Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 14.11.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 13. Oktoberber 2016

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Abbruch von Garagen und Neubau eines Wohnhauses mit Garagen in Edensbach wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Vorstellung von Rektor Armin Schatz und Darstellung der aktuellen schulischen Situation
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren der Rektor der Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt Armin Schatz sowie die kommissarische Konrektorin Sara Schmucker in der Gemeinderatssitzung anwesend. Bürgermeister Röger, gratulierte Herrn Schatz nochmals zur Ernennung zum Rektor der Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt und freut sich auf die weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Schule und der Gemeinde Waldburg als Schulträger. Anschließend stellte sich Herr Schatz dem Gemeinderatsgremium vor und berichtete, dass er zum 01.08.2016 zum Rektor der Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt ernannt wurde. Herr Schatz war bisher Konrektor an der Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt und hat sich nach dem Wechsel von Andreas Lehle, dem bisherigen Rektor, um die Schulleiterstelle beworben. Herr Schatz betonte, dass er die gute und enge Zusammenarbeit zwischen der Schule und der Gemeinde als Schulträger fortsetzen möchte. Weiter ging Herr Schatz auf die aktuelle Situation an der Schule ein. Er berichtete, dass derzeit 262 Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen und aufgrund des Umzugs der Klassen 5 bis 7 der Gemeinschaftsschule von Vogt nach Waldburg auch alle Schulräumlichkeiten belegt sind. An der Schule Waldburg sind derzeit 33 Lehrer sowie 7 ISP-Studenten tätig. Aktuell berichtete Herr Schatz noch über den Einbruch und Vandalismus in der Schule in der Nacht vom 10. auf 11. Oktober 2016, bei dem durch Vandalismus erheblicher Schaden entstanden ist. Nach Schätzung der Polizei beläuft sich der Schaden auf ca. 10.000,00 €. Abschließend bedankte sich Herr Schatz auch bei Frau Schmucker für die Unterstützung als kommissarische Konrektorin sowie beim Lehrerkollegium für die gute Zusammenarbeit an der Schule. Abschließend wird noch bekannt gegeben, dass die feierliche Einsetzung von Armin Schatz als Rektor der Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt am Mittwoch, 16.11.2016 stattfinden wird.

3. Ausbau der Breitbandversorgung – Kostenübernahmeerklärung der Gemeinde Waldburg gegenüber dem Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg bezüglich der geplanten Backbonetrasse entlang der Landesstraße L 324 von Hannober bis zur Gemarkungsgrenze Bodnegg
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner anwesend. Herr Zimmermann erläuterte im Folgenden die Konzeptbasis zur abschnittsweisen Erweiterung des Breitband-Backbone-Netzes entlang der Landesstraße L 324. Der Ausbau des Breitband-Backbone-Netzes entlang der Landesstraße L 324 gliedert sich in 6 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 3.425 Meter, wovon der Abschnitt 2 mit einer Länge von ca. 305 Meter, der Abschnitt 5 mit einer Länge von ca. 720 Meter und der Abschnitt 6 mit einer Länge von ca. 660 Meter schon im Bestand sind. Somit handelt es sich noch um die Realisierung des Abschnitts 1 mit einer Länge von 440 Meter, des Abschnitts 3 mit einer Länge von 430 Meter und von Abschnitt 4 mit einer Länge von ca. 870 Meter. Die Gesamtzusammenstellung ergibt Kosten in Höhe von 86.000,00 € brutto inklusive der Baunebenkosten und Ingenieurleistungen. Bürgermeister Röger erläuterte, dass eine hälftige Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde Bodnegg und der Gemeinde Waldburg angedacht ist. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde einen Anteil von 43.000,00 € brutto zu tragen hätte. Bei der Kostenteilung handelt es sich um einen fairen Kompromiss, da es bisher im Zweckverband Breitbandversorgung üblich war, dass die jeweiligen Gemeinden, auf deren Gebiet der Breitbandausbau erfolgt ist, die Kosten hierfür getragen haben. Im vorliegenden Fall würde sich die Gemeinde Bodnegg allerdings mit am Breitbandausbau auf der Gemarkung beteiligen, da sie über das geplante Backbone-Netz hier auch einen ganz erheblichen Vorteil hätte. Einer Vereinbarung zur Kostenaufteilung zu je 50 % zwischen der Gemeinde Bodnegg und Waldburg wurde im Gemeinderat zustimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich wie dargestellt auf 86.000,00 € brutto, somit hat die Gemeinde Kosten in Höhe von 43.000,00 € brutto für diese Maßnahme zu tragen. Abschließend wurde noch darauf hingewiesen, dass die Kosten für Glasfaser und technische Ausrüstung nicht in der Kostenzusammenstellung beinhaltet sind.

4. Wasserversorgung Waldburg – Neubau einer Wasserleitung zwischen Hannober und Hinterwiddum und Neubau einer Wasserleitung zwischen Hinterwiddum und Schafmaier im Zuge geplanten Breitbandtrasse im Jahr 2017 – Vergabe von Ingenieurleistungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt war nochmals Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell anwesend. Herr Zimmermann erläuterte im Folgenden das Basiskonzept zur abschnittweisen Erneuerung der gemeindlichen Wasserhauptleitung entlang der Landesstraße L 324. Die Erneuerung ist in 6 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 3.425 Meter aufgeteilt. Im Folgenden geht es um die Erneuerung der Wasserversorgung auf den Abschnitten 1, 3 und 5 entlang der Landesstraße L 324. Hierzu liegt ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Zimmermann & Meixner vom 30.09.2016 vor. Das Honorarangebot für den Abschnitt 1 und 3 beläuft sich auf 20.402,66 € und das Honorarangebot für den Abschnitt 5 auf 18.111,49 € jeweils brutto. DasIngenieurbüro Zimmermann & Meixner wurde mit den Ingenieurleistungen für die Erneuerung der gemeindlichen Wasserhauptleitung entlang der Landesstraße L 324 im Abschnitt und 3 zum Angebotspreis von 20.402,66 brutto und für Abschnitt 5 zum Angebotspreis von 18.111,49 € brutto beauftragt.

5. Wasserversorgung Waldburg – Neubau einer Fotovoltaikanlage beim Pumpenhaus der Wasserversorgung zur Stromeigennutzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Andreas Kessler von der Firma e & m Wasseranlagenbau GmbH aus Waldburg-Hannober in der Gemeinderatssitzung anwesend. Das Thema wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2016 diskutiert, seinerzeit aber vertagt, da einige Fragen, insbesondere was die anfallenden Stromkosten und die Amortisationszeit betrifft, nicht zur Genüge geklärt werden konnten. Herr Kessler erläuterte nochmals, was Beweggründe für die Gemeinde Waldburg sein könnten, eine Fotovoltaikanlage bei der Trinkwassererfassung Edensbach zu errichten. Hierfür spricht eine Einsparung von Stromkosten bei stetig steigenden Strombezugskosten sowie eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes als gesellschaftlicher Verpflichtung sowie eine Vorsorge für die Bevölkerung im Sinne einer künftigen Versorgungssicherheit. Weiter wies er darauf hin, dass es eine Forderung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist, die Lieferung von Trinkwasser auch bei einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall sicher zu stellen. Hierzu gibt es auch seiner Sicht zwei Varianten: Variante 1 wäre die Beschaffung eines Notstromaggregates mit Kosten von ca. 21.000,00 € oder Variante 2 die Erstellung einer Fotovoltaikanlage mit geschätzten Kosten von ca. 49.500,00 € für die Fotovoltaikanlage und ca. 20.000,00 € für ein entsprechendes Lastmanagement. Herr Kessler stellte im Weiteren nochmals die Verbrauchsdaten des Pumpwerkes Edensbach, die Fotovoltaikerzeugungsleistung und Jahresleistung sowie die Auslegung der Anlage und eine mögliche Eigenstromnutzung dar. Außerdem ging er nochmals auf die Investitionen und die Kostenrechnung ein. Fazit der Kostenrechnung ist, dass sich unter Berücksichtigung der Strompreiserhöhungen die Amortizationszeit auf 11 Jahre beläuft, wenn über die Fotovoltaikanlage und ein entsprechendes Lastmanagement der Eigenstrom genutzt wird.
Es wurde abschließend so verblieben, noch weitere Informationen einzuholen, insbesondere was Alternativen z.B. neue Großverbrauchertarife betrifft bzw. wie die Forderung des Regierungspräsidiums zur Sicherung der Lieferung von Trinkwasser bei einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall im Detail umzusetzen ist.

6. Kindergarten „Vogelnest“ – Anbau eines Geräteraumes
Dieses Thema wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2016 behandelt. Beschlossen wurde, den Auftrag für den Anbau eines Geräteraumes an den Kindergarten „Vogelnest“ nun beschränkt auszuschreiben.

7. Bestellung von Jörg Schuler zum Kassenverwalter
Nachdem die bisherige Kassenverwalterin Franziska Amann ihr Arbeitsverhältnis zum 30.09.2016 beendet hatte, wurde hier eine Neubestellung erforderlich. Seit 08.09.2016 ist Jörg Schuler in der Gemeindekasse als Nachfolger von Frau Amann tätig. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, Herr Schuler zum Kassenverwalter zu bestellen. Dementsprechend wurde beschlossen, Jörg Schuler mit sofortiger Wirkung zum Kassenverwalter der Gemeinde Waldburg zu bestellen.

8. Bebauungsplan „Gehrenäcker II“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Sieber und Herr Mühleck vom Planungsbüro Sieber aus Lindau sowie Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend. Herr Sieber stellte im Folgenden den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gehrenäcker II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vor. Dabei ging er insbesondere auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen ein. Im westlichen Bereich zur Landesstraße L 326 hin ist als Art der baulichen Nutzung dabei ein Mischgebiet, im übrigen Bereich ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Die jeweiligen Baumöglichkeiten, insbesondere was das Maß der baulichen Nutzung sowie die Dachformen und –neigungen betrifft, sind weiter über 5 Typenschablonen mit unterschiedlichen Festsetzungen definiert. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden über Baugrenzen bestimmt und die örtlichen Verkehrsflächen anhand der Planunterlagen erläutert, wobei die Erschließung von Süden her über einen Kreisverkehr von der Landesstraße ab vorgesehen ist. Herr Mühleck erläuterte im Weiteren die vorgesehene Grünplanung und die für die Maßnahme vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und –flächen. Herr Zimmermann ging abschließend noch auf die Erschließungsplanung des Baugebiets ein. Der Gemeinderat billigte den Entwurf zum Bebauungsplan "Gehrenäcker II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu grundsätzlich in der vorgelegten Fassung vom 29.09.2016 inklusive der zwei folgenden Ausgleichsflächen/-maßnahmen, nämlich Ökokontomaßnahmen auf der Fl.-Nr.1057/3 (Teilfläche), Gemarkung Waldburg und Ausgleichsmaßnahmen auf der Fl.-Nr.789/3 (Teilfläche) Gemarkung Waldburg. Darüber hinaus billigte der Gemeinderat die sechs folgenden, potenziell in Betracht kommenden Ausgleichsflächen/-maßnahmen, nämlich Fl.-Nr.609 (Teilfläche), Gemarkung Waldburg und Fl.-Nrn.90/2, 92, 94, 96, 101, Gemarkung Waldburg. Der Gemeinderat erkannte deren jeweilige grundsätzliche Eignung als Kompensationsmaßnahme für den durch die Planung verursachten Eingriff an. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Erwerb bzw. die Zugriffsmöglichkeiten auf die oben genannten Flächen zu prüfen und die Flächen als Ausgleichsflächen für den Eingriff heranzuziehen, die tatsächlich zur Kompensation für den durch die Planung verursachten Eingriff erforderlich sind und die von der Gemeinde erworben werden können bzw. auf die eine Zugriffsmöglichkeit besteht. Das komplette Ausgleichskonzept ist in den Entwurf in der Fassung vom 29.09.2016 einzuarbeiten. Gebilligt wurde der oben genannte Entwurf in der Fassung vom 29.09.2016 unter Einarbeitung folgender Änderungen: Im nordwestlichen Bereich ist der Straßenverlauf im Übergang an das bestehende Wohngebiet anzupassen und in dessen Folge sind die angrenzenden Grundstücke entsprechend anzupassen. Außerdem ist im südwestlichen Bereich des Baugebiets nördlich der Erschließungsstraße noch ein zusätzliches Pflanzgebot aufzunehmen. Dieser so geänderte Entwurf erhält dann das Fassungsdatum 13.10.2016 und mit diesem Entwurf wird dann die öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB durchgeführt.