitigung Mehrausgaben von 1.726,45 € aus. Nicht ausgeglichen waren der Gebührenhaushalt Kindergarten mit Mehrausgaben von 491.652,75 €. Der Gebührenhaushalt Bestattungswesen wies Mehrausgaben von 21.864,21 € aus. Der kassenmäßige Abschluss enthielt neben den Summen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes auch die Summen des Sachbuches für haushaltsfremde Vorgänge. Insgesamt betrugen die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben aller Sachbücher 16.402.222,22 €. Eine Ist-Mehreinnahme von 1.940.034,51 € war als positives Kassenergebnis zu verzeichnen. Ein ausführlicher Bericht zur Jahresrechnung 2014 wurde zudem bereits im Amtsblatt der Gemeinde Waldburg Nr. 41 vom 09.10.2015 veröffentlicht.

5. Kreditaufnahme
Die Kreditermächtigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beträgt 600.000,00 €. Hiervon ist zur Finanzierung der Sporthalle eine weitere Kreditaufnahme von 400.000,00 € eingeplant. Bisher wurden zwei Kredite mit einer Summe von insgesamt 700.000 € aufgenommen. Dank eines guten Rechnungsabschlusses 2014 ist nur eine Kreditaufnahme von 300.000,00 € erforderlich. Der Schuldenstand der Gemeinde Waldburg betrug zum 31.12.2014 1.490.982,09 € oder 477,11 € pro Kopf. Mit der geplanten Kreditaufnahme abzüglich der eingeplanten Tilgungen wird sich die Verschuldung zum 31.12.2015 auf 1.687.493 € oder 537,42 € pro Kopf erhöhen. Laut Haushaltssatzung stehen für eine weitere Kreditaufnahme zusätzlich 200.000 € zur Verfügung. Hierdurch würde sich dann der Schuldenstand nochmals erhöhen. Die kfw Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet günstige Kommunalkredite an. Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktzinsen und wird täglich angepasst. Für das Darlehen kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende Zinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz betrug zum Stand: 01.10.2015 0,37 %, festgeschrieben auf 10 Jahre. Weitere Kreditgeber boten Zinssätze zwischen 0,92 % und 1,15 bei einer Zinsfestschreibung auf 10 Jahre, 100 % Auszahlung und Zins und Tilgung jeweils vierteljährlich nachträglich ab 15.02.2016) an. Beschlossen wurde, das Darlehen in Höhe von 300.000,00 € im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bei der kfw, Berlin aufzunehmen. Entsprechend den Bestimmungen des Programmblattes „KfW-Investitionskredit Kommunen“ wird der Zinssatz am Tag des Eingangs des Abrufs festgelegt und festgeschrieben auf 10 Jahre. Die Tilgung erfolgt in 35 gleich hohen aufeinander folgenden Vierteljahresraten von EUR 8.334,00 und einer abweichenden Schlussrate von EUR 8.310,00.

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