Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Webcam
Dieser Dienst lädt und übermittelt ggf. Daten von/an einen externen Dienstleister.Da der individuelle Text zu diesem Dienst noch aussteht, ist nur ein allgemeiner Text zu finden, der die meisten Datenverarbeitungszwecke abdeckt.
Verarbeitungsunternehmen
mywebsedit.info
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Keine Angabe
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Keine Angabe
Datenempfänger

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Keine Angabe

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Waldburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 02.03.2017

Aus der Gemeinderatssitzung vom 8. Dezember 2016

1. Rückblick 2016/Ausblick 2017
Bürgermeister Röger fasste im Rückblick auf das zu Ende gehende Jahr nochmals die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die im Jahr 2016 auf den Weg gebracht und umgesetzt worden sind. Im Wesentlichen sind dies stichpunktartig die Modernisierung der Steuerungs- und Überwachungstechnik bei der Wasserversorgung Waldburg sowie das Sanierungskonzept der Wasserleitung von Hannober nach Schafmaier, der Umbau und die Umnutzung des gemeindeeigenen Gebäudes Kirchsteige 3 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die Umsetzung des Biotopvernetzungskonzeptes am Edensbach für 100.000,00 € im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Landschaftsschutzgebietsverordnung zur späteren Erweiterung des Gewerbegebietes Hannober. Weiter nannte er die Petition bezüglich des Bebauungsplanes „Schlierer Straße“, den Bürgerentscheid über den Standort einer Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft in der Amtzeller Straße und die Landtagswahl 2016. Im Weiteren führte er den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gehrenäcker II“ sowie den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Schlierer Straße“ sowie Straßensanierungsarbeiten und die Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum auf. Des Weiteren erwähnte Bürgermeister Röger, dass Corinna Tonoli als Klimaschutzmanagerin beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen eingestellt wurde und dort mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beauftragt ist sowie den European Energy Award Prozess und die Auditierung unterstützt. Zudem wurden beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen zwei Flüchtlingssozialarbeiter eingestellt. Bei der Gemeindeverwaltung wurde Jörg Schuler eingestellt und zum Kassenverwalter bestellt. Ferner benannte er die jährlich durchzuführende Kindergartenbedarfsplanung als wichtiges Steuerungsinstrument in einem fortlaufenden Prozess zur Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung und –entscheidung. Weiter berichtete er über Fahrzeuganschaffungen beim Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr. Beim Bauhof wurde ein Pkw-Kastenwagen und bei der Freiwilligen Feuerwehr Waldburg ein Mannschaftstransportwagen angeschafft. Außerdem ging er auf den Ausbau der Breitbandversorgung ein, hier insbesondere im Teilort Egg und im Bereich Gehrenäcker, und verwies auf den Bau der Backboneleitung entlang der Landesstraße L 324 sowie die Ausschreibung des Netzbetriebes. Bürgermeister Röger berichtete weiter, dass Armin Schatz zum neuen Rektor der Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt ernannt wurde. Durch die Sanierung des Schulgebäudes in Vogt erfolgte zum Schuljahresbeginn zudem der Umzug aller Gemeinschaftsschulklassen nach Waldburg. Ferner erwähnte er noch die Planung eines neuen Kindergartengebäudes mit einem Grundsatzbeschluss sowie der Standortfrage. Abschließend bedankte sich der Vorsitzende, Bürgermeister Röger, beim Gemeinderatsgremium für die gute, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr. Außerdem dankte er allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Waldburg für deren gute Zusammenarbeit im Jahr 2016 und der Bürgerschaft für ihre vielfältige Beteiligung. Als anstehende Projekte im kommenden Jahr nannte er die Planung des Kindergartenneubaus, den Verkauf der Bauplätze im Baugebiet „Gehrenäcker II“ sowie in diesem Zusammenhang den Bau eines Kreisverkehrs an der Landesstraße L 326 im Bereich der Zufahrt zum Baugebiet „Gehrenäcker II“ sowie den Bau eines Radweges entlang der Landesstraße L 324.

2. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Ried wurde das Einvernehmen erteilt.

3. Neubau eines Kindergartens im Bereich des Schulcampus
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg Frieder Wurm und Matthias Ströbele in der Gemeinderatssitzung anwesend. Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es zunächst um das weitere Vorgehen bezüglich des Kindergartens „Zauberburg“. Das Kindergartengebäude in der Hauptstraße ist aufgrund seines Alters mittelfristig sanierungsbedürftig, weshalb sich die Frage stellte, ob es wirtschaftlich bzw. konzeptionell sinnvoller ist, das bestehende Gebäude am jetzigen Standort umfassend zu sanieren und zu modernisieren oder an einem neuen Standort unter besseren Rahmenbedingungen neu zu errichten. Als Nachteil des derzeitigen Standortszeigte sich dabei die verkehrliche Situation, insbesondere die Fußwegeanbindung mit einer Querung der Landesstraße. Eine Gebäudeuntersuchung erbrachte zudem, dass ein Neubau je nach Standort langfristig auch die wirtschaftlichere Lösung darstellen kann. Vor diesem Hintergrund befasste sich der Gemeinderat mit einem möglichen Neubau eines Kindergartengebäudes an einem Alternativstandort und lud hierzu das Architekturbüro Wurm ein. Vom Büro Wurm wurde eine mögliche Vorgehensweise für den Neubau eines Kindergartens vorgestellt. Im ersten Schritt hierzu ist eine Standortanalyse erforderlich, wo eine Bebauung vorstellbar und sinnvoll ist und welche Bewertungskriterien hierzu zu Grunde gelegt werden und auf welcher Basis eine entsprechende Bewertungsmatrix erstellt werden soll, um die möglichen Standorte bewerten und letztendlich auswählen zu können. Des Weiteren wurden die darauf folgenden möglichen Planungsschritte vom Entwurf zur konkreten Werksplanung zum Gebäude erläutert. Konkret vorgeschlagen wurde zunächst eine Voruntersuchung mit einer entsprechenden Standortuntersuchung bis März 2017. Ab März 2017 könnte dann mit der Planung begonnen werden, wobei hier die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung mit Baugesuch bis August 2017 erfolgen könnte, um mit dieser Genehmigungsplanung entsprechende Förderanträge stellen zu können. Nach Vorlage entsprechender Fördermittelbescheide kämen dann die weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung über das Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sowie die Objektüberwachung und Objektbetreuung zum Tragen. Eine erste unverbindliche Kostenschätzung für einen 4-gruppigen Kindergarten beläuft sich auf 2.329.661,00 € brutto. Das Honorarangebot hierzu wurde auf Basis der HOAI kalkuliert und liegt für die Leistungsphasen 0 bis 4, also bis zur Genehmigungsplanung, bei 64.655,73 € brutto. Das Gesamthonorarangebot liegt bei 208.036,06 € brutto. Bei der Diskussion im Gemeinderatsgremium stießen die Überlegungen für einen Neubau an einem Alternativstandort grundsätzlich auf positive Resonanz und es wurde als sinnvoll erachtet, jetzt einen ersten Schritt zum Neubau eines Kindergartensgebäudes zu unternehmen, um entsprechende Fördermittel beantragen zu können. Über das weitere Vorgehen soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Hinsichtlich der Planungsleistungen wurde angeregt, vor einer Vergabe einen Ideenwettbewerb - ähnlich wie beim Sporthallenbau – vorzuschalten und im Vorfeld verschiedene Objekte bei Ortsterminen zu besichtigen, um letztendlich die bestmögliche Lösung zu finden. Abschließend wurde ein Grundsatzbeschluss über den Bau eines neuen Kindergartens auf Basis des bisher Vorgestellten gefasst und für die Planungskosten werden im Haushalt 2017 Finanzmittel eingestellt werden. Die Verwaltung wird auf das Büro Wurm und weitere Büros zugehen, um - wie angeregt - einen Ideenwettbewerb für den Neubau des Kindergartens zu bekommen.

4. European Energie Award (EEA)
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Carmen Cremer von der Energieagentur Ravensburg in der Gemeinderatssitzung anwesend. Die Bestandsaufnahme zum EEA wurde seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Frau Cremer von der Energieagentur Ravensburg und der Klimaschutzmanagerin des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, Corinna Tonoli, abgeschlossen wurde. Am 05.12.2016 fand im Rathaus Waldburg hierzu die externe Auditierung durch Leonard Maier von der Bundesgeschäftsstelle der EEA statt. Frau Cremer stellte im Gemeinderatsgremium die Ergebnisse der Ist-Analyse und der externen Auditierung vor. Sie erläuterte dabei nochmals die Zeitschiene der Teilnahme am EEA-Prozess in Waldburg, der Mitte 2014 startete. Des Weiteren ging sie auf die einzelnen Handlungsfelder des EEA ein und stellte nochmals die Akteure dar. Weiter stellte sie das vorläufige Ergebnis des externen Audit vor, das einen Zielerreichungsgrad in Waldburg von ca. 58,3 % ergab, wobei das endgültige Ergebnis erst Ende 2016 bestätigt wird. Bezugnehmend auf das Audit erläuterte Frau Cremer die Ergebnisse in den einzelnen Handlungsfeldern im Detail und ging auf das energiepolitische Arbeitsprogramm (EPAP) ein. Dieses resultiert aus dem Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen und dient als Umsetzungsunterstützung und „roter Faden“. Es wird maßgeblich durch die Klimaschutzmanagerin des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen betreut und gemeindespezifisch fortgeschrieben auf Basis der Ergebnisse des EEA-Audits. Abschließend erläuterte Frau Cremer noch das weitere Vorgehen. So ist nun nach dem Audit eine Strategiesitzung mit der Verwaltung vorgesehen. Des Weiteren soll im Jahr 2017 mindestens eine Energieteamsitzung pro Quartal und zwei Gemeinderatssitzungen hierzu stattfinden. Ferner ist eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit im Klimaschutz vorgesehen und die Etablierung des Energiemanagements in Waldburg. Hierzu sollen auch die bestehenden Arbeitsgruppen von der Klimaschutzmanagerin einbezogen werden. Das Ergebnis der durchgeführten Auditierung wu rdezur Kenntnis genommen und die Teilnahme an der nächsten Zertifizierung in vier Jahren und die Fortführung des energiepolitischen Arbeitsprogramms (Klimaschutzkonzept) beschlossen.

5. Feststellung der Jahresrechnung 2015
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2015 formell fest. Die Jahresrechnung umfasst dabei den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung einschließlich Feststellung und Aufgliederung des Rechnungsergebnisses sowie den Rechenschaftsbericht.Der kassenmäßige Abschluss enthält neben den Summen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auch die Summen des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge. Insgesamt betrugen hier die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben 14.661.951,21 €. Die Ist-Einnahmen betrugen 15.067.176,46 €, die Ist-Ausgaben 14.032.039,12 €. Dies ergibt eine Ist-Mehreinnahme von 1.035.137,34 € und bedeutet gleichzeitig ein positives Kassenergebnis. Die Haushaltsrechnung bezieht sich auf die Haushaltsvorgänge, d.h. haushaltsfremde Vorgänge werden, auch wenn sie von der Kasse abgewickelt werden, von ihr nicht erfasst. Das Haushaltsvolumen 2015 betrug insgesamt 10.527.427,84 €. Der Planansatz lag bei 9.812.000,00 €. Somit ergab sich ein Plus von 715.427,84 €. Von dem Haushaltsvolumen entfallen auf den Verwaltungshaushalt 8.129.970,73 € (Planansatz 7.543.000,00 €) und auf den Vermögenshaushalt 2.397.457,11 € (Planansatz 2.269.000,00 €). Die Jahresrechnung 2015 schließt insgesamt mit einer Mehrausgabe in Höhe von 503.782,80 €. Dies entspricht auch der Rücklagenentnahme. Die Kreditaufnahme betrug 300.000,00 €. Der Schuldenstand belief sich zum 31.12.2015 auf 1.685.493,09 €. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 194.511,00 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung hat sich durch die Kreditaufnahmen abzüglich der Kredittilgungen sowie einer höheren Einwohnerzahl auf 534,23 € erhöht. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt betrug 1.101.906,72 €. Nach dem Haushaltsplan 2015 war eine Zuführung in Höhe von 452.000,00 € geplant. Somit ergab sich eine höhere Zuführung von 649.906,72 € (+ 144 %). Der Stand der allgemeinen Rücklage hat sich um 503.782,80 € auf 457.596,16 € verringert. Nach Abzug des Mindestbetrages von 137.500,00 € steht zur Finanzierung weiterer Aufgaben der Betrag von 320.096,16 € zur freien Verfügung. Im Verwaltungshaushalt belaufen sich die Kasseneinnahmereste auf 820.563,47 €, die Kassenausgabereste auf 94.433,17 € und die Haushaltsausgabereste auf 7.321,70 €. Im Vermögenshaushalt betragen die Kasseneinnahmereste 11.225,64 €, die Kassenausgabereste 9.752,08 €, die Haushaltseinnahmereste 165.000,00 € und die Haushaltsausgabereste 994.630,00 €. Die Investitionssumme beträgt insgesamt 2.289.468,11 €. Veranschlagt waren 2.165.511,00 €. Dies ergibt somit eine Mehrinvestition von 123.957,11 €. Die Netto-Investitionsrate (Zuführung abzüglich Tilgung) liegt laut Rechnungsergebnis bei 996.417,72 €. Veranschlagt im Haushaltsplan waren 348.511,00 €. Die Brutto-Investitionsrate (Zuführung zuzüglich Zinsausgaben) liegt laut Rechnungsergebnis bei 1.132.525,19 €. Veranschlagt laut Haushaltsplan waren 487.760,00 €. Die Hälfte der Gebührenhaushalte weisen Mehrausgaben aus. Beim Bestattungswesen betragen sie 25.994,22 € und bei der Wasserversorgung 34.211,28 €. Nicht auszugleichen und ständig steigend sind die Gebührenhaushalte der Kindergärten, hier liegen die Mehrausgaben bei 619.468,35 €. Bei der Abwasserbeseitigung wurden Mehreinnahmen von 37.615,81 € verzeichnet. Eine Kostendeckung besteht bei der Abfallbeseitigung und beim Bauhof mit Mehreinnahmen von 1.231,63 € bzw. 10.789,50 €. Als Resümee der Jahresrechnung 2015 kann wie in den Vorjahren auch ein sehr gutes Ergebnis festgehalten werden. Wesentlichen Anteil an diesem erfreulichen Ergebnis haben die Realsteuereinnahmen, allen voran die Gewerbesteuereinnahmen. Hier wurde erstmals die 1,5 Mio. € Grenze überschritten. Trotz höherer Investitionssummen in Höhe von 123.000,00 € fiel die Rücklagenentnahme um 206.000,00 € und die Kreditaufnahme um 300.000,00 € geringer aus. Sehr erfreulich ist, dass die neue Sporthalle inzwischen erstellt und die kalkulierten Baukosten eingehalten wurden. Prognostiziert war eine Kreditaufnahme von 1,1 Mio. € und ein Schuldenstand von 1.890.000,00 €. Nach dem vorliegenden Rechnungsergebnis liegt die Kreditaufnahme bei 1 Mio. € und der Schuldenstand bei 1.685.000,00 €.

6. Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Die Gemeinden als juristische Personen des öffentlichen Rechts waren bisher lediglich mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) der Umsatzsteuerpflicht unterworfen. Ein Betrieb gewerblicher Art lag per Definition dann vor, wenn die Tätigkeit nachfolgende Merkmale erfüllte: Einrichtung mit wirtschaftlicher Eigenständigkeit, wirtschaftliche Tätigkeit, Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit, Einnahmeerzielungsabsicht, Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und wirtschaftliches Herausheben (Jahresumsatz nachhaltig über 35.000 €). Bei der Gemeinde Waldburg sind bisher lediglich die Wasserversorgung, die neue Sporthalle, die Mehrzweckhalle und der Bürgersaal, die Fotovoltaikanlagen auf der Schule und dem Kindergarten „Vogelnest“ sowie die Breitbandversorgung von der Umsatzsteuerpflicht erfasst. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wird die bisherige Vorschrift des § 2 Abs. 3 UStG aufgehoben. An deren Stelle tritt der neue § 2 b UStG, der die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu regelt. Diese gesetzliche Neuregelung wurde erforderlich, da die bisherige deutsche Gesetzeslage gegen europäisches Umsatzsteuerrecht verstieß. Das neue Recht entkoppelt die Unternehmereigenschaft vom BgA-Begriff, das heißt, dass die Gemeinden künftig in weiteren Bereichen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen werden. Welche Bereiche dies im Einzelnen alles betrifft, ist derzeit noch nicht endgültig klar. Den Kommunen wird in § 27 Abs. 22 UStG allerdings ein Optionsrecht eingeräumt, das bisher geltende Recht bis längstens 31.12.2020 weiter anzuwenden. Auch wenn diese Option in Anspruch genommen wird, kann weiterhin jährlich erklärt werden, dass jeweils zum Jahresende die neue Regelung angewandt werden soll und auf die Option nach § 27 Abs. 22 UStG verzichtet wird. Vor diesem Hintergrund wurde beschlossen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass das Optionsrecht nach § 27 Abs. 22 UStG angewendet wird.

7. Überprüfung des Wasserzinses und Neufassung der Wasserversorgungssatzung
Im Gemeinderat werden die Gebührenkalkulation für den Wasserzins sowie die Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2015 und nachrichtlich die Haushaltsansätze für 2016 dargestellt. Ergebnis der Jahresabschlüsse ist, dass in der Wasserversorgung inzwischen ein Abmangel von 35.207,17 € netto vorliegt. Bei einer angenommenen Jahresverbrauchsmenge von 166.500 Kubikmeter ergäbe sich ein Wasserzins von 1,60 € pro Kubikmeter. Bisher beträgt der Wasserzins 1,40 € pro Kubikmeter. In diesem Zusammenhang wird auf § 14 des Kommunalabgabengesetzes verwiesen. Nach Absatz 1 dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden, wobei die Gebühren in Abhängigkeit von Art und Umfang der Benutzung progressiv gestaltet werden können. Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen können einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Die Gebühren für die Wasserversorgung wurden letztmals zur Gemeinderatssitzung vom 01.12.2011 kalkuliert und traten mit der Satzungsänderung zum 01.01.2012 in Kraft. Wie aus dem Kommunalabgabengesetz hervorgeht, kann die Wasserversorgung einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen, Kostenüberdeckungen müssen hier nicht ausgeglichen werden. Die Mehreinnahmen aus dem Jahr 2012 mit 20.116,18 € und die Mehreinnahmen aus dem Jahr 2013 mit 20.241,37 € werden ausgeglichen mit dem Jahr 2017. Ebenfalls auszugleichen sind im Jahr 2017 die Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2014 bis 2016 mit zusammen 75.601,72 €. Da die Mehrausgaben innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden können, wird vorgeschlagen, dies über 2 Jahre zu verteilen und daher nur einen Teil auszugleichen und die Gebühr zum Ende des Jahres 2017 erneut zu prüfen. Im Hinblick auf die Gebührenobergrenze wurde beschlossen, einen Wasserzins von 1,60 € pro Kubikmeter zum 01.01.2017 festzusetzen. Im Weiteren wurde die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom 08.12.2016 als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.