Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 21.05.2019

Gemeinderatssitzung vom 3. April 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung

1.  Baugesuch

Einem Baugesuch der Gemeinde Waldburg auf Errichtung eines Nebengebäudes mit Abstellräumen in der Amtzeller Straße in Waldburg wurde das Einvernehmen erteilt. 

2.  Sanierung Regenüberlaufbecken

Die erforderlichen Sanierungsarbeiten für das Regenüberlaufbecken Waldburg wurden ausgeschrieben. Für die Arbeiten gingen insgesamt 5 Angebote ein. Ergebnis der Submission war, dass die Fa. Repass aus Munderkingen die günstigste Bieterin war. Dementsprechend wurde der Auftrag für die Sanierungsarbeiten zum Angebotspreis von 83.022,96 € brutto an die Fa. Repass vergeben.

3.  Interkommunale Beschaffung eines Geräts zur Wildkrautbekämpfung

In den letzten Jahren hat sich auf dem Sektor der Wildkrautbekämpfung aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen einiges verändert. So wurden verschiedenste Geräte entwickelt, um der Verunkrautung bzw. Verwilderung auf öffentlichen Flächen, z.B. auf Friedhöfen oder Straßen und Parkflächen ohne chemische Spritzmittel entgegen zu wirken. Seitens der Gemeinde Waldburg wird dabei eine interkommunale Lösung mit Nachbargemeinden angestrebt. Diese bietet sich geradezu an, da solche Geräte nur in einem begrenzten Zeitraum für die Unkrautbekämpfung benötigt werden und es somit beim Kauf durch mehrere Kommunen zu einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung kommen kann. Der Gemeinderat stimmte der gemeinsamen Beschaffung und Unterhaltung des angebotenen Gerätes der Fa. Unkauf aus Albstatt zur Unkrautbekämpfung einschließlich Anhänger zum Angebotspreis von 42.976,85 € zu, sofern sich mindestens 3 Kommunen mit beteiligen. Der zu finanzierende Anteil beträgt 14.325,62 €. Sollten sich 4 Gemeinden beteiligen liegt dieser Anteil bei 10.744,21 €. Die Unkrautbekämpfung erfolgt dabei mit heißem Wasser und ist die effizienteste Unkrautbekämpfung ohne Chemie. 

4.  Skateplatz Waldburg

Der Skateplatz der Gemeinde Waldburg befindet sich auf einer geteerten Fläche zwischen dem Grünmüllplatz und den Tennisplätzen. Bislang bestand der Skateplatz aus 4 Geräten. Eine Begehung mit dem Sicherheitsbeauftragten brachte allerdings das Ergebnis, dass auf der Fläche maximal 3 Geräte aufgestellt werden dürfen, damit die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Ein Gerät wurde daraufhin abgebaut und aufgrund von Mängeln entsorgt. Zwei Geräte sind bereits mehrere Jahre alt und müssten umfangreich in Stand gesetzt werden. Der Hersteller der Fima existiert allerdings nicht mehr, sodass keine Ersatzteile mehr bezogen werden können. Aus Sicherheitsgründen müssen deshalb auch diese Geräte in absehbarer Zeit entfernt werden. Um das Angebot eines Skateplatzes weiterhin aufrechterhalten zu können, müssten somit 2 neue Geräte gekauft werden. Jugendliche, die auf dem Platz skaten, haben vorgeschlagen, 2 Rampen aufzustellen. Im Gemeinderat wurde der Ersatzbeschaffung von zwei Geräten grundsätzlich zugestimmt. Allerdings sind die Vorschläge aufgrund der Größe und der gewünschten Ausrichtung auch unter Einbeziehung der Straße vorab noch mit dem Sicherheitsexperten zu klären. Anschließend könnten dann bei einem positiven Prüfergebnis Angebote für die Rampen eingeholt werden. Die Kosten entsprechender Geräte liegen je nach Material, Größe und Hersteller schätzungsweise bei ca. 10 - 15.000,00 €. 

5. Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Waldburg

Die bisherige Tragkraftspritze, welche sich im Löschfahrzeug (LF 16) befindet, stammt aus dem Jahr 1964 und erfordert eine Ersatzbeschaffung. Die Freiwillige Feuerwehr Waldburg hat sich im Vorfeld mehrere Tragkraftspritzen angesehen und geprüft. Die Freiwillige Feuerwehr spricht sich demnach für die Tragkraftspritze der Fa. Rosenbauer aus. Die Pumpe ist 38 kg leichter und hat ein Gesamtgewicht von 150 kg. 4 Mann müssen die Pumpe zum Einsatzort tragen. Der Weg zum Einsatzort kann manchmal lang und je nach Dauer beschwerlich werden. Von der Leistung her sind die geprüften Pumpen identisch. Der Auftrag zur Ersatzbeschaffung wurde demzufolge an die Fa. Barth aus Fellbach für die angebotene Tragkraftspritze der Fa. Rosenbauer FOX 4, zum Angebotspreis von brutto 14.713,34 €. 

6.  Beitritt des Abwasserzweckverbandes zu einem Zweckverband zur Verwertung des Klärschlamms

Die Gemeinde Waldburg ist Mitglied im Abwasserzweckverband (AZV) Vogt Waldburg. Der AZV hat zu entscheiden, wie künftig der Klärschlamm entsorgt werden soll. Hierzu gibt es zwei Alternativen, nämlich entweder die regelmäßige Ausschreibung der Klärschlammabnahme und –verwertung oder der Beitritt der Beitritt zu einem Zweckverband zur Verwertung des Klärschlamms. Unter dem Aspekt einer langfristigen und wirtschaftlichen Entsorgungssicherheit des Klärschlamms sprach man sich für den Beitritt zum Zweckverband zur Verwertung des Klärschlamms aus.

7.  Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich Forstenhausen – Erschließungsgrundvertrag

Dem Abschluss eines Erschließungsgrundvertrags mit der Stiftung Liebenau wurde zugestimmt. Mit diesem Vertrag überträgt die Gemeinde Waldburg die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und der eventuell notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet „Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Wohnen“ im Bereich Forstenhausen in Waldburg entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans an die Stiftung Liebenau. Die Stiftung übernimmt diese Aufgabe und trägt die Kosten der Erschließung dafür. Die weiteren Einzelheiten hierzu sollen alsbald in einem Realisierungsvertrag festgelegt werden. 

8.  Annahme von Spenden

Der Annahme einer Spende in Höhe von 20.000,00 € durch einen privaten Spender für die Förderung junger Menschen wurde nach einem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt. Bürgermeister Röger dankte dem Spender für diese großzügige Spende.

9.  Erweiterung Kindergarten Vogelnest

Um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch weiterhin gerecht werden zu können, hat die Gemeinde entsprechend der vorgestellten Kindergartenbedarfsplanung 2019/20 voraussichtlich eine weitere Kindergartengruppe für Kinder über 3 Jahren und eine weitere Kleinkindgruppe für Kinder unter 3 Jahren zum Beginn des Jahres 2020 einzurichten. In Abstimmung mit den beteiligten Planungsbüros wird davon ausgegangen, dass eine Erweiterung des Kindergartens Vogelnest in der Adlerstraße auf kommunalem Grund relativ zeitnah erfolgen könnte. Voraussetzung hierfür ist eine Bebauungsplanänderung des bestehenden Bebauungsplanes „Forstenhausen-Süd“. Bis zur Umsetzung der vorgeschlagen Erweiterung des Kindergartens Vogelnest um zwei Gruppen müssten in Abstimmung mit dem KVJS gegebenenfalls Ersatzräume zur Verfügung gestellt werden. Vom Büro mlw aus Ravensburg wurde im Folgenden eine Studie zur Erweiterung des bestehenden 2-gruppigen Kindergartens Vogelnest vorgestellt. Geplant ist dabei eine Erweiterung um zwei Gruppen, davon eine Krippengruppe sowie den zugehörigen Nebenräumen, Sanitärräumen, Materiallager, Essbereich u.a., wobei das genaue Raumprogramm noch nicht festgelegt wird. Als Eckpunkte des Erweiterungskonzepts sind eine vorläufige Grundfläche von ca. 485 qm, eine Erweiterung des bisher eingezäunten Spielgartens und eine Weiterentwicklung der Gebäudetypologie vorgesehen. Die Gesamtkosten für den vorgestellten 2-gruppigen Anbau liegen bei 1.463.000,00 €. Mehrheitlich wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, den Kindergarten Vogelnest um zwei Kindergartengruppen mit Sozial- und Lagerräumen baulich zu erweitern. Weiter wurde das Architekturbüro mlw aus Ravensburg auf Stundenbasis mit einer weiteren Ausarbeitung der Planung beauftragt. Außerdem wurde dem weiteren Vorgehen, insbesondere der Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Anpassung des Bebauungsplanes „Forstenhausen-Süd“, in diesem Sinne zugestimmt. 

10. Bebauungsplan „Kindergarten im Bereich Kohlhaus“

Seitens der beteiligten Planungsbüros wurde bezüglich des Bebauungsplans „Kindergarten im Bereich Kohlhaus“ im Gemeinderat ein aktueller Sachstandsbericht und Planungsalternativen vorgestellt.

11.  Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2019 mit Satzungsentwurf

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Sophia Woidschützke erläuterte den Haus-haltsplanentwurf 2019 mit Satzungsentwurf. Die Gemeinde Waldburg hat zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt, das wesentliche Veränderungen mit sich bringt, insbesondere im Bereich des Haushaltswesens. Das NKHR hat die „intergenerative Gerechtigkeit“ zum Ziel und basiert im Vergleich zur Kameralistik, in der nach dem „Geldverbrauchskonzept“ verfahren wurde, auf einem „Res-sourcenverbrauchskonzept“. Das Neue Haushaltswesen bildet das gesamte Ressourcenaufkommen und den gesamten Ressourcenverbrauch einer Kommune ab. Der Ressourcenverbrauch wird im NKHR als „Aufwendungen“ und das Ressourcenaufkommen als „Erträge“ dargestellt. Der wesentliche Unterschied zu den bisherigen „Ausgaben“ in der Kameralistik besteht darin, dass es neben zahlungswirksame auch zahlungsunwirksame Aufwendungen gibt. D.h. bei diesen Positionen fließt kein Geld. Zahlungsunwirksame Aufwendungen sind Abschreibungen, die den Werteverzehr des Vermögens darstellen. Ebenso gibt es sowohl zahlungswirksame (alle Einnahmen wie Steuer, Gebühren etc.) als auch zahlungsunwirksame Erträge. Zahlungsunwirksame Erträge sind Auflösungen aus Beiträgen und Zuwendungen für Investitionen. Durch die Erwirtschaftung der laufenden Aufwendungen, soll die Gesellschaft für die laufenden Kosten und auch für den in Form der Abschreibungen ausgewiesen Werteverzehr aufkommen, die den Nutzen davon hat (intergenerative Gerechtigkeit). Mit der Umstellung auf das NKHR gibt es den Haushaltsplan nicht mehr in der bisher bekannten Form. Es gibt einige Änderungen im Aufbau und auch im Inhalt des Haushaltsplanes. Der neue Haushalt ist „produktorientiert“ gegliedert. Es musste somit eine neue Haushaltsstruktur aufgebaut werden. Die Struktur konnte jede Gemeinde in gewisser Weise selbst definieren, musste allerdings Vorgaben aus dem Produktplan des Landes sowie den finanzstatistischen Positionen beachten. Die neue Struktur besteht aus Teilhaushalten, Produktbereichen, Produktgruppen, Kostenstellen und Kostenträgern. Die Ansatzplanung der Mittel erfolgt immer auf Ebene der einzelnen Kostenstellen. Diese Kostenstellen sind im Haushaltsplan abgebildet. Zudem werden die jeweiligen Positionen jeweils auf den Ebenen Teilhaushalte, Produktbereiche und Produktgruppe aufsummiert. Der Haushaltsplan dient in erster Linie als ein örtliches Informations- und Steuerungsinstrument. Während die bisherige gemeindliche Steuerung im Rahmen der Kameralistik insbesondere durch die Bereitstellung der benötigten Mittel geprägt war (eine sogenannte „Input-Steuerung“), sollen in der Zukunft mit dem NKHR die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte bzw. Kostenstellen) zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (eine sogenannte „Output-Steuerung“). Das Neue Kommunale Haushaltswesen besteht anstelle des bisherigen Verwaltungs- und Vermögenshaushalts in der Kameralistik aus Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt hat eine wesentliche Bedeutung im NKHR, da er auch die Grundlage für den Ausgleich des Haushalts ist. Im Ergebnishaushalt werden alle laufenden Erträge und Aufwendungen der Kommune abgebildet. Da hier auch alle zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen aufgenommen werden, stellt er den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen dar und gibt somit Aufschluss darüber, ob der laufende Ressourcenverbrauch erwirtschaftet werden kann. Der Finanzhaushalt beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen der Kommune. Hier wird der Geldfluss dargestellt. Es wird zwischen der laufenden Verwaltungstätigkeit, den Investitionstätigkeiten und den Finanzierungtätigkeiten unterschieden. Im kameralen Haushalt wurden die jährlichen Einnahmen und Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit im Verwaltungshaushalt dargestellt. Investitionen wurden im Jahr der Anschaffung ausschließlich im Vermögenshaushalt ausgewiesen. Im doppischen Haushalt werden Investitionen im Finanzhaushalt als Auszahlung dargestellt. Zudem werden jedoch die jährlichen Abschreibungen über die gesamte angesetzte Nutzungsdauer im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Diese Abschreibungen sind nun jährlich als anteiligen Ressourcenverzehr zu erwirtschaften. D.h. Investitionen werden nicht nur im Jahr der Anschaffung im Haushalt ausgewiesen, sondern belasten auch die Haushalte der Folgejahre. Auf Grund des Ziels der „intergenerativen Gerechtigkeit“ und der damit verbundenen Er-wirtschaftung des Ressourcenverbrauchs ist im NKHR der Gesamtergebnishaushalt für den Haushaltsausgleich maßgebend. Der doppische Haushalt ist ausgeglichen, wenn die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken, d.h. das „ordentliches Ergebnis“ nicht negativ ist. Der Haushalt beinhaltet neben dem aktuellen Planungsjahr auch die Ausweisung von voraussichtlichen Planansätzen der darauffolgenden 4 Jahre bei alle Positionen im Gesamthaushalt und den einzelnen Teilhaushalten. Im Planjahr 2019 sind das die Jahre 2020, 2021 und 2022. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat zum Ziel die zukünftige Entwicklung darstellen und somit frühzeitig steuern zu können. Um Planansätze für Investitionen in die mittelfristige Planung aufnehmen zu können, wurde der Entwurf eines Investitionsprogrammes für die Jahre 2019 – 2022 erstellt, welches nach Abstimmung jährlich den aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse angepasst werden kann. Im NKHR gibt es auch keine Haushaltsreste mehr. Für das Haushaltsjahr 2019 ist die voraussichtliche Entwicklung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aufgrund der Ausweisung eines Fehlbetrages von Bedeutung. Da für dieses Ergebnis auch die zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge einberechnet wurden, stellt dies nicht einen tatsächlichen Fehlbetrag in Form von Geld dar. Das ordentliche Ergebnis liegt im Jahr 2019 bei -683.146 €, d.h. es muss ein Fehlbetrag ausgewiesen werden und die Vorgaben für einen ausgeglichenen Haushalts werden nicht erfüllt. In den Folgejahren könnte der Haushalt wieder ausgeglichen werden. Betrachtet man jedoch die voraussichtliche Entwicklung in den folgenden Jahren, ist insbesondere im Planjahr 2020 ein hohes positives Ergebnis zu erwarten. Der Fehlbetrag kann somit nach Rücksprache mit dem Kommunalamt auf das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden. Diese Haushaltslage ist insbesondere die Folge des Gewerbesteueraufkommens der Vorjahre. Ein wesentlicher Bestandteil der Einnahmen der Kommune sind u.a. die allgemeinen Zuweisungen – d.h. Schlüsselzuweisungen, Kommunale Investitionspauschale, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie der Familienleistungsausgleich. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausgaben der Kommune sind u.a. die allgemeinen Umlagen - d.h. Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und die Gewerbesteuerumlage. Die Berechnung der Höhe der allgemeinen Zuweisungen und Umlagen erfolgt immer auf Grundlage des Ist-Aufkommens der Gemeinde aus dem vorletzten Jahr. D.h. für das Haushaltsjahr 2019 ist das Ist-Aufkommen der Gemeinde des Jahres 2017 maßgebend. Im Jahr 2017 betrug das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer 2.552.887 €. Insbesondere aufgrund des hohen Gewerbesteueraufkommens im Jahr 2017 sind die Zuweisungen im Jahr 2019 deutlich geringer und die von uns zu zahlenden Umlagen deutlich höher als im Jahr 2020. Für das Jahr 2020 ist das Ist-Aufkommen des Jahres 2018 relevant. Entgegen eines erwarteten Gewerbesteueraufkommens von über 2,4 € Millionen betrug das Ist-Aufkommen im Jahr 2017 lediglich 332.019 €. Diese geringeren Steuereinnahmen haben zur Konsequenz, dass im Haushaltsjahr 2020 die allgemeinen Zuweisungen deutlich höher und die Umlagen deutlich geringer ausfallen. Vergleicht man das Saldo 2019 mit dem Saldo 2020 wird die Gemeinde Waldburg im Jahr 2020 in diesem Bereich Mehreinnahmen in Höhe von 2.399.642 € im Vergleich zu 2019 haben. Die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität, d.h. der Geldbestand der Gemeinde auf Banken und der Barkasse, zeigt, dass trotz Fehlbetrag im Jahr 2019 beim ordentlichen Ergebnis, das für den Ausgleich maßgebend ist, in Höhe von -683.146 € zum Jahresende voraussichtlich ein Bestand in Höhe von 512.141 € an liquiden Mitteln vorhanden ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Entwurf wie bisher die Anlagen und der Vorbericht noch nicht enthalten sind. Diese werden nach der Vorberatung und ggf. notwendiger Anpassungen erstellt, da hierfür die endgültigen Planwerte maßgebend sind. Auch die interne Leistungsverrechnung muss im NKHR u.a. aufgrund des Haushaltsvolumens vorgenommen werden und erfolgt ebenfalls nach der Vorberatung. Im Weiteren wurden der NKHR Produktplan der Gemeinde Waldburg ab 01.01.2019 sowie der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 ausführlich vorgestellt und beraten. Außerdem wurde beschlossen, den Gesamthaushalt in 7 Teilhaushalte zu gliedern, nämlich in die Teilhaushalte 1 Innere Verwaltung, 2 Ordnung und Sicherheit, 3 Schulen, 4 Sport, Kultur und Soziales, 5 Bauen und Umwelt, 6 Wirtschaft und Tourismus und 7 Allgemeine Finanzverwaltung. Über den endgültigen Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2019 wird in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten und Beschluss gefasst.

Weitere Informationen zu den aktuellen Gemeinderatssitzungen finden Sie über den Sitzungskalender

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeinderat/neues-aus-dem-gemeinderat