Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 06.04.2017

Aus der Gemeinderatssitzung vom 2. März 2017

1. Baugesuche
Einem Baugesuch auf Nutzungsänderung von Kellerräumen zu Wohnräumen im Bussardweg wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Teilumnutzung eines Stalls zu einer Wohnung in Sieberatsreute wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Baugebiet „Gehrenäcker II“
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Stefan Wagner vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell in der Gemeinderatssitzung anwesend. Herr Wagner erläuterte im Folgenden die geplanten Erschließungsmaßnahmen. Er ging dabei insbesondere auf den geplanten Kreisverkehr an der Landesstraße L 326 am südlichen Ortseingang von Waldburg ein, über den das Baugebiet „Gehrenäcker II“ angebunden wird. Im weiteren Verlauf der Landesstraße L 326 ist zudem auf Höhe des südlichen Endes des vorhandenen Baugebiets „Gehrenäcker“ eine Querungshilfe geplant. Des Weiteren erläuterte er nochmals die vorgesehenen Erschließungsstraßen sowie die Erschließung Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Baugebiet „Gehrenäcker II“. Abschließend erläuterte Herr Wagner noch die Kostenberechnungen für den geplanten Kreisverkehr und die geplante Querungshilfe. Für den Kreisverkehr belaufen sich die Kosten inklusive Ingenieurleistungen und Baunebenkosten auf insgesamt 330.000,00 € entsprechend der Kostenschätzung mit Stand Februar 2017. Für die Querungshilfe liegen diese Kosten bei 88.000,00 €. In beiden Kostenschätzungen sind Kosten für den Grunderwerb für öffentliche Flächen, für Vermessung und Vermarkung, für Strom, Telefon und Kabel BW, für Baugrundgutachten und gegebenenfalls die Entsorgung von belastetem Material und für eventuell notwendige Bausicherungsmaßnahmen sowie für Entschädigungen noch nicht enthalten. Die Gesamtkosten für die Erschließung des Baugebietes „Gehrenäcker II“ belaufen sich nach der aktuell vorliegenden Kostenberechnung gemäß der Entwurfsplanung auf insgesamt 2.438.000,00 € brutto. Die geplanten Erschließungsmaßnahmen und der Kostenberechnung (berichtigt hinsichtlich der Randsteinarbeiten wurden ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen wie der vorgestellte Terminplan für die Erschließungsarbeiten. Zudem wurde die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gehrenäcker II“ beschlossen.

3. Ausbau der Elektromobilität - Aufbau der Ladeinfrastruktur und Ersatzbeschaffung für den Dienstwagen der Gemeinde
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Corinna Tonoli, Klimaschutzbeauftragte des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen und Stefan Wirl, Berater für E-Mobilität aus Grünkraut in der Gemeinderatssitzung anwesend. Bürgermeister Röger führte aus, dass die Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen über das Förderprogramm „Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme Elektromobilität“, einem Programm der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Anschaffung von elektrischen Fahrzeugen, nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur sowie elektrischen Fahrrädern mit 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten fördern lassen. Das Leasing von Fahrzeugen ist dabei nicht förderfähig. Vor dem Hintergrund, dass der Leasingvertrag des derzeitigen Dienstwagens, eines VW Golf im Juni 2017 ausläuft, könnte die Anschaffung eines neuen Dienstwagens der Verwaltung im oben genannten Förderprogramm berücksichtigt werden. Frau Tonolli stellte das Förderprogramm und eine Vollkostenrechnung zum Vergleich der Anschaffung eines VW Golf gegenüber eines VW E-Golfs vor. Die Vergleichsrechnung zeigt, dass die Anschaffung eines Elektroautos durch die 50%ige Förderung mit den geringsten Vollkosten pro Kilometer verbunden ist. Diese liegen beim E-Golf dann bei 0,57 € pro Kilometer. Herr Wirl stellte dar, dass er von November 2016 bis Januar 2017 verschiedene Standorte im Gemeindeverwaltungsverband Gullen für eine mögliche Errichtung von Ladeinfrastruktur zur Förderung der Elektromobilität untersucht und analysiert hat. Das Untersuchungsergebnis für den Standort Waldburg zeigt, dass der Standort bei der Sporthalle Waldburg für die Errichtung von Ladeinfrastruktur aufgrund der vorhandenen Parkplätze dort sowie der Nähe zum Ortskern und der am Standort vorhandenen Fotovoltaikanlage, die gegebenenfalls zur Eigenstromnutzung verwendet werden kann, geeignet ist. Des Weiteren eignet sich auch die Ortsmitte z.B. der Parkplatz am Rathaus durch das dort vorhandene Angebot der Nahversorgung für den Aufbau von Lademöglichkeiten. Der Parkplatz beim Rathaus müsste ohnehin mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden, wenn der künftige Dienstwagen der Verwaltung auf ein Elektrofahrzeug umgestellt würde. Herr Wirl stellte zudem noch weitere mögliche Standorte für Ladeinfrastruktur sowie die Kosten verschiedener Typen von Ladeinfrastruktur vor. Für die vorgesehenen Standorte in Waldburg kommt am Schulparkplatz bei der neuen Sporthalle ein öffentlich nutzbarer Schnelllader (Multicharger) und beim Parkplatz am Rathaus eine öffentliche bzw. nicht-öffentliche Ladevorrichtung in Form einer Wallbox in Frage. Entsprechend dem Beschlussvorschlag wurde der Kauf eines Dienstwagens für die Gemeindeverwaltung statt des Abschlusses eines weiteren Leasingvertrags beschlossen. Im Falle der Bewilligung der Fördergelder im Rahmen des Förderprogramms („ausgewählte Klimaschutzmaßnahme Elektromobilität“) schafft die Gemeinde ein Elektromobil an. Die Entscheidung über ein bestimmtes Modell wird nach Antragsbewilligung erfolgen. Der Ausbau von Ladeinfrastrukturen in der Gemeinde Waldburg wurde an folgenden Standorten beschlossen: Am Schulparkplatz bei der Sporthalle wird ein Schnelllader in Kombination mit zwei Wallboxen installiert und am Parkplatz beim Rathaus wird jeweils eine öffentliche und eine nicht-öffentliche Ladevorrichtung in Form einer Wallbox installiert.

4. Vereinsheim des Trachtenvereins Waldburg –Einbau eines zweiten Fluchtweges
Der ehemalige Bunker unter dem Feuerwehrhaus wird vom Trachtenverein Waldburg als Vereinsheim genutzt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Baurechtsbehörde beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen ist für die weitere Nutzung der Räumlichkeiten zwingend der Einbau eines zweiten Fluchtweges erforderlich. Seitens der Verwaltung wurde das Architekturbüro Wurm beauftragt, eine mögliche Umsetzung zu prüfen und in Abstimmung mit dem Gemeindeverwaltungsverband Gullen eine Planung sowie Kostenschätzung zu erstellen. Ein zweiter Fluchtweg wäre demnach über das Treppenhaus des Feuerwehrhauses möglich. Hierfür wäre allerdings eine Versetzung der Heizungsanlage und eines Heizkörpers sowie der Durchbruch für eine Fluchttüre und der Einbau einer Brandschutztüre mit Panikschloss und Fluchtwächter erforderlich. Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf 10.665,38 €. Unabhängig davon ist die Modernisierung der gemeinsamen Heizungsanlage des Feuerwehrhauses und des Bauhofes vorgesehen. Vor diesem Hintergrund würde es sich anbieten, dass im Zuge dieser Maßnahme auch der zweite Fluchtweg umgesetzt wird. Die hierfür erforderliche Versetzung der Heizungsanlage und des Heizkörpers könnte dann mit der Beauftragung der Umrüstung der Heizungsanlage vergeben werden. Beschlossen wurde, den Einbau eines zweiten Fluchtwegs umzusetzen und die Kosten von voraussichtlich 10.665,38 € in den Haushalt 2017 einzustellen. Der Auftrag für den Wanddurchbruch wird entsprechend dem vorliegenden Angebot in Höhe von 5.488,88 € brutto an die Firma Emmerling GmbH vergeben. Die Umsetzung soll zusammen mit der geplanten Modernisierungsmaßnahme der Heizungsanlage erfolgen. Die Aufträge für die Versetzung der Heizungsanlage und des Heizkörpers werden mit dieser Maßnahme vergeben.

5. Vorberatung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2017
Der Haushaltsplan zeigt, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird. Er hat den Zweck, den Ausgleich zwischen den zu erzielenden Einnahmen und den Ausgaben zu erreichen und damit eine geordnete Finanzwirtschaft zu gewährleisten. Der vorliegende Haushaltsplan-Vorentwurf für das Jahr 2017 stellt einen Rekordhaushalt dar und umfasst ein Gesamtvolumen – also die Summe der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 14.103.000 €, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 8.871.000 € und auf den Vermögenshaushalt 5.232.000 €.
Wie in den vergangenen Jahren kann auch für das Haushaltsjahr 2017 wieder ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt vorgelegt werden. Die Zuführungsrate beträgt 1.002.000 € und erhöht sich damit gegenüber dem Vorjahr mit noch 411.000 € um 243 %. Die Zuführungsrate ist ein Gradmesser für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Sie ist nur dann dauernd leistungsfähig, wenn sie auch zukünftig aus ihren laufenden regelmäßigen Einnahmen nicht nur die zwangsläufigen regelmäßigen Ausgaben leisten kann, sondern gewissermaßen einen Überschuss erwirtschaftet. Die Gründe für die hohe Zuführungsrate liegen bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen und im Besonderen bei den außergewöhnlich hohen Gewerbesteuereinnahmen gegenüber den Vorjahren. Die Steuerkraftsumme steigt gegenüber dem Vorjahr um 137.936 € mit der Folge, dass die Schlüsselzuweisungen vom Land nach dem Finanzausgleichgesetz um 17.855 € geringer ausfallen und die FAG-Umlage um 35.970 € steigt. Die Kreisumlage bleibt mit 32,5 Punkte gleich, erhöht sich aber durch die gestiegene Steuerkraft um 44.829 € auf insgesamt 1.216.596 €. Damit auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachgewiesen werden kann, muss weiterhin versucht werden, eine hohe Zuführungsrate zu erwirtschaften, um eine angemessene Nettoinvestitionsrate zu erreichen. Da für die kommenden Jahre der Kreditrahmen weitgehend ausgeschöpft sein wird, kann, was die Investitionen betrifft, künftig nur noch auf die „freie Spitze“ zurückgriffen werden. Durch die gute wirtschaftliche Lage und der damit gestiegenen Gewerbesteuer hat sich die finanzielle Situation gebessert. Doch auch bei den Investitionen muss abgewogen werden, was sich die Gemeinde leisten kann und möchte. Es gibt kaum Investitionen, die keine Folgekosten mit sich bringen wie Bewirtschaftungskosten oder kalkulatorische Kosten, die die Zuführungsrate schmälern. Außerdem wird die hohe Zuführungsrate nicht zu halten sein, denn die hohen Gewerbesteuereinnahmen bedeuten eine nicht unwesentliche Steigerung in der Steuerkraftsumme mit der Folge, dass die Schlüsselzuweisungen vom Land nach dem FAG zurückgehen und die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage steigen werden. Allein für den kommenden Haushalt 2018 wird dies einen Betrag von 300.000 bis 400.000 € ausmachen.
Das Volumen des Vermögenshaushalt beträgt 5.232.000 € und erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um mehr als das Doppelte, nämlich um 2.759.000 €. Wesentliche Planansätze sind hier die Grunderwerbskosten und die Erschließungsmaßnahmen der beiden neuen Baugebiete „Gehrenäcker II“ und „Pflege- und Betreuungseinrichtungen / Wohnen“ mit zusammen 3,961 Mio. Euro (ohne Kosten der Bebauungspläne) und die Erneuerung der Wasserleitung entlang der Landesstraße L 324 im Zuge des Ausbaus des Geh- und Radweges mit Kosen in Höhe von 270.000 Euro. Im Einzelnen beinhaltet der Vermögenshaushalt noch weitere folgende Vorhaben: Austausch Hard- und Software, WLAN: 8.200 €, Austausch Telefonanlage Rathaus: 8.000 €, Austausch Kopierer (Multifunktionsgeräte): 5.000 €, Ratsinformationssystem: 4.800 €, Aktualisierung Homepage: 3.000 €, Austausch Schließanlage Rathaus: 5.300 €, Neubeschaffung Dienstwagen Elektroauto: 20.000 €, Austausch Hard- und Software Finanzverwaltung: 3.000 €, Beschaffung Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr: 1.500 €, weitere Beschaffungen Feuerwehr: 1.500 €, anteilige Kosten Heizungserneuerung Feuerwehrhaus: 14.000 €, Erwerb von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Gemeinschaftsschule: 25.500 €, Erneuerung Sportgeräte: 1.000 €, Errichtung eines Gerätehauses mit Abstellplatz für Hausmeister Schule: 11.000 €, Schulküche – weitere Ausstattung mit Schränken und Tischen: 3.000 €, Austausch Kombidämpfer für Essenszubereitung: 17.000 €, Erwerb und Aufstellung von Bänken: 9.500 €, 2. Fluchtweg für das Vereinsheim des Trachtenvereins: 16.000 €, anteilige Kosten Heizungserneuerung Räume Trachtenverein und Landjugend: je 3.000 €, Sanierung Küchenzeile im Kindergarten Zauberburg: 2.000 €, Dusche für Kleinkinder, Waschtischunter- und Geschirrschrank Kindergarten Vogelnest: 3.000 €, Schaffung eines Geräteraumes für den Mehrzweckraum (Turnraum) KIGA Vogelnest: 25.000 €, Neubau Kindergarten – Ersatz für KIGA Zauberburg: Planungskosten der Leistungsphase 1 – 4 : 80.000 €, Erneuerung der Tische in der Mehrzweckhalle: 21.000 €, Beschaffungen für Sporthalle, MZH und Bürgersaal: 5.000 €, Austausch und Neubeschaffung von Spielgeräten, Grunderwerb Ausgleichflächen nach § 1a BauGB und Ökokonto: 400.000 €, Grunderwerb Forstenhausen-Nord: 85.000 €, Grunderwerb Grundstücke Baugebiet Gehrenäcker II: 1.500.000 €, Erschließung Gehrenäcker II: 600.000 €, Vermessungskosten Gehrenäcker II: 90.000 €, Erschließung Pflege- und Betreuung / Wohnen: 70.000 €, Straßenbeleuchtung: 5.000 €, Straßenbeleuchtung für Gehrenäcker II + Pflege- und Betreuung/Wohnen: 65.000 €, Ersatzbeschaffung Abwasserpumpe: 3.000 €, verschiedene abwassertechnische Baumaßnahmen: 20.000 €, Durchführung Eigenkontrollverordnung 2. Rate: 30.000 €, Sanierungen aus der Eigenkontroll-VO der Schadensklassen 4+5: 60.000 €, Sanierung Abwasserschächte: 10.000 €, Sanierung Pumpendruckschächte: 18.000 €, Sanierung Kläranlage (Rohrleitungen Versorgungskanal, Erneuerung Heizkessel und Brenner, Fernwirktechnik und Toranlage) – Eigenanteil Gde. Waldburg: 92.000 €, abwassertechnische Erschließung Baugebiet Gehrenäcker II: 700.000 €, abwassertechnische Erschließung Pflege- und Betreuung/Wohnen: 90.000 €, Errichtung Urnensammelgrab: 3.000 €, Breitband-Erschließung Gehrenäcker II: 110.000 €, Breitband-Erschließung Pflege- und Betreuung/Wohnen: 15.000 €, Breitbandausbau - Backbonetrasse entlang der L 324 von Hannober bis Gemarkungsgrenze Bodnegg (50 % Kostenbeteiligung): 55.000 €, weitere Breitbandmaßnahmen: 30.000 €, Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität: 36.000 €, verschiedene Maschinen für den Bauhof: 3.000 €, anteilige Kosten Heizungserneuerung Bauhof: 14.000 €, Fremdenverkehr: Regal für Prospekte: 1.500 €, Wegeverbesserung zum Kohlenberg: 10.000 €, Ersatzbeschaffung Vibrationsstampfer Wasserversorgung: 2.000 €, Absperrmaterial und Schilder Wasserversorgung: 1.500 €, Energie-Optimierung der Wasserversorgung sowie Erstellung einer Notstromversorgung: 25.000 €, Wasserleitungserneuerung Hinterwiddum – Hannober im Zuge des Ausbaus des Geh- und Radweges: 270.000 €, Sanierung Wasserschächte: 10.000 €, wassertechnische Erschließung Baugebiet Gehrenäcker II: 200.000 €, wassertechnische Erschließung Pflege- und Betreuung / Wohnen: 35.000 €.
Die Nettoinvestitionsrate, d.h. die Zuführung vom Verwaltungshaushalt abzüglich Tilgung, beträgt 817.396 € (Vergleich Vorjahr: 252.732 €). Die Bruttoinvestitionsrate, d.h. die Zuführung und Zinsausgaben, beträgt 1.045.476 € (Vergleich Vorjahr: 443.438 €). Der Schuldenstand beträgt 1.532.225 € zum 01.01.2017, das entspricht pro Kopf 479,12 €. Zum Jahresende ergibt sich ein rechnerischer Schuldenstand von 3.057.621 €. Pro Kopf bedeutet das 986,97 € und somit eine Erhöhung (zum 01.01.2016 betrug der Schuldenstand 1.687.293 € oder 532,27 €/Kopf.) Der Fachbeamte für das Finanzwesen führte aber aus, dass dieser dargestellte Schuldenstand so nicht eintreffen wird. Haushaltstechnisch kann ein Haushaltsplan nicht mit einem Fehlbetrag aufgestellt werden. Die eingeplante Kreditaufnahme ist eine Möglichkeit, den Haushalt auszugleichen. Warum kann dieser Haushalt nur so ausgeglichen werden? Die beiden eingeplanten Baugebiete erfordern Grunderwerb und Erschließungsmaßnahmen mit insgesamt 3,961 Mio. Euro. Dem gegenüber stehen lediglich Einnahmen von 1.515.000 Euro. Der Grund liegt im Verkauf der Grundstücke. Durch die Verzögerung des Bebauungsplanverfahrens „Gehrenäcker II“ wird der Beginn der Baulanderschließung nicht vor Juli 2017 erfolgen können. Dies bedeutet, dass im Jahr 2017 nur ein Teil der Bauplätze verkauft werden kann. Auch der mit rd. 6.000 qm vorgesehene Platz für einen Versorger wird nicht zum Verkauf kommen und daher vorgehalten (ev. auch über einen längeren Zeitraum). Diese Deckungslücke muss über eine Kreditaufnahme geschlossen werden. Allerdings ist keine Kreditaufnahme, sondern eine Abwicklung über Kassenkredite vorgesehen, daher auch die eingeplante hohe Kassenkreditermächtigung mit 1.770.000 Euro. Der Schuldenstand wird zum 31.12.2017 dann auch nicht bei 3.057.621 €, sondern bei lediglich 1.347.621€ oder pro Kopf bei 435,00 € liegen.
Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt wird die gesamte Rücklage in Höhe von 950.000 € eingebracht. Es steht dann nur noch die gesetzlich geforderte Mindestrücklage in Höhe von 151.000 € zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität zur Verfügung. Da für die Finanzierung künftiger Haushalte keine Mittel mehr aus der Rücklage zur Verfügung stehen werden, muss versucht werden, eine entsprechende Zuführungsrate zu erwirtschaften, sofern keine entsprechenden Einnahmen wie Grundstückserlöse, Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehen. Der Kreditrahmen ist nahezu ausgeschöpft, eine höhere Verschuldung wäre kaum mehr vertretbar. Dies bedeutet, die Gemeinde muss sich mittelfristig bei den Investitionen auf das Allernotwenigste beschränken und hier vor allem ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Mit dem Grundsatzbeschluss für den Neubau eines Kindergartens ist schon eine weitere große Investition mit ca. 3 Mio. Euro angeschoben worden. Auch diese Investition wird kaum nur mit Eigenmitteln zu bewerkstelligen sein. Weiter besteht der Gemeinderatsbeschluss, dass nach Fertigstellung der Sporthalle die Mehrzweckhalle saniert werden soll. Dies stellt einen weiteren dicken Brocken dar, der finanziert werden muss. Weitere Investitionen sind daher nur denkbar, wenn auch auf der anderen Seite entsprechende Einnahmen dargestellt werden können.
Der vorgestellte Haushaltsplanvorentwurf für das Haushaltsjahr 2017 wurde gebilligt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sollen in der Gemeinderatssitzung am 06.04.2017 auf Grundlage dieser Vorberatung endgültig verabschiedet werden.