Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 05.07.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 3. Mai 2016

1. Kriminalstatistik 2015
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren der Leiter des Polizeireviers Wangen, Polizeioberrat Wolfgang Gerke, und der Leiter des Polizeipostens Vogt, Polizeihauptkommissar Holger Schmidt, anwesend. Herr Gerke erläuterte im Gemeinderatsgremium im Folgenden die Strukturveränderung beim Polizeiposten Vogt und die aktuelle Sicherheitslage mit der Entwicklung der Straftaten und der Verkehrsunfälle im Jahr 2015. Der Polizeiposten Vogt ist nun für die Gemeinden Amtzell, Bodnegg, Kißlegg, Vogt, Waldburg und Wolfegg zuständig. Der Zuständigkeitsbereich umfasst damit eine Fläche von ca. 230 qkm und ca. 27.000 Einwohner. Beim Polizeiposten Vogt sind derzeit 7 Beamte tätig, die Sollzahl liegt bei 8 Beamten. Hinsichtlich der Entwicklung der Straftaten in der Gemeinde Waldburg war das Fazit, dass die Zahl der angezeigten Straftaten im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr 2014 von 38 Fälle auf 46 Fälle angestiegen ist. Von diesen 46 Fällen wurden 29 Fälle aufgeklärt, 17 Fälle sind ungeklärt. Hinsichtlich der einzelnen Delikte konnte festgestellt werden, dass die Diebstahl- und Rohheitsdelikte gegenüber dem Jahr 2014 zurückgegangen sind und bei den Vermögens-/Fälschungs-delikten, den Sachbeschädigungen und den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz die Zahlen angestiegen sind. Die Entwicklung der Verkehrsunfälle für die Gemeinde Waldburg wies im Jahr 2015 insgesamt 92 Verkehrsunfälle aus, davon 20 Unfälle mit Verletzten. Die objektive Sicherheitslage in der Gemeinde Waldburg wird durch die Polizei seit vielen Jahren als sehr gut eingestuft. Abschließend unterstrich der Vorsitzende, Bürgermeister Röger, nochmals die insgesamt positive Bilanz der Sicherheitslage in der Gemeinde Waldburg. Er bedankte sich diesbezüglich auch für die gute Zusammenarbeit bei der Polizei, insbesondere dem Polizeiposten Vogt.

2. Vorstellung der Klimaschutzmanagerin des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen
Frau Tonoli stellte sich als Klimaschutzmanagerin des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen vor. Frau Tonoli ist in dieser Funktion seit Mitte März 2016 tätig. Frau Tonoli informierte, dass ihre Stelle zu 65 % vom Bund gefördert wird und zu 35 % von den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen getragen wird. Im Weiteren stellte Frau Tonoli ihr Aufgabengebiet und künftige Aufgaben im Bereich des Klimaschutzes vor. Aus ihrer Sicht liegt bei den Gemeinden im Gemeindeverwaltungsverband Gullen hier noch Potential brach, das ausgeschöpft werden könnte. Ein Vorschlag von Frau Tonoli ist, künftig gemeinsame Workshops zum Thema Klimaschutz zu veranstalten. Weiter wies sie auf regelmäßige Informationen über die Amtsblätter hin. Außerdem ist eine vierteljährliche Veranstaltungsreihe zu aktuellen Themen angedacht und auch entsprechende Filmabende. Weiter ist sie auch für weitere Vorschläge und Ideen von allen Beteiligten offen. Bürgermeister Röger dankte Frau Tonoli abschließend für ihre Vorstellung im Gemeinderatsgremium und verweist nochmals darauf, dass in der Gemeinde Waldburg das Thema Klimaschutz bisher eher projekthaft angegangen wurde. Des Weiteren verwies er auf die Gebäudeuntersuchungen der gemeindeeigenen Gebäude und den European Energy Award (EEA). Wichtig ist, dass mit Bezug auf die Dorfentwicklungskonzeption „Waldburg 2030“ alle Beteiligten in die gewonnenen Erkenntnisse mit eingebunden werden, um so auch die Arbeit in den Arbeitskreisen, die aus der Dorfentwicklung Waldburg 2030 entstanden sind, wieder aufnehmen zu können.

3. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Errichtung einer Garage für Gerätschaften der Leichtathletik, Seegrasstadion, wurde das Einvernehmen erteilt.

4. Antrag auf Aufforstung einer Teilfläche des Flst. Nr. 962/3 im Bereich Schafmaier
Beantragt wurde, ein bisheriges Grünlandgrundstück im Bereich Schafmaier teilweise aufzuforsten. Als Aufforstung ist ein Mischwald nach Rücksprache mit dem örtlichen Forstamt vorgesehen. Die zur Aufforstung vorgesehene Fläche beträgt 0,5 ha. Dem Aufforstungsantrag wurde das Einvernehmen erteilt.

5. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ösch II – 2. Bauabschnitt“, Flst. Nr. 1283
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde auf die Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2016 verwiesen. Bezugnehmend auf das geplante Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Ulmenweg 4, Flst. Nr. 1283 wurde seinerzeit beschlossen, dem Baugesuch unter der Bedingung das Einvernehmen zu erteilen, dass das Vorhaben hinsichtlich der Nutzungsüberschreitung der Grundflächen-zahl, der Überschreitung der Baugrenze und der Flachdachgaupe dahingehend abgeändert und umgeplant wird, dass keine Befreiung notwendig wird. Die Bauherren beantragten nochmals eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenze. Begründet wurde der Befreiungsantrag damit, dass im Bebauungsplan vom 17.06.2004 das Baufenster parallel zu den Grundstücksgrenzen geplant war. Im Zuge der Neuvermessung wurde der Grenzpunkt neu berechnet und in dem amtlichen Bebauungsplan entsprechend abgeändert. Das Baufenster hingegen wurde nicht, wie im Ur-Bebauungsplan parallel zur Grundstücksgrenze vorgesehen, abgeändert. Mehrheitlich wurde dem Befreiungsantrag vor diesem Hintergrund zugestimmt.

6. Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) bezüglich des Standorts des geplanten Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft/eines Mietgebäudes in der Amtzeller Straße, Flst. Nr. 531/4

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Röger die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens im Gemeinderatsgremium.

a) Anhörung der Vertrauensleute
Die Vertrauenspersonen zu dem eingereichten Bürgerbegehren „Gegen den Bau einer Asyl-/Flüchtlingsunterkunft in der Amtzeller Straße“ wurden im Gemeinderatsgremium angehört. Das Bürgerbegehren wurde mit 42 Unterschriftenlisten mit insgesamt 312 Unterschriften am 12.04.2016 übergeben. Die Prüfung der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens hat ergeben, dass von den abgegebenen 312 Unterschriften 7 Unterschriften ungültig waren und somit 305 Unterschriften gültig sind. Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid über die Frage: „Soll der Bau einer Asyl-/Flüchtlingsunterkunft bzw. der Wohnungsbau in der Amtzeller Straße (Grundstück auf Zugang zum Sportplatz/FV), entgegen dem Beschluss des Waldburger Gemeinderats vom 15.12.2015, unterlassen werden?“ Begründet wird das Bürgerbegehren damit, dass die Amtzeller Straße und deren Anwohner durch den Kfz- und Publikumsverkehr aufgrund zahlreicher Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe, insbesondere in den Sporthallen und auf den Sportanlagen sowie im und um das Feuerwehrhaus bereits einer großen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Außerdem halten es die Antragsteller für problematisch, eine Unterkunft für mindestens 48 – überwiegend männliche – Asylbewerber/Flüchtlinge an einem Ort zu errichten, der für Kinder und Jugendlichen, darunter auch Mädchen und jungen Frauen, frequentiert wird.
Alois Hirscher als Sprecher der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens stellte im Gemeinderatsgremium die Argumente für das Bürgerbegehren dar. Er ging dabei auf die negativen Konsequenzen für die Anwohner, auf die negativen Konsequenzen für die Asylbewerber und auf die negativen Konsequenzen für die gesamte Gemeinde Waldburg und die Asylbewerber ein, die mit dem Bau einer Asyl-/Flüchtlingsunterkunft in der Amtzeller Straße aus seiner Sicht verbunden wären.

Als negative Konsequenzen für die Anwohner werden die Störung der Anwohner durch den überproportional ansteigenden Publikumsverkehr aufgrund von (mindestens) 48 Zuzügen genannt. Bereits jetzt werden die Anwohner der Amtzeller Straße mit Kfz-/Busverkehr, Pub-likumsverkehr, Lärm durch diverse Veranstaltungen der verschiedenen Vereine, RaWEG- und Grünmüllannahme etc. zunehmend belastet. Außerdem wird eine weitere Verschärfung der kritischen Park- und Stellplatzsituation angeführt. Bislang wird das zu bebauende Grundstück während diverser Veranstaltungen bereits als Parkfläche verwendet. Bereits jetzt weichen Parkplatzsuchende häufig auf das Privatgrundstück in der Amtzeller Straße 21 aus, da es an öffentlichen Parkplätzen mangelt. Die mittelfristig beabsichtigte Umwidmung des geplanten Gebäudes zu Sozialwohnungen wird die Stellplatzsituation zusätzlich verschärfen. Ungeklärt ist weiter, auf welchen Flächen diese Stellplätze entstehen sollen. Als negative Konsequenzen für die Asylbewerber wird die Störung der Asylbewerber/Flüchtlinge durch Lärm und Publikumsverkehr benannt. Hier wird der Straßenlärm, die Lärmimmission durch den angrenzenden Zimmereibetrieb, die gegebenenfalls durch Erweiterung bzw. Umstellung auf Metallverarbeitung o.ä. den in Wohngebieten erlaubten Lärmpegel überschreiten kann, der Publikums- und Kfz-Verkehr zwischen den Hallen und dem Sportplatz/FV-Heim im Rahmen von regelmäßigen Sportveranstaltungen (Trainings, Spielen), Schulsport und Großveranstaltungen, die Lärmbelastung durch Torjubel etc. bei Fußballspielen, die sonstigen Veranstaltungen auf dem Schulhof und in den Sporthallen angeführt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Amtzeller Straße um ein Mischgebiet handelt. Laut der Grundstücksbewertung durch das Büro Sieber sind bei diesem Standort „erhebliche Konflikte durch Sportlärm-Immissionen zu erwarten“. Konflikte durch Gewerbelärm-Immissionen sind „nicht auszuschließen“. Eine weitere Gefahr wird in der Retraumatisierung der Asylbewerber/Flüchtlinge aus Kriegsgebieten durch Brauchtumspflege und Sportveranstaltungen gesehen. Hier werden Salutschüsse im Rahmen des Romulafestes auf dem Schulhof und Torjubel/Schreie bei Fußballspielen genannt. Außerdem könnten eventuelle Beschwerden von Seiten der Bewohner des Neubaus zur Folge haben, dass in Zukunft ein wesentlicher Teil des Brauchtums nicht mehr ausgeübt werden kann. Als negative Konsequenzen für die gesamte Gemeinde Waldburg und die Asylbewerber werden die Gefahr der Ghettoisierung genannt. Bislang wird die Amtzeller Straße von insgesamt 14 Personen einschließlich Kinder bewohnt. Ein höchst unausgewogenes Verhältnis zwischen aktueller Bewohnerzahl und der geplanten Anzahl von Asylbewerbern birgt die Gefahr der Ghettoisierung. Des Weiteren wird eine derartige Form der zentralen Unterbringung in einem schwach besiedelten Mischgebiet in eklatantem Widerspruch zu einer gelingenden Integration der Asylbewerber in der Gemeinde gesehen. Weiter werden Bedenken hinsichtlich der Größe des geplanten Gebäudes vorgetragen. Für die Unterbringung von 48 Asylbewerbern sind 480 qm vorgesehen. Zusätzlich kommen voraussichtlich etwa 120 qm Fläche für Flure, sanitäre Anlagen, Küchen etc. hinzu, so dass sich hieraus insgesamt eine Fläche von 600 qm ergibt. Dies entspricht einem zweistöckigem Gebäude von 300 qm Grundfläche, d.h. z.B. einer Grundfläche von 10 x 30 m und etwa 6 m Höhe. Weiter werden Bedenken hinsichtlich der Entstehung eines sozialen Brennpunktes vorgetragen. Durch die beschränkte Wohnsituation von zum Teil traumatisierten Asylbewerbern verschiedener Nationalitäten und Religionen, eventuell mit unterschiedlicher Muttersprache. Das Objekt in der geplanten Größe widerspricht jeglicher Privatsphäre für die Asylbewerber. Nach dem derzeitigen Vorschlag wird sich eine große Anzahl an Personen Sanitär- und Kücheneinrichtungen in der Unterkunft teilen müssen, was ein erhebliches Konfliktpotential birgt an einem Ort, der von Kindern und Jugendlichen stark frequentiert wird. Zusammenfassend betonte Herr Hirscher abschließend, dass die Antragsteller der Unterbringung von mindestens 48 Personen in einem Gebäude dieser Größenordnung und in einem Mischgebiet widersprechen, dass derzeit von nur 14 Personen bewohnt wird. Dies zieht nach Meinung der Antragsteller sowohl für die Anwohner und die Asylbewerber als auch die gesamte Gemeinde Waldburg erhebliche negative Folgen nach sich. Sinnvoll für alle Betroffenen wäre nach Meinung der Antragsteller eine dezentrale Unterbringung der Asylbewerber an mehreren Standorten in der Gemeinde. Dies ist eine realistische Option, die vom Gemeinderat in Betracht gezogen werden sollte.
Bürgermeister Röger, stellte fest, dass mit der Darstellung der Argumente für das Bürgerbegehren durch Herrn Hirscher im Gemeinderat die Anhörung der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Gegen den Bau einer Asyl-/Flüchtlingsunterkunft in der Amtzeller Straße“ formal erfolgt ist.

b) Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Nach § 21 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, dass ein Bürgerentscheid trotz Bürgerbegehens entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschließt. Dies wäre der Fall, wenn der Gemeinderat beschließt, dass der Bau einer Asyl-/Flüchtlingsunterkunft bzw. der Wohnungsbau in der Amtzeller Straße (Grundstück auf Zugang zum Sportplatz/FV), entgegen dem Beschluss vom 15.12.2015, nicht erfolgt z.B., weil er auf den Bau des Gebäudes aufgrund zurückgegangener Flüchtlingszahlen komplett verzichtet oder einen anderen Standort präferiert.
Bei der anschließenden Aussprache über das weitere Vorgehen sprach sich Bürgermeister Röger dafür aus, am Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2015 festzuhalten. Eine Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses über die Standortentscheidung hätte seiner Ansicht nach zur Konsequenz, dass bei einer Zunahme der Flüchtlingszahlen gegebenenfalls nicht genügend Wohnraum zur Unterbringung, insbesondere auch bei der Anschlussunterbringung, zur Verfügung steht und auf Notunterkünfte z.B. in der Mehrzweckhalle zurückgegriffen werden müsste. Eine erneute Entscheidung über den Standort würde insofern einen erheblichen Zeitverlust bedeuten. Weiter wies er darauf hin, dass es sich bei der Unterbringung, insbesondere der Anschlussunterbringung, um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt, die erledigt werden muss. Bei einer Verschiebung der Entscheidung wird keine Antwort auf die Fragestellung getroffen, wo die Asylbewerber/Flüchtlinge gegebenenfalls untergebracht werden können. Mehrheitlich wurde beschlossen, am Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2015 festzuhalten.

c) Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im § 21 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung. Die einstimmige Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015, nämlich den dargestellten Standort in der Amtzeller Straße für den Neubau einer Asylbewerber-/Flücht-lingsunterkunft bzw. den Mietwohnungsbau festzulegen, stellt eine Angelegenheit im Wirkungskreis der Gemeinde dar, für die der Gemeinderat zuständig war. Somit können die Bürger mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid beantragen. Die entsprechenden Formvorschriften, nämlich die Schriftform, die Einreichungsfrist innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses (Bekanntgabe des Beschlusses erfolgte im Amtsblatt am 15.01.2016, Fristende war somit am 15.04.2016, um 24 Uhr) und die Unterzeichnung des Bürgerbegehrens von mindestens 7 v.H. der Bürger (182 Bürger bei 2.594 Wahlberechtigten) sind erfüllt. Das eingereichte Bürgerbegehren enthält auch die zur Entscheidung zu bringende Frage und eine entsprechende Begründung. Auf einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme kann nicht abgehoben werden, da der Bau des Gebäudes unterlassen werden soll. Der Gemeinderat stellte somit fest, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorliegenden Bürgerbegehrens gem. § 21 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung erfüllt sind.
Hinsichtlich der Frageformulierung für den Bürgerentscheid war noch zu klären, ob die Frage entsprechend dem exakten Wortlaut des Antrags, also: „Soll der Bau einer Asyl-/Flüchtlings-unterkunft bzw. der Wohnungsbau in der Amtzeller Straße (Grundstück auf Zugang zum Sportplatz/FV) hingegen dem Beschluss des Waldburger Gemeinderats vom 15.12.2015, unterlassen werden?“ übernommen wird oder ob die Fragestellung aus Gründen der Klarheit positiv formuliert werden kann, also „Soll am Standort in der Amtzeller Straße, Grundstück Zugang zum Sportplatz, (Flst. Nr. 531/4) für den Neubau einer Asylbewerber-/Flüchtlings- unterkunft bzw. den Mietwohnungsbau, entsprechend dem Beschluss des Waldburger Ge-meinderats vom 15.12.2015, festgehalten werden?“ Mit den Vertrauenspersonen wurde hierzu im Vorfeld gesprochen. Dabei haben die Vertrauenspersonen dargestellt, dass sie an ihrem formulierten Wortlaut festhalten möchten. Seitens der Verwaltung wurde dargestellt, dass die im Bürgerentscheid gestellte Frage einerseits zwar hinreichend klar und eindeutig formuliert sein soll, andererseits aber auch dem wirklichen Willen der Unterzeichner entsprechen soll. Aus Gründen der Klarheit sollte daher zumindest der Standort in der Amtzeller Straße noch durch die Hinzufügung der Flurstücksnummer hinreichend präzise benannt werden. Somit einigte man sich mit den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens auf folgende Frageformulierung für den Bürgerentscheid: „Soll der Bau einer Asyl-Flüchtlingsunterkunft bzw. der Wohnungsbau in der Amtzeller Straße (Grundstück „Flst. Nr. 531/4) auf Zugang zum Sportplatz/FV, entgegen dem Beschluss des Waldburger Gemeinderats vom 15.12.2015, unterlassen werden?“, die dann mehrheitlich auch im Gemeinderat so beschlossen wurde.

d) Festlegung der Form der Information der Bürgerschaft
Seitens der Verwaltung wurde zunächst nochmals auf die gesetzlichen Bestimmungen eingegangen. Demnach muss den Bürgern, die innerhalb der Gemeindeorgane vertretende Auffas-sung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. In dieser Veröffentlichung oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids im gleichen Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane. Beschlossen wurde, dass die Bürger fristgerecht über eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Waldburg und eine Informationsschrift über die jeweilige Auffassung der Gemeindeorgane und der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang informiert werden. Außerdem erfolgt noch eine entsprechende Bürgerinformation, in der die Gemeindeorgane und die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens ebenfalls in gleichem Umfang ihre jeweilige Auffassung darstellen können. Der Termin für eine entsprechende Bürgerinformation in der Mehrzweckhalle Waldburg wird noch mit den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens abgestimmt.

e) Festlegung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids
Seitens der Verwaltung wird eingangs auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 21 Abs. 6 GemO hingewiesen. Demnach ist ein Bürgerentscheid innerhalb von 4 Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen, es sei denn, die Vertrauenspersonen stimmen einer Verschiebung zu. Des Weiteren ist der Bürgerentscheid spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag öffentlich bekannt zu machen. Beschlossen wurde, dass unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, die bei der Festlegung des Abstimmungstages einzuhalten sind und unter Berücksichtigung der Pfingstferien, was eine Bürgerinformation betrifft sowie des für die Wahlvorbereitung erforderlichen Zeitrahmens der Abstimmungstag auf Sonntag, 10.07.2016 festgesetzt wird.

7. Wasserversorgung
In der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2016 wurde über die Optimierung des Überwachungssystems für die Gemeindewasserversorgung Waldburg durch eine neue Leit-/Fernwirktechnik beraten und die Ausschreibung des damals vorgestellten Abschnitts 1 beschlossen. Mit der Ausschreibung wurde die Firma W & A Technologie GmbH, Marktstr. 10, 88212 Ravensburg beauftragt. Die vorgestellte Kostenschätzung lag bei 44.560,00 €. In den Haushaltsplan 2016 ist die Summe von 40.000,00 € netto eingestellt. Ausgeschrieben wurde für die örtliche Registrierung ein kompaktes Automatisierungsgerät. Die Meldungen der Messwerte werden dann mittels Modem an das Pumpwerk Edensbach übertragen und von dort zum Prozessleitsystem in den Bauhof übertragen, dokumentiert und archiviert. Hierzu wurde auch die erforderliche Hardware ausgeschrieben. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, nämlich die Firma E & M Wasseranlagenbau GmbH aus Waldburg zum Angebotspreis von 49.793,32 € brutto vergeben und einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.843,13 € zugestimmt.

8. Aufhebung der Entsorgungssatzung (Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben)
Die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen in geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) vom 14.11.1996 wurde aufgehoben.

9. Kindergartenbedarfsplanung 2016/17
Seitens der Verwaltung wurde die Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 mit Stand vom 28.04.2016 vorgestellt und ausführlich erläutert. In der Kindergartenbedarfsplanung ist neben der reinen Kinderbedarfsberechnung, also einer quantitativen Bedarfsberechnung auch auf die vorhandenen Grundlagen, den Bestand an Angeboten, die Frage der qualitativen Bedarfsermittlung und eine Bedarfs- und Maßnahmenplanung einzugehen. Die Kindergartenbedarfsplanung ist somit ein wichtiges und verbindliches Steuerungselement der Gemeinden. Die örtliche Bedarfsplanung findet in einem fortlaufenden Prozess der Bestandsaufnahme, der Bedarfsermittlung und der Maßnahmenplanung und –entscheidung statt. Die Kommune ist dabei für den Planungsprozess verantwortlich.
In der Gemeinde Waldburg gibt es zwei Kindergärten mit insgesamt sieben Kindergartengruppen. Diese sind in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Waldburg. Im Einzelnen sind dies der Kindergarten „Zauberburg“ in der Hauptstraße mit fünf Kindergartengruppen und der Kindergarten „Vogelnest“ in der Adlerstraße mit zwei Kindergartengruppen. In beiden Einrichtungen gibt es jeweils eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (im Kindergarten „Zauberburg“ als altersgemischte Gruppe). Im Kindergarten „Zauberburg“ gibt es daneben noch eine altersgemischte Regelgruppe mit Ganztagesbetreuung (bis 17.00 Uhr) und Mittagessen am Dienstag und Donnerstag, eine Halbtagesgruppe, die momentan als Kleingruppe geführt wird, und für Kinder unter drei Jahren zwei Kleinkindgruppen (Krippen), von denen aktuell ebenfalls eine Gruppe als Kleingruppe geführt wird, mit einem Betreuungsangebot bis 14.30 Uhr. Im Kindergarten „Vogelnest“ gibt es außerdem eine Ganztagesbetreuung (bis 17.00 Uhr) mit Mittagessen von Montag bis Donnerstag.
Insgesamt besuchen aktuell 97 Kinder die beiden Kindergarteneinrichtungen. Diese verteilen sich folgendermaßen: 32 Kinder (davon 11 Kinder in Ganztagesbetreuung) besuchen den Kindergarten „Vogelnest“ und 65 Kinder (davon 17 Kinder unter drei Jahren) den Kindergarten „Zauberburg“. Das zusätzlich geschaffene Nachmittags-/Ganztagesbetreuungs-angebot mit Mittagessen am Dienstag und Donnerstag im Kindergarten „Zauberburg“ wird dabei von durchschnittlich 6 Kindern in Anspruch genommen, das Betreuungsangebot für Kleinkinder bis 14.30 Uhr von 5 Kindern. Entsprechend den vorhandenen Raumkapazitäten und der Betriebserlaubnis können bei einer Regelbelegung insgesamt max. 115 Kinder aufgenommen werden, davon max. 73 Kinder im Kindergarten „Zauberburg“ (Altersgemischte Regelgruppe max. 25 Plätze, wobei sich hier die Höchstgruppenstärke für jedes Kind unter drei Jahren um einen Platz reduziert / Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 22 Plätze / Kleinkindgruppe 10 Plätze / Kleingruppen entsprechend reduziert) und 42 Kinder im Kindergarten „Vogelnest“ (Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 22 Plätze / 20 Plätze bei der Ganztagesbetreuung); für Kinder ab drei Jahren stehen dabei max. 100 Plätze zur Verfügung. Bei einer Maximalbelegung können insgesamt 121 Kinder aufgenommen werden, davon 76 Kinder im Kindergarten „Zauberburg“ und 45 Kinder im Kindergarten „Vogelnest“. Bei den jeweils genannten Maximalbelegungszahlen ist zu berücksichtigen, dass hier davon ausgegangen wird, dass in den altersgemischten Gruppen keine Kinder unter drei Jahren aufgenommen sind. Bei einer Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren reduziert sich die jeweilige Höchstgruppenstärke um jeweils einen Platz.
Die einzelnen Kindergartengruppen werden jeweils von einer Erzieherin als Erstkraft geleitet. Unterstützt wird die jeweilige Gruppenleitung durch eine erzieherische Zweitkraft, Kinderpflegerin, Anerkennungspraktikantin bzw. Auszubildende (PIA) oder FSJ-Kraft. Des Weiteren sind regelmäßig Praktikanten/Praktikantinnen im Rahmen ihrer Berufsvorbereitung bzw. Ausbildung in den Kindergärten. Im Kindergarten „Zauberburg“ erfolgt zudem in zwei Gruppen, davon in einer Kleinkindgruppe, Integrationshilfe. Im Rahmen der Eingliederungshilfe mit zusätzlichem Personal- und Sachaufwand wird hier eine intensivere individuelle Förderung und Betreuung für besonders förderungsbedürftige Kinder ermöglicht. Sowohl im Kindergarten „Zauberburg“ als auch im Kindergarten „Vogelnest“ wird eine Sprachförderung im Rahmen der Sprachfördermaßnahmen „SPATZ“ und durch dieses Programm gefördert das Sprachförderprogramm „SBS“ (Singen-Bewegen-Sprechen) angeboten, die über das Land Baden-Württemberg gefördert wird und gemeinsam mit einer Fachkraft der Musikschule Ravensburg e.V. durchgeführt wird. Derzeit nehmen insgesamt 14 Kinder an dem Sprachförderprogramm teil.
Die Kostensituation im Kindergartenbereich stellt sich entsprechend der voraussichtlichen Jahresrechnung 2015 wie folgt dar: Insgesamt betrugen die Einnahmen der Kindergärten im Jahr 2014 444.246 €, davon 155.948 € Gebühren- und sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen. Dem standen Ausgaben von insgesamt 1.040.997 €, davon 779.156 € für Personalkosten, gegenüber, was im Ergebnis zu Mehrausgaben von 596.751 € führte. Für das Haushaltsjahr 2016 stellt sich die Situation wie folgt dar: Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Einnahmen der Kindergärten im Jahr 2016 auf 424.406 €, davon entfallen 157.000 € auf Gebühren- und sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen. Diesen Einnahmen stehen Ausgaben von insgesamt 1.027.331 € gegenüber, davon 794.700 € für Personalkosten. Im Ergebnis bedeutet dies Mehrausgaben von 602.925 €.Durch die Kindergartengebühren wurden im Jahr 2015 somit 11,10 % der Kosten gedeckt. Die Kostendeckung durch die Kindergartengebühren entsprechend den Haushaltsansätzen 2016 beträgt 12,17 %. Entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der kirchlichen Verbände soll ein Kostendeckungsgrad von 20 % angestrebt werden. Die geringere Kostendeckungsquote resultiert hauptsächlich daher, dass die Ganztages- und die Kleinkindbetreuung wesentlich personal- und damit kostenintensiver ist. Vor diesem Hintergrund ist daher nochmals über eine deutliche Gebührenanpassung bei der Kleinkindbetreuung nachzudenken, wie sie auch von den kirchlichen Verbänden und kommunalen Spitzenverbänden empfohlen wird.
Die quantitative Bedarfsermittlung für die nächsten drei Jahre zeigt, dass sich die Kinderzahlen der 3- bis 6-jährigen Kinder zu Beginn des Kindergartenjahrs 2016/17 gegenüber dem Kindergartenjahr 2015/16 wieder erhöhen. Zum Kindergartenjahr 2017/18 steigen die Kinderzahlen in dieser Altersgruppe dann nochmals an und werden sich im Kindergartenjahr 2018/19 etwa auf diesem Niveau einpendeln, soweit die Kinderzahlen hierzu schon vorliegen und sofern sich hier keine gravierenden Veränderungen ergeben. Seit dem Kindergartenjahr 2013/14 besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr auf eine Kinderbetreuung, so dass hierfür entsprechende Betreuungsangebote und –formen zwingend bereit zu stellen sind. Die Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsangeboten für Kinder ab einem Jahr bis zu drei Jahren ist in den Kindergartenjahren 2013/14 und 2014/15 vor diesem Hintergrund gestiegen. Im laufenden Kindergartenjahr 2015/16 gingen die Anmeldezahlen für die Kleinkindbetreuung deutlich zurück, was auch dazu führte, dass ab 01.01.2016 eine der beiden Kleinkindgruppen im Kindergarten „Zauberburg“ lediglich noch als Kleingruppe geführt wird. Nach den momentan vorliegenden Anmeldezahlen und den bisher vorliegenden Geburtenzahlen gehen wir davon aus, dass im kommenden Kindergartenjahr 2016/17 die Zahlen bei der Kleinkindbetreuung wieder stärker zunehmen werden und im Durchschnitt ca. ein Drittel der Kinder in dieser Altersgruppe eine Kleinkindbetreuung in Anspruch nehmen werden.
Im März 2016 wurde eine breit angelegte Elternumfrage durchgeführt, die zum Ziel hatte, den tatsächlichen Bedarf der Betreuungsangebote und der Öffnungszeiten in den beiden Kindergarteneinrichtungen zu ermitteln. Hauptsächlich war es die Zielsetzung, den Bedarf für Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, den Bedarf an Betreuungszeiten unter dem Aspekt der verlängerten Öffnungszeiten, der Nachmittagsbetreuung, der Ganztagesbetreuung und den Bedarf für eine Betreuung während der Sommerferien konkreter zu ermitteln. Außerdem wurde aufgrund des großen Interesses an Betreuungsangeboten mit Wald-/Naturtagen nochmals der aktuelle Bedarf abgefragt. Die Resonanz auf die Elternumfrage war positiv – angeschrieben waren die Eltern/Erziehungsberechtigten von 175 Kindern im Geburtszeitraum vom 01.09.2010 bis 29.02.2016, eine Rückmeldung kam für 88 Kinder (63 Rückmeldebögen) zurück, was einer Rücklaufquote von 50,29 % entspricht - und führte im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass Interesse bzw. Nachfrage für ein Betreuungsangebot für Kinder ab drei Jahren in Form von 1-2 Wald-/Naturtagen pro Woche auch im Kindergarten „Vogelnest“ besteht. Auch an den Kleinkind- und Ganztagesbetreuungsangeboten besteht nach wie vor entsprechender Bedarf. Konkret wird im kommenden Kindergartenjahr 2016/17 auf das Gesamtkindergartenjahr betrachtet für 21 Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Die Umfrage und die bereits erfolgten Anmeldungen haben weiter ergeben, dass ein Großteil der Eltern ein Betreuungsangebot an drei bis fünf Tagen in der Woche wünscht bzw. benötigt. Ein weiteres Ergebnis der Elternumfrage war, dass von einem Teil der Eltern eine Ganztagesbetreuung gewünscht bzw. benötigt wird. Für das kommende Kindergartenjahr 2016/17 wird aktuell für 14 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ein Ganztagesbetreuungsangebot gewünscht bzw. benötigt. Für 4 Kinder wird zusätzlich noch ein Ganztagesbetreuungsangebot am Freitag gewünscht bzw. benötigt. Außerdem wird auch für 1 Kleinkind ein Ganztagesbetreuungsangebot gewünscht.
Auf die Bedarfsermittlung im März 2016 wurde umgehend reagiert: Im Kindergartenausschuss am 07.04.2016 wurde das Ergebnis der Elternumfrage vorgestellt und über die Umsetzung einzelner Maßnahmen beraten, um das Betreuungsangebot in den beiden Kindergärten entsprechend dem Bedarf anzupassen und zu optimieren. Auf Basis des Ergebnisses der quantitativen und qualitativen Bedarfsermittlung reichen die vorhandenen Kindergartenplätze und Angebotsformen für das Kindergartenjahr 2016/17 für Kinder ab 3 Jahren nach derzeitigem Stand aus. Für Kinder unter 3 Jahren ist ab dem Kindergartenjahr 2016/17 wieder eine komplette Kleinkindgruppe erforderlich, um den Bedarf abdecken zu können. Die Kleingruppe ist also wieder aufzustocken. Vorgesehen ist wie bisher, dass die Kinder ab einem Jahr in den beiden Kleinkindgruppen bzw. Kinder ab zwei Jahren ergänzend in die altersgemischten Gruppen aufgenommen werden sollen. Sollte das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren wider Erwarten nicht ausreichend sein, könnte der Betreuungsbedarf im Einzelfall zudem über eine Tagesmutter abgedeckt werden. Ebenso wie die Kleinkindbetreuung soll auch die Ganztagesbetreuung fortgesetzt werden. Das Nachmittags-/Ganztagesangebot mit Mittagessen im Kindergarten „Zauberburg“ an zwei Tagen soll neben dem Ganztagesbetreuung im Kindergarten „Vogelnest“ von Montag bis Donnerstag fortgeführt werden, um damit der Nachfrage hier nach zu kommen und für einen eventuellen weiteren Bedarf an Ganztagesplätzen während des Kindergartenjahres noch Kapazitäten zu haben. Bei entsprechender konkreter Nachfrage kann zudem über eine Ausdehnung des Ganztagesbetreuungsangebotes mit Mittagessen auf Freitagnachmittag nachgedacht werden, eventuell auch ein kombiniertes altersgemischtes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Grundschulkinder. Bei der Ferienregelung ist bereits eine variable Feriengestaltung getroffen worden, so dass während der Sommerferien ein Betreuungsangebot angeboten wird, insbesondere für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende, die auch während der Ferienzeit auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind. Nach vorheriger Anmeldung findet für Kinder ab 3 Jahren ein weiter gehendes Betreuungsangebot mit Ausnahme von zwei Ferienwochen in einem der beiden Kindergärten statt. Sollte dieses Angebot in Einzelfällen nicht ausreichend sein, besteht in diesen Fällen noch die Möglichkeit, den Bedarf über Tagesmütter abzudecken. Weitere Öffnungszeiten während der Ferien im Kindergarten könnten nur mit zusätzlichem Personal angeboten werden. Für Vorschulkinder und Grundschulkinder bis zur 4. Klasse wird im September bei entsprechendem Bedarf wieder bis zum Einschulungstag bzw. Schulbeginn ein Betreuungsangebot an der Schule angeboten. Bedarf bzw. Interesse ist hierzu schon wieder mehrfach geäußert worden. Um dem Interesse an einer Gruppe mit entsprechenden Wald-/ Naturtagen auch im Kindergarten „Vogelnest“ zu entsprechen, ist geplant, ab September 2016 auch dort eine entsprechende Gruppe mit ein bis zwei Wald-/ Naturtagen pro Woche einzurichten. Hierzu laufen auch schon entsprechende Vorplanungen bzw. Gespräche mit den interessierten Eltern.
Die Zahl der Flüchtlings-/Asylbewerberfamilien mit Kindern ist in Baden-Württemberg seit Herbst 2015 stark angestiegen, so dass seit Anfang 2016 auch in der Gemeinde Waldburg Flüchtlings-/Asylbewerberfamilien mit Kindern untergebracht sind. Seit Februar 2016 besuchen daher auch 5 Kinder von in Waldburg lebenden Flüchtlings-/Asylbewerberfamilien einen Kindergarten. Dies bringt auch für die Gemeinde Waldburg und ihre Kindergärten neue Fragestellungen und Handlungsansätze mit, insbesondere auch was die Integration und Sprachkompetenz betrifft, und erfordert ein schnelles und oft nur kurzfristig planbares Handeln von allen Beteiligten.
Die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 wurde im Gemeinderat entsprechend beschlossen.