Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 21.05.2019

Gemeinderatssitzung vom 7. Februar 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung

1.  Bauvoranfrage

Einer Bauvoranfrage auf Zulässigkeit der Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses durch Anbau einer weiteren Wohneinheit, sowie der Bau von 2 Garagen, in der Kirchsteige wurde das Einvernehmen erteilt.

2.  Baugesuche

Einem Baugesuch auf einen Wohnhausumbau und –anbau, Neubau des Dachstuhls mit Gaupen, Neubau Carport, Garage und Abstellraum mit Eingangsüberdachung in Dietenberg wurde das Einvernehmen erteilt.

Einem Baugesuch auf Errichtung eines 2 Meter hohen Wildzaunes zur Haltung von Rotwild in Sieberatsreute wurde das Einvernehmen erteilt.

Einem Baugesuch auf Umnutzung des bestehenden Stadels zu einem Einfamilienwohnhaus mit Carport in Sieberatsreute wurde das Einvernehmen erteilt.

Einem Baugesuch auf Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten und 9 Tiefgaragenstellplätzen in der Bauernjörgstraße und Welfenstraße wurde das Einvernehmen erteilt.

3.  Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Schulleiter Armin Schatz in der Gemeinderatssitzung anwesend. Herr Schatz berichtete, dass aktuell 115 Schüler/-innen im Primarbereich und 141 Schüler/-innen im Sekundarbereich die Gemeindschaftsschule (GMS) besuchen. Die Anzahl der an der Schule tätigen Lehrkräfte beträgt 32 (7 GS Lehrkräfte; 8 HS/WRS Lehrkräfte; 9 RS Lehrkräfte, 6 kirchliche Lehrkräfte; 2 Referendare). Eine Schulsozialarbeit findet sowohl am Standort Waldburg als auch am Standort Vogt mit jeweils 75 % einer Vollzeitstelle statt. 5 Kinder in Klasse 5 werden zurzeit inklusiv beschult (in Zusammenarbeit mit dem SBBZ Bodnegg). 19 „Flüchtlingskinder“ sind erfolgreich in den Regelunterricht integriert worden. Zur Unterrichtsversorgung stellte Herr Schatz dar, dass aktuell 508 Lehrerwochenstunden zur Verfügung stehen, die Pflichtversorgung bei 503,5 Stunden liegt. Die Reserve von 4,5 Stunden entspricht somit einer Versorgungsquote von 100,9 %. Stand jetzt sind 0,26% der Stunden krankheitsbedingt ausgefallen. Zum Bildungsmonitoring führt er aus, dass bezogen auf das laufende Schuljahr 2018/19 6 Schüler in Klasse 9 und 5 Schüler in Klasse 10 den Hauptschulabschluss und 15 Schüler in Klasse 10 die „mittlere Reife“ (Partnerschule die Realschule Bad Waldsee) anstreben. Im Rückblick auf die letzten 5 Jahre haben an der GMS Waldburg-Vogt alle Schüler/-innen einen Abschluss gemacht, davon 24 Schüler/-innen einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 und 91 Schüler/-innen einen Werkrealschulabschluss. Die Durchschnittsnoten der 17 Werkrealschulabsolventen/-innen an der GMS im Jahr 2018 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch waren dabei überdurchschnittlich gut. Hinsichtlich der Digitalisierung und Ausstattung an der GMS trug Herr Schatz vor, dass gerade ein Medienkonzept im Sekundarbereich/Primarbereich in Arbeit ist, ein schnelles Internet an den Standorten Vogt und Waldburg vorhanden ist und so eine perfekte Infrastruktur mit einem WLAN-Netz in Waldburg besteht und in Vogt gerade ausgebaut wird. An beiden Standorten gibt es in allen Fachräumen Beamer, Lehrerlaptops und Dokumentenkameras. Zudem hat jeder Schüler/jede Schülerin im Sekundarbereich ein Laptop zur Verfügung und es ist eine Bildungsplattform (ELLA)- Lernplattform Infomentor im Einsatz. Außerdem ist die Lernmittelfreiheit an beiden Standorten gegeben. 

4.  Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Der Gemeinderat hat seine bisherige Geschäftsordnung angepasst. Die Anpassungen erfolgten hauptsächlich aufgrund von Änderungen bzw. Anpassungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

5.  Teilnahme am Gemeinschaftsprojekt zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz

Der eingeführte § 2b UStG regelt die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) in Abstimmung mit europäischem Recht ab dem 1. Januar 2017 neu. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer. Auch Leistungen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (z.B. Satzung und/oder Verwaltungsakt) erbracht werden, jedoch keinem generellen Marktausschluss unterliegen, können künftig einer Besteuerung unterliegen. Die meisten Kommunen haben wirksam bis zum 31. Dezember 2016 die Option gem. § 27 Abs. 22 UStG zugunsten des alten Rechts ausgeübt, so dass für eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 die Kommune die zur Einführung des § 2b UStG notwendigen Schritte ergreifen kann. Diese Übergangsphase bis zur endgültigen Einführung des § 2b UStG soll nun genutzt werden, alle von der Neuregelung betroffenen Sachverhalte zu erfassen und nach der neuen Rechtslage zu bewerten. Nur eine Beurteilung des Haushaltes im Vorhinein schafft die Basis, die ab 1. Januar 2021 geltenden Erklärungspflichten erfüllen zu können. Im Hinblick auf zukünftig durch die jPdöR zu erfüllende steuerliche Pflichten ist eine systematische Aufarbeitung der Tätigkeiten ein elementarer Schritt. Die Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH bieten den Kommunen die erforderliche Aufarbeitung und Umsetzung des § 2b UStG in einem Gemeinschaftsprojekt an. Die Kooperation mit anderen Gebietskörperschaften bietet die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung, von Erfahrungs- und Gedankenaustausch voneinander zu profitieren und der Kostenreduktion. Im Rahmen der Gemeinschaftsprojekte werden in abgestimmten Projektschritten alle notwendigen Aufgaben durchgeführt, um die Kommunen für die Umstellung auf die Neuregelungen des § 2b UStG vorzubereiten und im Umgang mit der Neuregelung der Unternehmereigenschaft Sicherheit zu geben. Während der gesamten Projektlaufzeit werden die Berater den Projektfortschritt der teilnehmenden Kommunen überprüfen und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Die Inhalte folgen konsequent den steuerlichen Regelungen des § 2b UStG, dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass sowie den BMF-Schreiben und weiteren Verfügungen der Finanzverwaltung. Neben den Vorschriften der Unternehmereigenschaft werden auch die weiteren Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, wie die Umsatzsteuerbarkeit, die Umsatzsteuerbefreiungen, die Steuerschuldnerschaft und der Vorsteuerabzug behandelt. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um Projektinhalte und fachliche Begleitung rechtssicher zu den steuerlichen Regelungen zu gestalten. Der Gemeinderat beschloss, am Gemeinschaftsprojekt zur Anwendung des § 2b UStG teilzunehmen. Die Kosten in Höhe von insgesamt bis max. 6.000 € werden jeweils zu 50 % in die Haushalte 2019 und 2020 eingestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechendes zu veranlassen.

6.  Bestellung von Sophia Woidschützke zur Fachbediensteten für das Finanzwesen

Sophia Woidschützke wurde durch den Gemeinderat mit Wirkung zum 01.05.2019 zur Fachbediensteten für das Finanzwesen gemäß § 116 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestellt.

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