Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 21.03.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 3. März 2016

1. Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ – Vorstellung der städtebaulichen Entwürfe
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Sieber und Herr Remmler vom Büro Sieber aus Lindau anwesend. Herr Sieber stellte im Folgenden drei Planungsalternativen für das geplante Baugebiet „Gehrenäcker II“ vor. Insgesamt umfasst der Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ eine Brutto-Baufläche von 4,5 Hektar. Endgültig werde man in die Planung einsteigen, wenn nach der heutigen Vorstellung Klarheit herrscht, wie weiter verfahren werden soll. Herr Sieber zeigt Bilder der zu bebauenden Fläche. Er weist darauf hin, dass heutzutage andere Anforderungen an einen Bebauungsplan gestellt werden, wie noch vor Jahren. Er muss auch ein Geschosswohnungsbau enthalten sowie verdichtete Bereiche. Herr Remmler stellte dar, dass der Bebauungsplanentwurf aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Der Flächennutzungsplan weist hier ein Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet aus. Vorab wurde der Bereich auch nach Schutzgebieten untersucht. Im Gebiet sind keine Biotope vorhanden. Ein weiteres Thema sind die Lärmimmissionen, ausgehend von der Landesstraße L 326, wonach ein Mischgebiet entlang der Straße erforderlich wird. Ansonsten müsste eine Lärmschutzwand als aktiver Lärmschutz entlang der Straße errichtet werden. Dies ist allerdings am Ortseingang hier in Waldburg nicht sinnvoll. Dies bedeutet, dass im Mischgebiet Wohnen und Gewerbe bzw. Handwerk im Verhältnis 60 : 40 gegeben sein müssen. Bei der Abgrenzung ist dabei eine gewisse Parzellenunschärfe möglich. Weiter wurde eine artenrechtliche Begutachtung durchgeführt. Diese ist unproblematisch ausgefallen. Die neue Verkehrsführung in das geplante Baugebiet soll von Süden her erfolgen. Da die Gemeinde nicht über die gesamten Grundstücke verfügen kann, muss der Bebauungsplan in zwei Bauabschnitte gegliedert werden. Herr Sieber stellte im Weiteren die drei Alternativen näher vor: Alternative 1 greift die vorhandene Struktur auf, wobei eine Verzahnung im Siedlungsgefüge erfolgen soll. Im südwestlichen Einzugsbereich ist ein Standort für einen Lebensmittelbetrieb vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt von Süden her, so dass nicht durch ein Wohngebiet gefahren werden muss. Nördlich erfolgt die Erschließung des Gebietes über das bisherige Wohngebiet Gehrenäcker. Im Endausbauzustand also über zwei Erschließungsstraßen. Die Grundstücke sind unterschiedlich zugeschnitten, nicht parallel. Ist ein Grundstück tief, dann ist es an der Straßenseite schmal. Es ist eine Hauptachse erkennbar. Fußwege und Straßen sind angeschlossen, die Geometrien werden der Notwendigkeit angepasst. Im südlichen Bereich gibt es auch ein kleines Naherholungsgebiet mit Spielplatz. Entlang der Bodnegger Straße sollen Bäume zu einer Allee gepflanzt werden. Alternative 2 sieht im nordöstlichen Bereich eine drei Baureihen vor, die mit einem Zick-Zack-Parcours erschlossen werden sollen. Grundsätzlich sind die Grundstücke hier deutlich kleiner, mit der Folge, dass mehr Bauplätze entstehen. Es ist hier eine zusätzliche Baureihe entstanden (5 Häuser statt 4 Häuser). Allerdings erfordern kleinere Grundstücke mehr Straßen, um diese anfahren zu können. Benötigt wird hier eine stärkere räumliche Mitte mit Platzsituation und Geschoßwohnungsbau. Der geplante Lebensmittelbetrieb im Südwesten kann verschiedentlich angeordnet werden, also entweder in Ostwest- oder Nordsüdrichtung. Alternative 3 enthält Baugrundstücke mit ebenfalls großzügigeren Flächen, zeichnet sich besonders durch eine Grünzone entlang der Erschließungsstraße auf der Ostseite aus. Es gibt hier keine besondere Mitte. Herr Remmler erläuterte anschließend die Kennwerte aller drei vorgestellten Alternativen, unterteilt in Bauabschnitt 1 und 2. Hierbei ging er besonders auf die Brutto-Baufläche, Netto-Baufläche, auf die Anzahl der Einzelhäuser, die Anzahl des Geschosswohnungsbaus sowie die durchschnittliche Grundstücksgröße ein. Bei Alternative 1 wäre die durchschnittliche Bauplatzgröße bei 706 Quadratmeter, bei Alternative 2 bei 600 Quadratmeter und bei Alternative 3 bei 660 Quadratmeter. Hiervon ausgenommen sind die Flächen des Geschosswohnungsbaus und des angedachten Lebensmittelbetriebs für den 6000 Quadratmeter eingeplant sind. Kurz zusammengefasst handelt es sich also um zwei Alternativen (Nr. 1 und 3) mit großzügigeren Baugrundstücken und eine Alternative (Nr. 2) mit kleineren Baugrundstücken sowie bei allen Alternativen um gewerbliche Baufläche im Rahmen des Mischgebietes. Nach ausführlicher Debatte der vorgestellten drei städtebaulichen Entwürfe durch das Büro Sieber für den neuen Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ wurde beschlossen, dass die Planung auf der Alternative 2 aufgebaut, aber gefälliger gestaltet werden soll, indem die Zufahrtsstraße beim angedachten Lebensmittelmarkt verschwenkt wird und Grundstücksgrößen um 600 qm ausgewiesen werden. Es soll zudem ein Grünstreifen im Bereich des Verbindungsweges entlang der künftigen gemeinsamen Grenze der Baugebiete „Bannried III“ und „Gehrenäcker II“ eingeplant werden, wobei eine Problemlösung für die Anwohner „Bannried III“ gefunden werden soll. Dies kann auch durch eine Ausweitung erfolgen. Weiter sollen auch keine Reihenhäuser eingeplant werden, stattdessen weitere Bauquartiere für einen Geschosswohnungsbau.

2. Baugesuche
Für ein Baugesuch auf Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohnungen und 3 Garagen im Alpenweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bannried IV“ sind mehrere Befreiungen erforderlich, da die Erdgeschossfußbodenhöhe ist um 20 cm überschritten wird, der Kniestock ebenfalls um 45 cm überschritten wird. Dachaufbauten vorgesehen sind, die nach dem Bebauungsplan unzulässig sind und auch die Dachneigung um 2 Grad überschritten wird. Mehrheitlich wurde beschlossen, dass lediglich einer Befreiung für die Dachaufbauten bis zu 50 % der Trauflänge zugestimmt wird, unter der Bedingung, dass das Dachgeschoss kein Vollgeschoss wird. Die übrigen erforderlichen Befreiungen wurden nicht erteilt.
Einem Baugesuch auf Errichtung einer Fahrsiloüberdachung mit Straußenstall in Hinterwiddum wurde das Einvernehmen erteilt.

3. Annahme von Spenden
Die Gemeinde hat eine Spende in Höhe von 320,00 € zweckgebunden für die Flüchtlinge der Gemeinde Waldburg erhalten. Nach einem Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen für die Annahme von Spenden wurde der Annahme der genannten Spende für das Jahr 2016 zugestimmt.

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus