Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 04.03.2021

Gemeinderatssitzung vom 14.01.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung

1.  Baugesuche

Einem Baugesuch auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Greut wurde das Einvernehmen erteilt.

Einem Baugesuch auf Einbau von zwei Wohnungen in ein bestehendes Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit Errichtung von zwei Dachgaupen im Magnusweg wurde das Einvernehmen erteilt.

Für ein Baugesuch auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen in der Bannrieder Straße sind verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bannried III“ erforderlich. Bezüglich der beantragten Abweichung von der Kniestockhöhe, der Dachneigung und des Baufensters wurden die notwendigen Befreiungen erteilt, hinsichtlich einer beantragten Abweichung nach oben von der Erdfußbodenhöhe hingegen nicht. Unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse wurde das Einvernehmen erteilt.

 

2.   Vorberatung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2021

Die Gemeinde Waldburg hat zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Mit dem Haushaltsplan 2021 wird der dritte doppische Haushalt erstellt. Der Haushalt beinhaltet neben dem aktuellen Planungsjahr auch die Ausweisung von voraussichtlichen Planansätzen der darauffolgenden drei Jahre. Im Planjahr 2021 sind das die Jahre 2022, 2023 und 2024. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat zum Ziel, die zukünftige Entwicklung darstellen und somit frühzeitig steuern zu können.

Rückblick auf das Jahr 2020:

Zum Ergebnis des Jahres 2020 können noch keine abschließenden Angaben gemacht werden, da das Ergebnis noch nicht festgestellt wurde und sich noch sehr deutlich verändern kann. Die Auswertungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes erfolgten zum Stand 06.01.2021. Bezüglich der Zahlungen für laufende Verwaltungstätigkeiten (Finanzhaushalt) wurden zum Stand 06.01.2021 rund 357.000 € weniger Einnahmen erzielt und rund 873.000 € weniger Ausgaben getätigt. Der Saldo, d.h. der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, wurde mit 1.632.016 € eingeplant. Tatsächlich liegt dieser derzeit bei 2.148.328 €.

Anders stellt sich dies voraussichtlich im Ergebnishaushalt dar. Hier wurden zum Stand 06.01.2021 rund 90.000 € weniger Erträge erzielt und es sind ca. 1.012.000 € weniger Aufwendungen entstanden. Die Höhe der Erträge und Aufwendungen werden sich insbesondere durch die Zuweisungen und Umlagen des Finanzausgleichs noch ändern, deren Endabrechnung im ersten Quartal 2021 erfolgt.

Das Jahr 2020 wurde von der Corona-Pandemie geprägt, auch in finanzieller Hinsicht. In einigen Bereichen, wie beispielsweise bei den Hallennutzungsgebühren, Kindergartengebühren und Betreuungskosten konnten die veranschlagten Einnahmen nicht erzielt werden. Aufgrund des allgemein geringeren Steueraufkommens konnten auch die geplanten Gewerbesteuereinnahmen nicht erreicht werden. Zudem entstanden mehr Aufwendungen, u.a. für die Reinigung, Beschaffung von Hygienemittel und Schutzmaßnahmen sowie Personalkosten (Corona-Sonderzahlung für Tarifbeschäftigte). Durch die Finanzhilfen von Bund und Land sowie einer Reduzierung der Ausgaben konnten die Mindereinnahmen und Mehraufwendungen kompensiert werden. Die Gemeinde Waldburg erhielt bisher Soforthilfen in Höhe von insgesamt ca. 74.000 €. Davon waren rund 18.000 € für die EDV-Ausstattung der Schule vorgesehen. Die Schule konnte von diesen Mitteln digitale Endgeräte sowie Geräte für online-Lehrangebote, wie ein Videokonferenzsystem, beschaffen.

Eine noch deutlich größere Finanzhilfe für die Kommunen folgte durch die Entscheidung, dass Zuweisungen und Umlagen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf Grundlage der Steuerschätzung für das Jahr 2020, die Ende 2019 erfolgte und noch deutlich höher ausfiel, ermittelt werden. Die ansonsten übliche Anpassung an die tatsächlichen Steueraufkommen erfolgt für das Jahr 2020 nicht. Das Land stellt hierfür ca. 1,016 Milliarden Euro zur Verfügung. Aufgrund der pandemiebedingten Rückgänge des Steueraufkommens im Jahr 2020 hätte die Gemeinde Waldburg ansonsten deutlich weniger Einnahmen erhalten als im Haushaltsplan 2020 vorgesehen. Für das Jahr 2020 konnten verhältnismäßig hohe Zahlungen aus dem Finanzausgleich eingeplant werden, da die Berechnung auf das Steueraufkommen vom vorletzten Jahr basiert und im Jahr 2018 das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer mit 332.019 € sehr niedrig war (zum Vergleich Ist-Aufkommen im Jahr 2017: 2.552.887 €).

Die Gemeinde Waldburg konnte für das Jahr 2020 deshalb mit rund 4 Millionen Einnahmen und ca. 1,6 Millionen Ausgaben, d.h. einem Saldo von ca. 2,5 Millionen aus dem Finanzausgleich, rechnen. Des Weiteren wurde nach den Finanzverhandlungen entschieden, dass die Kommunen eine sogenannte „Gewerbesteuerkompensationszahlung“ erhalten. Die Gemeinde Waldburg erhielt davon einen Anteil in Höhe von 369.052 €. Als weitere Maßnahme trat die Mehrwertsteuersenkung am 1. Juli 2020 in Kraft und galt bis zum 31. Dezember 2020. Durch die Senkung konnte die Gemeinde bei einigen Ausgaben, auch größeren Projekten, die 3 % einsparen.

Aufgrund der nicht abschätzbaren finanziellen Auswirkungen der Pandemie wurde in der Gemeinderatssitzung Anfang Mai 2020 darüber beraten und beschlossen, welche geplanten Projekte und Investitionen verschoben werden sollten. Neben einigen Investitionen wurde als größeres Projekt auch die Neugestaltung des alten Friedhofes, welches aufgrund der Vorgaben des NKHR im Ergebnishaushalt veranschlagt werden müsste und somit in einem Haushaltsjahr komplett zur erwirtschaften wäre, verschoben. Zudem wurden die laufenden Ausgaben weitest möglich gesenkt, was u.a. auch deshalb möglich war, weil einige Projekte nicht umgesetzt und Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten. Für das Jahr 2020 konnte mit einem außerordentlich guten ordentlichen Ergebnis gerechnet werden. Das ordentliche Ergebnis ist für den Haushaltsausgleich relevant. Es berechnet sich durch das Saldo aus allen Erträgen und Aufwendungen, einschließlich der zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen. Im Haushaltsplan 2020 wurde ein ordentliches Ergebnis von + 1.116.088 € ausgewiesen. Zum Stand 06.01.2021 liegt dieses voraussichtlich bei ca. + 2.038.000 € und somit um rund 923.000 € über dem prognostizierten Planansatz. Das Ergebnis wird sich aufgrund der erforderlichen Rechnungsabgrenzung noch ändern und ist auch von der Erzielung aller bislang eingebuchten Forderungen abhängig.

Die größte Abweichung zum Haushaltsansatz ergab sich 2020 bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten. Ein Grund dafür ist, dass durch den Abschluss eines Erschließungsvertrages die veranschlagten Beiträge zwar erhoben, aber durch die Verrechnung mit den von anderer Seite getätigten Herstellungskosten für die öffentlichen Versorgungsanlagen verrechnet wurden. Es erfolgte somit kein Geldfluss. Zudem konnte zwar die Veräußerung eines Teils der Bauplätze im Mischgebiet des Baugebiets Gehrenäcker II beschlossen werden, die Zahlungseingänge werden jedoch erst im Jahr 2021 erfolgen und der Ansatz wurde somit in das kommende Haushaltsjahr übertragen. Auch die Veräußerung weiterer Plätze im Mischgebiet wurde im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. Auch bei den Auszahlungen für Investitionstätigkeiten ergaben sich nicht unwesentliche Minderausgaben von rund 425.000 €. Die Änderung ergibt sich u.a. aufgrund der im Mai beschlossenen Verschiebung von Projekten und einiger ausstehenden Schlusszahlungen für Maßnahmen aus dem Jahr 2020, die erst 2021 erfolgen werden und somit in das für 2021 fortgeschriebene Investitionsprogramm übertragen wurden. Die Differenz zum Haushaltsansatz ist bei den Auszahlungen für Investitionstätigkeiten trotz den o.g. Gründen nicht deutlich höher, da eine nicht eingeplante Ausgabe erfolgte. Der Gemeinde Waldburg wurde im Jahr 2020 das Angebot unterbreitet, sich für eine Dauer von bis zu 5 Jahren an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze-BW zu beteiligen. Die Mitglieder der kommunalen Beteiligungsgesellschaft erhalten bis zum Ende 2024 eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,6 Prozent der Beteiligungssumme. Die Gemeinde Waldburg konnte sich mit bis zu 948.512 € beteiligen. Aufgrund der zu erzielenden Erträge von ca. 144.000 € in einem Zeitraum von 5 Jahren, was sich positiv auf den Ergebnishaushalt auswirkt, wurde die außerplanmäßige Beteiligung für 5 Jahre mit dem Maximalbetrag von 948.512 € beschlossen.

Der Schuldenstand wurde wie geplant durch Tilgungen in Höhe von 164.904 € von 1.014.269 € bis Ende 2020 auf 849.415 gesenkt. Der im Jahr 1996 aufgenommene Kredit für die Waldburger Wohnanlage für Jung und Alt wurde im Jahr 2020 vollständig getilgt. Der Kassenbestand zu Beginn des Jahres 2020 lag bei 854.230 €. Der Kassenkredit aus dem Jahr 2019 in Höhe von 1.000.000 € wurde Anfang 2020 zurückbezahlt. Durch die Rückzahlung sowie der nicht realisierten Einnahmen durch Investitionstätigkeiten und der Auszahlung für die Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze-BW musste zur Sicherstellung der Liquidität Mitte des Jahres 2020 vorübergehend ein weiterer Kassenkredit in Höhe von 1.500.000 € aufgenommen werden. Im Dezember 2020 wurde beschlossen, dass zur längerfristigen Sicherung der Liquidität und aufgrund der günstigeren Zinskondition in Vergleich zu einem Kassenkredit über den Beteiligungsbetrag an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze-BW in Höhe von 948.512 € Anfang 2021 ein Festbetragskredit aufgenommen wird. Nach der Aufnahme des Kredits und den zeitnah eingehenden Verkaufserlösen von Grundstücksveräußerungen sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um den Kassenkredit zeitnah zurückzuzahlen. Der Kontostand zum Jahresende lag bei 874.519 €. Nach Abzug des Kassenkredites liegt der Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2020 bei – 625.481 €.

Haushaltsjahr 2021 einschl. mittelfristige Planung bis 2024:

Im Gesamtergebnishaushalt sind ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagt. Erwartet werden Erträge in Höhe von 7.854.520 €, denen Aufwendungen in Höhe von 8.242.050 € gegenüberstehen. Der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ist das „ordentliche Ergebnis“, welches für den Haushaltsausgleich relevant ist. Dieses Ergebnis darf für das Erreichen eines Haushaltsausgleichs innerhalb eines Jahres nicht negativ sein. Sollte ein negatives Ergebnis, d.h. ein Fehlbetrag, entstehen, sind Sparmaßnahmen erforderlich und der entstandene Fehlbetrag ist in den Folgejahren wieder auszugleichen. Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind nach der Verrechnung mit ggf. vorliegenden Fehlbeträgen aus den Vorjahren in die Rücklage zu führen. Fehlbeträge können, wenn erforderlich, somit auch durch die Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden. Im Jahr 2021 kann trotz der Reduzierung der Aufwendungen aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und die dadurch deutlich niedrigeren Steueraufkommen leider kein positives ordentliches Ergebnis erzielt werden. Dieses liegt bei – 387.530 €.

Die größten Positionen der gesamten Erträge sind die „Steuern und ähnliche Abgaben“ sowie die „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“. Leider mussten insbesondere diese Positionen deutlich nach unten angepasst werden. Die Höhe der Positionen, Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, sind von nationalen Steueraufkommen abhängig und fallen durch die Pandemie deutlich niedriger aus. Wurde in der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2020 für das Planjahr 2021 noch von Erträgen in Höhe 4.903.695 € bei der Position „Steuern und ähnliche Abgaben“ ausgegangen, liegt der für das Jahr 2021 angepasste Betrag nun bei 4.441.706 € und somit um rund 462.000 € niedriger. Auch bei den „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“ gibt es beim Vergleich der Planansätze 2021 eine Abweichung von rund 121.000 €. Während sich bei der Grundsteuer A und B kaum Änderungen ergeben, musste der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer reduziert werden. Das Gewerbesteueraufkommen liegt im Jahr 2020 zum Stand 06.01.2021 im Ergebnishaushalt ohne die Kompensationszahlung bei rund 1.582.000 € und im Finanzhaushalt bei ca. 1.132.000 €. Abweichungen zwischen den Beträgen des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes resultieren durch die Rechnungsabgrenzung im NKHR sowie noch ausstehenden Forderungen. Im Jahr 2020 ist dieser verhältnismäßig hoch, was hautsächlich aufgrund einer ausstehenden Forderung der Fall ist, deren Erzielung von der Widerspruchentscheidung des Finanzamtes abhängig ist. Für das Jahr 2021 wurde 1.600.000 € angesetzt und mit einer Steigerung in den kommenden Jahren um jeweils 100.000 € gerechnet. Die weiteren Zuweisungen aufgrund des Länderfinanzausgleiches wurden auf Grundlage der Steuerschätzungen und der vom Land bekanntgegebenen Orientierungsdaten berechnet und angepasst. Die zahlungsunwirksamen Auflösungen werden für das Jahr 2021 mit 312.722 € veranschlagt und werden in den kommenden Jahren, wie auch die Abschreibungen, ansteigen.

Im Bereich der Entgelte für öffentliche Leistungen wurde mit 1.039.790 € ein etwas höherer Betrag angesetzt. Dies resultiert u.a. durch voraussichtlich höhere Einnahmen im Bereich des Kindergartens Vogelnest aufgrund der Schaffung zusätzlicher Plätze und durch die Änderung der Abrechnung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterbringungen. Durch diese Anpassung wurden im Gegenzug auch die Ansätze bei der Position „sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte“ vermindert. Eine weitere Änderung ergibt sich durch die Umstellung des Abrechnungsverfahrens des Amtsblattes, welche ab 2021 nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt mit Verlag, erfolgt. Auch die Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ wurde, wie bereits im Haushaltsplan 2020 erläutert, für 2021 und auch die Folgejahre reduziert. Grund dafür sind insbesondere Kostenerstattungen für das Baugebiet Gehrenäcker II (Vermessungen, Hausanschlüsse). Die Ansätze wurden aufgrund noch ausstehender Veräußerungen zum Teil übertragen und angepasst. Ab 2022 sind hierfür keine weiteren Planansätze vorgesehen. Durch die beschlossene Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze-BW konnte der Haushaltsansatz für die Zinsen und ähnliche Entgelte für die Jahre 2021 bis 2024 auf rund 26.000 € erhöht werden. Die Position „sonstige ordentliche Erträge“, welche die Konzessionsabgaben, Säumniszuschläge und Zinsen beinhaltet, wurde im Vergleich zum Vorjahr etwas erhöht und mit 93.580 € veranschlagt. Die ordentlichen Erträge liegen im Jahr 2021 in Summe voraussichtlich bei 7.854.520 € und somit deutlich niedriger als im Jahr 2020 (8.998.128 €). In den zukünftigen Jahren kann nach den Prognosen voraussichtlich von etwas höheren Einnahmen ausgegangen werden. Dies setzt jedoch ein wieder steigendes nationales und landesweites Steueraufkommen voraus, welches die Grundlage für die Höhe der Gemeindeanteile und weiterer Zuweisungen aus dem Finanzausgleich ist.

Die größten Positionen der gesamten Aufwendungen in Höhe von 8.242.050 € sind die „Personal- und Versorgungsaufwendungen“ sowie die „Transferaufwendungen“. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen mussten deutlich erhöht werden. Neben der festgelegten Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,4 % ergaben die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen auch ab April 2021 eine Anpassung um 1,4 % und im folgenden Jahr um weitere 1,8 %. Zum anderen wurden ab 2021 noch drei zusätzliche Personalstellen im Bereich Kindergarten vorgesehen. Dieser zusätzliche Personalbedarf ist zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe erforderlich. Zudem wurde die Umlage des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg ab 2021 erhöht.

Die zahlungsunwirksamen Abschreibungen erhöhen sich grundsätzlich über die Jahre aufgrund der vorgesehenen Investitionstätigkeiten. Die genaue Höhe der im NKHR anzusetzenden Abschreibungen für die in der Vergangenheit getätigten Anschaffungen und Herstellungen kann abschließend erst nach Fertigstellung der Vermögensbewertung und der Eröffnungsbilanz ermittelt werden, welche noch im Jahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht wird. Ob aufgrund der Vorgaben für die Erstbewertung noch Senkungen beim bisher angesetzten Betrag möglich sind, was sich positiv auf die Haushalte auswirken würde, wird sich zeitnah zeigen. Die mittelfristige Planung macht deutlich, dass die Abschreibungen mit den zusätzlichen Investitionen immer höher werden und die erforderliche Erwirtschaftung im NKHR dadurch nach und nach schwieriger wird. Mehr Abschreibungen bedeuten, dass entweder durch die laufende Verwaltungstätigkeit im Gegenzug mehr Einnahmen erzielt werden müssen und/oder bei den Ausgaben eingespart werden kann. In der Regel bedeutet zusätzliche Infrastruktur jedoch auch höhere Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten. Zwar sind einige Vermögensgegenstände, die in der Vergangenheit angeschafft oder hergestellt wurden, über die Jahre vollständig abgeschrieben und auch die Erträge der Auflösungen erhöhen sich, jedoch nicht in dem Umfang, dass dies ausgeglichen werden kann. Der zu erwirtschaftende Saldo aus Abschreibungen und Auflösungen wächst über die Jahre mit der Umsetzung der geplanten Investitionstätigkeiten deutlich an. Nach der mittelfristigen Finanzplanung würde sich das Saldo vom Jahr 2020 bis Ende 2024 um fast 160.000 € erhöhen.

Bezüglich der Zinsen ist in der Planung berücksichtigt, dass durch die vorgesehenen Kreditaufnahmen im Jahr 2021 eine leichte Erhöhung vorzunehmen ist. Die Betrachtung der weiteren Jahre zeigt, dass die Zinszahlungen sinken, da einige bestehende Kredite über die Jahre vollständig getilgt wurden. Nach dem Haushaltsjahr 2021 wurde vorerst noch keine Kreditaufnahme eingeplant, da das konkrete Vorgehen in den weiteren Jahren noch abzustimmen und die tatsächliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen auch zum Teil von den sich noch entwickelnden Rahmenbedingungen abhängig sein werden.

Die Transferaufwendungen wirken sich maßgebend auf das Gesamtergebnis der Aufwendungen aus und sind mit einem Haushaltsansatz von 2.583.640 € im Jahr 2021 die zweitgrößte Position der Aufwendungen. Insbesondere die zu entrichtenden Umlagen des Finanzausgleichs werden unter den Transferaufwendungen ausgewiesen. Diese wurden auf Grundlage der aktuellen Steuerschätzungen und der vom Land bekanntgegebenen Orientierungsdaten berechnet und angepasst. Für die Berechnung der Steuerkraftmesszahl, Bedarfsmesszahl und der daraus resultierenden Steuerkraftsumme, welche großteils Grundlage für die Ermittlung der Umlagehöhe ist, sind die Steueraufkommen und Zuweisung aus dem vorletzten Jahr maßgebend. D.h. im Jahr 2021 das Jahr 2019. Im Vergleich zum Planansatz für das Jahr 2021 im Haushaltsplan 2020 können rund 214.000 € weniger an Transferleistungen eingeplant werden. Maßgebend hierzu führt die voraussichtliche Senkung der Kreisumlage im Jahr 2021 auf 26 % (zum Vergleich Planansatz für 2021 im Haushalt 2020: 28 %). Auch die Aufwendungen für den Abwasserzweckverband (AZV) fallen aufgrund des Entwurfs des neuen Haushaltsplanes des Verbands voraussichtlich niedriger aus. Die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband Gullen muss höchstwahrscheinlich bereits ab dem Jahr 2020 auf 25 € pro Einwohner erhöht werden (2019: 18 €). Auch in den Folgejahren muss mit einer steigenden Umlage gerechnet werden (2021: 28 €, 2022: 32 €, 2023: 35 € und 2024: 38 €).

In den Positionen „sonstige ordentliche Aufwendungen“ und „Sach- und Dienstleistungen“ sind alle weiteren Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit beinhaltet. Die Sach- und Dienstleistungen beinhalten beispielsweise alle Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, Aufwendungen für Fortbildungen, Lehr- und Unterrichtsmittel sowie Betriebsaufwendungen. Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen u.a. die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Steuern und Versicherungen sowie Erstattungen an andere Gemeinden, Zweckverbände oder sonstige Bereiche. Die Positionen weisen beide einen deutlich niedrigeren Ansatz aus, insbesondere im Vergleich zum Jahr 2020, in dem ursprünglich einige zusätzliche Ausgaben vorgesehen waren. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2024 zeigt auf, dass auch in den Folgejahren die Positionen weitest möglich angepasst werden mussten, damit ab dem Jahr 2023 wieder ein positives ordentliches Ergebnis erzielt werden könnte. Ob dies trotz den steigenden Kosten und der zu erfüllenden Aufgaben in dieser Form langfristig möglich ist, muss geprüft und ggf. in den nächsten Haushaltsjahren fortlaufend angepasst werden.

Vorgeschlagen wird, wie in der Entwurfsfassung eingeplant, nach Möglichkeit Anpassungen bei den Budgets verschiedener Bereiche vorzunehmen. Bei einigen Aufwendungen der Gemeinde, insbesondere den Pflichtausgaben, ist jedoch kaum eine Reduzierung des Ansatzes möglich. Die Höhe des tatsächlichen Aufkommens und die damit ggf. verbundenen Abweichungen zum Haushaltsansatz sind zum Teil von weiteren Faktoren abhängig. Beispielsweise die jährlich anfallenden Ausgaben für den Winterdienst, welche von den aufkommenden Witterungsverhältnissen, abhängen. Um die Aufgabenerfüllung bei Bedarf sicherstellen zu können, sollten entsprechende Aufwendungen auch weiterhin in voller Höhe eingeplant werden.

Möglich ist zudem eine Reduzierung der Aufwendungen durch die Verschiebung der ursprünglich vorgesehen Umgestaltung des alten Friedhofs. Aufgrund der hohen Aufwendungen wurde diese Maßnahme nicht in den Haushaltsplan 2021 und vorerst auch nicht in die mittelfristige Planung aufgenommen. Nach derzeitigem Stand sollte das Projekt leider längerfristig verschoben werden. Die Anpassungen unter diesen Positionen sind aufgrund der Haushaltslage und den voraussichtlichen Fehlbeträgen notwendig. Zudem muss den gesetzlichen Vorgaben, dass bei einem negativen Ergebnis mögliche Sparmaßnahmen auszuschöpfen sind, nachgekommen werden. Da im Haushaltsjahr 2019 mit einem verhältnismäßig hohen Fehlbetrag gerechnet werden musste, wurden bereits in diesem Jahr alle Ansätze, bei denen es möglich war, niedriger veranschlagt. Für 2019 wurden beispielsweise keine Ansätze für Schachtdeckelsanierungen aufgenommen und nur deutlich geringere Ansätze für die Straßensanierung und Durchführung der Eigenkontrollverordnung. Da die Infrastruktur dauerhaft unterhalten werden muss, wurden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2020 wieder eingeplant und auch zum derzeitigen Stand in den Haushaltsjahren 2021 – 2024 weiterhin veranschlagt. Für das Jahr 2024 musste nach aktuellem Stand der Ansatz für die Straßensanierung jedoch um ca. 40.000 € reduziert werden, damit ein positives ordentliches Ergebnis erzielt werden könnte.

Konnte im Jahr 2020 noch ein sehr positives ordentliches Ergebnis erzielt werden, ist dies im Jahr 2021 und auch 2022 trotz der vorgenommenen Senkungen bei einigen Haushaltspositionen leider nicht mehr möglich. Für das Jahr 2021 und voraussichtlich 2022 kann kein Haushaltsausgleich erreicht werden. Die ordentlichen Ergebnisse sind nicht positiv und liegen 2021 bei – 387.530 € und 2022 bei -186.563 €. Für die Jahre 2023 und 2024 sollte bei einer umsetzbaren längerfristigen Senkung der Aufgaben trotz steigender Kosten wieder ein positives ordentliches Ergebnis möglich sein.

Die mittelfristige Planung macht deutlich, dass insbesondere durch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, aber auch durch andere Faktoren, wie den steigenden Abschreibungen oder steigenden Ausgaben (beispielsweise im Bereich der Kinderbetreuung oder auch durch inflationsbedingten Entwicklungen) das Erzielen eines positiven Ergebnisses zunehmend deutlich schwieriger wird. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage können voraussichtlich verhältnismäßig viele Kommunen insbesondere für das Jahr 2021 nur sehr schwer oder keinen Haushaltsausgleich erreichen. Sollte ein negatives Ergebnis, d.h. ein Fehlbetrag, entstehen, muss der entstandene Fehlbetrag in den Folgejahren wieder auszugleichen werden. Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind nach der Verrechnung mit ggf. vorliegenden Fehlbeträgen aus den Vorjahren in die Rücklage zu führen. Fehlbeträge können, wenn erforderlich, somit auch durch die Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden. Durch das sehr positive Ergebnis aus dem Jahr 2020 kann neben der Verrechnung des Fehlbetrages aus dem Vorjahr der Differenzbetrag in die Rücklage geführt und damit wiederum die Fehlbeträge der Jahre 2021 und 2022 verrechnet werden. Für die Berechnung der voraussichtlichen Entwicklung der Rücklage wurde für das Jahr 2020 vorerst der Planwert angesetzt. Die Berechnung zeigt, dass der Stand der Rücklage Ende des Jahres 2024 bei voraussichtlich 205.335 € liegen würde. Sollte das ordentliche Ergebnis 2020 tatsächlich deutlich besser ausfallen und legt man den vorläufigen Stand zum 06.01.2021 mit + 2.038.000 € zugrunde, wäre der Stand der Rücklage mit 1.127.327 € Ende 2024 deutlich höher.

Im Jahr 2021 können voraussichtlich 1.017.000 € an außerordentlichen Erträgen erzielt werden. Da diesen keine außerordentlichen Aufwendungen gegenüber stehen, kann auch ein Sonderergebnis in dieser Höhe ausgewiesen werden. Der Saldo aus dem ordentlichen Ergebnis und dem Sonderergebnis ergibt das ausgewiesene Gesamtergebnis. Dieses ist im Jahr 2021 positiv und liegt bei 629.470 €. In den folgenden Haushaltsjahren sind keine außerordentlichen Erträge oder Aufwendungen vorgesehen. D.h. die Gesamtergebnisse entsprechen jeweils den ordentlichen Ergebnissen.

Bei den laufenden Verwaltungstätigkeiten entsprechen die Einzahlungen und Auszahlungen den zahlungswirksamen Positionen des Ergebnishaushaltes. Nicht beinhaltet sind somit die Abschreibungen und Auflösungen. Um Planansätze für Investitionen in die mittelfristige Planung aufnehmen zu können, wurde mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltswesen im Jahr 2019 ein Investitionsprogramm erstellt. Dieses wird jährlich fortgeschrieben und an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse angepasst. Das Investitionsprogramm wurde für den Haushaltsplan 2021 für die Jahre 2021 bis 2024 erstellt. In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2020 wurde über den Entwurf des Investitionsprogrammes beraten. Wie bei der Vorberatung angekündigt, mussten zum Teil noch Anpassungen vorgenommen werden. Die Anpassungen waren insbesondere davon abhängig, ob die Maßnahmen im Jahr 2020 noch abgeschlossen werden konnten oder ins neue Haushaltsjahr übertragen werden mussten. Zudem gab es ein paar weitere Änderungen wie beispielsweise im Bereich der Breitbandversorgung. Die Planung zeigt, dass die Gemeinde in den nächsten Jahren einige Investitionen tätigen sollte. Der Saldo, d.h. der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf für Investitionstätigkeiten zeigt auf, dass die Ausgaben nicht durch die Einnahmen aus Investitionstätigkeiten gedeckt werden können. Dies ist in der Regel üblich, da Einnahmen in diesem Bereich hauptsächlich über Veräußerungen, Beiträge und Zuschüsse erzielt werden können. Investitionen können ansonsten über einen Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes, d.h. aus laufender Verwaltungstätigkeit, finanziert oder es müssen Kredite aufgenommen werden. Im Jahr 2021 sind Auszahlungen von rund 4 Millionen Euro vorgesehen, denen Einzahlungen von ca. 3,3 Millionen Euro gegenüberstehen. Der Saldo von knapp 794.000 € fällt deutlich geringer aus als im Vergleich zum Jahr 2022 mit ca. - 2.096.000 €. Die im Investitionsprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind fast ausnahmslos zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung der Gemeinde erforderlich. Insbesondere die Maßnahmen im Bereich Bauen und Umwelt dienen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Infrastruktur. Als freiwillige Aufgabe mit einem verhältnismäßig hohen Investitionsaufkommen wurde in den kommenden 4 Jahren der Ausbau der Breitbandversorgung aufgenommen. Die Gemeinde ist zwar gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Breitbandausbau vorzunehmen, jedoch ist die Notwendigkeit einer stabilen Breitbandversorgung mit der Zeit deutlich angestiegen und von wesentlicher Bedeutung geworden. Gerade die Corona-Pandemie und die dadurch erforderliche Heimarbeit und Fernunterricht der Schule machten den Bedarf sehr deutlich. Bereits in den Vorjahren hat die Gemeinde in diesem Bereich investiert und den Ausbau auch über die Beteiligung am Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises Ravensburg vorangebracht. Durch die in Aussicht gestellten Förderungen von Bund und Land von fast 90 % soll der Breitbandausbau weiter vorangetrieben werden. Da die Möglichkeit den Ausbau mit einem verhältnismäßig geringen Eigenanteil vorzunehmen, genutzt werden sollte, hat der Gemeinderat im Jahr 2020 beschlossen, dass auch der weitere Breitbandausbau in den kommenden Jahren vorgenommen werden soll. Entsprechende Ansätze wurden nach Abstimmung mit dem Zweckverband in das Investitionsprogramm aufgenommen.

Die größten Investitionen in den nächsten Jahren sind der Anbau an den Kindergarten Vogelnest, die Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus durch Einbau eines Aufzuges, die Erweiterung des Feuerwehrhauses mit Sanitäranlagen und Umkleidekabinen (Arbeitsschutz), der Kinderspielplatz im Baugebiet Gehrenäcker, der Breitbandausbau im Gemeindegebiet, die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle, die Resterschließung Gehrenäcker II und die Abwicklung des Kreisverkehrs mit dem Land, der Erwerb von Grundstücken, Maßnahmen für die Wasserversorgung in Teilbereichen von Feld und Kesenweiler, der Bau eines Regenwasserkanals, die Beschaffung eines Winterdienstgerätes und Radladers und der Neubau eines Kindergartens (vorerst Planungsleistungen).

Die größten Einnahmen aus Investitionstätigkeit in den nächsten Jahren sind die Veräußerungen von Bauplätzen und den damit verbundenen Beitragszahlungen, Zuschüsse des Bundes und des Landes für den Breitbandausbau und Zuschüsse für den Anbau an den Kindergarten Vogelnest und die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle.

Der „Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf“ stellt eine Zwischensumme aus den Salden der Ein- und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeiten und den Investitionstätigkeiten dar. Er weist somit den Bedarf bzw. Überschuss an Mitteln dieser beiden Bereiche aus. Im Haushaltsjahr 2021 liegt der Bedarf bei - 607.416 €, im Jahr 2022 ist dieser mit - 1.675.537 € noch deutlich höher. Ein ausgewiesener Bedarf, d.h. ein negativer Betrag, zeigt jeweils, dass dieser Anteil auf Grundlage der vorliegenden Planung nur über Kreditaufnahmen finanziert werden kann.

Die Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten zeigt die Höhe der Kreditaufnahmen, die in diesem Haushaltsjahr eingeplant wurden. Im Jahr 2021 ist die Aufnahme von zwei Krediten vorgesehen. Anfang 2021 wird zur längerfristigen Sicherung der Liquidität und aufgrund der günstigeren Zinskondition im Vergleich zu einem Kassenkredit über den Beteiligungsbetrag in Höhe von 948.512 € an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze-BW ein Festbetragskredit aufgenommen. Der Festbetragskredit, auch endfälliges Darlehen genannt, wird nach Ende der Laufzeit in voller Höhe zurückbezahlt, d.h. es erfolgt während der Laufzeit keine Tilgung. Ein entsprechender Kredit bietet sich insbesondere für solche Ausgaben wie der o.g. Beteiligung an, bei der die Summe nach Ablauf der Beteiligungsdauer in voller Höhe zurückfließt und somit wiederum für die Tilgung zur Verfügung steht. Zudem wird für die Finanzierung des Anbaus an den Kindergarten Vogelnest ein KWF-Kredit aufgenommen. Durch die Aufnahme diese Kredits wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von ca. 19.900 € gewährt. Die Zinskonditionen sind mit 0,01 % äußerst günstig. Bei der beschlossenen Laufzeit von 10 Jahren fallen somit insgesamt nur ca. 769 € an Zinsen an. Durch die kurze Laufzeit ist die jährliche Tilgungsrate mit 139.000 € relativ hoch. Da die Auszahlung und Tilgung wahrscheinlich erst Mitte des Jahres 2021 erfolgen wird, wurde für 2021 eine Tilgungsrate von 50 %, d.h. 69.500 € eingeplant. Die Summe der Tilgungen für alle Kredite liegt 2021 bei 232.404 €. Trotz der vollen Tilgungsrate für den neuen KFW-Kredit ab dem Jahr 2022 nimmt der veranschlagte Betrag in den Folgejahren wieder ab, da ältere Kredite vollständig getilgt werden konnten. Nach dem Haushaltsjahr 2021 wurden vorerst keine weiteren Kreditaufnahmen eingeplant, da das konkrete Vorgehen in den folgenden Jahren noch abzustimmen und die tatsächlichen Umsetzungen der geplanten Maßnahmen zum Teil auch von den zu erwartenden Rahmenbedingungen abhängig ist. Beispielsweise die bisher vorgesehene energetische Sanierung der Mehrzweckhalle könnte von der Höhe der tatsächlich zu erwartenden Zuschüsse abhängig sein. Diese größere Investitionsmaßnahme wurde für 2022 vorgesehen, da verhältnismäßig hohe Zuschüsse für energetische Sanierungen in Aussicht gestellt wurden. Die Position Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanztätigkeiten weist den Saldo aus den Ein- und Auszahlungen für Kredite aus. Ohne Kreditaufnahme entspricht der pro Jahr ausgewiesene Betrag jeweils den veranschlagten Tilgungsraten.

Der Saldo aus den ausgewiesenen Salden der laufenden Verwaltungstätigkeit, den Investitionstätigkeiten und den Finanztätigkeiten weist aus, wie viele Finanzmittel die Gemeinde nach den gesamten Zahlungsvorgängen eines Haushaltsjahres benötigt bzw. ihr verbleiben. Im Jahr 2021 kann mit 1.508.692 € ein sehr hohes positives Ergebnis ausgewiesen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieses Ergebnis aufgrund der beschriebenen Kreditaufnahmen und der damit verbundenen Einzahlung entsprechend hoch ausfällt. In den weiteren Jahren wird jeweils ein negativer Betrag ausgewiesen, im Jahr 2022 der höchste mit - 1.962.023 €.

Der Schuldenstand liegt zu Beginn des Jahres 2021 bei 849.415 € (Vorjahr: 1.014.269 €), d.h. bei 3.138 Einwohnern zum Stand 30.06.2020 liegt das Pro-Kopf-Verschulden bei 270,69 €. Nach den zwei neuen Kreditaufnahmen und Abzug der Tilgungen für 2021 wird dieser bis zum Ende des Haushaltsjahres 2021 auf 2.965.523 € ansteigen. Das Pro-Kopf-Verschulden erhöht sich somit auf 945,04 € (unter Berücksichtigung einer unveränderten Einwohnerzahl). Bezüglich der deutlichen Steigerung ist jedoch zu beachten, dass die Kreditaufnahme in Höhe von 948.512 € für die Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze-BW nicht für Investitionsausgaben verwendet wird, sondern am Ende der Beteiligungsdauer durch die Rückzahlung der Beteiligungssumme an die Gemeinde Waldburg in voller Höhe getilgt werden kann. Wird der Schuldenstand um diesen Betrag bereinigt, würde er Ende 2021 2.017.011 € betragen und die Pro-Kopf-Verschuldung bei 642,77 € liegen. Die Rückzahlung des Festbetragskredites erfolgt Mitte 2025. Bis Ende des Jahres 2025 sind zudem einige der derzeit bestehenden Darlehen vollständig zurückbezahlt. Von 10 bestehenden Krediten im Jahr 2021 sind bis Ende 2025 insgesamt sechs Kredite komplett getilgt.

Wie auch der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf zeigt die Position „Änderung des Finanzierungsmittelbestandes“ der mittelfristigen Planung, dass die vorgesehenen Investitionen nur mit weiterer Kreditaufnahme möglich werden. Auch wenn den Ausgaben höhere Einnahmen gegenüberstehen sollten, werden diese nicht ausreichen, um alle Investitionsmaßnahmen tätigen zu können. Rein aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ist es nicht möglich, entsprechend höhere Einnahmen zu erzielen. Die Entwicklung der Kredite zeigt deutlich, dass in den nächsten Jahren einige vollständig beglichen sein werden und somit bei einer Notwendigkeit zur Finanzierung von Investitionen in den kommenden Jahren weitere Kreditaufnahmen vorstellbar wären. Der Kassenkredit aus dem Jahr 2019 in Höhe von 1.000.000 € wurde Anfang 2020 zurückbezahlt. Der Mitte des Jahres 2020 aufgenommene Kassenkredit in Höhe von 1.500.000 € wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 zurückbezahlt.

Die Liquidität wird sich nach derzeitigem Planungsstand in den kommenden Jahren voraussichtlich wie folgt entwickeln:

Kassenbestand 31.12.2020: 874.519 €

Rückzahlung Kassenkredit 2021 (haushaltsunwirksam): -1.500.000 €

Änderung Finanzmittelbestand 2021: 1.508.692 €

Voraussichtlicher Bestand Ende 2021: 883.211 €

Änderung Finanzmittelbestand 2022: -1.970.823 €

Voraussichtlicher Bestand Ende 2022: -1.087.612 €

Änderung Finanzmittelbestand 2023 -16.871 €

Voraussichtlicher Bestand Ende 2023 -1.104.483 €

Änderung Finanzmittelbestand 2024: -607.636 €

Voraussichtlicher Bestand Ende 2024: -1.712.119 €

Auch nach dieser Berechnung würden voraussichtlich bis spätestens Ende 2022 zusätzliche Finanzmittel benötigt werden. Die tatsächliche Notwendigkeit hängt u.a. davon ab, welche Investitionen tatsächlich innerhalb dieser Zeit umgesetzt, welche Einnahmen durch den Verkauf von Bauplätzen erzielt und auch wie sich die Zahlungsmittelüberschüsse/-bedarf des Ergebnishaushaltes entwickeln werden.

Ausblick und Ziel:

Das Jahr 2020 wurde von der Corona-Pandemie stark geprägt, die auch auf die kommenden Jahre weiterhin deutlichen Einfluss haben wird. Auch die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen durch die erforderlichen Neuverschuldungen und den starken Rückgängen bei den Steueraufkommen werden in den Folgejahren noch deutlich spürbar sein. Es bleibt zu hoffen, dass der bislang prognostizierte Anstieg der Steueraufkommen in den kommenden Jahren tatsächlich erreicht werden kann. Die mittlerweile zugelassenen Impfstoffe geben Anlass zur Hoffnung, dass sich im Jahr 2021 nicht nur die wirtschaftliche Lage wieder verbessern könnte.

Da die Einzahlungen aus dem Finanzausgleich und auch das Gewerbesteueraufkommen in der Regel die größten Einnahmepositionen der Kommunen sind, wirkt sich der Rückgang des Steueraufkommens entsprechend stark auf die kommunalen Haushalte aus. Insbesondere im Jahr 2021 wird es voraussichtlich für einen verhältnismäßig großen Teil der Kommunen schwierig bzw. nicht möglich sein, einen ausgeglichenen Haushalt zu erstellen. Offen ist bislang auch noch, wie die von Land und Bund aufgenommen Schulden zur Gewährung der pandemiebedingten Finanzhilfen zurückbezahlt werden und in welcher Form dies Auswirkungen auf die Kommunen hat. Nicht auszuschließen sind in diesem Zusammenhang zukünftig Anpassungen beim Finanzausgleich. Insbesondere aufgrund der Finanzhilfen von Bund und Land sowie dem Zurückstellen von geplanten Ausgaben kann die Gemeinde Waldburg das „Corona-Jahr“ 2020 nach derzeitigem Stand zumindest in finanzieller Hinsicht voraussichtlich äußerst gut abschließen und einen recht hohen Überschuss in die Rücklage führen.

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen ist es nicht überraschend, dass sich dies in den Jahren 2021 und 2022 anders darstellt. Nach aktuellem Planungstand können in den Jahren 2021 und 2022 keine positiven Ergebnisse erzielt werden. Die voraussichtlichen Fehlbeträge können jedoch durch entsprechende Entnahmen aus der 2020 erzielten Rücklage gedeckt werden. Ab 2023 kann voraussichtlich wieder mit einem positiven ordentlichen Ergebnis gerechnet werden. Allerdings fallen die positiven Ergebnisse auch in den Folgejahren trotz der fortlaufend eingeplanten Reduzierung der Ausgaben nicht außerordentlich hoch aus.

Die mittelfristige Planung zeigt Jahr für Jahr auf, dass die im NKHR vorgeschriebene Erwirtschaftung des Saldos aus Abschreibungen und Auflösung auch unabhängig von den pandemiebedingten finanziellen Einbußen zunehmend schwieriger wird.

Die Gemeinde muss langfristig sicherstellen, dass ein Haushaltsausgleich möglich ist und ausreichend liquide Mittel zur Sicherstellung ihrer Pflichtaufgaben vorhanden sind sowie die erforderliche Mindestliquidität erreicht wird. Ob die vorgesehenen Senkungen bei den laufenden Verwaltungstätigkeiten wie bisher vorgesehen auch unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung und inflationsbedingten Kostensteigerungen in dieser Form längerfristig möglich sein werden, muss fortlaufend geprüft werden.

Die Gemeinde hat vorrangig ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und muss die Mittel hauptsächlich für diese Bereiche vorsehen. Insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung kommen durch den erforderlichen Anbau, die Schaffung einer Übergangslösung und auch den damit verbundenen Steigerungen bei den laufenden Aufwendungen ab dem Jahr 2020 dauerhaft höhere Ausgaben auf die Gemeinde zu. Eine annähernde Kostendeckung durch die Gebühren oder Zuweisungen ist in diesem Bereich nicht gegeben, d.h. es kann nicht im gleichen Maß mit höheren Einnahmen gerechnet werden.

Positiv ist die Entwicklung, dass die Gemeinde für den Anbau an den Kindergarten Vogelnest sehr wahrscheinlich doch noch Investitionszuweisungen aus der Fachförderung des Landes erhalten wird, da weitere Mittel zur Verfügung gestellt wurden.

Bezüglich den Einnahmen aus laufender Verwaltungstätigkeiten wird vorgeschlagen, entsprechend der bisherigen Vorgehensweise zu verfahren und Anpassungen wie beispielsweise im Bereich der Friedhofs- oder Kindergartengebühren nach und nach und somit in nicht allzu großen Schritten vorzunehmen. Grundsätzlich könnten auch durch die Anhebung der Hebesätze mehr Einnahmen erzielt werden. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Tatsache, dass die derzeitigen Sätze im Verhältnis zu anderen entsprechend großen Kommunen im Landkreis nicht unterdurchschnittlich niedrig sind, sollte dies insbesondere im Jahr 2021 noch nicht vorgesehen werden.

Welche Maßnahmen zukünftig erforderlich sein werden, um den Haushaltsausgleich und die Erfüllung der Pflichtaufgaben durch entsprechende Finanzmittel sicherzustellen, wird von den weiteren Entwicklungen abhängig sein. Insbesondere auch davon, wann welche der vorgesehenen Investitionen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Höhe der möglichen Zuschüsse, umgesetzt und welche Einnahmen aus Investitionstätigkeiten tatsächlich erzielt werden können.

Von großem Vorteil ist, dass die Gemeinde auch in den vergangenen Jahren kontinuierlich in den Erhalt der kommunalen Infrastruktur investiert hat und somit kein Investitionsstau aufgelaufen ist, der die kommenden Haushaltsjahre noch zusätzlich belasten würde. Wenn möglich, sollte dies auch in der Zukunft so beibehalten werden.

 

3.  Neubestellung der Person des Ratsschreibers und des Stellvertreters

Bürgermeister Röger wurde zum Ratschreiber und Marianne Stehle zur stellvertretenden Ratschreiberin bestellt.

 

4.  Annahme von Spenden

Einer Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Kindergärten in Waldburg sowie verschiedenen anteiligen Spenden für das Loipenspurgerät in einer Gesamtsumme von 1.795,00 € wurde zugestimmt.