Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 05.07.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2016

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Errichtung einer Dachgaupe in der Bodnegger Straße wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Bestellung des Gemeindewahlausschusses für den Bürgerentscheid
Der Gemeindewahlausschuss hat nach § 11 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) bei dem Bürgerentscheid am 10.07.2016 die Aufgabe, das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids festzustellen. Der Gemeindewahlausschuss besteht gem. § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Der Gemeindewahlausschuss setzt sich nach entsprechender Beschlussfassung wie folgt zusammen: Vorsitzender Bürgermeister Michael Röger, stellvertretende Vorsitzende Tonja Marxer, Beisitzer Lothar Gschwind, Beisitzerin Maria Blaseg, stellvertretende Beisitzerin Gabriele Dingler-Weber und stellvertretende Beisitzerin Doris Michelberger.

3. Anbau eines Geräteraums an den Kindergarten „Vogelnest“
Im Kindergarten „Vogelnest“ wird dringend ein Geräteraum benötigt, um dort Gerätschaften abstellen bzw. Material lagern zu können, die bisher teilweise im Mehrzweckraum untergebracht ist. Die Kosten für den geplanten Um- bzw. Anbau liegen nach einer Kostenschätzung bei 20.652,58 € brutto. Dem Anbau eines Geräteraums an den Kindergaren „Vogelnest“ wurde zustimmt. Die Arbeiten werden entsprechend beschränkt ausgeschrieben.

4. Sanierung der Wege auf dem Friedhof
Die Wege auf dem älteren Teil des kommunalen Friedhofes sind inzwischen ca. 30 Jahre alt. Der aufgebrachte Spritzbelag hat sich in dieser Zeit weitgehend aufgelöst, so dass nur noch Splitt oben aufliegt und Unkraut inzwischen durch den Belag wächst. Im Winter lassen sich die Wege daher schlecht räumen und durch die Schneefräse gelangt Splitt auf die Grabfelder. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Straßenausschuss bei der Begehung im letzten Herbst auch der Friedhof besichtigt mit dem Ergebnis, dass eine Sanierung durch eine Spritzbelagserneuerung für notwendig erachtet wurde.
Nun wurde die Wegesanierung im Bereich des älteren Teils des kommunalen Friedhofs durch eine Erneuerung des Spritzbelages beschlossen und der Auftrag an die Firma STM GmbH & Co. KG aus Malsch zum Angebotspreis zwischen 4.500,00 € und 8.000,00 € je nach Feststellung der Bindemittelmenge und Aufbau der Oberflächenbehandlung vergeben. Der Bauhof wird die Baumaßnahmen durch entsprechenden Maschineneinsatz und Personal unterstützen. Da die Wegesanierung nicht im Haushaltsplan 2016 veranschlagt ist, wird eine außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich, der abschließend zugestimmt wurde.

5. Anschaffung eines Kastenwagens für den Bauhof
Für den Bauhof wird ein Kastenwagen zur Aufgabenerledigung benötigt, wofür im Haushaltsplan 2016 ein Betrag bis maximal 8.000,00 € eingestellt wurde. Der Anschaffung eines gebrauchten Kastenwagens bis zu einem Betrag von max. 8.000,00 € wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die Anschaffung entsprechend zu tätigen.

6. Bebauungsplan „Gehrenäcker II
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Sieber und Herr Remmler vom Planungsbüro Sieber aus Lindau sowie Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend.
Herr Sieber und Herr Remmler stellten zunächst die überarbeiteten städtebaulichen Planentwürfe vor, in die die in der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2016 im Gemeinderat beschlossenen Anregungen und Ergänzungen mit eingearbeitet wurden. Im Einzelnen handelte es sich um die Verlegung des geplanten Fußweges von der Landesstraße L 326 her Richtung Norden, die Gestaltung der Straßen im Baugebiet, die Einbeziehung des Grundstücks Flurstück 616, die Ersetzung des Wirtschaftswegs durch Erschließungsstiche bei der Planalternative 2.1 bzw. die Gestaltung des Wirtschaftswegs bei Planalternative 2.2, eines Geschosswohnungsbaus statt Reihenhäuser im Mittelteil, eine organischere Straßenführung im südlichen Teil sowie eine Vergrößerung der Nahversorgerfläche im südwestlichen Bereich. Die überarbeiteten Planalternativen 2.1 und 2.2, die diese Anregungen und Ergänzungen beinhalten, wurden im Folgenden nochmals im Detail vom Planungsbüro Sieber dargestellt. Ergänzend hierzu wurden auch nochmals die entsprechenden Kennwerte der beiden Planungsalternativen hierzu dargestellt. Einer der wesentlichen Unterschiede bei den beiden Planalternativen liegt im östlich gelegenen Wirtschaftsweg, wo sich auch der Abwasserkanal befindet. Bei der Alternative 2.1 wird dieser durch Erschließungsstiche ersetzt, während er bei Alternative 2.2 beibehalten und mit Grünbereichen aufgewertet wird. Abschließend wurde mehrheitlich beschlossen, den Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ auf Basis der vorgestellten Planalternative 2.2, also mit Beibehaltung des Wirtschaftsweges, fortzuführen.
Hinsichtlich der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Gehrenäcker II“. wurde eingangs auf das geschätzte Verkehrsaufkommen im Baugebiet „Gehrenäcker II“ des Büros Sieber verwiesen: Im Rahmen der Verkehrsschau am 12.02.2016 wurde festgestellt, dass der verkehrliche Anschluss an das Baugebiet „Gehrenäcker II“ am besten von Süden her erfolgt. Dadurch könnten die bestehenden Straßenstrukturen genutzt und der Verkehr des geplanten Nahversorgers aus dem Baugebiet herausgehalten werden. Im Folgenden wurden mehrere Verkehrsanschlüsse an die Landesstraße L 326 (Bodnegger Straße) diskutiert. Eine dieser Möglichkeiten ist die Errichtung eines Kreisverkehrs, der aus Sicht der Gemeinde am besten für die Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang dienen würde. Ein Kreisverkehr ist jedoch nur dann verkehrstechnisch sinnvoll, wenn mindestens 10 % des Verkehrsaufkommens der Landesstraße in das Baugebiet „Gehrenäcker II“ hinein fahren. Derzeit liegt das Verkehrsaufkommen der Landesstraße bei ca. 4.500 Fahrzeugen je Tag. Ein Kreisverkehr kann also nur dann als verkehrstechnisch sinnvoll eingestuft werden, wenn 450 Fahrzeuge die Ausfahrt in Richtung des Baugebiets „Gehrenäcker II“ nutzen. Ergebnis der aufwendigen Untersuchung ist, dass nach Beleuchtung der drei unterschiedlichen Gebäudearten im Baugebiet „Gehrenäcker II“ sich folgende Verkehrsaufkommen herausgestellt haben: Durch die künftigen Einzelhäuser wird ein Verkehrsaufkommen am südlichen Verkehrsanschluss von 120 Fahrzeugen erwartet. Der Geschosswohnungsbau wird ein Verkehrsaufkommen von 200 Fahrzeugen pro Tag auslösen. Zuletzt wird über den Nahversorger ein Verkehrsaufkommen von 205 Fahrzeugen geschaffen. Dies ergibt insgesamt ein Verkehrsaufkommen von 525 Fahrzeugen, die über den südlichen Verkehrsarm von der Landesstraße in das Baugebiet „Gehrenäcker II“ hinein fahren. Der verkehrstechnisch notwendige Verkehr von 10 % des Verkehrsaufkommens der Landesstraße wird damit um 75 Fahrzeuge überschritten. Die Errichtung eines Kreisverkehrs ist somit verkehrstechnisch durchaus eine sinnvolle Alternative zur Erschließung des Baugebietes „Gehrenäcker II“ von Süden her.
Auf Basis dieser Verkehrsexpertise stellte Herr Zimmermann im Folgenden die Vorentwürfe für eine mögliche Erschließung des Baugebiets „Gehrenäcker II“ durch einen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 35 m und einer entsprechenden Querungshilfe an der Landesstraße nördlich des Kreisverkehrs als Alternative 1 vor. Als 2. Alternative stellte Herr Zimmermann die Erschließung über eine Linksabbiegerspur und eine Querungshilfe vor. Die Kostenberechnung für die Variante „Kreisverkehr“ beläuft sich auf 365.000,00 € brutto. Die Kostenberechnung für die Variante „Linksabbieger“ beläuft sich auf 268.000,00 € brutto. In den Kostenberechnungen sind der Grunderwerb für die öffentlichen Flächen, die Kosten für Vermessung und Vermarkung sowie die Kosten für Entsorgung von evtl. belastetem Material nicht enthalten. Beschlossen wurde, das Baugebiet „Gehrenäcker II“ über einen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 35 m wie dargestellt an die Landesstraße L 326 (Bodnegger Straße) anzubinden.
Abschließend wurde noch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf Basis der zuvor gefassten Beschlüsse, nämlich des städtebaulichen Entwurfs gem. Alternative 2.2 und der verkehrlichen Anbindung des Baugebiets „Gehrenäcker II“ mittels eines Kreisverkehrs, beschlossen.

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus