Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 02.03.2017

Aus der Gemeinderatssitzung vom 2. Februar 2017

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Nebengebäude in Ried wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Erweiterung einer bestehenden Wohnung im Dachgeschoss in Greut wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Aufstellung des Bebauungsplanes „Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Wohnen“ und Änderung des Flächennutzungsplanes
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Stefanie Locher von der Geschäftsführung der Altenhilfe der Stiftung Liebenau und Architekt Kajo Greinacher vom Architekturbüro Zyschka sowie Christian Remmler und Paul Mühleck vom Planungsbüro Sieber und Stefan Wagner vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner in der Gemeinderatssitzung anwesend.
Eingangs führte Bürgermeister Röger aus, dass die Stiftung von Magnus Gehweiler aus Waldburg mit einer Fläche von ca. 10.000 qm für soziale Zwecke, nämlich den Bau von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie zu Wohnzwecken, eine sehr bemerkenswerte Entscheidung zum Wohl der Gemeinde Waldburg dargestellt, die große Anerkennung verdient. Herr Gehweiler ist es mit seiner Zustiftung wichtig, dass ältere Menschen in Waldburg auch bei Gebrechlichkeit und bei Pflegebedarf im Ort eine geeignete Pflege- und Betreuungseinrichtung haben und im örtlichen Gesellschaftsleben integriert bleiben können. Weiter betonte Bürgermeister Röger, dass Herr Gehweiler sich bei der Suche nach einem passenden Partner für die Umsetzung des Projektes sehr viel Mühe gemacht hat. So hat er sich vor einer Entscheidung verschiedene Pflege- und Betreuungseinrichtungen angeschaut. Sehr erfreut zeigte sich Bürgermeister Röger auch, dass Herr Gehweiler mit der Altenhilfe der Stiftung Liebenau einen sehr kompetenten Partner zur Umsetzung des Vorhabens gefunden hat, der auf die Belange und Vorstellungen von Herrn Gehweiler eingeht, so auch auf dessen Wunsch nach großzügigen Parkplätzen.
Frau Locher und Herr Greinacher stellten im Folgenden die Altenhilfe der Stiftung Liebenau mit ihren differenzierten Angeboten für die Lebensgestaltung im Alter, die Eckdaten der Altenhilfe der Stiftung Liebenau mit jährlich 6.800 begleitenden Menschen an 44 Standorten, die Besonderheiten der Altenhilfe der Stiftung Liebenau, insbesondere die differenzierten Angebote für die Lebensgestaltung im Alter, das Lebensraumkonzept für Jung und Alt, kleine wohnortnahe integrierte Häuser und Dienste sowie die international tätige Altenhilfe immer in einer engen Zusammenarbeit mit der Gemeinde vor. Frau Locher führte weiter aus, dass die Stiftung Liebenau seit 1996 am Standort Waldburg tätig ist, und zwar mit der Wohnanlage in der Reinhold-Abele-Straße nach dem Konzept „Lebensräume für Jung und Alt“ mit insgesamt 35 Wohnungen. Bezugnehmend auf die Zustiftung von Magnus Gehweiler, die die Basis für die Pflege- und Betreuungseinrichtungen im jetzigen Konzept ist, betonte Frau Locher, dass sie während der letzten 25 Jahre solch eine Stiftung zum Wohl einer Gemeinde und der dort lebenden älteren Menschen bisher noch nicht erlebt hat.
Im Folgenden erläuterte Herr Greinacher die baulichen Planungen auf dem Grundstücken Flst. Nr. 406 (Teilfläche), 534/1 (Teilfläche) und 536/2 (Teilfläche) östlich von Forstenhausen zwischen der Kreisstraße K 7989, der Baustraße zum Baugebiet Forstenhausen-Süd und dem Geh- und Radweg Richtung Edensbach gelegen. Das Projekt ist in drei Abschnitte gegliedert. Der westliche Bereich mit einem Grundstücksanteil von 7.649 qm ist für den Bereich „Lebenswert Alter gemeinnützige GmbH“ mit dem Bau eines Pflegeheims in L-Form mit 30 Pflegeplätzen und zwei weiteren Gebäuden mit 7 Heimgebundenen Wohnungen sowie 3 Wohnungen für ältere behinderte Menschen und einem großzügigen Gartenbereich vorgesehen. Der mittlere Abschnitt mit einem Grundstücksanteil von 2380 qm ist für das Berufsbildungswerk Adolf Aich vorgesehen. Hier ist ein Wohnhaus für lernbehinderte Jugendliche mit 14 Bewohnern geplant. Im östlichen Bereich verbleibt ein Restgrundstück mit einem Grundstücksanteil von 1750 qm.
Erschlossen werden soll das geplante Bauvorhaben von der Kreisstraße K 7989 her über die momentane Baustellenzufahrt zum Baugebiet „Forstenhausen-Süd“ und dann im Weiteren über eine nördlich zur Kreisstraße hin gelegene Erschließungsstraße. Im Einzelnen sind dann geplant ein „Haus Magnus“ als Wohn- und Pflegegemeinschaft mit insgesamt 30 älteren Menschen. Das Konzept der Wohn- und Pflegegemeinschaften sieht kleine Wohneinheiten vor, die für die Bewohner Orientierung und Vertrautheit ermöglichen. Kernpunkte der Betreuung sind vertraute familiär gestaltete Lebensformen und die Integration der Bewohner in den Tagesablauf sowie eine enge Einbindung der Angehörigen. Die Pflege ist zentral organisiert und in den Wohngemeinschaften für die Grund- und Behandlungspflege verantwortlich. 15 Bewohner bilden dabei eine Wohngemeinschaft. Alltagsbegleiter verantworten die Betreuung, Tagesstruktur und den Haushalt. Frühstück, Mittag- und Abendessen werden auf den Wohngemeinschaften eingenommen. Die hauswirtschaftlichen Aufgaben werden in den Wohngemeinschaften sichtbar für die Bewohner getätigt. Die heimgebundenen Wohnungen sind für ältere Menschen mit einem leichten Hilfebedarf ausgelegt. Geplant sind 10 Wohnungen. Das Konzept der heimgebundenen Wohnungen sieht unterschiedliche Größen zwischen 40 und 60 qm vor, die als 1- oder 2-Personenhaushalte ausgelegt sind. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. In den Wohnungen ist ein völlig selbständiges Leben möglich inklusive Betreuungsangebote, Hausbesuche, Notruf und Hausmeisterservice. Vorgesehen ist diese Wohnform für Bewohner mit niedrigen Pflegegraden mit einem Durchschnittsalter von ca. 80 Jahren.
Herr Remmler stellte im Folgenden dar, dass der Standort für das geplante Bauvorhaben bisher im Außenbereich liegt, weshalb zur Verwirklichung des Vorhabens ein Bebauungsplan erforderlich ist. Der voraussichtliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Wohnen“ umfasst ca. 1,24 ha. Als Art der baulichen Nutzung ist ein „Sondergebiet“ und „Wohnbaufläche“ im Bebauungsplan vorgesehen. Bisher weist der Flächennutzungsplan für diese Fläche ein „Mischgebiet“ aus. Daher ist zur Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Zur bauplanungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens kommt ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) in Betracht. Herr Mühleck stellte im Weiteren dar, dass für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Umweltprüfung erforderlich ist. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erfordert eine Grünordnung im Verfahren. Im Weiteren erläuterte Herr Remmler noch die Erfordernisse und Ziele der Planung für die Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Abschließend wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pflege- und Betreuungseinrichtung sowie Wohnen“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 604 (Teilfläche), 534/1 (Teilfläche) und 536/2 (Teilfläche). Das Erfordernis und die Ziele der Planung sind die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur Stärkung der öffentlichen Infrastruktur der Gemeinde Waldburg, die Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs, die Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen, die Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Ausgangslage im Rahmen der Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption, die Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion, die Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung und Konfliktminimierung sowie die Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 Baugesetzbuch dargestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass der Aufstellungsbeschluss keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken hat. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Im Weiteren wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Wohnen“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 406 (Teilfläche), 534/1 (Teilfläche) und 536/2 (Teilfläche). Das Erfordernis der Planung besteht darin, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Ziele verfolgt werden sollen: Die Darstellung einer Sonderbaufläche zur Realisierung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur Stärkung der öffentlichen Infrastruktur der Gemeinde Waldburg, die Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich, die Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung und Konfliktminimierung und die Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Aufstellungsbeschluss zur Änderung keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken hat. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Herr Remmler erläuterte im Folgenden noch das Honorarangebot des Büros Sieber vom 28.11.2016. Das Honorar beläuft sich insgesamt auf 31.665,73 € brutto. Das Planungsbüro Sieber aus Lindau entsprechend dem Honorarangebot in Höhe von 31.665,73 € brutto beauftragt.
Herr Wagner erläuterte im Folgenden die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen für die Abwasserentsorgung, die Wasserversorgung, den Straßenbau und für sonstige Versorger. Die Kostenschätzung für die Abwasserentsorgung beträgt 70.000,00 €, für die Wasserversorgung 30.000,00 € und für sonstige Versorger 25.000,00 €. Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich inklusive der Ingenieurleistungen durch das Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner auf 245.000,00 € brutto. Das Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell wurde mit den Planungsleistungen entsprechend den geschätzten Honorarkosten in Höhe von 35.494,52 € brutto beauftragt.

3. Bebauungsplan „Gehrenäcker II“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Christian Remmler und Paul Mühleck vom Büro Sieber aus Lindau in der Gemeinderatssitzung anwesend. Von Herrn Remmler und Herrn Mühleck wurde im Folgenden auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und auf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen. Vom Büro Sieber wurden die eingegangenen Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ausführlich dargestellt. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 03.11.2016 zu Eigen. Aus dem Gemeinderatsgremium wurde ergänzend angeregt, dass die Bäume im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sofern deren Fällung bei den Erschließungsarbeiten nicht zwingend erforderlich ist, erhalten werden sollen. Diese Anregung wurde mit in die Beschlussfassung aufgenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den gemäß den eindeutig bestimmten Beschlüssen zu ändernden/ergänzenden Entwurf zum Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt sind. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist bereits im Amtsblatt Nr. 7 vom 17.02.2017 erfolgt.

4. Ratsinformationssystem
In der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2017 wurde die Einführung eines webbasierten Ratsinformationssystems der Firma Hirsch & Wölfl aus Vellberg beschlossen. Um das Ratsinformationssystem im Sitzungssaal nutzen zu können, ist die Einrichtung eines WLAN im Rathaus erforderlich. Da das WLAN an das bestehende Netzwerk im Rathaus angedockt wird, ist aus Sicherheitsgründen zudem eine Absicherung über eine Firewall erforderlich. Die Firma Abakus IT AG aus Waldburg wurde mit der Einrichtung des WLAN und der Netzintegration beauftragt. Um allen Mitgliedern des Gemeinderats für ihre ehrenamtliche Tätigkeit die gleichen Nutzungsmöglichkeiten anbieten zu können, werden Mobilgeräte im Rahmen eines Leasings über die Firma CHG-MERIDIEN AG aus Weingarten mit einer Laufzeit von 24 Monaten angeschafft.

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus