Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 02.03.2017

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2017

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Neubau eines Carports durch Aufstockung des bestehenden Geräteschuppens in der Schlierer Straße wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung
Einem nachträglichen Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung im Bereich Hinterwiddum wurde das Einvernehmen erteilt. Auf einer Fläche von 2.000 qm wurden 740 Kubikmeter Erdmaterial aufgebracht mit einer Auffüllhöhe von 5 bis 50 cm. Ziel und Zweck der Maßnahme ist eine Bewirtschaftungserleichterung.

3. Einführung eines Ratsinformationssystems
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Wölfl von der Firma Hirsch & Wölfl aus Vellberg in der Gemeinderatssitzung anwesend. Herr Wölfl stellte im Folgenden das von der Firma Hirsch & Wölfl neu entwickelte Ratsinformationssystem im Gemeinderatsgremium vor. Grundlegende Funktionen des Ratsinformationssystems sind die Darstellung der Sit-zungstermine der Gemeinderatsmitglieder, die Darstellung der weiteren Gremien sowie eine ausführliche und umfangreiche Dokumentenrecherche über einen passwortgeschützten Bereich für die Gemeinderatsmitglieder. Ebenso erfolgt die Einbindung in die Homepage der Gemeinde. Die Benutzer können dort dann die bereitgestellten Informationen und Dokumente aller Gremien einsehen. Bei dem Ratsinformationssystem handelt es sich also um ein browserbasiertes Recherchetool zur externen Nutzung für Bürger und Gemeinderatsmitglieder. Beschlossen wurde, das Ratsinformationssystem der Firma Hirsch & Wölfl aus Vellberg auf Grundlage des vorliegenden Angebotes mit einmaligen Kosten von 3.500,00 € netto sowie von einem Jahresbetrag in Höhe von 370,00 € netto sowie zusätzlich für das SSL-Zertifikat mit einmaligen Kosten von 280,00 € netto sowie einem Jahresbeitrag in Höhe von 190,00 € jeweils netto zu beschaffen.

4. Betrauungsakt der Gemeinde für die Oberschwaben Tourismus GmbH
Staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb verfälschen und den Binnenmarkt stören können, sind gemäß Artikel 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten sind. Allerdings gibt es Gründe, die „gute“ staatliche Beihilfen erforderlich machen können, um ökonomische und/oder politische Ziele zu erreichen, so dass diese legal gewährt werden können. Die Finanzierung der Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG) durch die beteiligten Landkreise und Kommunen wäre dann beihilferechtskonform, wenn die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse bereits tatbestandlich keine Beihilfe darstellen würde oder wenn die Bereitstellung dieser Mittel zwar alle Tatbestandsmerkmale des Beihilfebegriffs erfüllen würde, aber aufgrund des Eingreifens von Ausnahmetatbeständen von der Verpflichtung zur Notifizierung und Genehmigung durch die Europäische Union festgestellt wäre. Die Europäische Kommission hat festgelegt, dass Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, von der so genannten Notifizierungs-, also Anzeige- und Genehmigungspflicht, freigestellt werden. Vor diesem Hintergrund wurde beschlossen, dass die Gemeinde Waldburg die OTG mit der Durchführung der im vorliegenden Betrauungsakt näher definierten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Bereich der Tourismusförderung und des Regionalmarketings betraut. Der Betrauungsakt für die Internationale Bodensee Tourismus GmbH ist integraler Bestandteil des Betrauungsaktes für die OTG. Durch die Betrauung der OTG betrauen die Gesellschafter der OTG damit zugleich auch die Internationale Bodenseetourismus GmbH.

5. Annahme von Spenden
Eine Spende in Höhe von 189,00 € für eine Nähmaschine für die Schule Waldburg wurde ebenso angenommen wie eine Spende für die Schule Waldburg in Höhe von 374,85 € und je eine Spende für den Kindergarten „Vogelnest“ und den Kindergarten „Zauberburg“ in Höhe von jeweils 200,00 €.

http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeinderat/gemeinderat-archiv