Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 21.05.2019

Gemeinderatssitzung vom 14. März 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung

1.  Aufforstungsantrag

Für eine Teilfläche von 424 m² eines Grundstücks (östlich von Egg gelegen) wurde eine Aufforstung beantragt. Dem Antrag wurde das Einvernehmen erteilt.

2.  Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone

Aufgrund der Bauvoranfrage für ein 9-Familienhaus in der Bauernjörgstr. 3/Welfenstr. 2 wurde ein Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) im Bereich Truchsessenweg/Bohlesgässle gestellt. Der Antrag wurde aufgrund des anstehenden Bauvorhabens zunächst zurückgestellt und soll nach erfolgter Bauphase in 2 - 3 Jahren erneut einer Prüfungsphase unterzogen werden.

3.  Bebauungsplan „Mittelberg“

Zu diesem Tagesordnungspunkt war vom Planungsbüro Sieber aus Lindau Hubert Sieber anwesend und stellte nochmals einige Regelungen der bestehenden Ortsbausatzung (Anbauvorschriften) für das als reines Wohngebiet ausgewiesene Baugebiet „Mittelberg“ dar, insbesondere was die zulässigen Stockwerkszahlen, die Gebäudehöhen, die Dachausbildung und –aufbauten und die Nebengebäude betrifft. Weiter wurde auf die in der Vergangenheit bereits erteilten Befreiungen eingegangen, die die Dachaufbauten, die Nebenanlagen und Garagen sowie Wohngebäude in der nicht überbaubaren Fläche betrafen. Im Folgenden zeigte Herr Sieber nochmals die vier Handlungsalternativen auf, wie mit dem bestehenden Plan weiter verfahren werden kann. Die Handlungsalternative 1 sieht dabei keine Bebauungsplanänderung vor, sondern lediglich Befreiungen, gegebenenfalls mit einem Befreiungskonzept. Die Handlungsalternative 2 sieht eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes, also einen sogenannten „Schichten-Bebauungsplan“ vor. Die Handlungsalternative 3 sieht eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes, gegebenenfalls auch als einfachen Bebauungsplan vor. Die Handlungsalternative 4 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes vor. Als Fazit der vier vorgestellten Handlungsalternativen hielt Herr Sieber fest, dass aus seiner Sicht die Handlungsalternative 3, also die Neuaufstellung, in Frage kommt, wenn eine Änderung bzw. Nachverdichtung erfolgen soll. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang die Frage der Akzeptanz bzw. der Veränderungswunsch bei den Grundstückseigentümern geklärt werden. Hierzu stellte er einen möglichen Fragebogen an die Grundstückseigentümer vor und erläuterte diesen entsprechend. Außerdem sprach er sich für eine Informationsveranstaltung aus. Auf Basis der vorgestellten Handlungsalternative 3 sollen eventuelle Änderungen bzw. Nachverdichtungen geprüft werden. Hierzu wird eine Fragebogenaktion bei den Grundstückseigentümern im Bereich des Bebauungsplans „Mittelberg“ und eine Informationsveranstaltung hierzu durchgeführt. Die Informationsveranstaltung ist auf den 08.04.2019 terminiert.

4. Kindergartenbedarfsplanung 2019/20

Seitens der Verwaltung wurde die Kindergartenbedarfsplanung 2019/20 mit Stand vom 06.03.2019 vorgestellt und ausführlich erläutert. In der Kindergartenbedarfsplanung ist neben der reinen Kinderbedarfsberechnung, also einer quantitativen Bedarfsberechnung auch auf die vorhandenen Grundlagen, den Bestand an Angeboten, die Frage der qualitativen Bedarfsermittlung und eine Bedarfs- und Maßnahmenplanung einzugehen. Die Kindergartenbedarfsplanung ist somit ein wichtiges und verbindliches Steuerungselement der Gemeinden. Die örtliche Bedarfsplanung findet in einem fortlaufenden Prozess der Bestandsaufnahme, der Bedarfsermittlung und der Maßnahmenplanung und –entscheidung statt. Die Kommune ist dabei für den Planungsprozess verantwortlich. In der Gemeinde Waldburg gibt es momentan zwei Kindergärten mit insgesamt sieben Kindergartengruppen. Diese sind in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Waldburg. Im Einzelnen sind dies der Kindergarten „Zauberburg“ in der Hauptstraße mit fünf Kindergartengruppen und der Kindergarten „Vogelnest“ in der Adlerstraße mit zwei Kindergartengruppen. Insgesamt besuchen aktuell 116 Kinder die beiden Kindergarteneinrichtungen. Entsprechend den vorhandenen Raumkapazitäten und der Betriebserlaubnis können bei einer Regelbelegung insgesamt max. 115 Kinder, bei einer Maximalbelegung insgesamt 121 Kinder aufgenommen werden. Die einzelnen Kindergartengruppen werden jeweils von einer Erzieherin als Erstkraft geleitet. Unterstützt wird die jeweilige Gruppenleitung durch eine erzieherische Zweitkraft, Kinderpflegerin, Anerkennungspraktikantin bzw. Auszubildende (PIA) oder FSJ-Kraft. Des Weiteren sind regelmäßig Praktikanten/Praktikantinnen im Rahmen ihrer Berufsvorbereitung bzw. Ausbildung in den Kindergärten. In beiden Kindergärten wurden neben der Regelgruppe auch Kindergartengruppen mit verlängerter Öffnungszeit eingerichtet, um hier insbesondere berufstätigen Familien und Alleinerziehenden ein erweitertes und qualifiziertes Kinderbetreuungsangebot am Vormittag mit mindestens durchgehend sechs Stunden Betreuungszeit täglich unterbreiten zu können, damit diese so Beruf und Familie besser vereinbaren können. Dieses Angebot wird auch in beiden Einrichtungen gut angenommen. Weiter gibt es im Kindergarten „Vogelnest“ eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen von Montag bis Donnerstag. Hier werden die Kinder ganztags bis 17.00 Uhr betreut und erhalten am Mittag ein Mittagessen in der Kindergarteneinrichtung. Außerdem gibt es für die Kinder hier Schlaf-/ Ruhemöglichkeiten nach dem Mittagessen. Im Kindergarten „Zauberburg“ gibt es am Dienstag und Donnerstag ebenfalls ein Nachmittags-/Ganztagesbetreuungsangebot bis 17.00 Uhr mit Mittagessen. Die Ganztagesbetreuungsangebote werden insgesamt gut angenommen. Zudem wird der Nachfrage nach einem Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren Rechnung getragen. Im Kindergarten „Zauberburg“ gibt es zwei altershomogene Kleinkindgruppen für Kinder unter drei Jahren, wo Kinder ab einem Jahr aufgenommen werden. Ergänzend gibt es im Kindergarten „Zauberburg“ noch zwei altersgemischte Gruppen für Kinder ab zwei Jahren. Zudem wird eine verlängerte Kleinkindbetreuung mit Mittagessen bis 14.30 Uhr angeboten. Derzeit können im Kindergarten „Zauberburg“ entsprechend der Nachfrage also Kinder im Alter von ein bis drei Jahren von 7.00 bis 14.30 Uhr betreut werden. Das Angebot für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird ebenfalls gut angenommen. Im Kindergarten „Zauberburg“ und Kindergarten „Vogelnest“ erfolgt zudem eine Integrationshilfe. Im Rahmen der Eingliederungshilfe mit zusätzlichem Personal- und Sachaufwand wird hier eine intensivere individuelle Förderung und Betreuung für behinderte bzw. besonders förderungsbedürftige Kinder ermöglicht. Sowohl im Kindergarten „Zauberburg“ als auch im Kindergarten „Vogelnest“ wird eine Sprachförderung im Rahmen der Sprachfördermaßnahmen „SPATZ“ und durch dieses Programm gefördert das Sprachförderprogramm „SBS“ (Singen-Bewegen-Sprechen) angeboten, die über das Land Baden-Württemberg gefördert wird und gemeinsam mit einer Fachkraft der Musikschule Ravensburg e.V. durchgeführt wird. Derzeit nehmen insgesamt 27 Kinder an dem Sprachförderprogramm teil. Die Kostensituation im Kindergartenbereich stellt sich entsprechend der vorläufigen Jahresrechnung 2018 wie folgt dar: Insgesamt belaufen sich die Einnahmen der Kindergärten im Jahr 2018 auf 619.340 €, davon entfallen 217.935 € auf Gebühren- und sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen. Diesen Einnahmen stehen Ausgaben von insgesamt 1.098.773 € gegenüber, davon 837.887 € für Personalkosten. Im Ergebnis bedeutet dies Mehrausgaben von 479.433 €. Die Kostendeckung durch die Kindergartengebühren mit 186.556 € beträgt somit 16,98 %. Für das Haushaltsjahr 2019 sieht die vorläufige Kostensituation folgendermaßen aus: Die veranschlagten Einnahmen der Kindergärten betragen im Jahr 2019 voraussichtlich 625.815 €, davon entfallen auf Gebühren- und sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 241.500 €. Diesen Einnahmen stehen voraussichtliche Ausgaben von insgesamt 1.144.373 € (ohne Investitionen) gegenüber, davon 930.928 € für Personalkosten. Im Ergebnis bedeutet dies Mehrausgaben von 518.558 €. Die Kostendeckung durch die veranschlagten Kindergartengebühren mit 204.000 € liegt somit bei 17,83 %. Entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der kirchlichen Verbände soll ein Kostendeckungsgrad von 20 % angestrebt werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für die nächsten drei Jahre zeigt, dass sich die Kinderzahlen der 3- bis 6-jährigen Kinder zu Beginn des Kindergartenjahrs 2019/20 gegenüber dem Kindergartenjahr 2018/19 signifikant erhöhen. Zum Kindergartenjahr 2020/21 steigen die Kinderzahlen in dieser Altersgruppe dann nochmals deutlich an. Dieser steigende Trend wird sich auch im Kindergartenjahr 2021/22 fortsetzen, soweit die Kinderzahlen hierzu schon vorliegen und sofern sich hier keine gravierenden Veränderungen ergeben. Die Nachfrage nach Kleinkindbetreuungsplätzen in den beiden Kleinkindgruppen bzw. den altersgemischten Gruppen ist im Kindergartenjahr 2018/19 weiter gestiegen, so dass hier nahezu alle vorhandenen Plätze belegt sind. Nach den momentan vorliegenden Anmeldezahlen und den bisher vorliegenden Geburtenzahlen gehen wir davon aus, dass im kommenden Kindergartenjahr 2019/20 sich dieser Trend fortsetzen wird und die Zahlen bei der Kleinkindbetreuung noch weiter ansteigen und im Durchschnitt ca. 30 - 35 % der Kinder in dieser Altersgruppe eine Kleinkindbetreuung in Anspruch nehmen werden. Im Januar 2019 wurde eine breit angelegte Elternumfrage durchgeführt, die zum Ziel hatte, den tatsächlichen Bedarf der Betreuungsangebote und der Öffnungszeiten in den beiden Kindergarteneinrichtungen zu ermitteln. Hauptsächlich war es die Zielsetzung, entsprechend den Vorgaben des KiTaG den Bedarf für Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, den Bedarf an Betreuungszeiten unter dem Aspekt der verlängerten Öffnungszeiten, der Nachmittagsbetreuung, der Ganztagesbetreuung und den Bedarf für eine Betreuung während der Sommerferien konkreter zu ermitteln. Außerdem wurde aufgrund des Interesses an Betreuungsangeboten mit Wald-/Naturtagen auch dieser Bedarf abgefragt. Die Resonanz auf die Elternumfrage war positiv – angeschrieben waren die Eltern/Erziehungsberechtigten von 183 Kindern im Geburtszeitraum vom 01.10.2013 bis 31.12.2018, eine Rückmeldung kam für 99 Kinder (78 Rückmeldebögen) zurück, was einer Rücklaufquote von 54 % entspricht - und führte im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass beständiges Interesse bzw. entsprechender Bedarf für die verschiedenen Betreuungsangebote besteht. Dies gilt insbesondere für die Kleinkind- und Ganztagesangebote, aber auch für das Betreuungsangebot für Kinder ab drei Jahren in Form von 1-2 Wald-/Naturtagen pro Woche. Konkret wird im kommenden Kindergartenjahr 2019/20 auf das Gesamtkindergartenjahr betrachtet für 24 Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Die Umfrage und die bereits erfolgten Anmeldungen haben weiter ergeben, dass ein Großteil der Eltern ein Betreuungsangebot an drei bis fünf Tagen in der Woche wünscht bzw. benötigt. Ein weiteres Ergebnis der Elternumfrage war, dass von einem Teil der Eltern eine Ganztagesbetreuung gewünscht bzw. benötigt wird. Für das kommende Kindergartenjahr 2018/19 wird aktuell für 20 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ein Ganztagesbetreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Für ein Kind wird zusätzlich noch ein Ganztagesbetreuungsangebot mit Mittagessen am Freitag im Kindergarten „Vogelnest“ gewünscht bzw. benötigt. Für drei Kinder wurde der Wunsch nach einem Ausbau der Ganztagesbetreuung im Kindergarten „Zauberburg“ von Montag bis Donnerstag geäußert. Außerdem wird auch für zwei Kleinkinder ein Ganztagesbetreuungsangebot gewünscht. Für ein Kind wurde der Wunsch bzw. Bedarf nach mehr Flexibilität bei den verlängerten Öffnungszeiten geäußert. Weitere Wünsche waren für zwei Kinder mehr Waldtage als die angebotenen zwei Tage pro Woche. Des Weiteren wurde einmal der Wunsch geäußert, die Betreuungszeiten während der Ferien zu erweitern. Auf die Bedarfsermittlung im Januar 2019 wurde umgehend reagiert: Im Kindergartenausschuss am 21.02.2019 wurde das Ergebnis der Elternumfrage vorgestellt und über die Umsetzung einzelner Maßnahmen beraten, um das Betreuungsangebot in den beiden Kindergärten entsprechend dem Bedarf anzupassen und zu optimieren. Für das laufende Kindergartenjahr 2018/19 reichen nach den vorliegenden Anmeldezahlen die aktuell vorhandenen Plätze sowohl in der Kleinkindbetreuung als auch in der Betreuung der Kinder ab 3 Jahren mit Einbezug der Notplätze gerade noch aus. Auf Basis der bereits vorliegenden Anmeldungen und des Ergebnisses der quantitativen und qualitativen Bedarfsermittlung reichen die vorhandenen Kindergartenplätze für das Kindergartenjahr 2019/20 für Kinder über 3 Jahren nach derzeitigem Stand nicht mehr aus. Da zum Kindergartenjahresende 2018/19 vergleichsweise wenig Kinder in die Schule überwechseln und gleichzeitig der Bedarf nach Betreuungsplätzen aufgrund höherer Geburtenzahlen steigt, sind die Platzkapazitäten für Kinder über 3 Jahren bereits zu Beginn des Kindergartenjahres nahezu ausgeschöpft. Um dem zu begegnen, soll ab September 2019 die Kleingruppe im Kindergarten „Zauberburg“ wieder in eine Regelgruppe - eventuell mit zwei Wald-/ Naturtagen - umgewandelt werden. Die so zusätzlich zu schaffenden Plätze (vorbehaltlich der noch zu erteilenden Betriebserlaubnis voraussichtlich 8 Plätze) reichen dann längstens bis Jahresende 2019. Spätestens ab Anfang 2020 wird somit eine weitere Gruppe für Kinder über 3 Jahren benötigt. Für Kinder unter 3 Jahren sind nach derzeitigem Anmeldestand und entsprechend dem Ergebnis der Bedarfsumfrage im Kindergartenjahr 2019/20 die Krippenplätze in den beiden Kleinkindgruppen im Kindergarten „Zauberburg“ nahezu voll belegt. Vorgesehen ist, dass die Kinder ab einem Jahr in den beiden Kleinkindgruppen bzw. Kinder ab zwei Jahren ergänzend in die altersgemischten Gruppen aufgenommen werden sollen. Um der angespannten Platzsituation auch in der Kleinkindbetreuung entgegen zu wirken, sollte auch hier eine weitere Gruppe ab Anfang 2020 vorgesehen werden, um entsprechende Kapazitäten u.a. für Zuzüge (z.B. im Baugebiet „Gehrenäcker“) kurzfristig zur Verfügung zu haben. Ebenso wie die Kleinkindbetreuung soll auch die Ganztagesbetreuung fortgesetzt werden. Das Nachmittags-/Ganztagesangebot mit Mittagessen im Kindergarten „Zauberburg“ an zwei Tagen soll neben dem Ganztagesbetreuung im Kindergarten „Vogelnest“ von Montag bis Donnerstag fortgeführt werden, um damit der Nachfrage hier nach zu kommen und für einen eventuellen weiteren Bedarf an Ganztagesplätzen während des Kindergartenjahres noch Kapazitäten zu haben. Bei entsprechender konkreter Nachfrage kann zudem über eine Ausdehnung des Ganztagesbetreuungsangebotes mit Mittagessen auf Freitagnachmittag nachgedacht werden, eventuell auch ein kombiniertes altersgemischtes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Grundschulkinder. Bei der Ferienregelung ist bereits eine variable Feriengestaltung getroffen worden, so dass während der Sommerferien ein Betreuungsangebot angeboten wird, insbesondere für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende, die auch während der Ferienzeit auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind. Nach vorheriger Anmeldung findet für Kinder ab 3 Jahren ein weiter gehendes Betreuungsangebot mit Ausnahme von zwei Ferienwochen in einem der beiden Kindergärten statt. Sollte dieses Angebot in Einzelfällen nicht ausreichend sein, besteht in diesen Fällen noch die Möglichkeit, den Bedarf über Tagesmütter abzudecken. Weitere Öffnungszeiten während der Ferien im Kindergarten könnten nur mit zusätzlichem Personal angeboten werden. Für Vorschulkinder und Grundschulkinder bis zur 4. Klasse wird im September bei entsprechendem Bedarf wieder bis zum Einschulungstag bzw. Schulbeginn ein Betreuungsangebot angeboten. Weiter wird für diese Altersgruppe seit diesem Jahr auch während der Oster-, Pfingst- und Sommerferien eine Ferienbetreuung angeboten, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Kindern zustande kommt. Das Ferienbetreuungsangebot findet in Kooperation mit den Gemeinden Grünkraut, Schlier und Vogt statt, so dass hier Angebote wechselseitig genutzt werden können. Im Ausblick wurde seitens der Verwaltung vor dem Hintergrund, dass aufgrund der quantitativen Bedarfsplanung aber kurzfristig, d.h. 2019/20 weitere Betreuungsplätze sowohl in der Kleinkindbetreuung als auch in der Betreuung von Kindern über 3 Jahren benötigt werden, vorgeschlagen, eine Erweiterung um zwei Gruppen räumlich am Kindergarten „Vogelnest“ in der Adlerstraße vorzuziehen, da hier voraussichtlich eine zeitnahe Bebauung möglich ist, zumal dort bereits eine Erweiterungsoption für eine weitere Gruppe besteht. Für einen Zeitraum von ca. 1 – 2 Jahren, bis diese Räumlichkeiten im Kindergarten „Vogelnest“ gegebenenfalls bezugsfertig wären, müssten Ersatzräume zur Verfügung gestellt bzw. geprüft werden, welche temporären Alternativen sonst möglich wären. Bei einem späteren Neubau des Kindergartens „Zauberburg“ auf dem gemeindeeigenen Flurstück 619, östlich Kohlhaus könnte auf Basis der dann aktuellen Bedarfsplanung entschieden werden, ob es räumlich dort noch eines 5 + 1 gruppigen Kindergartens bedarf oder ob durch den Vorgriff mit dem Anbau am Kindergarten „Vogelnest“ eine geringere Gruppenzahl für den Neubau ausreichend wäre. Neben der bereits dargestellten Entwicklungsperspektive der Gemeinde Waldburg mit einem weiteren prognostizierten Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren und dem vorhandenen Fachkräftemangel in der Region Bodensee-Oberschwaben, der zu einem Bevölkerungsanstieg in der Region führen wird, deuten auch der gesellschaftliche Wandel mit dem Wunsch nach einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf darauf hin, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen weiter zunehmen wird.